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Sternchen72
Neuling
#1 erstellt: 24. Jan 2005, 23:35
Hallo Leute!
Ich denke ihr seit hier richtige Fachleute und könnt mir helfen .Ich habe im ebay für einen Bekannten einen Glockenklang Bugatti 400 verkauft,aber noch mit 4HE.Leider kannte ich mich damit vorher nicht aus,habe unserem bekannten geglaubt ,die angaben ins ebay gesetzt(hatte 3HE reingesetzt).Leider will der Käufer nun das Gerät doch nicht.Klar kann ich verstehen,war ne falsche angabe,aber unser bekannter will das Gerät nicht zurück kaufen .Nun stehen wir ja bei ebay als mitglied drin und nicht er und somit haben wir das Theater!
kann mir Jemand von euch sagen wieviel so ein verstärker noch wert ist????
Er ist wie gesagt etwas älter wegen der Höhe,denke mal so 3 oder 4 Jahre dann,er funktioniert einwandfrei!
Ich kann mit diesem Gerät ja nichts anfangen,muß es aber zurück kaufen.Wollte es dann wieder verkaufen und nun brauch ich dann eure Hilfe!
Bitte meldet euch!!!!!

Vielen lieben Dank im Vorraus

euer sternchen


[Beitrag von Granuba am 25. Jan 2005, 01:53 bearbeitet]
A2driver
Stammgast
#2 erstellt: 25. Jan 2005, 00:53
Was ist den der Unterschied?
Sternchen72
Neuling
#3 erstellt: 25. Jan 2005, 01:51
Glockenklang hat 2002 die Geräte Größe von 4HE auf 3HE geändert,also die Höhe ist nun kleiner geworden.Keine Ahnung warum,von der Qualität hat sich nichts geändert laut Glockenklang!www.glockenklang.de


[Beitrag von Sternchen72 am 25. Jan 2005, 01:54 bearbeitet]
Albus
Inventar
#4 erstellt: 25. Jan 2005, 12:12
Tag,

nun, hier liegt ein Auftragsverhältnis vor, angeboten hattest Du das Gerät als Beauftragter, der Bekannte war der Auftraggeber. Der Beauftragte hatte gemäß den vom Auftraggeber erhaltenen Weisungen, darunter die Informationen zum Gerät, gehandelt. Die Informationen des Auftraggebers gegenüber dem Beauftragten stellen sich als falsch in einem Punkt der Eigenschaften heraus. Folge für das Auftragsverhältnis: der Auftraggeber hat die vom Beauftragten kommenden Auskünfte über den Verlauf der Auftragsabwicklung gegen sich gelten zu lassen, der Beauftragte legt insoweit Rechenschaft ab, indem er die Rüge des Käufers hinsichtlich der zugesicherten Eigenschaft 3 Höheneinheiten (3 HE) übermittelt. Es ist der Auftraggeber, der mit dem reklamierenden Käufer zu verhandeln hat.

Wenn es um nicht wenig Geld geht, die Glockenklang Bugattis waren nie billig, dann könnte man mit der Konsultation eines Rechtsberaters drohen.

Hier selbst als Rückkäufer etwa einzutreten, dazu gibt es keinen Rechtsgrund.

MfG
Albus

NS: 1. Wenn einer vergleichen möchte - BGB, Bürgerliches Gesetzbuch, Recht der Schuldverhältnisse, Abschnitt Einzelne Schuldverhältnisse, Zehnter Titel: Auftrag.
2. Neu steht der Preis für einen Bugatti 400 bei 1.895 Euro.
3. Gebrauchtpreis, ca. 25-30% vom Neupreis.
4. War im Text des Angebotes die Höheneinheit besonders betont worden, 3 HE? War ein Foto gezeigt, das die tatsächlichen 4 HE erkennen läßt?
A.


[Beitrag von Albus am 25. Jan 2005, 12:50 bearbeitet]
micha_D.
Inventar
#5 erstellt: 25. Jan 2005, 13:44
Hallo..

Ich hatte das Gerät bei Ebay auch gesehen..

Mal abgesehen von der Rechtslage,gebietet es eigentlich der Anstand,wenn ich was unter eigenem Namen mit falscher Beschreibung verkaufe,dieses Anstandslos zurückzunehmen!

Warum soll der Käufer den Ärger haben,wenn andere nicht Wissen, was sie da Verkaufen.

Gerade auf Ebay scheint,s mir so als ob viele keine Ahnung von der zu Verkaufenden Sache haben...dann sollen sie es wenigstens zugeben...

