was bedeutet die toshiba garantie im fall des falles für mich

+A -A
Autor
Beitrag
kippi
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 02. Jul 2006, 10:47
hallo und schönen sonntag allen ,
ich trage mich schon länger mit dem gedanken ,mir einen
37wlg 66 zuzulegen . habe aber noch etwas bauchweh wegen der garantiemodalitäten.
ein laden am ort (medimax),würde ihn mir bestellen .
ich könnte auch online bei mediaran (kennt die jemand) ordern.
währen der ersten 6 monate (händlergarantie)sollte sich ja die garantieabwicklung von anderen marken nicht unterscheiden ,
stimmt doch , oder ? was aber fällt danach unter gewährleistung ? kann das mal jemand erläutern ?

mfg kippi
teac
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 02. Jul 2006, 11:17
Die gesätzlichen Bestimmungen gelden natürlich!
Und um die 2 Jahre Gewährleistung kommt Toshiba nicht herum.
Über Gewährleistung findest du genug im Internet!EInfach mal Google!!!
Cu Teac


[Beitrag von teac am 02. Jul 2006, 11:19 bearbeitet]
teac
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 02. Jul 2006, 11:26
Ach ja, das wollte ich nochmal zum Theme Umtauchrecht loswerden!

Zum Schluss ein Hinweis, um mit einer weit verbreiteten Fehlinformation „aufzuräumen“: Beim Kauf gab und gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht! Wenn der Verkäufer einen (nicht defekten) Gegenstand nicht freiwillig zurücknimmt, wie es oft nur in Kaufhäusern oder Supermärkten der Fall ist, bleibt der Kaufvertrag bindend und es gibt keine Möglichkeit zum Rücktritt. Im Zweifel sollten Sie daher vor dem Erwerb eine spätere Umtauschmöglichkeit vereinbaren und dies auf der Quittung vermerken lassen.

Nur zur Info!!!
Cu Teac
Ares1994
Schaut ab und zu mal vorbei
#4 erstellt: 02. Jul 2006, 14:13
@teac:
Stimmt aber nicht bei einer Onlinebestellung. Da hast Du 14 Tage das Recht, die Ware zurückzusenden und Dein Geld wieder zu bekommen. Das ist zwar kein Umtausch- aber ein Rückgaberecht.

Gruß,
Nicolas
StefanGE
Stammgast
#5 erstellt: 02. Jul 2006, 15:15
Hallo kippi,

also Mediaran ist ein Laden hier in Gelsenkirchen, der recht günstig ist. Habe mir seiner Zeit dort meinen Toshi geholt, da er hier man eben einige Euronen günstiger war als sonst wo. Da ich aus GE komme waren zusätzlich keine Versandgeb. fällig
Zum Service kann ich nur vom hörensagen was beitragen, der soll recht OK sein, nur bei der Beratung kommt es darauf an wen man gerade bekommt und wieviel Lust der hat ( habe da so meine Erfahrungen beim Boxenkauf gemacht, naja es gab einige schlimmere ). Wenn du weißt was du willst und selbst einiges an Wissen mitbringst, kannst Du da so einige Schnäpchen machen.
flugtier
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 04. Jul 2006, 18:34
Hallo,

im Folgenden habe ich den Inhalt aus einer Mail von einem Toshiba Mitarbeiter an mich bzgl. Garantie und Gewährleistung hierher kopiert.


