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Toshiba Garantie ?

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Beitrag
beer
Stammgast
#1 erstellt: 30. Mrz 2006, 22:00
Habe mal eine Frage zu Toshiba, blicke da echt nicht mehr durch.

Muss ein Hersteller keine 6 Monate Grantie auf ein Gerät geben ?

Also 24 Monate Gewährleistung ist klar.

Wie ist das denn nun bei Toshiba, geben die keine Garantie und nur die 24 Monate Gewährleistung ?


[Beitrag von beer am 30. Mrz 2006, 22:01 bearbeitet]
Walhalla1
Stammgast
#2 erstellt: 31. Mrz 2006, 00:44
Toshiba gibt 6 Monate Garantie und halt die 24 Monate Gewährleistung soweit ich weiß
fraster
Inventar
#3 erstellt: 31. Mrz 2006, 12:04

Walhalla1 schrieb:
Toshiba gibt 6 Monate Garantie und halt die 24 Monate Gewährleistung soweit ich weiß :)


Falsch. Toshiba gibt überhaupt keine Garantie! Noch nicht mal 6 Monate. Es heißt offiziell: 24 Monate Gewährleistung. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Aber Toshiba hat offenbar soviel Vertrauen in die Qualität seiner Geräte, dass sie vorsichtshalber erst gar keine Garantie anbieten (erst recht keinen Vor-Ort-Service etc.). Die von Toshiba zitierten 24 Monate Gewährleistung muss dein Händler laut Gesetz ja eh erfüllen, von denen du de facto nur die ersten 6 Monate auf der sicheren Seite bist: Nach den ersten 6 Monaten ab Kauf musst du nämlich gegenüber dem Händler beweisen, dass ein eventuell aufgetretener Mangel von Anfang an (also schon beim Kauf) vorhanden war. Kannst du das nicht, musst du die anstehende Reparatur selbst bezahlen (da ja in genau diesem Fall von Seiten Toshibas eben keine Garantie einspringt).

Ergo: Verarsche an alle, die beim Überfliegen von vollmundigen Produkteigenschaften fälschlicherweise glauben, dass es sich um eine 24-monatige Garantie handelt - Irrtum!
ashopedies
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 01. Apr 2006, 20:07
da ich das auch wissen wollte habe ich heute vormittag eine email an toshiba deutschland geschickt. bin mal auf die antwort gespannt, wenn ich denn überhaupt eine erhalte....
ashopedies
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 03. Apr 2006, 20:49
also eine antwort habe ich bekommen. recht flink sogar wie ich meine.

hier die antwort:

Sehr geehrter Herr xxx,

Vielen Dank für das Interesse an unseren Produkten.
Wir gewährleisten zwei Jahre auf unsere Produkte, wie in Deutschland üblich.
Die Garantie wird über Ihren Händler abgewickelt. Wie lang Dieser gewährt, hängt wieder vom Händler ab.
Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben.

Freundlicher Gruß


Diana Mullen
Sales Assistant - Consumer Visual Products

Toshiba Europe GmbH
Hammfelddamm 8
41460 Neuss
Tel.:+49(0)2131/158-428
Fax.:+49(0)2131/158-542
Azoth
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 03. Apr 2006, 21:13
hmm, also keine Herstellergartantie, wie bereits bekannt sondern nur zwei Jahre Gewährleistung, welche der Händler geben muss...

diese email hat positiv klingend nein gesagt...
fraster
Inventar
#7 erstellt: 03. Apr 2006, 21:51

Wir gewährleisten zwei Jahre auf unsere Produkte, wie in Deutschland üblich.
Die Garantie wird über Ihren Händler abgewickelt. Wie lang Dieser gewährt, hängt wieder vom Händler ab.


Sehr schön formuliert, fast schon listig! Auch hier könnte man beim Überfliegen meinen, Toshiba gebe 2 Jahre Garantie. Ich finde, das grenzt schon echt an Verbraucher-Täuschung. Warum sagen die nicht einfach: Wir geben keine Herstellergarantie???! Und seit wann gewähren Händler überhaupt eine Garantie? Hab ich noch nie erlebt - Schwachsinnsargument!
Azoth
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 03. Apr 2006, 21:54
nun, laut Gesetz in Deutschland ist jeder gewerbliche Händler verpflichtet auf seine von ihm verkauften Produkte sechs Monate Garantie zu gewähren. Damit hat der Hersteller, der mit dem Kunden ja keinerlei Vertrag hat, nichts zu tun.
lcd-peter
Schaut ab und zu mal vorbei
#9 erstellt: 04. Apr 2006, 06:29
Ich war an den neuen Toshis interessiert - mit der Betonung auf "war".

Die gesetzliche Gewährleistung, auf die sich Toshiba zurück zieht, bedeutet, dass ich 6 Monate nach Kauf Anspruch auf eine Gewährleistungsregelung habe. In den Monaten 7 - 24 (= 2 Jahre) muss ich als Käufer nachweisen, dass ein Mangel des Gerätes bereits beim Kauf (bei Lieferung) vorhanden war. Wer kann das???

Da evtl. Mängel und deren Beseitigung kostenmäßig auf den Kunden abgewälzt werden, ist damit Toshiba für mich erledigt.

Der andere Extremfall einer Garantie-Abwicklung (nicht "Gewährleistung") ist Medion: 3 Jahre Garantie.

