LG stellt Ersatzteil Versorgung ein!

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Djensei
Neuling
#1 erstellt: 15. Mai 2017, 11:27
Moin Leute,

mein Plasma TV LG 60PB660V (gekauft 01.2015)
wandert jetzt auf den Müll, weil das Panel defekt ist
und LG ganz locker mitteilt: Das das Ersatzteil nicht mehr
verfügbar ist bzw. produziert wird.
Mit Ablauf der Garantie (vor 4 Monaten) ist also auch
die Ersatzteil-Versorgung eingestellt worden.

Prima, 2 Jahre alter 60 Zoller auf den Müll!

Danke LG und weiter so! Kaufe gleich den nächsten von LG!

Gruß Djensei
pspierre
Inventar
#2 erstellt: 16. Mai 2017, 12:30
Dagegen könntest Du Dich wehren.

Bei Wirtschaftsgütern, die nicht als geringwertig einzuordnen sind, hast du als Verbraucher einen Serviceanspruch, der hier auch über die Garantie-oder Gewaährleistungszeit hinaus geht.
Es ist als zumutbar anzusehen, dass ein solches höherwetiges Gut, auch noch über einen gewissen Zeitraum über die Garantzeit oder Gewährleistung hinaus bei Defekt repariert werden, und erhalten werden kann. Oder der unzumutbar verfrühte Untergang des Gutes durch Ersatzteilmangel anderweitig Geldwert ausgeglichen werden muss.

Speziell wenn die 2 Jahre erst wenig überschritten wurden. Man könnte also rechtlich was machen.

Stell dir vor zu was VW verdonnert werden würde. wenn es für ein Serienfahrzeug 2,5 Jahre nach dem Kauf kein Ersatzaggregat mehr zur Verfügung stellen könnte, und das Fahrzeug bei defekt desselben dadurch nur noch Schrottwert hätte.


Ich würde aber vorschlagen,sich hier nochmals direkt an LG zu wenden, und den Kauf/Tausch eines Neugerätes des Herstellers (OLED) anstreben, für das aber dann ein entsprechender Priesabschlag einzuräumen wäre.

Versuch das erst mal mit "guten Worten" nett und freundlich und mach denen Deinen Frust klar.
Wenn die nicht freiwillig in diesem Sinne dann was anbieten, wende Dich zunächst an die nächste Verbraucherzentrale.

Die treten in solchen fällen schon mal als "schlichtende Instanz" in einem Schreiben an den Hersteller auf, und können Dir auch eine Rechtsberatung vermitteln, wie ggf alternativ über den Rechtsweg was auszurichten wäre.

Ich bin mir aber ganz sicher:
Da geht auch ohne Rechtsanwalt garantiert was !! ............

WENN:
.....Wenn Du der Erstkäufer des Plasma vor gut 2 Jahren warst, und der nicht ausdrücklich als schon länger ausgelaufenes Modell, und ggf deshalb ggf zu einem Sonderreis verkauft wurde. Aus welchem Katalogjahr stammt der Plasma denn eigentlich ?

Wenns ne Uraltmöhre ist, die Du einem Händler zum Schottenpreis aus dem Resteregal geholt hast wirds natürlich schwierig über LG direkt.
Für den Zeitpunkt des offiziellen Modellablaufes/Modellwechsels (nicht mehr im LG Katalog) + 3 Jahre würde ich miich auf jeden Fall zunächst direkt mit LG auseinandersetzen.

Trifft obiges nicht mehr zu:
Dann könntest Du aber Deinen Anspruch auf Erhalt eines höherwertigen wirtschaftsgutes über 2 Jahre hinaus über Service oder Reparatur immer noch beim Händler geltend machen.
Aber auch hier natürlich nur , wenn der Plasma NICHT ausfrücklich als Auslaufmodell, und/oder deshalb zu erheblich reduziertem Preis zum letzten Listenpreis des Herstellers veräussert wurde.

Ausschlaggebend wäre hier, was wirklich (schwarz auf weiss) auf der Rechnun steht..... oder besser da nicht steht
Mündliche Aussagen beim Verkauf könne idR nicht als belastbar nachgewiesen werden.

