Hilfe! Panasonic TX64 GZW 2004 nach Lieferung defekt

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easy77
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 05. Dez 2019, 10:06
Hallo,
ich bin total fertig. Für meine Verhältnisse hat mich der Fernseher ein Vermögen gekostet. Habe gestern den Fernseher durch Euronics XXL geliefert bekommen. Ich bin mir sicher, beim Aufbau keinen Schaden verursacht zu haben und könnte das Gerät auch noch einrichten. Als ich ihn später wieder anschaltete, erkannte ich einen kleinen "Punkt" auf dem Display. Ich fasste darauf und dachte, ich könnte ihn "wegstreichen", aber es entstand eine Art "Gittermuster" auf dem Bildschirm und der Fernseher schaltete sich aus. Erneute Anschaltversuche liessen eine Art Streifen über dem Bildschirm entstehen, der sich nach unten bewegte. Sodann schaltete sich das Gerät ab. Die rote LED blinkt je 2X. Ich habe dann auch noch eine Art haarartigen "Riss" unter dem Glas, oberhalb des Lautsprechers ausgemacht. In diese Richtung bewegt sich der "Strich" beim Einschaltversuch. Bin nun völlig geschockt. Gestern hatte Euronics schon geschlossen und ich habe nur ne Mail geschrieben. Dort bin ich von dem Pixelfehler, o.ä., ausgegangen. Bin total fertig. Ich habe Sorge, dass man mir unsachgemäßen Gebrauch, o.ä., vorwirft. Ich kann das ja schwer beweisen. Habe bei Euronics noch eine 5 Jahres Garantie abgeschlossen und hoffe, dass das vielleicht von Vorteil ist. Könnt Ihr mir Erfahrungswerte mitteilen? Wo soll ich den Schaden eigentlich melden? Bei Euronics oder Panasonic? Habe ich vielleicht schneller Ersatzanspruch, weil es am Tag der Lieferung passierte? Ich habe kein Auto und mir den Fernseher liefern lassen. Weil er bei der Einrichtung lief und ich wenig Platz im Keller habe, habe ich die komplette Verpackung entsorgt. Nun hoffe ich, dass das nicht noch zum Problem wird. Ich hätte nie gedacht, dass sowas passiert und bei der Einrichtung habe ich den Fehler auch nicht gesehen.

LG
Isabel
fuzzi79
Stammgast
#2 erstellt: 05. Dez 2019, 10:31
Also normalerweise ist erst einmal der Händler der erste Ansprechpartner! Ich würde einfach mal abwarten was er dazu meint!
Weiß ja nicht, wie sehr du auf die Scheibe gedrückt hast, aber selbst wenn, dann war ja der Riss oberhalb des Lautsprechers ja schon vorher vorhanden?!
Ist natürlich immer so eine Sache mit dem Beweis, dass dies schon vorher war - aber sicherlich auch von Vorteil, dass du es zeitnah zur Lieferung bemerkt hast!
Bzgl. Fehlercode -> https://support-de.p...t%20rot/p/13265/st/7
buxxdehude
Stammgast
#3 erstellt: 05. Dez 2019, 11:05
Internet ist Neuland.

Schon mal was von einem Widerruf beziehungsweise einem Widerrufsrecht gehört.

Also manchem sollte man echt den Führerschein fürs World Wide Web wieder abnehmen.
easy77
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 05. Dez 2019, 11:11
Hallo,
Ich glaube nicht, dass das bei einem Defekt greift. Rechtlich erscheint mir das sehr schwammig. Außerdem bin ich ja darauf angewiesen, dass man den defekten Fernseher hier wieder abholt.