Ich werde jetzt mal genauer vergleichen, wie bei Sony und Samsung, für die ich mich auch noch interessiere, Garantie- oder Gewährleistungs-Ansprüche abgewickelt werden.
fraster
Inventar
#10 erstellt: 04. Apr 2006, 09:32

Azoth schrieb:
nun, laut Gesetz in Deutschland ist jeder gewerbliche Händler verpflichtet auf seine von ihm verkauften Produkte sechs Monate Garantie zu gewähren.


Nein, es gibt kein Gesetz, das einen Hersteller zu irgend einer Garantie zwingt. Eine "Garantie" geht über das Gesetz hinaus und ist somit freiwillig. Was du meinst, ist die Sachmängelhaftung. Die betrifft jedoch nur dich und den Händler (siehe BGB).
Azoth
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 04. Apr 2006, 09:55

fraster schrieb:

Azoth schrieb:
nun, laut Gesetz in Deutschland ist jeder gewerbliche Händler verpflichtet auf seine von ihm verkauften Produkte sechs Monate Garantie zu gewähren.


Nein, es gibt kein Gesetz, das einen Hersteller zu irgend einer Garantie zwingt. Eine "Garantie" geht über das Gesetz hinaus und ist somit freiwillig. Was du meinst, ist die Sachmängelhaftung. Die betrifft jedoch nur dich und den Händler (siehe BGB).


Lies den Text nochmal durch, ich sprach nicht von Hersteller, ich sprach von Händler!!! Den der Händler ist es, mit dem der Endkunde einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Händler muss demnach für sechs Monate Fehlerfreiheit der Ware garantieren!
fraster
Inventar
#12 erstellt: 04. Apr 2006, 10:34

Azoth schrieb:
Lies den Text nochmal durch, ich sprach nicht von Hersteller, ich sprach von Händler!!! Den der Händler ist es, mit dem der Endkunde einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Händler muss demnach für sechs Monate Fehlerfreiheit der Ware garantieren!


Oh, sorry. Peinlich, ich hab mich tatsächlich verlesen. Wenn du den Händler meinst, hast du natürlich Recht. Allerdings nennt sich das Ganze trotzdem nicht "Garantie", sondern "Produktmängelhaftung".
HighDefDoug
Inventar
#13 erstellt: 04. Apr 2006, 12:01
fazit:

toshiba lässt im grunde den käufer recht schnell dumm stehn
Azoth
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 04. Apr 2006, 12:55
Anders ausgedrückt: Sie sind einige der Wenigen, welche keine Herstellergarantie für Endkunden geben. Man ist halt vollständig auf den Vertrag mit dem Händler angewiesen...
HighDefDoug
Inventar
#15 erstellt: 04. Apr 2006, 13:01

Azoth schrieb:
Anders ausgedrückt: Sie sind einige der Wenigen, welche keine Herstellergarantie für Endkunden geben. Man ist halt vollständig auf den Vertrag mit dem Händler angewiesen...


un die wenigsten händler werden sich da auf irgendwas einlassen..
Petro_009
Stammgast
#16 erstellt: 04. Apr 2006, 13:02
hallo zusammen,

also ich kann nur eins sagen, mein 2ter toshiba ist heute abgeholt worden und bekomme nun von meinem händler mein geld zurück .
was ich daraus gelernt habe ist folgendes.
1) der service von toshiba ist unter aller kanone
2) die anzahl der mängel ist für diesen preis eindeutig zu viel z.b. brummen/surren, knacksen der lautsprecher und weiße flecken am panel
3) das mit der garantie oder gewährleistung (6 monate) ist ebenfalls für den preis unbefriedigend.

alles in allem werde ich mir definitiv keinen toshiba mehr kaufen da mir das risiko zu groß ist.
wenn man bedenkt welche fehler oder besser gesagt welche mängel jetzt schon vorhanden sind, was wird erst nach einem jahr oder so sein.
man weis ja nie was kommt.

aber ich wünsche euch trotzdem viel spaß und ein mängelfreies gerät.

ciao


[Beitrag von Petro_009 am 04. Apr 2006, 13:05 bearbeitet]
HighDefDoug
Inventar
#17 erstellt: 04. Apr 2006, 13:05
@Petro

kann dich absolut verstehn.un beim kleinsten mangel geht meiner au noch zurück.wobei ich bisher (noch) zufrieden bin..
thokra
Stammgast
#18 erstellt: 04. Apr 2006, 14:53
Den schwachen Toshiba-Service kann ich nur bestätigen. Das Schlimme ist vor allem, dass die das nervige Brummen als völlig normal ansehen. Nachdem mein Brummer aus der Toshiba-Vertragswerkstatt zurückkam, hieß es auf dem Beleg nur, das Gerät entspreche der Herstellerspezifikation. Nachdem ich dort kürzlich mal angerufen habe, um nachzufragen, was denn der Herstellerspezifikation entspreche, wurde mir gesagt, dass die Geräte bei maximaler Panelhelligkeit brummfrei sein müssen. Eine starke Geräuschentwicklung beim Herabsenken der Panelhelligkeit ist demzufolge kein Fehler im Sinne der Herstellerspezifikation.
Auch ganz dumm: In der Vertragswerkstatt findet nicht mal eine Kontrolle in Hinblick auf irgendwelche Mängel statt, wenn das Gerät bei reduzierter Panelhelligkeit störende Geräusche von sich gibt.