Wenn da also nicht ausdrücklich was von Modellauslauf oder Sonderpreis AUF DER RECHNUNG steht, darfst Du als Käufer von einem aktuellen Neugerät ausgehen, der als höherwertiges Wirtschaftsgut nicht nach nur 27 Monaten wegen Ersatzteilmangel ohne Wertausgleich untergehen darf.


In strittigen Fragen wie diesen, entscheiden, (entschieden) Gerichte schon sehr verbraucherfreudlich.

Das wissen sowohl Hersteller, als auch Händler !


Ich würde das so nicht auf sich beruhen lassen, ....WENN OBEN GENANNTE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SIND !


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 16. Mai 2017, 13:00 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#3 erstellt: 16. Mai 2017, 13:24
Hi,

Bildschirme als Ersatzteil sind häufig teurer als Neugeräte. Jedenfalls nach Liste. Ein moderner Flachbildfernseher mit defektem Bildschirm ist nicht selten ein wirtschaftlicher Totalschaden. Selbst wenn das Ersatzteil verfügbar wäre, bei einem 150cm Bildschirm wird man kaumstens auf Kosten inklusive Einbau von unter 70-80% des Neupreises kommen.

Rechtlich wird sich da also kaum was tun.

LG Tom
pspierre
Inventar
#4 erstellt: 16. Mai 2017, 20:13
Nach 2.5 Jahren sollte in etwa 75% des Zeitwertes eines noch intakten Gerätes ansetzbar sein.

Bei einem sagen wir ehemals 2000,- Plasma also so 200,- bis max. 300.- € .
Dies als Rabatt auf den Marktpreis eines Neugerätes des gleichen Herstellers und der in etwa gleichen Neupreiskathegorie sollte alles in allem für eine Einigung möglich sein .

Besser als nix ......

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 16. Mai 2017, 20:17 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#5 erstellt: 16. Mai 2017, 22:30
Hi,


pspierre (Beitrag #4) schrieb:
Besser als nix ......


ja, aber ich glaube, dass wird dem TE alles andere als genügen. Ich hätte da durchaus Verständnis, wenn er drauf verzichtet und lieber eine andere Marke kauft.

LG Tom
Apalone
Inventar
#6 erstellt: 20. Mai 2017, 10:57

pspierre (Beitrag #4) schrieb:
Nach 2.5 Jahren sollte in etwa 75% des Zeitwertes eines noch intakten Gerätes ansetzbar sein.....


Ach was. Der Wertverlust ist viel höher!

25% kannst du bei 3 Jahre alten Neugeräten (= drittes oder viertes Modelljahr) doch bereits beim Händler als Rabatt erzielen.

Ich habe irgendwo im Kopf 50% im ersten Jahr, dann jährlich 10 %.
pspierre
Inventar
#7 erstellt: 20. Mai 2017, 11:35
@ apalone

Ach was. Der Wertverlust ist viel höher! ....


Ich habe irgendwo im Kopf 50% im ersten Jahr, dann jährlich 10 %.


Bei wie oben angenommenem Neuwert von 2000 wären das nach Deiner Denke nach 3 Jahren eine Gesamtverlust von 70%

2000x0,3=600


Wer bitte liegt hier im Zweifel "falscher" mit 600,-..... ich ja wohl doch nicht
Das sind meine oben angegebenen 200-300 Restwert nach 2,5 Jahren ja wohl realistischer angesetzt.

Also Hirn einschalten, bevor man etwas "mal schnell" durch die Gegend postet, und besser mal den eigenen Zermon "durchrechnen"


...............
Zumal es sich bei Dem Gerät nunmehr auch noch um eine tote Technologie handelt.
Bei Verhandlungen mit LG selbst würde ich zunächst mal mit einer an sich überhöhten Rabattforderug von 500,- ansetzen....auf weniger kann man sich dann immer noch runterfeilschen lassen.
Und nicht vergessen, dass man sich im Gespräch dabei auf einen realistischen und spontan nachweisbaren Markpreis mit sofortiger Lieferfähigkeit des angestrebten Neugerätes beziehen muss, ....nicht etwa die Listen-Mondprerise des Herstellers selbst.
Im gegenseitigen Geben und Nehmen ist der aktuelle Amazon-Preis dabei ein seriös nachvollziehbarer, und für beide Seiten spontan abrufbarer Anhaltspunkt.
Kurzfristige Aktionspreise zweifelhafter Lieferfähigkeit und Handelsherkunft wird man sicherlich nicht als Grundlage akzeptieren.

