kleingewerbe schein

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marcel141106
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 01. Mrz 2015, 19:27
Hallo.

Ich möchte ein Kleingewerbe gründen. Möchte mir nun eine pa anlage zulegen.

Diese kaufe ich von privat ab. Wenn der Verkäufer mit mir eine Rechnung über den Verkauf schreibt die den Kaufpreis enthält und dieser mit mir unterschreibt.kann ich diese Rechnung beim Finanzamt einreichen und das absetzen ?
scauter2008
Inventar
#2 erstellt: 01. Mrz 2015, 19:50
Bei einen Kleingewerbe eigentlich nicht.
Du musst dafür nicht viel Buchhaltung machen.
marcel141106
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 01. Mrz 2015, 19:57
Aber wie kann ich den sonst die Anschaffungskosten steuerlich absetzen
peacounter
Inventar
#4 erstellt: 01. Mrz 2015, 20:05
Ja, eigentlich müsstest du den Betrag als Kosten ansetzen können.
Wie genau die Rechnung aussehen sollte, musst du mal versuchen über Google herauszufinden.
Rechnest du denn überhaupt mit so viel Einkünften, dass das steuerlich relevant wird?


[Beitrag von peacounter am 01. Mrz 2015, 20:06 bearbeitet]
ohne_titel
Inventar
#5 erstellt: 01. Mrz 2015, 20:11
- wenn du selbst keine umsatzsteuer abführst, bekommst du keine zurück.
- wenn der verkäufer keine mehrwertsteuer ausweist, bekommst du keine zurück.
- eine entsprechende betriebsausgabe mindert natürlich den zu versteuernden gewinn. und damit alle steuerarten, die sich auf diesen beziehen.
- genaueres weiß dein steuerberater.
marcel141106
Schaut ab und zu mal vorbei
#6 erstellt: 01. Mrz 2015, 20:16
Weiß ja nicht wo die freigrenzen liegen.

Hab Grad auch noch mal gegoogelt. Bei Kleingewerbe müsste ich mich auch selber versichern.

Werde wohl eher ein nebengewerbe anmelden.

Habe ja nur vor paar mal im jahr Musik von CDs zu spielen.
Für Geburtstag , Hochzeit etc.
peacounter
Inventar
#7 erstellt: 01. Mrz 2015, 20:20
im großen und ganzen zustimmung.
mit ein bischen eigeninitiative kann man das thema aber auch ohne steuerberater starten.

das meiste an information läßt sich eigentlich ergoogeln.
zumindest wenn das ganze in einem rahmen bleibt, in dem eh keine steuern anfallen und davon gehe ich im moment aus.

@te: wie ist denn dein status (schüler, student...) und was erwartest du für einnahmen im ersten jahr (erstmal ohne berücksichtung der kosten, also wirklich einnahmen und nicht ertrag).


[Beitrag von peacounter am 01. Mrz 2015, 20:21 bearbeitet]
marcel141106
Schaut ab und zu mal vorbei
#8 erstellt: 01. Mrz 2015, 20:31
Bin voll beruftätig.

Denke mal 1500 im jahr wäre schon viel
marcel141106
Schaut ab und zu mal vorbei
#9 erstellt: 01. Mrz 2015, 20:40
Brauche ich Dann kein Gewerbe?
marcel141106
Schaut ab und zu mal vorbei
#10 erstellt: 01. Mrz 2015, 21:13
Wenn ich 6x im jahr Musik auflege und 250 pro auftritt bekomme muß ich dafür nebengewerbe anmelden ?
*xD*
Inventar
#11 erstellt: 01. Mrz 2015, 21:22
Hi

Kommt drauf an, ob die Menschen für die du das tust, eine Rechnung wollen. Und ebenso ist das eine Frage der Versicherung.
Beispiel: Wenn du bei einem Kumpel auf der Geburtstagsfeier Mucke machst kannst du relativ einfach belegen, dass du hier privat gehandelt hast.
In diesem Fall übernimmt das deine Privathaftpflicht (... sofern du eine hast - was aber ja eigentlich obligatorisch ist).

Machst du das nun für Firma xy oder irgendeine fremde Person, zu der du keinen Bezug beweisen kannst, wird angenommen, dass du hier gewerblich handelst - völlig egal ob du dafür nun eine Rechnung schreibst oder nicht - dann gilt das als selbstständige Arbeit.
In diesem Fall haftet deine Privathaftpflicht im eigentlichen Sinn NICHT.

Es kann aber sein, dass in deiner Haftpflicht auch selbstständige Arbeiten in einem gewissen Bereich abgedeckt sind. Teilweise lassen sich die Versicherungen auch auf ein Gewerbe ausdehnen, wenn es im kleinen Rahmen bleibt.
Meine Gewerbehaftpflicht läuft z.B. in der Privathaftpflicht mit und ist damit sehr günstig.
Da musst du mal mit deinem Versicherungsvertreter sprechen, der dir ein entsprechendes Angebot machen kann.

