Defekt nach Stromausfall. Wer bezahlt das ?

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Hinkelstein
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 23. Mrz 2008, 20:16
Moin,

hab zwar keine Ahnung ob ich hier im richtigen Teil poste, aber ich hab keinen Plan wo ich es hätte reinstellen sollen.
Wenn es also am falschen Ort plaziert ist bitte ich um Gnade ;-)

Jetzt zum Problem : Ich habe einen Panasonic Röhrenfernseher ( ja ja ich weiss, schon verkehrt gepostet, aber hier ist einfach mehr los ! ) der jetzt ca 4 Jahre alt ist. Am Samstag gemütlich Fernseh geguckt als für eine minimale Zeitspanne der Strom ausfiel und kurz darauf auch wieder da war. Resultat: Der Fernseher gibt Pieptöne von sich und das rote LED am Einschaltknopf blinkt. Also vermutlich Fernseher im Ars...

So, dann hab ich mal bei meinem Stromversorger angerufen, welcher mit En anfängt und mit BW aufhört und hab gefragt was das soll. Die haben mir dann bestätigt das es eine Unterspannung im Millisekundenbereich gab und alles wieder OK sei ( übrigens gab es den Donnerstag davor schon genau das gleiche, nur ist da nix passiert, zumindest mal bei mir ). Ich hab ihm dann klargemacht das bei mir gar nix ok ist und das jetzt mein gutes Stück im Eimer ist. Hat ihn natürlich nicht sonderlich beeindruckt.

Meine Hausratversicherung übernimmt den Schaden auch nicht ( zumindest nicht laut Police, muss aber nochmal nachhaken ).

Jetzt hab ich natürlich mal rumgeforscht und herausgefunden, dass der Besitzer des Stromnetzes nach §18 Netzanschlußverordnung für Schäden aufkommen muß, die durch sein verschulden zustande kommen. Da sind auch gewisse Summen genannt die meinen Schaden mit Sicherheit abdecken. Vorrausetzung ist das man den Schaden unverzüglich dem Stromversorger meldet, welches ich dann abends um 22 Uhr per Email getan habe. Der Stromausfall war etwa 17.15 Uhr.

Meine Frage : Kennt sich hier jemand mit solchen Dingen aus und hat mir jemand einen guten Tipp ?
Hab keine Lust den Schaden selbst zu bezahlen ( wer hat das schon ??? ) zumal ich derzeit eine Weiterbildung mache und deshalb auch nicht so gut bei Kasse bin.

Wenn also irgendwer einen Tipp hat, bitte helfen !

Danke schonmal !

Gruß Hinkel
Cl25
Stammgast
#2 erstellt: 24. Mrz 2008, 00:47
Ja, nach einer Gesetzesnovelle muss nun der Netzbetreiber beweisen dass er den Schaden NICHT vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Dies wird ihm in der Regel nur schwer gelingen. Zur Wahrung der eigenen Interessen reicht eine umgehende Meldung des Schadens an den Netzbetreiber. Allerdings gilt hier das Schadenersatzrecht und somit das Prinzip der Zeitwerterstattung, dass heist:
Du bekommst nur das was dein Fernseher realistisch gesehen noch wert war oder angemessene Reparaturosten (geringer als Zeitwert). Also ich schätze mal irgendeinen Betrag zwischen 50 und max. 200 € je nach Modell und Ausstattung...


[Beitrag von Cl25 am 24. Mrz 2008, 00:48 bearbeitet]
Hinkelstein
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 24. Mrz 2008, 01:05
Aha, danke für die Info !

Bei dem Gerät handelt es sich um einen Panasonic Tx-29PS11D und er ist jetzt 3 1/2 Jahre alt. Also kein Uraltmodell. Bin mal echt gespannt wie und wann der Stromversorger reagiert.
Die Reparatur des Geräts müsste doch auf Grund des geringen Alters rausspringen ?

