Versender - gebrauchte Geräte als neu verkauft?

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nostalgiker
Stammgast
#1 erstellt: 27. Jun 2012, 19:59
Hallo,
ein Bekannter hat sich bei einem großen Elektronik-Versender einen Samsung bestellt und hat das Gefühl, daß das gelieferte Gerät schon einmal in Betrieb war. Muß man bei der Möglichkeit, die das Fernabfrage gesetz - Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - eröffnet, und von der ja offensichtlich reichlich Gebrauch gemacht wird, nicht zwangsläufig damit rechnen, einen Rückläufer zu erwerben? Denn wenn Versender alle Rückläufer als Gebrauchtgerät anbieten würden, wären sie wahrscheinlich relativ schnell pleite. Hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet und weiß vielleicht Näheres, wie Versender das handhaben - sind die Bedenken meines Bekannten , die ich teile, unbegründet?
Gruß
Wolfgang
submann
Inventar
#2 erstellt: 28. Jun 2012, 08:10
guten morgen, ja sowas soll es geben, einfach innerhalb von denn 14 tagen zurückschicken und wo anderst bestellen, denn onlineshop vielleicht mal abmahnen lassen bei der verbraucherzentrale.gruß
laurooon
Inventar
#3 erstellt: 28. Jun 2012, 08:16

nostalgiker schrieb:
Muß man bei der Möglichkeit, die das Fernabfrage gesetz - Rückgabe innerhalb von 14 Tagen - eröffnet, und von der ja offensichtlich reichlich Gebrauch gemacht wird, nicht zwangsläufig damit rechnen, einen Rückläufer zu erwerben?


Das ist leider korrekt. Natürlich schmeißen die Händler einen Rückläufer nicht auf dem Müll. Warum auch? Es handelt sich um ein einwandfreies Gerät. Sind aber klare Gebrauchsspuren sichtbar (keine Fingertatschen, es müssen schon Kratzer etc. sein), kannst du versuchen einen Rabatt herauszuschlagen.
Das ist halt der "Preis" den der Verbraucher für das Fernabsatzgesetz an sich selbst zahlt. Einen absoluten Anspruch auf Neugeräte hat man nicht. Man hat aber den Anspruch darauf, dass alles originalverpackt und eingeschweißt ist. Also zerfledderte Bedienungsanleitungen und lose im Karton herumfliegende Fernbedienungen muss man nicht akzeptieren.

Wenn du ein echtes Neugerät willst, solltest du in den Fachhandel gehen. Der Fachhandel gewährt in der Regel keinen Umtausch. Die Geräte die dort stehen kommen in der Regel direkt vom Hersteller und neu. Zumindest ist die Chance viel höher, als beim Versandhandel der eine Retoure nur prüft und direkt wieder ins Lager schiebt.


[Beitrag von laurooon am 28. Jun 2012, 08:20 bearbeitet]
MrJones4470
Stammgast
#4 erstellt: 28. Jun 2012, 08:23
Ja, damit muss man immer wieder mal rechnen. Selbstverständlich ist ein bereits einmal ausgepacktes Gerät nicht mehr neu und darf auch nicht mehr als solches angeboten werden.

Das große Problem sind aber auch die Käufer, die einfach mal bestellen, ohne sich vorher genau zu informieren oder im schlimmsten Fall dann 3 Geräte zu hause stehen haben, mit der Absicht mindestens 2 davon zurückzusenden. Das ist wohl rechtens so, aber bestimmt nicht die feine Art. So nach dem Motto: "Soll'n die mir mal schicken, denn ich bin zu faul, um meinen A***** in den nächsten MMarkt zu bewegen, um mir vorab ein Bild zu machen."

Ansonsten einen offensichtlichen Rückläufer einfach zurücksenden. Ich kaufe "neu" und möchte nicht "gebraucht" erhalten.
Zaianagl
Inventar
#5 erstellt: 28. Jun 2012, 08:26
Imho dürfte das "ich bestell mir sieben zum Vergleichen und schick dann alle bis auf einen zurück" Klientel grundsätzlich solche Geräte bekommen.
Und diejenigen, die ein "normales" Kaufverhalten aufweisen bekommen Neugeräte...