Ich kann nur jedem empfehlen, sein Gerät unverzüglich zurückzugeben, wenn es Probleme gibt und nicht den Weg der Sachmängelhaftung zu gehen, wie das schon mal vorgekommen sein soll...


[Beitrag von thokra am 04. Apr 2006, 14:54 bearbeitet]
fraster
Inventar
#19 erstellt: 04. Apr 2006, 15:10

thokra schrieb:
Den schwachen Toshiba-Service kann ich nur bestätigen. Das Schlimme ist vor allem, dass die das nervige Brummen als völlig normal ansehen. Nachdem mein Brummer aus der Toshiba-Vertragswerkstatt zurückkam, hieß es auf dem Beleg nur, das Gerät entspreche der Herstellerspezifikation.


Haha, das haben die mir auch weismachen wollen. Einfach nur lächerlich.


thokra schrieb:
Ich kann nur jedem empfehlen, sein Gerät unverzüglich zurückzugeben, wenn es Probleme gibt und nicht den Weg der Sachmängelhaftung zu gehen, wie das schon mal vorgekommen sein soll... :.


Genauso habe ich es immer gemacht. Ich habe mehrmals Brummer erhalten, bin aber immer sofort vom Online-Kauf zurückgetreten und habe mein Geld zurück bekommen. Ich habe nämlich wegen der Aussage Toshibas, das laute Brummen sei völlig normal (was natürlich völliger Blödsinn ist, da es ja auch brummfreie Geräte gibt; hab ich selbst erlebt), immer befürchtet, dass sich der Händler eines Tages weigert, den Brummer zurückzunehmen, da das Gerät laut Toshiba ja "einwandfrei" sei. Das wäre der reinste Alptraum!

Wen es interessiert, ich habe zu diesem Problem mal einen eigenen Thread aufgemacht, in dem ich einfach mal alle Seriennummern von brummenden 37WL56p veröffentlicht habe.
http://www.hifi-foru...rum_id=148&thread=36
a18tlau
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 04. Apr 2006, 15:24
Hy
Habe hier lange gelesen und mich für den 32/66 entschieden.
Jetzt kommt das mit der garantie Sch****.
Lohnt sich der kauf oder gibts ein anderen gleichwertiges Gerät.

Mfg a18tlau
cr
Inventar
#21 erstellt: 04. Apr 2006, 15:41
In Ö umfasst die Garantie, zumindest für Toshiba-DVDPs, 5 Jahre.
Wobei ich jetzt nicht sagen kann, was in dieser erweiterten Garantie alles drinnen ist.
thokra
Stammgast
#22 erstellt: 04. Apr 2006, 16:47
@ a18tlau

Habe hier lange gelesen und mich für den 32/66 entschieden.
Jetzt kommt das mit der garantie Sch****.
Lohnt sich der kauf oder gibts ein anderen gleichwertiges Gerät.

Wie dem Forum zu entnehmen ist, finden sich die Brummer sehr häufig in der 56er-Serie, wohingegen die 66er-Geräte erstem Anschein nach weniger anfällig zu sein scheinen.
Es wäre aber nett, wenn Du hier ins Forum schreiben könntest, ob Dein 66er auch brummt.
ashopedies
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 04. Apr 2006, 16:55
wenn die 66er wenig störanfällig sind werde ich wohl auch zu nem 66er tendieren und hoffen, das das gerät hält.

im media markt wird ja immer für so ne vericherung oder garantieverlängerung (kein plan was esgenau ist, ich hab mich dan och nicht wirklich drum gekümmert) geworben.

was ist da dran? verarsche? gibt es erfahrungen?

danke schonmal
a18tlau
Ist häufiger hier
#24 erstellt: 04. Apr 2006, 17:09
kein brummen super bild bei kabel und sat noch besser.
HighDefDoug
Inventar
#25 erstellt: 05. Apr 2006, 08:40
@ashopodies

mir hat man im MM keine garantie angeboten..
ashopedies
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 05. Apr 2006, 21:04
ich hab heute im MM mal geschaut. Es handelt sich um einen erweiterten Vorort-Service und ne verlängerte Garantie (ich glaube mich an5Jahre zu erinnern). Details konnte ich mir nicht genau anschauen, da ich nciht viel Zeit hatte in der Mittagspause, werde ich aber nachholen.

Der Preis der Garantieverlängerungstaffelt sich scheinbar nach dem Verkaufspreis. Bei einemVerkaufspreis ab 1501€ würde die Verlängerung satte 249€ kosten. Ob das lohnt?

Wie gesagt um die Details werde ich mich noch kümmern.

Bis dann

ashopedies
ashopedies
Ist häufiger hier
#27 erstellt: 05. Apr 2006, 21:12
gesagt, getan:
http://img458.imageshack.us/my.php?image=garantiepreise9nd.gif

und hier nochwas für die juristen: die AGBs der "Plus Garantie" (so nennt der Media Markt das Gaze)

http://www.mediamarkt.de/service-center/plusgarantie/agb.php


Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf der Media Markt Plus
Garantie in Deutschland (Stand: 17.01.2006)

1. Allgemeines
a) Für den Verkauf der Media Markt Plus Garantie gelten ausschließlich die vom Verwender gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur insoweit, als der Verwender ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Verwender ist der in dem Garantie-Zertifikat bezeichnete Verkäufer.

b) Die Garantiebedingungen gelten nur für in der Bundesrepublik Deutschland gekaufte Geräte. Werden Geräte in das Ausland gebracht, finden diese Bedingungen keine Anwendung und es besteht kein Anspruch des Kunden gegen den Verwender auf die in den folgenden Klauseln genannten Leistungen.

