eBay "PA-Sets" - Rechtswidrig?

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Reference_100_Mk_II
Inventar
#1 erstellt: 08. Nov 2013, 01:31
Hi leute,

nur mal so als Denkansatz:

Jeder von uns kennt ja diese tollen 4000W DJ PA-Boxen Sets für zum Teil horrende Preise von eBay und Co.
Bei den Artikelbeschreibungen wird da ja gerne übertrieben und es werden nicht selten Flaschangaben gemacht.

Jetzt ist meine Frage: Ist das unter Umständen sogar rechtswidrig und man kann die Verkäufer aufgrund von Falschangaben o.Ä. belangen?

Nicht das ich sowas gekauft habe, um Gottes Willen XD Aber ich kenn genug Leute die sich sowas in die Butze stellen und damit Party machen / ihre Ohren kaputt machen, und sich dann über den miesen Sound beschweren...

Hier mal ein Beispiel:
DJ MUSIKANLAGE 2x BOX 4-KANAL MISCHPULT MIXER PA ENDSTUFE VERSTÄRKER MOBIL-RACK - 346,90€

800W Leistung zur Beschallung von Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen und einem professionellen Einsatzhorizont.
[...]
Das DJ-PA-Set "Pluto Gravity" ist eine optisch und technisch optimale abgestimmte PA-Anlage zur professionellen Beschallung von Events mit bis zu 200 Personen.
[...]
Der leistungsfähige, klangstabile PA-Verstärker und die beiden PA-Boxen harmonieren bestens miteinander und geben Ihrer Veranstaltung ein gesundes klangliches Rückgrat.

Von solchen Beschreibungen gibt es ja noch 1000x schlimmere. Und wie wir alle, bezweifele ich jede von diesen Aussagen stark.
Wenn man konkret beweist, das der gekaufte Artikel definitiv NICHT der Beschreibung entspricht, könnte das dann nicht rechtl. Folgen für den Verkäufer haben? Oder hat da eBay evtl einen Riegel vorgeschoben?
*xD*
Inventar
#2 erstellt: 09. Nov 2013, 19:14
Hi

Ebay ist nur der Plattformanbieter, mit den Verkäufern haben die eigentlich nix zu tun.

Rechtlich interessant wird das erst wenn z.B:
-Durch Falschangaben Personenschäden entstehen oder anderweitig Gegenstände zu Schaden kommen
(z.B. eine vom Hersteller als flugfähig vorgesehene Box in korrekter Installation auseinanderbricht)
-Marken- bzw. Patentrechte verletzt werden (optisch eindeutige Kopie (die Schöpfungshöhe dass so etwas als geistiges Eigentum angesehen werden kann ist schwebend...))


Was soll aus deiner Sicht an der Beschreibung rechtswidrig sein?

-Klang und Optik sind subjektiv
-Dass das Ding 8000W leistet ist irgendwie auch im Rahmen des möglichen
-Dass damit 200 Personen irgendein Geräusch hören können dürfte auch möglich sein

Auch andere Beschreibungen mögen maßlos übertrieben sein bsi hin zu technisch völligem Humbug - rechtlich aber im Regelfall alles im grünen Bereich. Wenn es für sowas keine Kunden gäbe würde es auch nicht verkauft werden...
ohne_titel
Inventar
#3 erstellt: 09. Nov 2013, 22:42
ich kann da da noch nicht mal eine falschangabe entdecken. es gibt viele fälle, da sind mit so einem system tatsächlich 200 leute zu versorgen, z.B. um in der gastronomie mal schnell einen hochzeitswalzer runterzunudeln.
interessant wird die sache, wenn man so ein system gewerblich einsetzen würde (200 shows/jahr, raucherclub, nebelmaschine nebendran, etc. - dann dürfte das set bis garantieende ein paar ausflüge zum verkäufer gemacht haben...
kst_pa&licht
Inventar
#4 erstellt: 12. Nov 2013, 23:33
Es hat im Laufe der letzten Jahre einen Wandel in den Formulierungen der klassischen Online-Anbieter gegeben.
Ursächlich dafür waren in erster Linie, so vermute ich, Rechtsstreitigkeiten wegen der miesen Qualität, verweigerten Garantieleistungen o.Ä.
Wer sowas dann anstrengt lasse ich Mal offen.. Kann gut sein das da auch Markenhersteller Initiative ergriffen haben...

Zumindest sind die Formulierungen nun so zweideutig das man sich da recht einfach rauswinden kann..
slaytalix
Stammgast
#5 erstellt: 08. Dez 2013, 11:58
"Fehlen der zugesicherten Eigenschaft" lt. BGB wäre hier das Stichwort, das ist aber wohl nicht der Fall, natürlich kann man in Flüsterlautstärke auch damit 200 Pax beschallen

Ich sehe hier eher abmahnfähige Angaben zu den Leistungen. Maximal Leistung betrifft hier wohl die PMPO Peakleistung.

Der Amp hat als 300er wohl dann 2 x 75 Watt @ 4 Ohm, 180 Watt wohl eher max.

Im Lieferumfang ist 1 Lautsprecherkabel für 2 Boxen , an diesen Auna Speakern sind dann Speakon & Klinke sowie Schraubklemmen Pomona angebracht.

Wie beim Anbieter A. im Market Place mit Subunternehmern, die noch Provisionen zahlen müssen, bietet E. hier auch nur einen Link zu einem Händler mit 99.4% positiven Bewertungen

Wie soll ich als PA Vermieter eine Anlage mit 3 KW RMS rechtfertigen für 200 Pax mit 4 x 18" Subwoofern & 2 x 12" Tops ?


[Beitrag von slaytalix am 08. Dez 2013, 20:11 bearbeitet]
Patrick3001
Inventar
#6 erstellt: 08. Dez 2013, 15:37
Das ist das Problem... Bei Anfragen hört man oft: "Für das Geld kann ich mir ja ne eingene PA kaufen" oder "So viel braucht man doch nicht". Wobei das letztere oft stimmt, aber mitvermietet wird, um die PA zu entlasten und nicht auf max. zu fahren.
DB
Inventar
#7 erstellt: 11. Dez 2013, 19:40

slaytalix (Beitrag #5) schrieb:
Wie soll ich als PA Vermieter eine Anlage mit 3 KW RMS rechtfertigen für 200 Pax mit 4 x 18" Subwoofern & 2 x 12" Tops ?

Gar nicht. Die Leute mit untauglichem Zeug arbeiten lassen und danach nochmal fragen.


MfG
DB


[Beitrag von DB am 11. Dez 2013, 19:41 bearbeitet]
*acoustics*
Stammgast
#8 erstellt: 11. Dez 2013, 22:13
Absolut richtig.

Solche Kunden kommen spätestens nach der ersten mit der selbstgekauften "PA" beschallten VA wieder.


Ansonsten könnte man natürlich auf das fehlende Fachwissen des Kunden und die eigene Erfahrung hinweisen, so nach dem Motto bist du der Profi oder ich, nur eben ein wenig freundlicher und marketinggerechter formuliert


Alternativ wenn man trotzdem was vermieten will lässt man sich "überreden" was kleines raus zu geben. Ordentlich Limiter rein, Haftung auf den Mieter übertragen (gesondertes Blatt) und DJM mit umgebautem "roten Bereich" mitgeben. Dad wars, das nächste mal hat er entweder kein Geld mehr, weil er die Anlage ned zahlen kann oder er nimmt was größeres mit
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