Garantieanspruch nach 11 Monaten?

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der-alex
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 14. Apr 2009, 17:26
Hallo,

ich habe mir am 22.04.2008 einen Toshiba 32C3500P gekauft.
Seit einigen Wochen wird das Brummen ziemlich stark, am Anfang ist es mir nie so aufgefallen. Auch gibt es in den Bildecken weiße Stellen.

Meine Frage ist inwiefern ich da noch Anspruch auf Garantie habe. Das Gerät war schon damals ein Auslaufgerät und wirds wohl kaum noch geben.
Sicher sieht es für den Händler so kurz vor Garantieschluss verdächtig aus, aber ich kanns nunmal nicht ändern.

Kann ich da noch mein Geld zurückverlangen?
Habe den Fernseher bei redcoon gekauft.

Gruß Alex
Hannoman
Inventar
#2 erstellt: 14. Apr 2009, 17:49
Meinst Du Garantie oder Gewährleistung?

Hanno
der-alex
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 14. Apr 2009, 17:58
Nun, da der Fernseher noch nicht 12 Monate alt ist mein ich Garantie. Auch wenn ich glaub das meine Chancen darauf sehr klein sind.
Hannoman
Inventar
#4 erstellt: 14. Apr 2009, 18:00
Das sollte in den Garantiebedingungen stehen.
arne_xyz
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 14. Apr 2009, 19:32

der-alex schrieb:
Nun, da der Fernseher noch nicht 12 Monate alt ist mein ich Garantie.

maggus86
Schaut ab und zu mal vorbei
#6 erstellt: 15. Apr 2009, 08:34
Da muss ich dich leider enttäuschen, denn Toshiba hat keine "Garantie" sondern lediglich eine "24 monatige Gewährleistung" welche direkt über den Händler abgewickelt wird.

Quelle: KLICK


Heisst im Klartext: Ab zum Händler, und das ganze reklamieren
Hannoman
Inventar
#7 erstellt: 15. Apr 2009, 13:38

maggus86 schrieb:
Da muss ich dich leider enttäuschen, denn Toshiba hat keine "Garantie" sondern lediglich eine "24 monatige Gewährleistung" welche direkt über den Händler abgewickelt wird.

Der Garantiegeber muss nicht der Hersteller sein, auch Händler bieten Garantien an (meist sog. Schutzbriefe). Und dann gibts auch noch externe Garantiegeber.

Wenn der TE Garantie in Anspruch nehmen will muss er sich an den Garantiegeber wenden.

Hanno
maggus86
Schaut ab und zu mal vorbei
#8 erstellt: 16. Apr 2009, 08:42
Das ist eben die Frage, ob das Gerät mit einer zusätzlichen Garantie oder nur mit der normalen Gewährleistung erworben wurde....

Aber auf jeden Fall würde ich empfehlen: So schnell wie möglich ab zum Händler und reklamieren


[Beitrag von maggus86 am 16. Apr 2009, 08:43 bearbeitet]
Hannoman
Inventar
#9 erstellt: 16. Apr 2009, 10:45

maggus86 schrieb:
Das ist eben die Frage, ob das Gerät mit einer zusätzlichen Garantie oder nur mit der normalen Gewährleistung erworben wurde....

Deshalb fragte ich ja da, ob der TE Garantie oder Gewährleistung meint. Er meint Garantie. Sagt er.


Aber auf jeden Fall würde ich empfehlen: So schnell wie möglich ab zum Händler und reklamieren

Nein, zum Garantiegeber. Das muss wie oben geschrieben auch nicht der Händler sein.

Hanno
maggus86
Schaut ab und zu mal vorbei
#10 erstellt: 16. Apr 2009, 13:33
Das ist die Sache, die uns nur der TE beantworten kann.


Kenne es leider nur allzu oft, dass Leute die "Garantie" mit der "Gewährleistung" verwechseln
Hannoman
Inventar
#11 erstellt: 16. Apr 2009, 14:16

maggus86 schrieb:
Das ist die Sache, die uns nur der TE beantworten kann.

Der hüllt sich aber, wie so oft, in Schweigen.


Kenne es leider nur allzu oft, dass Leute die "Garantie" mit der "Gewährleistung" verwechseln

Spätestens wenn jemand nachfragt sollte der Prozess des Nachdenkens, was eigentlich gemeint ist, einsetzen.

Aber alles kann nur der TE auflösen.

Hanno
-basilisk-
Neuling
#12 erstellt: 18. Apr 2009, 01:32
Toshiba bietet eine 2 Jährige Gewährleistung, MIT dem Verzicht auf die Beweislastumkehr.

Dann ist es doch egal ob Garantie oder nicht, da Toshiba sowieso nichts damit zu tun haben will.
Deswegen soll alles über den Händler laufen.


[Beitrag von -basilisk- am 18. Apr 2009, 01:34 bearbeitet]
Hannoman
Inventar
#13 erstellt: 18. Apr 2009, 06:49

-basilisk- schrieb:
Toshiba bietet eine 2 Jährige Gewährleistung, MIT dem Verzicht auf die Beweislastumkehr.

Nein, mit Verlängerung der Beweislastumkehr auf 2 Jahre. Die Beweislastumkehr ist gesetzlich für die ersten 6 Monate festgeschrieben, steht so im BGB, den § habe ich gerade nicht parat. Juris ist da Dein Freund.


Dann ist es doch egal ob Garantie oder nicht, da Toshiba sowieso nichts damit zu tun haben will.
Deswegen soll alles über den Händler laufen.

Der TE will aber eine Garantie, welche auch immer, woher auch immer, in Anspruch nehmen und nicht die Gewährleistung.

Hanno
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