2. Inhalt der Media Markt Plus Garantie
a) Der Verwender gewährt für das erworbene Gerät eine fünfjährige Media Markt Plus Garantie gegen Material und Herstellungsfehler (Garantiefall). Jede Media Markt Plus Garantie bezieht sich auf jeweils nur ein erworbenes Gerät.

Ausgenommen von der Garantieleistung sind insbesondere:
(1) Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austauschen von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen;
(2) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Produkts sowie falsche Installation;
(3) Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere vom Verwender nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind.

b) Die Media Markt Plus Garantie findet keine Anwendung auf Geräte, wenn diese zur gewerblichen Nutzung erworben werden.

c) Die Media Markt Plus Garantie hat grundsätzlich die Reparatur des defekten Gerätes bzw. Geräteteils zum Leistungsinhalt. Es liegt aber im Ermessen des Verwenders die Media Markt Plus Garantie durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Geräteteils zu erfüllen. Der Austausch erfolgt durch ein neues oder überholtes Gerät (Ersatzgerät).

d) Ist die Reparatur des Gerätes aufgrund wirtschaftlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit nicht mehr durchführbar, so liegt es ebenfalls im Ermessen des Verwenders durch Austausch des Gerätes (Ersatzgerät) oder durch Rückzahlung von 100% des Verkaufspreises im ersten Jahr, 100% des Verkaufspreises im zweiten Jahr, 80% des Verkaufspreises im dritten Jahr, 60% des Verkaufspreises im vierten Jahr und 40% des Verkaufspreises im fünften Jahr die Media Markt Plus Garantie zu erfüllen. Die Rückzahlung des Verkaufspreises erfolgt Zug-um-Zug gegen Herausgabe des defekten Gerätes.

e) Handelt es sich bei dem vom Kunden erworbenen Produkt um ein Geräte-Set mit einer Sammelnummer, so erstrecken sich die in den Klauseln 2. c) und d) genannten Leistungen nur auf das defekte Gerät, das anhand einer Artikelnummer abgrenzbar ist.

f) Die in Klausel 2. d) genannte Rückzahlung erfolgt direkt an den Inhaber der Garantieverlängerung.

g) Zur Aufnahme von Garantiefällen steht dem Kunden telefonisch die kostenlose Hotline zur Verfügung, sowie persönlich jedes Media Markt Haus in Deutschland.

h) Der Verwender garantiert für Fernseher innerhalb von 48 Stunden, jeweils bezogen auf Werktage, nach Meldung des Garantiefalls das defekte Gerät zu reparieren oder für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät zur Verfügung zu stellen. Fernseher sind Röhren-, LCD- und Plasmafernseher.

i) Weitere Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

j) Mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der hier geregelten Media Markt Plus Garantie tritt der Kunde jegliche anderweitigen Ansprüche hinsichtlich des konkret vorliegenden Mangels gegenüber dem Verwender oder Dritten an den Verwender ab.

3. Abschluss der Media Markt Plus Garantie
Die Media Markt Plus Garantie kann nur gleichzeitig mit dem Kaufvertrag des Gerätes abgeschlossen werden.

4. Beginn/Ende der Media Markt Plus Garantie
a) Die Garantiezeit beginnt mit Abschluss der Media Markt Plus Garantie und Zahlung des Garantiepreises oder mit Abschluss eines Finanzierungsvertrages.

b) Soweit dem Kunden ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird, gilt die verbleibende Garantiefrist allein für das Ersatzgerät.

c) Eine Hemmung der Garantiezeit findet für die Dauer der Erbringung von Garantieleistungen statt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Fernseher handelt.

d) Die Garantiezeit endet grundsätzlich nach 5 Jahren.

e) Die Garantiezeit endet auch, wenn gemäß Klausel 2. d) der Verkaufspreis, unabhängig von der prozentualen Höhe, an den Kunden zurück erstattet wird.

5. Garantiepreis
Die Zahlung des Garantiepreises ist fällig und zu leisten mit Abschluss der Media Markt Plus Garantie.

6. Garantiefall
a) Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde das Garantie-Zertifikat vorlegen.

b) Die Annahme eines Gerätes zur Reparatur oder die Erbringung von Leistungen im Rahmen der hier geregelten Media Markt Plus Garantie stellt kein Anerkenntnis von Ansprüchen aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung dar.

c) Die Reparaturen müssen von dem Verwender selbst oder von Vertragswerkstätten, die vom Verwender beauftragt wurden, durchgeführt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritte mit der Reparatur zu beauftragen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

d) Die Reparatur der Großelektrogeräte und Fernseher erfolgt kostenlos am Aufstellungsort, ansonsten in einer Kundendienstwerkstatt. Großelektrogeräte sind Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Herde und Spülmaschinen. Alle transportablen Großgeräte und Fernseher können vom Kunden zur Reparatur auch in die Serviceabteilungen der Media Markt Häuser Deutschlands gebracht werden, jedoch besteht kein Anspruch auf Erstattung der Transportkosten. Alle anderen Geräte sind vom Kunden auf eigene Kosten zur Reparatur in die Serviceabteilungen der Media Markt Häuser zu bringen.

e) Handelt es sich bei dem zu behebenden Mangel nicht um einen Garantiefall und hätte der Kunde dies erkennen können, so trägt er sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten, insbesondere angefallene Anfahrtskosten.