[Beitrag von Zaianagl am 28. Jun 2012, 08:35 bearbeitet]
laurooon
Inventar
#6 erstellt: 28. Jun 2012, 08:33

MrJones4470 schrieb:
So nach dem Motto: "Soll'n die mir mal schicken, denn ich bin zu faul, um meinen A***** in den nächsten MMarkt zu bewegen, um mir vorab ein Bild zu machen."


Das Problem ist leider, dass man im MMarkt selten, den "guten Stoff" zu sehen bekommt. ich habe noch keinen Onkyo 5009 oder einen Yamaha 3010 in einem Mediamarkt entdeckt. Das ist die 2500-3000€ Klasse, sowas führen die nicht. Ebenso keine Canon EOS 1Ds Mark III für 4999€. Der MM hat nur Consumer-Schrott für den kleinen Geldbeutel. Zumindest die Märkte in der Nähe von Koblenz. AVRs habe ich dort nur bis 1000€ entdeckt. Bei den Lautsprechern gabs meist Canton GLE und einige Ergos zu sehen, aber Canton Reference, oder Heco Statement? Fehlanzeige.

Der MM ist für mich ohnehin ein "Assiladen" (guck dir mal die Werbung an ) und das, was ich suche finde ich dort nicht. Da bleibt nur Internet oder der echte Hifi-Fachhandel. Der wiederrum ist aber 20% teurer als das Internet und zu verschenken hab ich nix. Da nehme ich dann lieber ein Gebrauchtgerät in kauf.


[Beitrag von laurooon am 28. Jun 2012, 08:34 bearbeitet]
trancemeister
Inventar
#7 erstellt: 28. Jun 2012, 08:35
Moin :)
laurooon schrieb:
Natürlich schmeißen die Händler einen Rückläufer nicht auf dem Müll. Warum auch? Es handelt sich um ein einwandfreies Gerät. Sind aber klare Gebrauchsspuren sichtbar (keine Fingertatschen, es müssen schon Kratzer etc. sein), kannst du versuchen einen Rabatt herauszuschlagen.
Das ist halt der "Preis" den der Verbraucher für das Fernabsatzgesetz an sich selbst zahlt. Einen absoluten Anspruch auf Neugeräte hat man nicht.
Selbstverständlich hat man bei einem als "neu" beworbenen Artikel ein Recht auf ein neues Gerät!
Die meisten Versender (Amazon, Redcoon usw) schreiben das und damit stellt sich hierzu keine Frage!
Ein von dir beschriebenes Gerät mag ja funktionieren - ist aber keine einwandfreie Lieferung, da GEBRAUCHT!
Wer soetwas billig kaufen will braucht nicht nachverhandeln sondern bezieht am besten gleich noch billiger bei ebay!


laurooon schrieb:
Wenn du ein echtes Neugerät willst, solltest du in den Fachhandel gehen. Der Fachhandel gewährt in der Regel keinen Umtausch. Die Geräte die dort stehen kommen in der Regel direkt vom Hersteller und neu. Zumindest ist die Chance viel höher, als beim Versandhandel der eine Retoure nur prüft und direkt wieder ins Lager schiebt.
Das ist ja nun erstmal eine sehr fragwürdige Ansage!
Auch dort gibt es Vorführgeräte (zB angeblich nur geöffnet zur Kalibrierung *zwinker*) und Rückläufer.
Im Versand kann ich so ein Gerät aber im Versandhandel ohne "wenn & aber" zurücksenden.
Dabei wird dann auch noch der Rückversand vom Händler getragen!
Der Fachhändler könnte sich da durchaus geschickt herauswinden, wenn du es nicht verlässlich beweisen kannst.


[Beitrag von trancemeister am 28. Jun 2012, 08:41 bearbeitet]
laurooon
Inventar
#8 erstellt: 28. Jun 2012, 08:42

trancemeister schrieb:
Selbstverständlich hat man bei einem als "neu" beworbenen Artikel ein Recht auf ein neues Gerät!


Theretisch ja. Praktisch nein *zwinker*

Der Versandhandel verschickt diese Geräte erneut und das ist völlig gängige Praxis. Ich kenne es aus meiner Verwandschaft, da arbeiten zwei bei einem großen Internetversand. Ob das so nett ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber wie der TE schon richtig schrieb, die Versandhandel könnten samt und sonders zu machen, wenn jeder Rückläufer mit Rabatten gesegnet wird.