Wenn alle Stricke reißen und du eine einzelne Gewerbehaftpflicht abschließen musst wird das teurer, die sind im Regelfall so ab 300-400€ im Jahr zu haben für Umsätze unter 10k€.
AUF KEINEN FALL solltest du dir denken "es wird schon nichts passieren" - du kennst ja die 7-stelligen Deckungssummen pro Person aus der Kfz-Versicherung. Wenn du sowas aus eigener Tasche bezahlen musst weil ein Zuschauer von einem Lautsprecher getroffen wurde und bleibende Schäden dadurch erlitten hat - ja...

Dann ist es auch für die Krankenkasse relevant - da musst du auch abklären, wie viel Zuverdienst dir ohne Zusatzbeiträge gestattet ist.


Bei der Anlage kommt es auf die Anschaffungskosten an - größere Beträge darfst du nicht direkt abziehen, sondern musst sie entsprechend abschreiben. Da musst du mal in die Abschreibungstabellen schauen wie die vorgesehene Nutzungsdauer ist und wo die Grenzwerte sind.

Bei Gebrauchtkauf kann ich es nicht sagen wie das geregelt ist, da muss ich selber demnächst nachfragen.
Ein interessanter Artikel zu dem Thema aber: http://www.bwr-media...gens-steuern-sparen/



@te: wie ist denn dein status (schüler, student...) und was erwartest du für einnahmen im ersten jahr (erstmal ohne berücksichtung der kosten, also wirklich einnahmen und nicht ertrag).


Der Umsatz ist im Kleingewerbe aus meiner Sicht wesentlich wichtiger, weil das eben die Grenze darstellt und nicht der Ertrag. Wie viel du davon gleich direkt wieder investierst ist eine andere Sache.
Der Ertrag an sich wird erst in der Steuererklärung wichtig, weil der ja mit versteuert werden muss.

Generell: Such einfach im Internet - es gibt mittlerweile extrem viele Seiten, die sich mit Steuerrecht befassen.

Wie immer alles meine eigene Meinung - nichts davon stellt eine Rechts- bzw. Steuerberatung dar. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
berba
Stammgast
#12 erstellt: 02. Mrz 2015, 10:45
Viel Wahres und viel Falsches dabei:

Du kannst dein Gewerbe nennen wie du willst aber es wird bei den kleinen Beträgen ein Kleingewerbe werden, du hast nur die Wahl, ob du MwSt. ausweisen willst oder nicht. Bei den Summen würde ich in jedem Fall darauf verzichten.
Darüber hinaus musst du eine EÜR erstellen und beim Finanzamt abgeben. Abschreibungen und Co. gelten hier nicht.

Normalerweise werden Beträge unter 450€ allerdings als GWG sofort abgeschrieben und alles darüber über die Nutzungszeit.
Ganz nebenbei wirst du dennoch eine Versicherung benötigen und das macht das ganze wieder unwirtschaftlich. Eine Firma wird kaum bei dir mieten wenn du keine MwSt. ausweisen kannst.
marcel141106
Schaut ab und zu mal vorbei
#13 erstellt: 02. Mrz 2015, 13:36
@ berba

Wenn ich nun ein nebengewerbe Gründe und dort 1500 Euro vorrausichtlichen Gewinn angebe, muß ich dann Beiträge an die IHK zahlen ?

Wenn ja, muß ich die auch zahlen wenn ich keinen Gewinn erwirtschaftet habe ?

Und ja bei den kleinen Beträgen natürlich ohne Umsatz Steuer.

Möchte das nicht großartig gewinnbringend machen.
Nur als Spaß am Hobby. Aber da dadurch ja Geld verdient wird möcht ich mich rechtlich absichern
marcel141106
Schaut ab und zu mal vorbei
#14 erstellt: 02. Mrz 2015, 16:58
peacounter
Inventar
#15 erstellt: 02. Mrz 2015, 17:36
1. was wir von der ksk halten?
davon halte ich persönlich ne menge aber da kommst du nicht rein, vergiß es!

2. übrigens ist das arbeiten mit ust auch für einen kleinen evtl sehr interessant.
denn die mws aus einkäufen bekommst du dann zu 100% wieder, egal ob du in dem jahr zu versteuernden gewinn gemacht hast.
da geht es immerhin um ca 160,- euro bei jedem 1000ender, für den du einkaufst.
insofern kann sich auch eine ust-erklärung schnell rechnen.
ne kleine pa, n neues macbook, ein bischen licht, die spesenquittungen für sprit, essen, kleinmaterial...
da kann schon was zusammenkommen und sooo viel arbeit ist der entsprechende papierkrams auch nicht.
*xD*
Inventar
#16 erstellt: 02. Mrz 2015, 18:23

berba (Beitrag #12) schrieb:

Darüber hinaus musst du eine EÜR erstellen und beim Finanzamt abgeben. Abschreibungen und Co. gelten hier nicht.


Kannst du diese Aussage noch präzisieren? In die EÜR kommen die Abschreibungen schon rein bzw. deren jährliche Anteile als Betriebsausgabe. Das Anlagenverzeichnis mit den Wirtschaftsgütern an sich wird natürlich separat geführt.


Ganz nebenbei wirst du dennoch eine Versicherung benötigen und das macht das ganze wieder unwirtschaftlich.