7. Leihgerät
a) Der Transport und die Überlassung der Leihgeräte an den Kunden erfolgt kostenlos zu den Bedingungen des unten abgedruckten Leihvertrages. Dies gilt nur für die in Klausel 2. h) genannten Geräte.

b) Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Leihgerätetyp. Unabhängig vom Gerätetyp des Kunden werden bei Fernsehern die Mindeststandards von 55 cm und 70 cm Bilddiagonale bereitgestellt.

c) Die Leistungen der Media Markt Plus Garantie erstrecken sich nicht auf die dem Kunden für die Dauer der Reparatur des Geräts zur Verfügung gestellten Leihgeräte.

8. Übergang der Media Markt Plus Garantie auf nachfolgende Eigentümer
Diese Media Markt Plus Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.

9. Datenschutz
Der Verwender weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Garantievertrages und der Bearbeitung eines Garantiefalles aufgenommenen personenbezogenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Garantievertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können auch an Beauftragte und gemäß § 11 BDSG sorgfältig ausgesuchte Partner des Verwenders übermittelt werden. Nach Erreichen des Speicherzwecks werden personenbezogene Daten datenschutzgerecht gelöscht.

10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt im Übrigen die Wirksamkeit der Bedingungen davon unberührt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Leihvertrag
1. Leihgegenstand
Der Kunde erhält vom Verwender ein im Übergabeschein noch näher zu bezeichnendes Leihgerät ausgehändigt.

2. Leihzweck
Dem Kunden wird das oben genannte Leihgerät ausschließlich für die Dauer der Reparatur zur Verfügung gestellt.

3. Vertragsmäßiger Gebrauch
a) Der Kunde ist verpflichtet, den Leihgegenstand sorgfältig zu behandeln. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht.

b) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Leihgerät einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Verwender für den daraus entstehenden Schaden.

4. Haftung des Verleihers
Der Verwender hat ausschließlich grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln zu vertreten, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

5. Beendigung des Leihvertrages
a) Von der Beendigung der Reparatur bzw. des Nichtvorliegens eines Garantiefalles wird der Kunde in jedem Fall sofort benachrichtigt.

b) Der Kunde ist verpflichtet, Zug-um-Zug gegen Herausgabe seines Gerätes, das Leihgerät an den Verwender zurückzugeben.

c) Der Kunde ist verpflichtet, sofern es sich um keinen Garantiefall handelt, der Aufforderung zur Herausgabe binnen sechs Werktagen nachzukommen.

d) Kommt der Kunde seiner Herausgabepflicht nicht nach, wird für jeden Tag der weiteren Nutzung des Leihgerätes ein Entgelt in Höhe von 3% des Zeitwertes fällig.

e) Ein Zurückbehaltungsrecht an dem Leihgerät steht dem Kunden in keinem Fall zu.

6. Verlust des Leihgerätes
Im Falle des Verlustes des Leihgerätes ist der Kunde verpflichtet, den Verlust gegenüber dem Verwender sofort anzuzeigen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Verwender den Wert zu ersetzen, den das Leihgerät zur Zeit der Übergabe an den Kunden hat.

7. Zurückbehaltungsrecht
Dem Verwender steht ein Zurückbehaltungsrecht an dem zur Reparatur gegebenen Gerät des Kunden zu, bis der Kunde dem Verwender das Leihgerät zurückgegeben hat, bzw. bei verspäteter Rückgabe des Leihgerätes den fälligen Mietzins entrichtet hat, Beschädigungen oder Abnutzungen des Gerätes, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, ersetzt hat oder im Verlustfall den oben angegebenen Wert des Gerätes ersetzt hat.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unvollständig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
HighDefDoug
Inventar
#28 erstellt: 06. Apr 2006, 09:07
@ashopedies

is ja n satter aufpreis,wie ich finde.

übrigens passend zum thema,is gestern mein toshi nach 6 monaten u 3wochen mal richtige aussetzer gehabt.das bild flackerte plötzlich,schaltete von allein 2 mal kurz hintereinander um u plötzlich war alles weg (sämtli gespeicherten sender).ich habe ihn übrigens im MM gekauft,werde da um 10 anrufen u mal sehn was sich da jetz tut.
twp2802
Neuling
#29 erstellt: 06. Apr 2006, 11:38
Hallo Leute!