Wird so ein Kulanz-Neukauf nicht mit dem LG-Service direkt, sondern über einen Händler als Vermittler ausdiskutiert, sollte ähnliches gelten.



mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 20. Mai 2017, 12:04 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#8 erstellt: 20. Mai 2017, 14:11
Das


pspierre (Beitrag #4) schrieb:
Nach 2.5 Jahren sollte in etwa 75% des Zeitwertes eines noch intakten Gerätes ansetzbar sein.

Bei einem sagen wir ehemals 2000,- Plasma also so 200,- bis max. 300.- € ......


soll also bedeuten, du meintest 75% Wertverlust

und 25% von 2000 sind dann 200 - 300 €??

Und meine "erst 50 % und dann jährlich 10%" sind eben einfach addiert 70%???

mit Dreisatz und Zinseszins hast du es nicht so, was??

Na ja, muss ja auch solche geben...
ViSa69
Inventar
#9 erstellt: 20. Mai 2017, 14:38

tomtiger (Beitrag #3) schrieb:
Bildschirme als Ersatzteil sind häufig teurer als Neugeräte. Jedenfalls nach Liste. Ein moderner Flachbildfernseher mit defektem Bildschirm ist nicht selten ein wirtschaftlicher Totalschaden. Selbst wenn das Ersatzteil verfügbar wäre, bei einem 150cm Bildschirm wird man kaumstens auf Kosten inklusive Einbau von unter 70-80% des Neupreises kommen.


Das war doch auch schon bei der Röhre so ... wenn die hin war konnste den TV doch entsorgen oder maximal als ET-Träger verwenden.
War also früher auch nicht anders, es sei denn meine Erinnerung spielt mir einen Streich ..
tomtiger
Administrator
#10 erstellt: 20. Mai 2017, 16:57
Hi,


ViSa69 (Beitrag #9) schrieb:
War also früher auch nicht anders, es sei denn meine Erinnerung spielt mir einen Streich ..


korrekt. Aber: Bei kleinen Flachbildschirmen kann man - auch bedingt durch den Preisverfall - gelegentlich einen Ersatzbildschirm günstig bekommen. Günstig im Verhältnis zu dem, was man bezahlt hat; zwar wäre ein neuer Fernseher mit der Diagonale auch deutlich billiger, aber es kann die Situation entstehen "Ich habe X Euro für den Fernseher bezahlt und bekomme für Y Euro einen Ersatzbildschirm.", was - wenn man die Umstände nicht näher betrachtet - den Eindruck erwecken kann, dass der Ersatzbildschirm günstig zu haben wäre.

Daher mein Hinweis, dass zumindest bei größeren Bildschirmdiagonalen ein defekter Bildschirm idR. ein wirtschaftlicher Totalverlust ist. Und das nach 2,5 Jahren ist natürlich sehr ärgerlich.

LG Tom
pspierre
Inventar
#11 erstellt: 20. Mai 2017, 19:40
Apalone schrieb u.a.:


soll also bedeuten, du meintest 75% Wertverlust


Wie kommst Du da drauf.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

75% des Zeitwertes (des angenommen nicht defekten Gebrauchtgerätes) ........ so stehts auch da !

Den von mir dafür angenommenen Zeitwert hatte ich gar nicht angegeben.
...... denn auf diese unselige zumeist emotional geführte Diskussion wollte ich mich erst gar nicht einlassen.

und nur 75% davon (dem Zeitwert) , weil in diesem Fall eine Vergütung des vollen Zeitwertes (des angenommen nicht defekten Gerauchtgerätes) illusorisch ist.


Sorry, DU hasts einfach nicht verstanden, bzw nicht konzentriert genug gelesen.

