Toshiba Service/Support und 2 Jahre Gewährleistung

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Silverscape
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 23. Jul 2008, 15:16
Hallo,

Da ich mir evtl. den Toshiba 52Z3030D kaufen möchte, habe mich gerade wegen der Garantie bei Toshiba umgesehen, und folgendes auf der Toshiba Webseite gefunden:

"Gewährleistung

Auf Toshiba Produkte aus dem Bereich „Home Entertainment“ haben Sie 2 Jahre Gewährleistung. Wir empfehlen Ihnen, Gewährleistungsfälle über Ihren Fachhändler abzuwickeln, bei dem Sie das Gerät gekauft haben. Viele Probleme lassen sich auf Fehlbedienungen oder Fehlverkabelungen zurückführen, bei denen Ihr Fachhändler kompetent helfen kann. Sollte Ihr Fachhändler in Konkurs gegangen sein oder ihnen aus anderen Gründen nicht helfen können, haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an eine Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe zu wenden. Für die Suche nach einer Vertragswerkstatt klicken Sie bitte hier.

Wir verzichten grundsätzlich auf die Beweisumkehr nach 6 Monaten."

Da Toshiba auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichten ist es also doch eine Garantie.
Weiss auch nicht warum Toshiba Gewährleistung nennt, dann aber doch auf die 6 Monate Beweislastumkehr verzichtet.
Was hat dies für einen Sinn? Warum spricht Toshiba nur von "Gewährleistung" und nicht direkt von "Garantie"?

Ist dies als negativ einzustufen, im Gegensatz zu den anderen Herstellern?

Hat jemand positive/negative Erfahrungen bereits mit dem Toshiba Service gemacht?

Würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen hier reinschreiben würdet.

Viele Grüße,
Silverscape
Hannoman
Inventar
#2 erstellt: 24. Jul 2008, 12:41

Silverscape schrieb:
Hallo,
Da Toshiba auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichten ist es also doch eine Garantie.

Nein, es bleibt Gewährleistung aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Wobei es selbst Toshiba nicht auf die Reihe bekommt den Sachverhalt korrekt darzustellen. Korrekterweise müsste es heissen, dass die Beweislastumkehr nicht nur während der ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist gilt sondern während der gesamten 24 Monate.


Weiss auch nicht warum Toshiba Gewährleistung nennt, dann aber doch auf die 6 Monate Beweislastumkehr verzichtet.
Was hat dies für einen Sinn? Warum spricht Toshiba nur von "Gewährleistung" und nicht direkt von "Garantie"?

Weil es Gewährleistung aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung ist und nicht eine freiwillige Garantieleistung.

Die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung aus der Sachmängelhaftung findest Du im BGB.

Gruß,
Hanno
Silverscape
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 25. Jul 2008, 17:22
Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kenne ich.
Deswegen verstehe ich auch nicht, was der folgende Satz bei Toshiba soll:
"Wir verzichten grundsätzlich auf die Beweisumkehr nach 6 Monaten."

Das bedeutet für mich, dass im Prinzip eine 2 Jahre Gewährleistung besteht.

Wenn nun der TV nach 8 Monaten einen Defekt hat und ich zu meinem Händler gehe, dann sagt der mir:
"Sorry, aber nach 6 Monaten müssen Sie uns beweisen, daß der Defekt bereits beim Kauf vorlag" (Beweislastumkehr).
Dies ist nur mit einem aufwendigen Gutachten möglich, daß man sich wohl sparen kann.
Also gehe ich direkt zu Toshiba und hoffe auf "Kulanz", da Toshiba ja generell nur eine 2 jährige Gewährleistung anbietet und "kulanterweise" auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichten. Theoretisch kann Toshiba aber auch auf den Service nach 6 Monaten (oder später) verzichten.

Hmm.. Ist mir irgendwie zu riskant bei einem TV mit einem Wert von ca. 2000.- EUR.