Schaut euch mal dieses Angebot an:

http://www.cosmos.at/uploads/tx_Angebote/cosmos_060406_stmk.zip

Ist zwar ein bissl teuer, aber dort steht was von 5 Jahre Toshiba Garantie
ashopedies
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 06. Apr 2006, 14:59
das istin österreich. dort scheints wohl von dem toshibavertrieb ne 5 jahresgarantie zu geben.

wie sieht das eigentlich aus, wenn ich aus D was aus AUT bestelle, bekomme ich dann auch diese 5 Jahresgarantie? wohl eher nicht?!?!
bean35
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 06. Apr 2006, 15:21
Die meisten Großgeräte von Toshiba haben in Österreich eine 5 Jahre Garantie. Aber Achtung! Diese Garantie haben nur einige Großmärkte. Wer bei Onlinehändlern bestellt hat nur die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Ich werd mir trotzdem den neuen Toshiba 32WL66Z sicher nicht bei MM oder Cosmos kaufen. Der Aufpreis ist einfach zu hoch. Vielleicht gibts ja doch in ÖSterreich einen Onlinehändler der eine 5 JAhre Garantie anbietet.
lcd-peter
Schaut ab und zu mal vorbei
#32 erstellt: 06. Apr 2006, 19:45
Sony und Samsung bieten 2 Jahre Garantie. Das ist gegen die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung von Toshiba im Schadensfall, mit dem man einfach rechnen muss, ganz erheblich besser. Ich bin nicht bereit, durch eine teure Zusatzversicherung die Garantie, die mir Toshiba nicht geben will, zusätzlich zu bezahlen. Also habe ich Toshiba aus meiner Auswahl gestrichen.
HDFan
Stammgast
#33 erstellt: 06. Apr 2006, 19:52

lcd-peter schrieb:
Sony und Samsung bieten 2 Jahre Garantie. Das ist gegen die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung von Toshiba im Schadensfall, mit dem man einfach rechnen muss, ganz erheblich besser. Ich bin nicht bereit, durch eine teure Zusatzversicherung die Garantie, die mir Toshiba nicht geben will, zusätzlich zu bezahlen. Also habe ich Toshiba aus meiner Auswahl gestrichen.


Und Sharp bietet sogar volle 3 Jahre Herstellergarantie,
darum wird es bei mir entweder ein Samsung M71 oder
GA9E 32 Zöller werden..
HighDefDoug
Inventar
#34 erstellt: 07. Apr 2006, 10:51

lcd-peter schrieb:
Sony und Samsung bieten 2 Jahre Garantie. Das ist gegen die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung von Toshiba im Schadensfall, mit dem man einfach rechnen muss, ganz erheblich besser. Ich bin nicht bereit, durch eine teure Zusatzversicherung die Garantie, die mir Toshiba nicht geben will, zusätzlich zu bezahlen. Also habe ich Toshiba aus meiner Auswahl gestrichen.


das kann ich absolut verstehn,hätte ich mich zwecks garantie vorher etwas schlau gemacht (bin von min 2jahren GARANTIE ausgegangen),hätte ich meinen toshi wohl eher net gekauft..
Sylver
Stammgast
#35 erstellt: 20. Sep 2006, 02:25
*Thread ausbuddel*images/smilies/insane.gif

Weis denn vielleicht jemand definitiv wieso Toshiba keine Garantie oder sogar einen VorOrt Service anbietet ?
Hier waren doch einige Leute auf der IFA, dort konnte man doch sicher jemanden am Toshiba Stand über diese Problematik ausfragen!?


Der neue 37WL68P reizt mich schon sehr, aber die fehlende Garantie ist für mich und wie man dem Forum entnimmt, für viele potentielle andere Käufer das KO Kriterium für Toshiba.
Ich wäre doch sogar breit ~100-200 EUR pro Gerät mehr zu bezahlen, wenn dafür eine 3 Jahres Vor Ort Garantie im Kaufpreis enthalten wäre...

So wie das jetzt aussieht wird es wohl ein Samsung N71 werden, es sei denn die neuen Toshibas wären deutlich besser, aber dann wäre da immer noch das fade Gefühl das die Kiste im Wert von über 3000 DM nach 6 Monaten vielleicht den Geist aufgibt und ich ordentlich für eine Reparatur in die Tasche greifen darf.


Auf den Webseiten von Toshiba Computer habe ich übrigens diesen Text gefunden: "Jedes Toshiba Produkt wird mit einer einjährigen internationalen Standardgarantie ausgeliefert. Die Garantiebedingungen können Sie den Unterlagen, die dem Produkt beiligen entnehmen." Link

"Jedes" ??? Rechtschreibfehler auf Firmenseiten machen sich auch immer gut! (beiliegen...)

Aber auch wenn, sind 2 Jahre Garantie meiner Meinung nach das Minimum für Geräte dieser Preisklasse !


[Beitrag von Sylver am 20. Sep 2006, 02:29 bearbeitet]
fraster
Inventar
#36 erstellt: 20. Sep 2006, 09:13
Ja, du hast schon recht: Dass Toshiba noch immer keine Garantie auf deren selbst noch so teuren LCDs anbietet, bleibt ein echtes Rätsel, wenn nicht gar eine Frechheit. Wer wie Toshiba seine Kunden so im Regen stehen lässt, braucht sich nicht zu wundern, dass diese die fehlende Garantie als K.O.-Kriterium für den Kauf von Toshiba-Fernsehern ansehen und lieber gleich woanders kaufen. Erst recht, wenn man weiß, wie wenig genau es Toshiba mit der Fehlerstreuung nimmt.