Ich kann für das Gerät, wegen der Cashback Aktion, 500,0 EUR zurückfordern. Dazu brauche ich aber die Seriennummer und weiß nicht, ob das Gerät bleibt.
buxxdehude
Stammgast
#5 erstellt: 05. Dez 2019, 11:16
Hast du dich schon beim Händler per Telefon gemeldet?
Nimm den Hörer in die Hand und löse dein Problem selbst.
easy77
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 05. Dez 2019, 11:38
Danke für so viel Empathie! Warum schreibst Du überhaupt etwas? Ich hatte die Hoffnung, dass jemand ähnliches erlebt hat und mir berichtet, wie es ausgegangen ist. Ich werde dort anrufen, wenn der Laden öffnet, wusste aber nicht, ob die mich an "Panasonic" verweisen dürfen, oder als Laden selbst zuständig sind. Genau deshalb ERKUNDIGE ich mich! Fuzzi79 hat mir da etwas weitergeholfen, indem er schrieb, dass erst einmal der Händler zuständig ist.
fsk100
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 05. Dez 2019, 12:19
in den ersten 6 monaten ab kauf müsste dir der verkäufer (händler) beweisen, dass der mangel erst nach dem kauf entstanden ist. nach 6 monaten kehrt sich die beweislast um.

von daher hast du diesbezüglich eher wenig zu befürchten, da die beweisführung für den händler fast nicht möglich ist.

ergo, beim händler schriftlich reklamieren und reparatur bzw. austausch verlangen.


[Beitrag von fsk100 am 05. Dez 2019, 12:20 bearbeitet]
easy77
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 05. Dez 2019, 12:46
Danke für den Hinweis! Ich habe gerade bei Euronics angerufen und warte jetzt noch auf Rückruf durch den Servicemitarbeiter. Ich hoffe, das geht für mich gut aus, aber letztere Aussage stimmt mich optimistisch.
easy77
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 05. Dez 2019, 13:42
Das zieht sich hin. Nun sollte ich erstmal Fotos senden. Der Typ meinte, dass wahrscheinlich Panasonic rauskommt.
fsk100
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 05. Dez 2019, 14:38
machen sie bei den großgeräten immer...soweit möglich reparatur vor ort oder nehmen es mit, um es im servicecenter zu reparieren.
easy77
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 05. Dez 2019, 15:13
Da es ja kaum zur Debatte steht, was defekt ist: Werden OLED Panels zuhause, vor Ort, ausgetauscht? Habe da keine Vorstellung, wie das funktioniert.
Parallel bleibt die Sorge, dass Panasonic mir unterstellt, ich habe den Fernseher beschädigt. Müssten die mir das auch nachweisen? Ich bin mir keiner Schuld bewusst und dennoch in Sorge.

Parallel habe ich ja noch die "Wertgarantie Geräteschutz Komfort" Versicherung für 5 Jahre abgeschlossen. Lesen tut es sich gut:

Geräteschutz KOMFORT 3|5
✓ Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler
✓ Fall-/Sturzschäden
✓ Wasser, Feuchtigkeit
✓ unsachgemäße Handhabung
✓ Blitzschlag
✓ I mplosion/Explosion
✓ Elektronikschäden
✓ Raub und Einbruchdiebstahl
✓ Folgeschäden
· versengte oder zerrissene Kleidung durch Gerätedefekte
· verdorbenes Gefriergut durch Gerätedefekte
· an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekt

Geräteschutz KOMFORT 3|5
✓ Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten
✓ Arbeitslohn und Ersatzteile
✓ Fahrt-/Versandkosten
✓ Bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei Raub/Einbruchdiebstahl
und Folgeschäden
✓ Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden
fsk100
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 05. Dez 2019, 15:25
das wird in der gesetzlichen gewährleistungsfrist nicht erforderlich sein. die 2 jahre herstellergarantie von panasonic und die privat erworbene spezielle gerätegarantie schränkt die ges. gewährleistung von 2 jahren nicht ein!

was vor ort ausgetauscht werden kann, macht panasonic auch. bei mir hatten sie vor jahren eine komplette hauptplatine zuhause getauscht bei meinem 47WTW60. (garantiefall)


Einen Anspruch auf Gewährleistung haben Sie natürlich nur, wenn der Mangel nicht selbst verschuldet ist. Wenn ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auftritt, geht man bei einem Verbrauchsgüterkauf - also bei einem Kauf zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher - davon aus, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war. So schreibt es das Gesetz vor. Sechs Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss der Verkäufer Ihren Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass Sie den Mangel verschuldet haben. Wenn das neue Smartphone von Herrn Zimmer also beim Berühren des Touchdisplays nicht reagiert, muss der Verkäufer beweisen, dass Herr Zimmer es beschädigt hat, wenn er es nicht reparieren will.