Dann doch lieber einen Samsung holen ..
overonenigma
Stammgast
#4 erstellt: 25. Jul 2008, 20:21
Nein eben nicht, Toschiba verzichtet ja darauf das der Kunde den Mangel nach Ablauf von 6 Monaten entsprechend nachweisen muß. Die Beweislast bleibt also auf Seiten von Toshiba. Und auch dem Händler ist dieses sicher bekannt, oder sollte Ihm bekannt sein.

(Nicht dem Händler mußt du dieses ja beweisen sondern immer dem Hersteller.)


[Beitrag von overonenigma am 25. Jul 2008, 20:29 bearbeitet]
Hannoman
Inventar
#5 erstellt: 25. Jul 2008, 20:25

Silverscape schrieb:
Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kenne ich.

Offensichtlich nicht so ganz.

Deswegen verstehe ich auch nicht, was der folgende Satz bei Toshiba soll:
"Wir verzichten grundsätzlich auf die Beweisumkehr nach 6 Monaten."

Das schrieb ich doch schon, Toshiba kann den Sachverhalt selber nicht korrekt darstellen

Das bedeutet für mich, dass im Prinzip eine 2 Jahre Gewährleistung besteht.

Die Gewährleistungsfrist beim Verbrauchsgüterfrist ist immer 2 Jahre, bei Gebrauchtartikeln kann sie auf 1 Jahr begrenzt werden.

Wenn nun der TV nach 8 Monaten einen Defekt hat und ich zu meinem Händler gehe, dann sagt der mir:
"Sorry, aber nach 6 Monaten müssen Sie uns beweisen, daß der Defekt bereits beim Kauf vorlag" (Beweislastumkehr).

Nein, Beweislastumkehr gilt während der ersten 6 Monate. Beweislastumkehr heisst, dass der Anspruchsteller (Kunde) seinen Anspruch eben nicht beweisen muss, sondern dass ihm bewiesen werden muss, dass sein Anspruch unberechtigt ist.
Grundsätzlich muss der Anspruchsteller seinen Anspruch beweisen, nur hier nicht, deshalb Beweislastumkehr.

Also gehe ich direkt zu Toshiba und hoffe auf "Kulanz", da Toshiba ja generell nur eine 2 jährige Gewährleistung anbietet und "kulanterweise" auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichten. Theoretisch kann Toshiba aber auch auf den Service nach 6 Monaten (oder später) verzichten.

Toshiba kann Dir gar keine Gewährleistung gewähren, da sie nicht Dein Vertragspartner sind. Gewährleistung ist eine Folge eines Kaufvertrages.
Es wird wohl eher so laufen:
T(oshiba) zu H(ändler): Wenn ein Gerät < 2 Jahre und > 6 Monate defekt ist und keine Ausseneinwirkung sofort erkennbar ist, gib her, wir reparieren / tauschen / whatever egal ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht, kostet Dich auch nix.
H zu T: machen wir so

K(unde) zu H: Hey, mein Toshi iss Platt, iss Gewährleistung, aber Kiste ist > 6 Monate und < 2 Jahre
H zu K: Gib her, schick ich zu T, die machen das.

So ist diese Aussage auf der HP wohl zu verstehen.


Hmm.. Ist mir irgendwie zu riskant bei einem TV mit einem Wert von ca. 2000.- EUR.

Klar, keiner kann sie dazu verpflichten sich immer so zu verhalten.

Jetzt alle Klarheiten beseitigt?

Gruß,
Hanno
Silverscape
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 26. Jul 2008, 20:17

Hannoman schrieb:


Hmm.. Ist mir irgendwie zu riskant bei einem TV mit einem Wert von ca. 2000.- EUR.

Klar, keiner kann sie dazu verpflichten sich immer so zu verhalten.


Und genau hier liegt das Problem. Keiner kann Toshiba dazu zwingen den TV zu reparieren, wenn der TV >6Monate und <2 Jahre kaputt geht.

Eine Garantie (wie normalerweise bei allen anderen Herstellern üblich) wäre mir lieber.

