Ambilight im Philips PF9986 leuchtet nicht mehr

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addictivebn
Stammgast
#1 erstellt: 29. Sep 2005, 22:58
Hi Folks,

ich habe seit heute Abend folgendes Problem.

Das Ambilight meines Philips PF32 9986 leuchtet nicht mehr! Das Gerät ist gerade mal 4 Wochen alt. Welche Möglichkeiten habe ich nun?

Besteht Anspruch auf ein Neugerät? Muß ich den Fernseher nun zum Händler bringen? Wird mir von Philips ein Neugerät geliefert? Kann ich vielleicht ein anderes Modell wählen?

Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

Gruß,

Oliver


[Beitrag von addictivebn am 29. Sep 2005, 23:01 bearbeitet]
Bigtower
Stammgast
#2 erstellt: 29. Sep 2005, 23:01
Nur Sicherheitshalber nachgefragt:

Ambilight "on" auf der Fernbedienung hast Du schon probiert, oder?

MfG

Bigtower
addictivebn
Stammgast
#3 erstellt: 29. Sep 2005, 23:04

Bigtower schrieb:
Nur Sicherheitshalber nachgefragt:

Ambilight "on" auf der Fernbedienung hast Du schon probiert, oder?

MfG

Bigtower


Sicher! Es steht auf "On", habe schon zig Mal gewechselt, den Fernseher ausgeschaltet....es tut sich nichts!
addictivebn
Stammgast
#4 erstellt: 30. Sep 2005, 09:08
Ich habe gerade mit einem Philips-Reparaturcenter gesprochen, sie würden das Gerät in einer Woche abholen, die Reparatur selber würde ca. 2 Wochen dauern, eine für mich absolut unbefriedigende Lösung!

Der Händler, bei dem ich das Gerät erworben habe, öffnet leider erst um 10 Uhr. Habe ich irgend welche Chancen, das Gerät umgetauscht zu bekommen, vielleicht, wenn ich ein höherwertiges Gerät erwerbe?

Wer von euch hat Erfahrungen in diesem Bereich?

Wäre echt über jede Hilfe dankbar.

Gruß,

Oliver


[Beitrag von addictivebn am 30. Sep 2005, 10:20 bearbeitet]
Honda_Steffen
Inventar
#5 erstellt: 30. Sep 2005, 09:48
Ich glaube, das du das akzeptieren musst.

So ist es halt mal. Das Teil geht kaputt (nach 4 Wochen ist schon scheisse). Du musst es einschicken und reparieren lassen.

Ausnahme wäre, das du einen Vor-Ort-Service hättest. Gibt es bei Pioneer.

Auch kannst du das Gerät bei Internet-Geschäften (Versand) innerhalb von 2 Wochen zurückgeben. Geht bei dir aber auch nicht.

Sprich mit deinem Händler und hoffe, das er dir Kulanterweise was anbietet z.b. Leihgerät.

Ansonsten..........Pech gehabt.

Gruss
addictivebn
Stammgast
#6 erstellt: 30. Sep 2005, 10:18
Fernseher habe ich hier noch genug, das ist nicht das Problem.
Die kann ich dann aber nicht an die Wandhalterung hängen.

Habe gerade mit dem Service-Center gesprochen, sie holen das Gerät in 1 Woche ab, eine Reparatur könnte aber durchaus auch 3-4 Wochen dauern!

Ich finde das absolut unverschämt und werde mir nie wieder etwas von Philips kaufen bei derart miesem Service!

Mein Händler sieht auch keinerlei Möglichkeit, etwas für mich zu tun, zumal er derzeit keine 9986 da hat und wohl auch nicht mehr bekommt. Ich habe ihm angeboten, ein teureres Gerät zu erwerben, z.B. den 9830, aber den hat er auch nicht da.


[Beitrag von addictivebn am 30. Sep 2005, 10:19 bearbeitet]
sharx
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 30. Sep 2005, 10:49
Naja, wer seine Seele dem Teufel verkauft....

Spaß beiseite, ist schon ärgerlich. Du hast Rechte als Käufer aber der Hersteller/Verkäufer ebenso:


Eine Reklamation nach BGB ist gerechtfertigt, wenn die Ware oder Dienstleistung, die reklamiert wird, fehlerhaft ist. Das heißt, gewisse zugesicherte oder zu erwartende Eigenschaften, die dem Käufer nutzen könnten, sind nicht vorhanden. Beispielsweise liegt ein technischer Defekt vor.