Außgenommen sind wie gesagt Geräte mit deutlicheren Gebrauchsspuren und die sog. B-Ware.
Zaianagl
Inventar
#9 erstellt: 28. Jun 2012, 08:56
Wenn man den Vergleichsbestellern die Möglichkeit geben würde, die Geräte die nicht gefallen einfach in den Fluß zu werfen,
und dieses per Fotobeweis ausreicht um die Geräte nicht bezahlen zu müssen, wäre die Problematik ein für alle mal aus der Welt...
laurooon
Inventar
#10 erstellt: 28. Jun 2012, 09:03

Zaianagl schrieb:
Wenn man den Vergleichsbestellern die Möglichkeit geben würde, die Geräte die nicht gefallen einfach in den Fluß zu werfen,
und dieses per Fotobeweis ausreicht um die Geräte nicht bezahlen zu müssen, wäre die Problematik ein für alle mal aus der Welt...


Nur für ein paar Monate! Danach hätte die Welt ein anderes Problem!
MrJones4470
Stammgast
#11 erstellt: 28. Jun 2012, 09:08

laurooon schrieb:

Theretisch ja. Praktisch nein *zwinker*


Geöffnete Ware erkennt man ja meistens daran, dass z.B. das Klebeband am Karton nicht original ist oder das Originalband überklebt ist, dass Schutzfolien fehlen oder Tütchen aufgrissen sind oder fehlen. Sowas geht sofort zurück.

Nochmals: ausgepacken und begutachten macht aus einem neuen Gerät ein gebrauchtes und nach soetwas suche ich in der Regionalzeitung oder bei eBay, aber nicht im Handel.
laurooon
Inventar
#12 erstellt: 28. Jun 2012, 09:16

MrJones4470 schrieb:
Nochmals: ausgepacken und begutachten macht aus einem neuen Gerät ein gebrauchtes und nach soetwas suche ich in der Regionalzeitung oder bei eBay, aber nicht im Handel.


Wenn du ein Internetbesteller bist, könnte ich mit dir wetten, das einige deiner "neu aussehenden Geräte" Rückläufer sind. Der Versandhandel versteht sich darauf, das entsprechend wieder herzurichten. Geöffnete Geräte und Rückläufer werden weiter verkauft. So ist es nunmal. Und so ist es auch richtig. Alles andere würde

a.) den Preis kaputt machen, wenn ein geöffnetes und begutachtes Gerät mit Nachlass verkauft werden muss
b.) die Umwelt verschmutzen, wenn gar verlangt wird dass diese Geräte vernichtet werden sollen.

Der sog. Hybride Kunde von heute (bitte bei Interesse googlen) sieht sowas in seinem Egoismus natürlich nicht ein. Trotzdem wirds gemacht. Ich finds gut so.


[Beitrag von laurooon am 28. Jun 2012, 09:17 bearbeitet]
Zaianagl
Inventar
#13 erstellt: 28. Jun 2012, 09:23

laurooon schrieb:

Zaianagl schrieb:
Wenn man den Vergleichsbestellern die Möglichkeit geben würde, die Geräte die nicht gefallen einfach in den Fluß zu werfen,
und dieses per Fotobeweis ausreicht um die Geräte nicht bezahlen zu müssen, wäre die Problematik ein für alle mal aus der Welt...


Nur für ein paar Monate! Danach hätte die Welt ein anderes Problem! :D


Was interessiert mich die Welt? Ich habs für mich beste Gerät zum besten Preis!
trancemeister
Inventar
#14 erstellt: 28. Jun 2012, 09:35

laurooon schrieb:

trancemeister schrieb:
Selbstverständlich hat man bei einem als "neu" beworbenen Artikel ein Recht auf ein neues Gerät!

Theretisch ja. Praktisch nein *zwinker*
Es gibt eigentlich nur ein praktisches Recht
Natürlich mag es Betrüger geben, die das sehr gut kaschieren - das dürfte aber nicht die Regel sein.
Möglicherweise wird sogar Amazon mal vom Zubringer gefoppt und verkauft versehentlich Gebrauchtware.
Üblicherweise verscheuern sie ihre Rückläufer aber im dafür gegründeten "Warehouse-Bereich"!
Selbiges haben auch andere Internet-Händler.
Allerdings betrachte ich es von nun an als müssig weiter über dieses Thema zu schreiben.
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