Keine Ahnung was ich machen soll, da mir der 52Z3030D schon ganz gut gefällt. Auch vom Preis/Leistungsverhältnis her. Mal sehen...

Aber trotzdem vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße,
Silverscape
benzinerwin
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 27. Jul 2008, 02:52

Silverscape schrieb:
Und genau hier liegt das Problem. Keiner kann Toshiba dazu zwingen den TV zu reparieren, wenn der TV >6Monate und <2 Jahre kaputt geht.

Doch sicher. Fordert der Händler ein Gutachten an, welches dann tatsächlich einen Geährleistungsfall belegt, muss er auch für die durch das Gutachten entstandenen Kosten geradestehen/sie ersetzen.


Eine Garantie (wie normalerweise bei allen anderen Herstellern üblich) wäre mir lieber.

Meinst Du das jetzt bezogen auf Flatscreen-Hersteller? Ich weiss ehrlich gesagt nicht, wie da so die Garantieversprechen aussehen.


Keine Ahnung was ich machen soll, da mir der 52Z3030D schon ganz gut gefällt. Auch vom Preis/Leistungsverhältnis her. Mal sehen...


Wenn Dir gerade eine Garantie so sehr am Herzen liegt, dann kaufe halt bei einem der Versandhändler, bei dem Du das Ding gleich mit einer Garatieerweiterung bundeln kannst. Lies Dir aber die "ohne Wenn und Aber"-Bedingungen ganz genau durch und vergleiche das mit Kundenerfahrungen in den entsprechenden Foren.
Manche Kreditkarten bieten auch einen automatischen Geräteschutzbrief an für Waren, die man mit der entsprechenden Karte bezahlt...
achim-martin
Stammgast
#8 erstellt: 27. Jul 2008, 14:15
Die Gewährleistungspraxis von Toshiba ist doch gar nicht sooo schlimm. Man muss nur halt auch einen seriösen Händler haben, der wickelt das dann ab.
Wo längere "echte" Garantie angeboten wird, da kostet das Ganze auch i.d.Regel ne Stange mehr.

Dass die Firmen vorsichtig sind mit ihren generellen Zusagen liegt auch an den inzwischen komplizierten Garantie- und Gewährleistungsgesetzen..., die aber kommen vom gewählten Gesetzgeber und nicht aus Japan oder Korea.
Wer steigt da schon wirklich durch?!
TeH_OtHeR
Neuling
#9 erstellt: 30. Jul 2008, 16:50
Hi,

ich habe heute meinen Samsung LE40A656A1FXXC zurückgegeben, da das Gerät defekt geliefert wurde und Samsung anscheinend seine Abnehmer nicht sonderlich schäzt.

Die Hotline von Samsung war eine entäuschung pur:

Keine kompetenden Auskünfte und wenn ich höre das ein Servicetechniker bei Samsung 3-5 Tage zur besichtigung vor Ort Zeit hat sowie der Tatsache das ich, falls Defekt ohne TV dastehe für 1 Woche+ X, finde ich den Samsung Service nicht sonderlich gut.


Da ich vom LE40A656A1F nun geheilt bin geht es zurück zum 3030DG und wenn ich sehe das es lokale Vertragswerkstätten gibt die kompetent zur Seite stehen finde ich diese Regelungen garnicht so verkehrt, wenn man denn auf nicht 100% Seriöse aber dafür günstige Händler zurückgreifen muss / will.
Snuerzer
Stammgast
#10 erstellt: 01. Aug 2008, 17:22
Innerhalb der ersten 2 Jahre bekommt man laut meinen Erfahrungen keine Probleme mit Toshiba! Habe ein paar Freunde, die Defekte an Toshibas hatten und das war alles kein Problem!

Natürlich nehmen die sich nichts von Fremdeinwirkungen (z.B. Panelbruch) oder Fehlbedienungen an!!
Ein Kollege hat ausversehen mal im Servicemneü nen falsches Panel eingestellt! Dieses wieder umstellen zu lassen hat Ihn 50,-- € beim Fachhändler gekostet, was ich persönlich als nicht allzu teuer einstufen würde!

