Amoi Gewährleistung trotz Insolvenz?

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Bloodchicken
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 02. Jun 2008, 19:02
Guten tag,

Mein Amoi 42 zoll hat am samstagabend(wann auch sonst^^)die grätsche gemacht.Jetzt habe ich bei saturn angerufen und die wollen irgendeine werkstatt anrufen die das ding reparieren weil amoi ja bekantlich insolvent ist.Jetzt ist meine frage....weiss jemand wies wohl weitergehen wird?Gerät gerade ma 4 monate in meinem Besitz...was kann ich tun?dankbar für jede antwort
Cl25
Stammgast
#2 erstellt: 06. Jun 2008, 23:17
Eine Gewährleistung muss nur der Verkäufer übernehmen, da Du nicht direkt bei AMOI sondern bei Saturn gekauft hast, müssen die 24 Monate lang die Funktion des Gerätes gewährleisten, was bei einem AMOI ja schon eine ganz schön stolze Aufgabe sein kann...
jairek
Neuling
#3 erstellt: 08. Jun 2008, 16:24
Wenn dein Fernseher erst vier Monate alt ist, dann liegt die Nachweispflicht beim Gewährleistungsgeber (in deinem Fall Saturn) und die müssen dir dann nachweisen das der Fehler bei Übergabe war (kaufdatum), was als schwer anzusehen ist. Die können das Ding natürlich an eine Werkstatt deren vertrauens geben (nachbesserung) oder wenn sie natürlich sehr kulant sind dann nehmen die das ding zurück.


[Beitrag von jairek am 08. Jun 2008, 16:25 bearbeitet]
Iceman101277
Schaut ab und zu mal vorbei
#4 erstellt: 16. Jul 2009, 16:11
hatte das gleiche problem bleibe auf meinem schaden sitzen und gerichtlich war da auch nichts zu erreichen!!! also lasst die finger von amoi geräten weg!!!
tullrich
Neuling
#5 erstellt: 20. Jul 2009, 01:02
@iceman101277: kannst du das bitte nochmal genauer darstellen? warum hast du die klage verloren und wen hast du verklagt?

mein amoi 47 hat sich auch nach 4 mon verabschiedet ohne fremdeinwirkung. schwarzer bildschirm. ton geht noch, empfangseinheit tuts also. WER muss denn jetzt beweisen, dass es sich um einen Fehler handelt, der bei Auslieferung bestand? Ich oder der Händler? @jairek: Du schreibst, der Händler müsse es beweisen. In meinem Falle ist das Cyberport und die stellen sich stur. Ich kann schlecht beweisen, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Auslieferung bestanden hat. Trotzdem klagen?

Danke für Eure Hilfe. Wenn ein Rechtsanwalt dabei ist, der den Fall für mich einklagen kann und möchte, möge er sich melden.
player495
Inventar
#6 erstellt: 20. Jul 2009, 22:04

WER muss denn jetzt beweisen, dass es sich um einen Fehler handelt, der bei Auslieferung bestand?

in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird davon ausgegangen , daß der Fehler beim Kauf vorlag, also der Händler den Schaden beheben muß. Wenn der Händler anderer Meinung ist, muß er beweisen, daß das Gerät bei Auslieferung mängelfrei war (was praktisch unmöglich ist).

gruss player
Iceman101277
Schaut ab und zu mal vorbei
#7 erstellt: 21. Jul 2009, 09:45
Hallo,
Mein Gerät hat sich nach 14 Monaten verabschiedet. Wollte es auf dem normalen Weg versuchen aber es ging nicht der Händler wollte nicht wirklich.
Ging dann alles nur noch mit Anwalt. Bei Gericht wurde dann ein Vergleich gemacht und ich habe den annehmen müssen. Das alte kaputte Gerät muß ich trotzdem weiter zahlen, leider.
Die ganze Sache ist scheiße gelaufen. Aber wenn bei Dir das Gerät nach 4 Mon. kaputt ging muß der Händler seiner Nachbesserungspflicht nachkommen, denn dazu ist er in den ersten 6 Monaten verpflichtet. Danach mußt Du per Gutachten nachweißen das der Defekt schon bei Übergabe bestanden hat und das ist wie in meinem fall unmöglich und kostet zudem noch 1500 € nur fürs Gutachten. Selbst wenn Du eins machst ist das nicht Urteilsentscheident, siehe bei mir. Wenn der Gutachter zweifel hat ist das schon schlecht für Dich.

Für weitere fragen bin ich immer hier zu erreichen.


Gruß Ice
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