Umstrittene EU Noise-Pollution Richtlinie für geschlossene Räume tritt vermutlich 2016 in Kraft

Ein herber Schlag für HiFi-Enthusiasten, die ihre Musik gern laut hören: Die umstrittene EU Noise-Pollution Richtlinie für geschlossene Räume soll ab 2016 für Ruhe sorgen.

In nicht allzu ferner Zukunft dürfte die Aussage “Ich höre so laut wie ich will!” den Liebhabern lauter Musik im Halse stecken bleiben, denn die EU plant die Einführung der EU Noise-Pollution Richtlinie für geschlossene Räume schon für 2016. Diese Richtlinie schreibt eine stringente Lautstärkebegrenzung von in geschlossenen Räumen betriebenen audiovisuellen Geräten aller Art vor.

Über das genaue Limit wird noch diskutiert, doch wird sich die technische Begrenzung aller Voraussicht nach auf 90-103dB belaufen. Auch die Innenräume von Kraftfahrzeugen werden davon betroffen sein. Diese rigorose Maßnahme soll laut der EU zur “allgemeinen Beruhigung urbaner sowie suburbaner Wohnlagen” führen und, speziell in Kraftfahrzeugen, aus “Gründen der Verkehrssicherheit” eingeführt werden.
Gemeint sind hiermit Faktoren des Straßenverkehrs, die immer wieder für verheerende Unfälle sorgen: laute Musik beeinträchtigt laut Studien die Vigilanz des Kraftfahrzeugführers, Warnsignale wie Martinshorn oder Hupen werden nicht rechtzeitig gehört.

Die EU plant eine schrittweise Einführung: Der Verkauf von Geräten ohne Lautstärke-Limiter soll ab 2016 nicht mehr möglich sein, alte Geräte müssen bis 2018 dementsprechend umgerüstet oder ersetzt werden. Die Umrüstung hat durch einen hierzu authorisierten Fachbetrieb zu erfolgen. Sicher ist schon jetzt: Ohne erfolgte Umrüstung gibt es ab 2018 keinen TÜV mehr. Einen Bestandsschutz wird es lediglich für Geräte mit Baujahr bis einschließlich 1986 geben, zudem ist für den Heimgebrauch ein Handel mit Lärm-Emissionsscheinen, ähnlich derer zur CO2-Emission, angedacht.

Viele der geplanten Änderungen berufen sich auf die neue prEN-Infraschall Richtlinie (in der Branche auch schon als “Anti-Bumm-Bumm-Gesetz” berüchtigt), welche die Reduktion von medizinisch schädlichen Wirkungen von Schall durch Pegelreduzierung zum Ziel hat (siehe Leitfaden “Nichtionisierende Strahlung”, Fachverband für Strahlenschutz e.V.). Weitere Informationen zu diesen brandaktuellen Themen erhaltet ihr bei der Europäischen Kommission für Umgebungslärm: http://ec.europa.eu/environment/noise/home.htm

Viele halten diese Richtlinie für einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, was ist eure Meinung zu dem Thema? Stimmt ihr zu oder seid ihr ganz froh, dass es endlich eine verbindliche gesetzliche Regelung geben wird?

Anmerkung der Redaktion vom 02. April 2014: Bei dieser News handelte es sich um einen Aprilscherz.

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