Die Garantie wird im alltäglichen Geschäftsverkehr oftmals mit der Gewährleistung verwechselt bzw. mit dieser gleichgesetzt. Daher sollte man besonders in Foren vorsichtig sein mit dem, was dort geschrieben steht. Im rechtlichen Sinne ist die Garantie jedoch etwas anderes. Unter der Garantie versteht man, dass der Garantiegeber einem Begünstigten einen Anspruch einräumt, der über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht (§ 443 BGB). Die Garantie ist also eine Kulanzvereinbarung mit dem Kunden, die durch Garantieerklärung meist durch den Hersteller (Herstellergarantie) oder aber auch durch den Händler (Händlergarantie) erfolgt. Dabei wird durch den Hersteller oder den Händler die Haftung übernommen, dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit hat (Beschaffenheitsgarantie) oder dass diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum besteht, also nicht durch Verschleiß oder Abnutzung beeinträchtig wird (Haltbarkeitsgarantie). Die sich aus der Garantieerklärung ergebene Garantieverpflichtung ist unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Sachmangels bei Gefahrübergang und damit unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Dem Käufer können also unter Umständen Ansprüche aus gesetzlicher Sachmängelhaftung sowie Ansprüche aus der Garantie nebeneinander zustehen. Wofür der Garantiegeber einstehen möchte und welche Ansprüche er dem Kunden gewähren möchte, ergibt sich aus der Garantieerklärung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung werden dem Hersteller oder Händler somit Freiräume zur Festsetzung der Haftung zugebilligt. Gesetzlich geregelt ist lediglich die Beweislastumkehr für die Haltbarkeitsgarantie. Diesbezüglich besteht eine gesetzliche Vermutung für den Garantiefall, wenn ein Fehler oder „Mangel“ innerhalb der Geltungsdauer auftritt. Für die Garantie haftet nur derjenige, der sie eingeräumt hat. Der Käufer hat also keinen Anspruch aus der Garantiezusage gegen den Verkäufer, wenn die Garantie vom Hersteller zugesagt wurde. Es sei denn es liegt ein Sachmangel vor, für den der Verkäufer gesetzlich haftet (s.o.). Die Garantieerklärung kann schriftlich oder mündlich abgegeben werden, also sowohl im Vertag, auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung als auch im Verkaufsgespräch. Der Käufer kann sich wie bei der Sachmängelhaftung ebenso auf die Werbung berufen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs kann der Verbraucher eine schriftliche oder auf einem Datenträger fixierte Ausfertigung der Garantieerklärung verlangen. Diese muss einfach und verständlich abgefasst sein und des weiteren den Namen und die Anschrift des Garantiegebers beinhalten. Ist dies nicht der Fall, bleibt die Garantieverpflichtung des Garantiegebers zum Schutz des Verbrauchers dennoch unberührt bestehen.

Eine Herstellergarantie geben wir nicht. Wir geben "lediglich" die 2 jährige gesetzliche Gewährleistung. Während dieser Frist kann man sich an den Fachhändler bzw. auch an unsere Vertragswerkstätten wenden. Wir bemühen uns jedoch immer im Falle eines Defektes, den Kunden zufrieden zu stellen und versuchen äußerst kulant zu sein, was einer "Herstellergarantie" natürlich sehr nahe kommt.
Aber zum Vergleich: Porsche biete auch keine Herstellergarantie, sondern auch nur die 2 jährige gesetzliche Gewährleistung. Ist Porsche dadurch schlechter im Service bzw. weniger kulant?


[Beitrag von flugtier am 04. Jul 2006, 18:35 bearbeitet]
grglfk
Neuling
#7 erstellt: 05. Jul 2006, 19:59
Zum Vergleich mit Porsche: Solche Aussagen werden leider allzu oft ungeprüft geglaubt. Ich habe keine zwei Minuten gebraucht, um folgendes zu finden:

[url]http://www.porsche.com/germany/accessoriesandservices/238cc132-2014-423c-9a91-01129fdeb618/n62/n586/
Porsche gewährt sehr wohl eine Herstellergarantie auf Lack und gegen Durchrostung.
Suche:
Das könnte Dich auch interessieren:
TOSHIBA 5 Jahre Garantie!
tommyknox am 08.09.2006  –  Letzte Antwort am 17.06.2008  –  18 Beiträge
Toshiba Garantie ?
beer am 30.03.2006  –  Letzte Antwort am 17.07.2008  –  157 Beiträge
Was bedeutet das G beim Toshiba 32C3000PG
MMendelin am 24.07.2007  –  Letzte Antwort am 30.07.2007  –  4 Beiträge
Toshiba und Garantie
jack_loke am 14.04.2008  –  Letzte Antwort am 15.04.2008  –  3 Beiträge
Toshiba Garantie!
Annalena am 23.04.2007  –  Letzte Antwort am 10.04.2008  –  15 Beiträge
Toshiba gibt keine garantie!
Tomy1969 am 09.09.2008  –  Letzte Antwort am 12.09.2008  –  16 Beiträge
Toshiba und Garantie!
bugatscha am 01.10.2007  –  Letzte Antwort am 02.10.2007  –  7 Beiträge
Garantie Toshiba LCD
AUTScarab am 31.05.2007  –  Letzte Antwort am 02.06.2007  –  12 Beiträge
Toshiba Firmware Update + Garantie?
and84 am 24.03.2010  –  Letzte Antwort am 28.03.2010  –  5 Beiträge
Garantie Toshiba Deutschland
Rheinland2 am 23.10.2006  –  Letzte Antwort am 20.06.2007  –  7 Beiträge
Foren Archiv
2006

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder925.801 ( Heute: 10 )
  • Neuestes MitgliedAluminEvime
  • Gesamtzahl an Themen1.551.291
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.542.561

Top Hersteller in Toshiba Widget schließen