Panasonic P50S10 vs Samsung PS50B650/B850

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CutterSlade83
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 07. Feb 2010, 17:26
Hallo,

ich habe mir vor kurzer Zeit einen neuen Panasonic P50U10 gegönnt und bin mit dem Bild soweit zufrieden, allerdings spiegelt der Fernseher selbst bei geringstem Restlicht extrem stark. Ansonsten hatte ich leichte Phosphor-lag-Probleme bei dunklen Szenen in Spielen und ein deutlich hörbares Netzteil-Surren.

Das Spiegeln senkt die Bildqualität leider so stark, dass ich den Fernseher im Rahmen der Gewährleistung umtauschen will.

Nun stellt sich natürlich die Frage welchen Fernseher ich als Ersatz nehmen soll. In der Bilddiagonale will ich nicht mehr nach Unten gehen, einmal 50 nicht mehr drunter sozusagen ;).

Bei meinem Laden gibt es dann bei Plasmas die Auswahl zwischen dem Panasonic P50S10 (969€) und dem Samsung PS50B650 (985€) oder 850 (1199€).

Nun meine Frage: Welchen der 3 würdet ihr am ehesten empfehlen? Ich nutze den TV sehr ausgewogen sowohl zum Zocken per Wii und PS3 als auch für SD und HD-Quellen im TV (sozusagen je 1/3).

Wichtig ist mir eine möglichst gute Entspiegelung sowie natürlich ein gutes Bild, möglichst geringe Bewegungsunschärfe und wenig Phosphor-lag.

Die Samsung Plasmas hören sich sehr interessant an, allerdings habe ich gelesen dass sie zum Einbrennen neigen? Mein P50U10 hat nicht eingebrannt (auch nach längerem Spielen), ist das also ein ernstzunehmendes Problem?

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir bei meiner Auswahl behilflich sein könntet!

Vielen Dank!
~T.K.~
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 07. Feb 2010, 17:33
Wie willst Du bitte ein Gerät umtauschen!? Was hat das mit der Gewährleistung zu tun?
CutterSlade83
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 07. Feb 2010, 18:16
Der Panasonic Kundenservice meinte, aufgrund des lauten Netzteilsurrens könnte man die Gewährleistungsansprüche geltend machen. Hab mich damals auch gewundert, aber das einfach mal geglaubt.
~T.K.~
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 07. Feb 2010, 20:06

CutterSlade83 schrieb:
Der Panasonic Kundenservice meinte, aufgrund des lauten Netzteilsurrens könnte man die Gewährleistungsansprüche geltend machen. Hab mich damals auch gewundert, aber das einfach mal geglaubt.


Ja, aber Du möchtest ihn ja zurück geben, und ihn nicht reparieren lassen.. Deswegen verstehe ich die Logik echt nicht. Reklamieren geht sicherlich, aber die werden Dir nicht die Kohle zurück geben, wenn dann nur aus Kulanz. Warum Panasonic überhaupt über Gewährleistung redet, ist mir schleierhaft, wenn dann ists beim Hersteller die Garantie.
CutterSlade83
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 07. Feb 2010, 21:04
Ganz ehrlich - du hast völlig recht.
Hab auch keine Ahnung was sich Panasonic dabei gedacht hat (hab die mail noch und nochmal nachgelesen, es steht tatsächlich so da), meiner Ansicht nach ist es auch ne Kulanz-Sache des Händlers. Ob diese gewährt wird, wird abzuwarten sein.

Trotzdem würde mich eine Antwort auf meine ursprüngliche Frage sehr interessieren!
~T.K.~
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 07. Feb 2010, 21:16

CutterSlade83 schrieb:
Ganz ehrlich - du hast völlig recht.
Hab auch keine Ahnung was sich Panasonic dabei gedacht hat (hab die mail noch und nochmal nachgelesen, es steht tatsächlich so da), meiner Ansicht nach ist es auch ne Kulanz-Sache des Händlers. Ob diese gewährt wird, wird abzuwarten sein.

Trotzdem würde mich eine Antwort auf meine ursprüngliche Frage sehr interessieren! ;)


Naja, der U10 ist bekannt für seine billige spiegelnde Scheibe. Du hättest den S10 kaufen sollen / können. Also wenn, dann hol dir den S10. Denn so wie es aussieht, sind die von allen anderen Anbietern noch die besten. Du sagtest ja selber, er hat Dir ansonsten gut gefallen.
digi-fan
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 07. Feb 2010, 23:19

Hab auch keine Ahnung was sich Panasonic dabei gedacht hat (hab die mail noch und nochmal nachgelesen, es steht tatsächlich so da),


Panasonic Service Center (Mitarbeiter) ist

nicht gleichdie Firma Pansonic.

Der Pana Service ist eine selbständige Werkstatt,die mit Pana einen Service-Vertrag abgeschlossen hat.

Für Kulanz-,Reklamations,-Umtauschleistunegen etc. ist sie weder berechtigt noch verfügt darüber iregndwelche Kompetenzen.

Außerdem:

Mündliche Zusagen sind schriftliche Absagen
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