Wie wollen die sich denn da rausreden ? 2 Vorfälle in 2 Tagen ist auch nicht normal ! Naja mal sehen...........
service
Inventar
#4 erstellt: 24. Mrz 2008, 13:03
Kulanz könnte ich mir vorstellen, aber rechtlich wird es bestimmt schwierig und teuer die Ansprüche geltend zu machen.Da muß erst die Beweisführung erfolgen (Gutachten?) das der Schaden überhaupt vom Stromausfall verursacht wurde.
Bufobufo
Inventar
#5 erstellt: 24. Mrz 2008, 13:46
Hi,

also wenn du sonst keine Hobbies hast, dann ziehe vor Gericht und versuche dein Glück.

Dort wird dir aber jeder Gutachter bestätigen, das ein schnelles Ein/Ausschalten des Gerätes den selben Effekt hat, wie eine Netzspannungsschwankung.
Dieses Gutachten kostet dich weit mehr als dein TV gekostet hat und erbringt für dich leider kein positives Urteil.

Mir ist auch kein Fall bekannt, dass jemals von einem Versorger solche Ansprüche beglichen wurden.

Wie gesagt, probieren kannst du es ja. Berichte dann bitte, der Ausgang würde mich intressieren.

Gruß Jan
Cl25
Stammgast
#6 erstellt: 24. Mrz 2008, 16:10

service schrieb:
Kulanz könnte ich mir vorstellen, aber rechtlich wird es bestimmt schwierig und teuer die Ansprüche geltend zu machen.Da muß erst die Beweisführung erfolgen (Gutachten?) das der Schaden überhaupt vom Stromausfall verursacht wurde.


Nach der Novellierung des Gesetzes muss der Netzbetreiber den Beweis bringen, nicht der Geschädigte.
Hinkelstein
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 24. Mrz 2008, 22:08
So habe ich das auch verstanden, dass der Netzbetreiber beweisen muss das es nicht sein verschulden ist.
Das kann schwierig werden für den Betreiber mein ich.
Ausserdem wurde mir das ja auch telefonischbestätigt das eine Störung im Netz vorlag.

Mein Glück versuch ich auf jeden Fall, logo.

Die Novellierung des Gesetzes ist auf jeden Fall zugunsten des Verbrauchers, das ist doch auch schon mal ein Lichtblick.

Ich werde euch auf dem laufenden halten. Danke für eure Beiträge !
Ddark198th
Neuling
#8 erstellt: 08. Apr 2008, 06:41
kann mir mal einer erklären, warum es für den netzbetreiber schwer sein soll, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat?
solche stromausfälle gibt es gar nicht.

mal davon abgesehen, dass ein großteil der stromausfälle nicht mal auf das konto des netzbetreibers gehen. meist sind es irgendwelche bagger, die auf baustellen ein kabel treffen.

kurz und bündig, vergesst das thema. ihr werdet nichts bekommen.
Cl25
Stammgast
#9 erstellt: 08. Apr 2008, 17:21

Ddark198th schrieb:
kann mir mal einer erklären, warum es für den netzbetreiber schwer sein soll, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat?
solche stromausfälle gibt es gar nicht.


Hast Du eine Ahnung was es für Sicherheits- und Protokollvorschriften gibt in dem Bereich...


mal davon abgesehen, dass ein großteil der stromausfälle nicht mal auf das konto des netzbetreibers gehen. meist sind es irgendwelche bagger, die auf baustellen ein kabel treffen.


Das mag für die Anzahl der Vorfälle stimmen, aber die meisten Schäden werden durch netzbetreiberseitige Ausfälle verursacht bzw. besser gesagt, wenn der Strom wieder eingeschaltet wird...



kurz und bündig, vergesst das thema. ihr werdet nichts bekommen.