Wenn du unbedingt nen Toshi kaufen willst, könntest du höchstens dort kaufen, wo dir der Händler gegen Aufpreis eine über die normale Produkthaftung/Gewährleistung hinaus gehende Garantie anbietet. Ich habe so etwas schon bei den üblichen Geiz-ist-blöd-Märkten entdeckt. Ob der Toshiba-Service dann aber im Falle eines Defektes die Reparatur wie so oft mit der Begründung abschmettert, der Fehler entspreche der Gerätespezifikation (Motto: It's not a defect, it's a feature) , bleibt natürlich weiterhin fraglich.


[Beitrag von fraster am 20. Sep 2006, 09:36 bearbeitet]
sir_rolando
Stammgast
#37 erstellt: 20. Sep 2006, 09:26
seh ich auch so: genau aus diesem grund ist für mich toshiba kein thema - ich kaufe doch keinen fernseher um tausende DM und steh dann im regen

was hilft mir der günstige preis wenn der durch fehlende garantieansprüche hart erkauft wird??

positiv hervorzuheben ist hier sharp mit der 3jahres-garantie: die haben scheinbar mehr vertrauen in ihre produkte...
alec2004
Ist häufiger hier
#38 erstellt: 20. Sep 2006, 10:06
ich find es auch sehr schade was toshiba da abzieht

hatte vor mir ein toshiba zukaufen aber zum glück gibt es das forum hier

hatte auch am dienstag mal bei toshiba angerufen wie das im fall der fälle funktioniert

der herr am telefon sagte wenn was mit dem gerät sein sollte läuft ALLES über den Händler

das heisst es fallen meiner meinung nach alle online-shops für mich weg da ich keine lust habe den teuren versand zum händler zubezahlen. auf die frage was passiert denn wenn es denn händler nicht mehr gibt(was beionline shops ja mal passieren kann) . hatte der herr am telefon keine antwort parat

also ist es ein sammy geworden


[Beitrag von alec2004 am 20. Sep 2006, 10:07 bearbeitet]
Taylor23
Stammgast
#39 erstellt: 20. Sep 2006, 11:46

alec2004 schrieb:
ich find es auch sehr schade was toshiba da abzieht

hatte vor mir ein toshiba zukaufen aber zum glück gibt es das forum hier

hatte auch am dienstag mal bei toshiba angerufen wie das im fall der fälle funktioniert

der herr am telefon sagte wenn was mit dem gerät sein sollte läuft ALLES über den Händler

das heisst es fallen meiner meinung nach alle online-shops für mich weg da ich keine lust habe den teuren versand zum händler zubezahlen. auf die frage was passiert denn wenn es denn händler nicht mehr gibt(was beionline shops ja mal passieren kann) . hatte der herr am telefon keine antwort parat

also ist es ein sammy geworden :prost


Das stimmt, das sollte man natürlich vor dem Kauf berücksichtigen, wobei ich wenn, wohl nur bei Amazon kaufen würde/werde.

Dennoch hätte mich auch interessiert, was die Mitarbeiter vom Toshiba Messestand zu dieser Thematik zu sagen gehabt hätten, oder auch nicht...
winkelman
Stammgast
#40 erstellt: 20. Sep 2006, 17:53

fraster schrieb:

Wir gewährleisten zwei Jahre auf unsere Produkte, wie in Deutschland üblich.
Die Garantie wird über Ihren Händler abgewickelt. Wie lang Dieser gewährt, hängt wieder vom Händler ab.


Sehr schön formuliert, fast schon listig! Auch hier könnte man beim Überfliegen meinen, Toshiba gebe 2 Jahre Garantie. Ich finde, das grenzt schon echt an Verbraucher-Täuschung. Warum sagen die nicht einfach: Wir geben keine Herstellergarantie???! Und seit wann gewähren Händler überhaupt eine Garantie? Hab ich noch nie erlebt - Schwachsinnsargument! :|


Beim MM kann man seinen Toshi z.B. mit bis zu 5 Jahren GARANTIE kaufen. Gegen Aufpreis versteht sich.
alec2004
Ist häufiger hier
#41 erstellt: 20. Sep 2006, 20:49
das stimmt nur zahl ich nicht 2500€ fürn LCD der im Internet 1500€ kostet
winkelman
Stammgast
#42 erstellt: 20. Sep 2006, 21:07

alec2004 schrieb:
das stimmt nur zahl ich nicht 2500€ fürn LCD der im Internet 1500€ kostet


Das muß jeder selbst entscheiden...
alec2004
Ist häufiger hier
#43 erstellt: 20. Sep 2006, 21:09
ich find es halt schade aber ändern kann ich nix

wenn der unterschied nicht ganz so groß wär

aber egal
fraster
Inventar
#44 erstellt: 20. Sep 2006, 21:18

winkelman schrieb:

fraster schrieb:

Wir gewährleisten zwei Jahre auf unsere Produkte, wie in Deutschland üblich.
Die Garantie wird über Ihren Händler abgewickelt. Wie lang Dieser gewährt, hängt wieder vom Händler ab.


Sehr schön formuliert, fast schon listig! Auch hier könnte man beim Überfliegen meinen, Toshiba gebe 2 Jahre Garantie. Ich finde, das grenzt schon echt an Verbraucher-Täuschung. Warum sagen die nicht einfach: Wir geben keine Herstellergarantie???! Und seit wann gewähren Händler überhaupt eine Garantie? Hab ich noch nie erlebt - Schwachsinnsargument! :|


Beim MM kann man seinen Toshi z.B. mit bis zu 5 Jahren GARANTIE kaufen. Gegen Aufpreis versteht sich.