Bei mangelhafter Ware haben Sie das Recht, eine Reparatur oder die Lieferung einer neuen Ware gegen Rückgabe der defekten Ware zu fordern. Das Gesetz gibt hierbei vor, dass der Verkäufer insoweit insbesondere erforderliche Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen hat. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung - etwa die Lieferung einer neuen Ware - verweigern, wenn sie im Vergleich zu der anderen Art - der Reparatur - unverhältnismäßige Kosten verursacht. Sie können dem Verkäufer für die Behebung des Schadens eine Frist setzen. Liefert er in dieser Frist keine mangelfreie Ware oder führt die Reparatur nicht durch, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Auch wenn nach zweimaliger Reparatur derselbe Fehler immer noch vorhanden ist, geht man in aller Regel von einem Fehlschlagen der Reparatur aus, so dass Sie dann vom Kaufvertrag zurücktreten oder einen Teil des Geldes als Kaufpreisminderung zurückverlangen können. Bei einem Rücktritt müssen Sie die gekaufte Ware zurückgeben, der Verkäufer muss den bereits gezahlten Kaufpreis zurückerstatten.


Quelle: BMJV


[Beitrag von fsk100 am 05. Dez 2019, 15:30 bearbeitet]
easy77
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 05. Dez 2019, 15:41
Danke für den Gesetzestext. Ich habe eine private Rechtschutzversicherung. Im Notfall muss ich schauen, ob diese mich unterstützt. Ich habe null Ahnung, wie Panasonic sich so verhält.
Weiß jemand, ob es möglich ist, ein OLED Panel zuhause zu tauschen?
west2630
Stammgast
#14 erstellt: 17. Dez 2019, 22:47
und, was ist jetzt passiert in der Zwischenzeit?
easy77
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 21. Dez 2019, 12:38
Sorry fürs späte Antworten, aber ich weiß erst jetzt, dass das Gerät ausgetauscht wird. Der Händler war sehr bemüht und da die Reparatur teurer war, als ein neues Gerät, bekomme ich Montag ein Neues. Hat etwas gedauert und mich viele Nerven gekostet, aber nun bin ich zufrieden.
west2630
Stammgast
#16 erstellt: 21. Dez 2019, 17:11
Ende gut, alles gut.
Den Stress dazwischen gab es für lau. Schön das es sich dann doch, zum Ende hin, zufriedenstellend erledigt hat.
C650
Inventar
#17 erstellt: 21. Dez 2019, 20:51
Noch läuft der neue TV nicht!
Aber, wird sicher gut gehen.

Drücke die Daumen!

easy77
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 21. Dez 2019, 23:57
Vielen Dank! ;-)
Sowas gönnt man sich ja nicht mehrmals im Leben und jetzt hoffe ich, auch endlich mal etwas auf dem Gerät ANSCHAUEN zu können.
Dualis
Inventar
#19 erstellt: 24. Dez 2019, 15:18
Man macht sich immer verrückt wenn sowas ist ,würde ich auch machen weil das auch für mich sehr viel Geld ist. Aber dein Fall klingt auch ganz danach das es eventuell ein Transport oder Fertigungsschaden war. Du hattest einfach Pech und von daher hätte der Händler oder Panasonic bestimmt nicht auf Selbstverschulden berufen ..keine Sorge , dort sitzen keine Unmenschen die anderen etwas anhängen wollen. Alles wird gut
easy77
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 24. Dez 2019, 17:45
Ja und er läuft!
Jetzt kann Weihnachten kommen! Frohe Weihnachten!
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