Und gleich noch eine neues buntes Ei gelegt :
Denn wenn ich für Deine Rechenweise den von dir sog. "Zinseszins" (Ausdruck hier nicht angebracht) mitberücksichtigen würde, was ich zur Verinfachung und zu Deinen Gunsten gelassen habe, sieht Deine Rechnung zum von Dir angenommenen %-tualen Wertverlust NOCH unrealistischer aus. ...denn:
1. Jahr 50% von 2000 = 1000
2. Jahr 10%von 1000 = 900
3. Jahr nochmals 10% von 900 = 810.- € ooops, ...da ging wohl was nach hinten los.
Guten Morgen
Wenn Du es anders gemeint hast, hättest Du es halt auch hinschreiben müssen, denn:


Ich habe irgendwo im Kopf 50% im ersten Jahr, dann jährlich 10 %.
ist ja wohl eindeutig formuliert.


Ich halte Dir zugute, das da "irgenwo im Kopf" noch was realistisches rumliegen könnte, nur eben die Schublade nicht ganz auf ging.
Passiert mir auch schon mal....deshalb auch nix für ungut nur: dann fang ich aber nicht gleich an irgendwas hier zu schreiben......



Sorry, aber für mich must Du schon etwas früher aufstehen ...... ...am besten nach dem Aufwachen......


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 20. Mai 2017, 20:22 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#12 erstellt: 20. Mai 2017, 21:34

pspierre (Beitrag #11) schrieb:
.....Denn wenn ich für Deine Rechenweise den von dir sog. "Zinseszins" (Ausdruck hier nicht angebracht) mitberücksichtigen würde, was ich zur Verinfachung und zu Deinen Gunsten gelassen habe, sieht Deine Rechnung zum von Dir angenommenen %-tualen Wertverlust NOCH unrealistischer aus. ...denn:
1. Jahr 50% von 2000 = 1000
2. Jahr 10%von 1000 = 900
3. Jahr nochmals 10% von 900 = 810.- € ooops, ...da ging wohl was nach hinten los.....


sehr richtig, da ging wohl was nach hinten los.

Denn 810,- sind was anderes als 600 - oder 70% v 2000...

Na ja, Pisa ist eben immer noch präsent.
pspierre
Inventar
#13 erstellt: 22. Mai 2017, 12:16

..... Du hast es immer noch nicht verstanden ......
Ich verwende da ab jetzt keine Mühe mehr für........ es scheint sinn und fruchtlos

An Deiner Stelle würd ichs selbst auch nicht mehr verstehen "wollen", ....viel zu peinlich, ....ja das könnte ICH wiederum verstehen.

Lassen wir das ab jetzt, denn ich denke es wird die Anderen eher nur langweilen, und hat hier eh nichts mehr verloren ......

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 22. Mai 2017, 12:17 bearbeitet]
EiGuscheMa
Inventar
#14 erstellt: 22. Mai 2017, 15:02
Die PB6xx-Reihe war sozusagen das "letzte Aufgebot" der LG-Plasma-Fernseher welche vorwiegend über Discounterketten vertrieben wurde.

Bereits damals gab es nicht widerlegbare Spekulationen, hier würden lediglich Rest- und Lagerbestände von Teilen der PA6xx-Reihe, deren Fertigung Ende 2012 eingestellt wurde, zu Komplettgeräten zusammengebaut.

Diese Verkaufsaktion fand allerdings meines Wissens bereits Mitte 2014 statt, so dass Kaufdatum 01.2015 selbst für einen PB reichlich spät ist. Sozusagen ein Restposten der Restposten.

Jedenfalls wundert es mich nicht dass LG fünf Jahre nach dem Ausstieg aus dem Plasma-Geschäft keine Ersatzpanels mehr lagert.
Bereits innerhalb der zwei Jahre nach Kauf wäre eine Reparatur nicht möglich gewesen.

Als "normaler" Endkunde kann man das natürlich nicht wissen.

Eine Kulanzanfrage würde ich an Stelle des Thread-Starters daher auf alle Fälle mal machen.


[Beitrag von EiGuscheMa am 22. Mai 2017, 15:31 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#15 erstellt: 22. Mai 2017, 16:42
Als Kulanzversuch allemall , ..natürlich !