Du verwendest ein Zitat von mir, das schon gehörig alt ist. Damals, als ich mir nen Toshiba LCD kaufen wollte (Herbst 2005) konnten mir weder der MM noch Saturn eine Zusatzgarantie anbieten. Inzwischen wird das flächendeckend gemacht - der Grund ist sehr einfach: Gerade Hersteller wie Toshiba wälzen alles auf den Händler ab, da sie ja bekanntlich keine Garantie geben. Der Händler wiederum hat die Nase gestrichen voll von dutzenden fehlerhaften Geräten, die die Leute wieder zurückbringen und den Gewinn des Händlers schmälern. Deshalb versuchen solche Märkte neuerdings auch verstärkt eine Zusatzgarantie zu verkaufen.

Meiner Meinung nach sollte dies aber bereits im Kaufpreis herstellerseitig enthalten sein und nicht auf den ach so untertänigen Kunden abgewälzt werden. Auch deshalb eindeutig die Rote Karte für Toshiba!
winkelman
Stammgast
#45 erstellt: 20. Sep 2006, 21:22
Habe meinen 32"er bei Amazon gekauft, für günstig Geld und ohne Garantie. Gehe das Gewährleistungsrisiko gelassen an.
Wird hier im Forum ziemlich oft auf- und hochgekocht.

Selbst nach 6 Monaten, geht die aktuelle Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei defekten Teilen die sich im nichtzugänglichen (Normalfall)Gehäuseinneren befinden, um einen von Anfang an vorliegenden Schaden handelt.

Klar, die Abwicklung über den Händler im Schadensfall kann etwas umständlich werden, mache mir da bei Amazon aber keine Sorgen. Bin da seit Jahren zu 100% zufrieden.
winkelman
Stammgast
#46 erstellt: 20. Sep 2006, 21:27

fraster schrieb:

winkelman schrieb:

fraster schrieb:

Wir gewährleisten zwei Jahre auf unsere Produkte, wie in Deutschland üblich.
Die Garantie wird über Ihren Händler abgewickelt. Wie lang Dieser gewährt, hängt wieder vom Händler ab.


Sehr schön formuliert, fast schon listig! Auch hier könnte man beim Überfliegen meinen, Toshiba gebe 2 Jahre Garantie. Ich finde, das grenzt schon echt an Verbraucher-Täuschung. Warum sagen die nicht einfach: Wir geben keine Herstellergarantie???! Und seit wann gewähren Händler überhaupt eine Garantie? Hab ich noch nie erlebt - Schwachsinnsargument! :|


Beim MM kann man seinen Toshi z.B. mit bis zu 5 Jahren GARANTIE kaufen. Gegen Aufpreis versteht sich.

Du verwendest ein Zitat von mir, das schon gehörig alt ist. Damals, als ich mir nen Toshiba LCD kaufen wollte (Herbst 2005) konnten mir weder der MM noch Saturn eine Zusatzgarantie anbieten.


Sorry, hab`ich überlesen.
cr
Inventar
#47 erstellt: 20. Sep 2006, 22:26
Wie ich oben geschrieben habe, gabs auf meine in Ö gekauften Toshiba DVDPs eine 5-Jahresgarantie durch den Ö-Vertrieb. Wundert mich, wieso das länderweise so unterschiedlich gehandhabt wird.
HighDefDoug
Inventar
#48 erstellt: 21. Sep 2006, 09:45

winkelman schrieb:
Habe meinen 32"er bei Amazon gekauft, für günstig Geld und ohne Garantie. Gehe das Gewährleistungsrisiko gelassen an.
Wird hier im Forum ziemlich oft auf- und hochgekocht.

Selbst nach 6 Monaten, geht die aktuelle Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei defekten Teilen die sich im nichtzugänglichen (Normalfall)Gehäuseinneren befinden, um einen von Anfang an vorliegenden Schaden handelt.

Klar, die Abwicklung über den Händler im Schadensfall kann etwas umständlich werden, mache mir da bei Amazon aber keine Sorgen. Bin da seit Jahren zu 100% zufrieden.


das eigentliche problem ist in meinen augen ein ganz anderes, nämlich das toshiba nur zu gern defekte oder mangelhafte geräte als normal und toleranzen deklariert.

dann wirds nämlich selbst mit garantie oder gewährleistung richtig "lustig", denn garantie etc nützt einem rein gar nix, wenn toshiba den fehler / mangel nicht als diesen anerkennt. und genau das scheint weit aus öfters bei denen der fall zu sein, als wie es sein sollte.

ps: fragt mal in einem expert nach toshiba - geräten..
magicmat
Ist häufiger hier
#49 erstellt: 21. Sep 2006, 17:10
Um so niedriger der Ausschuß, um so niedriger auch der Preis im Handel!
fraster
Inventar
#50 erstellt: 21. Sep 2006, 21:08
Reizüberflutung
Inventar
#51 erstellt: 21. Sep 2006, 22:50
man kann den toshi online kaufen und dann bei saturn oder media markt eine gearantie für 4,99 €/monatlich abschließen, also 5 Jahre für 300€! Der Service ist von JAMBA


[Beitrag von Reizüberflutung am 21. Sep 2006, 22:51 bearbeitet]
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