Der Käufer reklamiert also beim Verkäufer. Dieser hat nun mehrere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, den Mangel zu beseitigen:
Umtausch: Der Verkäufer nimmt die reklamierte Ware zurück und händigt ihm solche aus, die diesen Fehler nicht aufweist. Übliche Vorgehensweise bei geringwertigen Gütern.
Reparatur: Der Verkäufer behebt den Mangel auf seine eigenen Kosten, so dass der Reklamationsgrund entfällt. Streng genommen ein Sonderfall des Umtauschs, der bei höherwertigen Gütern gebräuchlich ist. Bei Dienstleistungen spricht man hier auch von einer Nachbesserung.
Wandlung: Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück, sofern das mit angemessenem Aufwand möglich ist.
Minderung: Der Verkäufer erstattet einen Teilbetrag, der Käufer behält die fehlerhafte Ware. Dies ist die häufigste Lösung bei reklamierten Urlaubsreisen und anderen Dienstleistungen.

Es liegt zunächst in der Entscheidung des Verkäufers, welchen Weg er wählt. Allerdings muss die Lösung für den Käufer zumutbar sein. So kann der Verkäufer beispielsweise nicht unbegrenzt erfolglose Reparaturversuche vornehmen. Auch die Aushändigung einer ganz anderen Ware oder eines Gutscheins ist nur mit dem Einverständnis des Käufers zulässig.

Wenn der Käufer ein Kaufmann ist, muss er sofort bei der Übernahme in seinen Verantwortungsbereich, spätestens vor der Benutzung, prüfen, ob die Ware fehlerfrei ist, sonst gilt sie als fehlerfrei (Handelsrecht).

Der Verbraucherschutz bietet dem Nicht-Kaufmann dagegen eine Frist von zwei Jahren Gewährleistung, innerhalb derer Fehler reklamiert werden können. Auch solche, die erst im Laufe der Zeit erkannt wurden, vorausgesetzt, sie waren schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden. Beispielsweise kann eine schlechte Materialqualität erst nach einiger Zeit offenkundig werden.

Eine andere Sache ist eine mögliche Garantieerklärung. Hier garantiert der Hersteller der Ware für einen bestimmten Zeitraum das ordnungsgemäße Funktionieren einer Ware, und versichert beispielsweise, anfallende Reparaturen in dieser Zeit kostenlos durchzuführen. Üblicherweise sind an solche Garantien bestimmte Bedingungen geknüpft (sachgemäßer Gebrauch usw.). Es handelt sich um freiwillige Vereinbarungen, kein Hersteller muss von Rechts wegen eine Garantie zusagen.


Wenn eine Ware nicht gefällt, nicht passt usw., dann ist das kein Reklamationgrund im Sinne des Schuldrechts, denn die Ware an sich hat keinen Fehler. Der Käufer ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, wenn er in diesem Fall einen Umtausch oder eine Wandlung erreichen will.


[Beitrag von sharx am 30. Sep 2005, 10:52 bearbeitet]
umixut85
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 30. Sep 2005, 10:52
Tja ich kann dich gut verstehen, meiner ist auch gerade wegen dem unausstehlichen Brummen beim Service und warte jetzt schon den 11ten Tag was m. E. auch schon indiskutabel ist bei so einem teuren Gerät, die haben mir gesagt sie brauchen ein gaaaanz bestimmtes Ersatzteil welches nunmal nicht daherkommt Also Philips und deren Vertragswerkstätten haben echt ein besch******* Service wie ich finde und werde deshalb auch nichtmehr bei Philips kaufen denn nach dem Kauf bist du bei Philips nix mehr wert. Dagegen muss man sagen dass die Geräte schon sehr gut sind wenn sie denn mal ordnungsgemäß funken

LG Gery
addictivebn
Stammgast
#9 erstellt: 30. Sep 2005, 11:16
So, es besteht nun zumindest wieder ein bisschen Hoffnung, nicht zwingend 4-5 Wochen warten zu müssen!

Mein Händler hat mir versprochen, den Aussendienstmitarbeiter der Firma Philips um Rat zu bitten, er hätte einen sehr guten Draht zu ihm. Leider ist er heute Vormittag in ein verlängertes WE gefahren und kommt erst nach dem Feiertag, am Dienstag zurück.

Meine Wunschlösung wäre der Erwerb des PF32 9830, dann müßte ich die Differenz zuzahlen, ca. 300 Euro.

Drückt mir mal die Daumen.

Gruß,

Oliver
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