Könnte man auch als Lehre für,s nächste mal ansehen....

Übrigens..falls ich etwas für andere reinsetze,kläre ich vorher IMMER ab..wenn was mit dem betreffenden Gegenstand nicht OK ist...das dann der Käufer sein Geld zurückerhält....anderenfalls braucht mich niemand zu fragen..

Letztendlich ist es der eigene Name der relevant ist.


Gruß,Micha


[Beitrag von micha_D. am 25. Jan 2005, 13:45 bearbeitet]
Sternchen72
Neuling
#6 erstellt: 25. Jan 2005, 14:02
Ich hatte mit meinem Bekannten zusammen im Internet die Artikelbeschreibung rausgesucht von www.glockenklang.de
So,davon mal abgesehen,hat mir mein Bekannter versichert,daß er bei Unstimmigkeiten das Gerät ohne Theater zurück nimmt.Tja,man schaut den Menschen halt immer nur vor den Kopf!
Wir hatten vor Gericht ja schon eine mündliche Vereinignug!
Der KÄUFER selbst war nicht da,aber als Vertretung eine Anwältin!Wir waren da mit unserem Bekannten!
Er hatte dann gesagt,okay,er zahlt das Geld auf ein Extra Konto der Anwälte des Käufers,prüft das Gerät und wenn es oki ist,dann bekommt der Käufer sein Geld von dem Anwaltskonto!
Nur hat er das niemals gemacht.Nun ist er weg gezogen und behauptet das es mein Bier wäre,ich habe ja den Verstärker rein gesetzt!
Was kann ich denn für so einen Verstärker noch als Wiederverkauswert anrechen?
Verkauft wurde er für 900€.
Ach ja,ein Foto war dabei und in der Beschreibung aber auch 3HE


[Beitrag von Sternchen72 am 25. Jan 2005, 14:11 bearbeitet]
Albus
Inventar
#7 erstellt: 25. Jan 2005, 14:20
Tag erneut,

der Käufer hatte geklagt auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, es kam zum Gerichtstermin und am Termin zum gerichtlich vermitteltem Vergleich. D.h., der Vergleich wurde vom Gericht zu Protokoll genommen und so den Parteien, dem Kläger/Käufer und dem Beklagten/Verkäufer = Anbieter der Auktion, Dir, zugestellt. Nun - die Bereitschaft des Eigentümers, des windigen Bekannten, auf das Anwaltskonto (dessen Anderkonto) zu leisten, war nicht zu Protokoll genommen worden? Als Beklagtem und Vergleichspartei ist Dir doch sicherlich in der Zwischenzeit der gerichtliche Vergleichstext zugestellt worden? - Wenn die Zahlungsbereitschaft des Bekannten nicht protokolliert worden war, dann haben Anwältin und Gericht Dich reingelegt; wenn ja, dann besteht keine Veranlassung, für den Bekannten zu leisten. Der Vergleich muss durchgesetzt werden. Wie lautete denn der Kostenentscheid des Gerichtes im Klageverfahren, wer trägt die Rechtsanwaltsgebühren der Klägerseite, etwa Du auch noch?

Man hat Deine Naivität ausgenutzt.

900 Euro? - zuviel, war das ein echter Kauf? Oder ein eingefädelter? Dafür, Glockenklang Bigotti 400, kannst Du 600 Euro erzielen. Scheissgeschäfte unter Bekannten.

Und das alles wegen einer Abweichung um 1 HE, also ca. 4,5 cm???

MfG
Albus


[Beitrag von Albus am 25. Jan 2005, 14:50 bearbeitet]
micha_D.
Inventar
#8 erstellt: 25. Jan 2005, 20:44
Hi...

Albus hat recht..und das Kind ist eigentlich schon lange im Brunnen gefallen.
Leider kann ich keine Rechtsberatung geben..davon versteh ich nichts....

trotz all dem Ärger und Schaden hoffe ich,das man wenigstens etwas draus gelernt hat. So könnte man der Sache vielleicht doch noch eine positive Seite abgewinnen..

Gruß,Micha
manoli
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 19. Feb 2006, 19:14
hallo, falls es noch von interesse ist:
der unterschied zwischen den 4 HE und 3 HE sind, neben dem alter, die ringkerntransformatoren in der 3 HE model. der aeltere 4 HE hatte auch keine nummer also nur "bugatti" nicht "bugatti 400". der preis(900euro) fuer die 400 kommt hin, die die 4 HE geht so grob um die 700 euro bei ebay raus. der klang ist bei beiden ueberragend.
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