Toshibe verhält sich genauso in Sachen Garantie und Gewährleistung wie alle anderen großen Händler auch, also keine Sorgen, kaufen!!

Viel Spaß mit dem Gerät!!
SidMeier
Schaut ab und zu mal vorbei
#11 erstellt: 04. Aug 2008, 08:51
Ja darum gings doch aber gar nicht oder?
"Toshiba verzichtet grundsätzlich auf die Beweislastumkehr"

Beudeutet eigentlich im Klartext, im Einzelfall kann Toshiba doch sagen, nee beweisen Sie uns das Gerät schon defekt war.

Das das ganze von Toshiba kulant und kundenfreundlich geregelt wird ist löblich. Aber Sie lassen sich alle Türen offen.
Hannoman
Inventar
#12 erstellt: 07. Aug 2008, 15:27

SidMeier schrieb:
Ja darum gings doch aber gar nicht oder?
"Toshiba verzichtet grundsätzlich auf die Beweislastumkehr"

Beudeutet eigentlich im Klartext, im Einzelfall kann Toshiba doch sagen, nee beweisen Sie uns das Gerät schon defekt war.


Du verstehst das zu juristisch, im juristischen Sinne bedeutet Grundsätzlich "immer, aber es gibt Ausnahmen". Dass bei Toshiba aber keine Juristen bei der Formulierung am Werk waren merkt man aber schon an der Tatsache, dass auf die Beweislastumkehr verzichtet wird obwohl sie im juristischen Sinn auf 2 Jahre verlängert wird. Also umgangssprachlich verstehen, wo grundsätlich "immer" bedeutet.

Gruß,
Hanno
mi2004
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 07. Aug 2008, 20:55

Hannoman schrieb:

SidMeier schrieb:
Ja darum gings doch aber gar nicht oder?
"Toshiba verzichtet grundsätzlich auf die Beweislastumkehr"

Beudeutet eigentlich im Klartext, im Einzelfall kann Toshiba doch sagen, nee beweisen Sie uns das Gerät schon defekt war.


Du verstehst das zu juristisch, im juristischen Sinne bedeutet Grundsätzlich "immer, aber es gibt Ausnahmen". Dass bei Toshiba aber keine Juristen bei der Formulierung am Werk waren merkt man aber schon an der Tatsache, dass auf die Beweislastumkehr verzichtet wird obwohl sie im juristischen Sinn auf 2 Jahre verlängert wird. Also umgangssprachlich verstehen, wo grundsätlich "immer" bedeutet.

Gruß,
Hanno

Sehe ich auch so.
J.-L.-Picard
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 30. Dez 2009, 17:02
Moin,

ich kann nur davor warnen, diese Geräte mit der Gewährleistungsregelung zu kaufen. Habe ein Gerät der besagten Marke im Fachandel gekauft (Hihi-Ätzdition oder so ähnlich war der Name); 1400 Euronen hat das Teil gekostet. Das Panel war nach 22 Monaten hin. Das Gerät kann laut dem Hersteller nicht repariert werden, Ersatzteil nicht mehr verfügbar. Ausserdem ist es ein Grauimport sagt der Hersteller, da gilt unsere Regelung nicht mit dem Verzicht auf die Beweislastumkehr. Tolle Wurst! Der Händler ist keine Hinterhofbude, bei dem Gerät hat nichts darauf hingwiesen, dass es nicht für den deutschen Markt bestimmt war und jetzt das Beste: den Händler interessiert die ganze Sache überhaupt nicht mehr (der ist nach 6 Monaten raus) und der Hersteller kann mir nicht mal sagen, für welchen Markt das Gerät (laut Seriennummer) bestimmt war. Das ist absolute Weltklasse!

Leute, es gibt noch alternative Hersteller und Händler! Seit auf der Hut!

Gruss, JLP
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