Wie gesagt, mal mit dem Vertreter sprechen. Bei einer Billig-Billig Versicherung wird man da wahrscheinlich eher Probleme haben als bei den älteren Gesellschaften mit etwas großzügigerer Kalkulation.


Eine Firma wird kaum bei dir mieten wenn du keine MwSt. ausweisen kannst.


Würde ich nicht unbedingt pauschal sagen - Firmenkunden interessiert nur der Nettopreis, Privatkunden dagegen der Bruttopreis - bei einem Kleinunternehmer ist beides das gleiche. D.h. wenn du die gleichen Bruttopreise wie andere Anbieter nimmst mit Usatzsteuer, bist du im Verhältnis zu diesen im Netto um 19% teurer.
Den Privatkunden ist das egal - die Firmenkunden werden dich dann eher nicht buchen, da sie bei anderen die 19% wieder zurückkriegen, bei dir dagegen nicht.


Wenn ich nun ein nebengewerbe Gründe und dort 1500 Euro vorrausichtlichen Gewinn angebe, muß ich dann Beiträge an die IHK zahlen ?


Ist alles Verhandlungssache - generell wirst du wahrscheinlich auch nicht zur Mitgliedschaft gezwungen bei dem zu erwartenden geringen Umsatz.
Beiträge musst du wahrscheinlich dabei auch nicht unbedingt zahlen.


übrigens ist das arbeiten mit ust auch für einen kleinen evtl sehr interessant.


An sich schon - wenn er aber vorwiegend gebrauchtes Zeug von privat kauft lohnt sich der Aufwand auch wieder nicht. Dazu kommst du eher in die Bredouille, wenn du munter Sachen kaufst und Steuern absetzt, dabei aber keinen Gewinn oder gar Verluste erzielst.
Smiley2693
Stammgast
#17 erstellt: 03. Mrz 2015, 23:51

*xD* (Beitrag #16) schrieb:
Würde ich nicht unbedingt pauschal sagen - Firmenkunden interessiert nur der Nettopreis, Privatkunden dagegen der Bruttopreis - bei einem Kleinunternehmer ist beides das gleiche. D.h. wenn du die gleichen Bruttopreise wie andere Anbieter nimmst mit Usatzsteuer, bist du im Verhältnis zu diesen im Netto um 19% teurer.
Den Privatkunden ist das egal - die Firmenkunden werden dich dann eher nicht buchen, da sie bei anderen die 19% wieder zurückkriegen, bei dir dagegen nicht.



Den Firmenkunden interessiert ja nur der Nettopreis, weil er die 19% sowieso an seinen Kunden weitergibt (wie du ja auch bereits angemerkt hast, interessiert sich im richtigen Gewerbe sowieso keiner für den Bruttopreis am Ende).


Aber der "Trick" ist doch das er die Steuer nicht zusätzlich ausweist, sondern weglässt. --> er berechnet ja nicht 119%

Den Privatkunden kostet es also 100,- (brutto) und den Firmenkunden in diesem Fall auch (netto = brutto) denn er "spart" die zusätzlichen 19%

Und wenn er die 19% nicht "vorstrecken" muss, dann ist es dem Firmenkunden auch egal, dass er sie nicht weiterberechnen kann.


[Beitrag von Smiley2693 am 03. Mrz 2015, 23:52 bearbeitet]
berba
Stammgast
#18 erstellt: 05. Mrz 2015, 01:31
Also der IHK musst du überhaupt nicht beitreten, d.h. du musst gar keine Beiträge zahlen.
Wenn du einfach buchen willst, dann machst du eine Einkommensüberschussrechnung. Da wirfst du einfach alle Ausgaben und alle Einnahmen gegeneinander und wenn ein Gewinn übrig bleibt, fallen darauf Steuer an (z.B. am Jahresende wird das als Erträge aus selbstständiger Arbeit deinem nichtselbstständigen Berufsgehalt zugerechnet und du zahlst somit mehr Einkommenssteuer).
Wenn du es ausführlich machen musst (und das musst du bei den Beträgen nicht), dann machst du eine doppelte Buchführung in der dann Abschreibungen getätigt werden.
In deiner EÜR machst du eine Anlage auf für deine Abschreibungen. Alles unter 150€ oder 450€ (bin mir grade nicht sicher) wird allerdings nicht abgeschrieben sondern sofort verbucht.
berba
Stammgast
#19 erstellt: 05. Mrz 2015, 01:35
Eigentlich ganz easy...man zahlt nur Kapitalertragssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer.

Kapitalertragssteuer und Gewerbesteuer fallen weg weil du zu wenig Gewinn machst, Umsatzsteuer willst du ja nicht geltend machen und ausweisen. Daher bleibt nur noch die Zurechnung deiner Umsätze auf dein Einkommen. Im ersten Jahr kaufst du ja die Gerätschaften und wirst somit Steuern wiederbekommen. Wenn du dann aber gierig wirst und über Jahre deinen Gewinn investierst und nie was verdienst, kommt das Finanzamt, unterstellt dir Liebhaberei und dann schließt es deinen Laden wieder

Ein Unternehmen MUSS immer eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
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