Der rechtliche Weg, hier als scharzer Peter eher für den Händler als für LG selbst, dass ein höherwertiges Wirtschaftsgut kurz nach Ablauf der Garantie oder Gewährleistung wegen Teilemangel bei Defekt noch nicht final vollwertig untergehen darf, ist im Gegensatz sehr steinig zu beschreiten, ....aber auch da ginge was.

Dass hier im Handel ein "Restposten von einem Restposten" verkauft wurde kann man in einer ableitbaren Rechtsfolge hierbei sicherlicher nicht mehr LG, sondern eher an den verkaufenden Händler ankreiden.
Wenn der Händler das Gerät jedoch als Lager-Sonderposten oder Modellausläufer o.ä. auf der Rechnung deklariert hatte, wird man aber rechtlich nicht so ohne weiteres an ihn rankommen.

Der Kulanzweg und der Appell an das gesunde gegenseitige Verständnis sind hier aber allemal vorzuziehen......sofern sich überhaupt ein Gesprächspartner für sowas ergiebt.
Bei irgendeinem Hinterhof-Internert-Kistenschieber, der mit billig eingekaufter überalteter Ware bewusst an unwissenden Kunden noch einen ganz guten Reibach machen will , wird man wohl eher auf weniger Verständnis und feiwillige Kompromissbereitschaft bauen können.

Am besten man kauft so alten Schmonz erst gar nicht, und wenn doch, dannn sollte er wenigstens für wirklich billiges Geld erworben werden.

2000,- war für so eine Lagerleiche schon ganz schön heftig, ...zumal die LG-Plasma im damaligen Bewerberumfeld eher die Low-End-Preiswertgeräte dieser techn. TV-Gattung verkörperten.


Was meint Ihr, warum u.a. die grossen Handelsketten gerne ihre sog. Garantieverlängerungen (die allesammt nichts taugen) mitverkaufen ? ....... Weil sie dann mit sowas wie oben nämlich selber keinerlei Ärger mehr am Bein haben , und den an die externen Garantiegeber weitergereicht haben.
Mit diesen Angeboten erkauft man sich, zumindest bei höherwertigen Wirtschaftsgütern, fürs eigene gute Geld einen Schutz, auf den zumindest bei aktuellen höherwertigen TV bis zum 3.Jahr eh schon einer bestanden hätte, und einen auch nichts gekostet hätte, sofern man im Fall der Fälle damit umzugehen weis.


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 22. Mai 2017, 17:12 bearbeitet]
EiGuscheMa
Inventar
#16 erstellt: 22. Mai 2017, 22:01

pspierre (Beitrag #15) schrieb:
2000,- war für so eine Lagerleiche schon ganz schön heftig


Die erwähnte "Discounterkette" wollte ich nicht namentlich nennen, aber nun sei es drum:

http://www.liveshopp...zoll-full-hd-plasma/

699.-- war der Preis. Für einen 60" Plasma zu der Zeit konkurrenzlos.


[Beitrag von EiGuscheMa am 22. Mai 2017, 22:01 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#17 erstellt: 23. Mai 2017, 12:24
Na ja, .......da wiederum würde ich sagen, der hat nach 2,5 Jahren sein Geld gerade mal so so verdient.
2,5 Jahre sind zwar immer noch zu früh. .......aber ....naja, .....abhaken und vergessen.
Müssig sich gross aufzuregen....das war ja wohl wirklich "preiswerte Resteverwertung" .

Was war das denn für ein Katalog-Modelljahr, bzw wann wurde das Modell das erste mal aufgelegt ?

mfg.
Shaoran
Inventar
#18 erstellt: 23. Mai 2017, 12:28
Ist ein 2014 Modell von LG gewesen, hatte den selber mal kurz hier zu dem erwähnten Preis damals


[Beitrag von Shaoran am 23. Mai 2017, 12:29 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#19 erstellt: 23. Mai 2017, 13:33
Also gar nicht mal sooo alt.

Falls Du als Neugerät an einen LG-OLED denken solltest, würde ich dennoch versuchen bei Kauf aufgund der Umstände einen extra-Rabatt zu bekommen, bzw den Umstand ganz am Schlus der Verhandlungen nochmals zum Thema der Gesamtrebattvereinbarung zu machen.

mfg pspierre
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