Kurz und bündig zurück: Für's 1. Mal ein recht gewagter Post. Ich vergesse das Thema nicht und warte ab, was sich beim Ersteller ergibt, durch die Gesetzesnovelle stehen die Chancen gut wie nie. Aktuelle Rechtssprechnungen sind mir aber noch nicht bekannt, so dass man da mal vermehrt beobachten muss.

So far,
Cl25.
Hinkelstein
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 18. Apr 2008, 14:09
Hallo,
für alle die es interessiert, hier die Antwort von meinem Stromversorger :


Sehr geehrter Herr ...,

Ihre Schadensmeldung wurde an uns als zuständige Stelle weitergeleitet.

Die Versorgungsstörung hatte ihre Ursache in einem defekten Kabel im
Mittelspannungsnetz
Umspannwerk Horb, Transformator 1. Durch diesen Kabelfehler kam es um 17:12
Uhr in der
gesamten Netzgruppe zu einem kurzzeitigen Spannungseinbruch. Davon war auch
Ihr Anschluss
betroffen.

Die Haftung der EnBW Regional AG (kurz REG) für Folgen von Unterbrechungen
oder
Unregelmäßigkeiten bei der Energieversorgung wird seit 01.01.2007 in der
neuen
Niederspannungsanschlussverordnung, NAV, geregelt. Hiernach kommt eine
Haftung
der EnBW REG bei einem Sach- oder Vermögensschaden nur dann in Betracht,
wenn der
Schaden durch Vorsatz oder durch Fahrlässigkeit der EnBW REG oder eines
Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. Bei einem Vermögensschaden
greift die
Haftung außerdem nur dann, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden ist.

Für die oben genannte Versorgungsstörung treffen diese Voraussetzungen nicht
zu, so dass eine
Grundlage für Schadensersatzforderungen nicht gegeben ist.

Störungen dieser Art sind für uns nicht vorhersehbar. Die Wartung von
Erdkabeln beschränkt
sich auf den sichtbaren Teil in den Umspann- und Schaltstationen. Diese
Kontrollen werden in
festgelegten Abständen durchgeführt.

Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.Für weitere
Fragen sind wir
gerne für Sie da.


Freundliche Grüße



So, wenn ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung hätte würde ich zu meinem Anwalt eilen, um feststellen zu lassen, ob die mir das nur erzählen oder das der Wahrheit entspricht.
Sowas ist nämlich mit Sicherheit protokolliert und das müssten die dann auf den Tisch legen.
Nur hab ich aber leider keine Rechtsschutzversicherung.

Na ja, die Reparatur hat mich jetzt 80 € gekostet, ist zwar ärgerlich aber noch erträglich. Das Hochspannungsnetzteil hat von der Aktion einen Schaden davon getragen und musste repariert werden. Und wegen 80 € so ein Theater anfangen ? Ich weiss nicht........

Jedenfalls lege ich mir jetzt eine Unterbrechungsfreie Stromversorgung von APC zu. Die kostet 70 € und dann passiert ( hoffentlcih ) nix mehr !

Viele Grüße

Hinkel
Cl25
Stammgast
#11 erstellt: 18. Apr 2008, 17:06
Yo, hast Du wahrscheinlich Recht. Die alternative Vorgehensweise wäre jetzt, die Sicherheits- und Wartungsvorschriften für den Teil der Anlage zu bekommen, der den Ausfall verursacht hat und zu schauen, ob alle Wartungsprotokolle i.O. sind. Wenn ja, keine Fahrlässigkeit, wenn nein, dann ja. Lohnen tut sich das alles nicht wirklich bei 80 €...
wolik
Neuling
#12 erstellt: 18. Apr 2008, 18:13
Hallo in Forum.
Gleiches Ergo gabs bei mir in Wolfsburg auch.
Mehrmals war Strom ausgefahlen. Fernseher in A...h.
Von Stromversorger kammen nur ausreden.Habe dann Fernseher selber repariert.
Interesant ob jemand Erfolg hätte.
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