Hollywood DJ-X3 knistert

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Spencer82
Neuling
#1 erstellt: 16. Jun 2008, 12:40
Hallo!

Vorweg: Ja ich weiß, dass der CD-Player der letzte Schrott ist, aber er ist halt nur mal für einen Geburtstag hier oder einer Vereinsparty dort gedacht gewesen (und mein Budget ist nicht groß) - daher: Gnade

Jetzt zum Problem: Seit kurzem höre ich beim Abspielen von CDs mit dem linken Player (Player 1) deutlich ein Knistern.
Das Reinigen der Laserlinse mit Wattestäbchen hat nicht geholfen. Das Problem tritt bei allen möglichen CDs auf. Der rechte Player arbeitet, bis jetzt, einwandfrei.

Ich habe mich an den Verkäufer gewendet, aber der lehnt die Bearbeitung ab, da die 6 Monate Gewährleistung abgelaufen sind.

Kennt jemand dieses Problem oder ist ausreichend elektronisch versiert, um mir sagen zu können, woran es liegt und, falls möglich, wie ich dies beheben kann?

Vielen Dank!


[Beitrag von Spencer82 am 16. Jun 2008, 12:58 bearbeitet]
technikfreak10
Stammgast
#2 erstellt: 16. Jun 2008, 12:42
Defekter Kabel? Würde mir jetzt so auf anhieb einfallen.

mfg
Tobias
Spencer82
Neuling
#3 erstellt: 16. Jun 2008, 12:44
Kabel habe ich bereits getauscht, auch habe ich bereits einen anderen Eingang am Mixer genommen, das Problem kommt immer mit.
seat49
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 16. Jun 2008, 13:18
Ist das Knistern denn rhytmisch ??
Könnte ein Synchronisationsproblem am DA-Wandler sein. Da in diesen "Billig-Geräten" keine hochwertigen Bauteile eingesetzt werden und diese ein größere Toleranz aufweisen.
Den Laser würde ich ausschliessen da die CD ja (nach Deiner Beschreibung) sauber eingelesen werden.

Aber mal abgesehen davon: Gibt es nicht seit einigen Jahren ein Gesetz welches besagt dass es auf alle elektronischen Geräte 2 Jahre Garantie zu geben hat ??
(Berichtigt mich wenn ich da falsch liege)
*xD*
Inventar
#5 erstellt: 16. Jun 2008, 15:40

seat49 schrieb:

Aber mal abgesehen davon: Gibt es nicht seit einigen Jahren ein Gesetz welches besagt dass es auf alle elektronischen Geräte 2 Jahre Garantie zu geben hat ??
(Berichtigt mich wenn ich da falsch liege)



Wenn er dir das Ding kommerziell verkauft hat, muss er es umtauschen, da kann er ablehnen, was er will.
Spencer82
Neuling
#6 erstellt: 16. Jun 2008, 17:00
Also ich habe es bei http://www.elektronik-star.de/ bestellt und dort auch heute angerufen:

ES: Was kann ich für Sie tun?
Ich: Ich habe bei Ihnen im November 2007 einen Hollywood DJ-X3 Doppel-CD-Player gekauft. Seit kurzem hört man ein deutliches Knistern beim Abspielen von CDs im ersten Player.
ES: Da inzwischen die 6 Monate Gewährleistung abgelaufen sind, kann ich Ihnen da so nicht weiterhelfen. Da müssten Sie ein Guthaben erstellen lassen, dass dieser Fehler schon von Anfang an vorlag und nicht erst seit kurzer Zeit. Alternativ kann ich da nur eine kostenpflichtige Reparatur anbieten.
Ich: Ich dachte ich hätte 2 Jahre Garantie auf Elektrogeräte?!
ES: Wir sind aber nur der Händler, nicht der Hersteller.
Ich: Können Sie mir denn Kontaktdaten des Herstellers geben?
ES: Nein, sowas haben wir auch nicht!



Was nun?
*xD*
Inventar
#7 erstellt: 16. Jun 2008, 17:16

Spencer82 schrieb:
Da müssten Sie ein Guthaben erstellen lassen, dass dieser Fehler schon von Anfang an vorlag und nicht erst seit kurzer Zeit.


Da haben sie nicht unrecht, das ist im Gesetz so vorgesehen (siehe Wikipedia Artikel "Garantie" im ersten Absatz). Allerdings ist das kein geschäftsförderndes Vorgehen, muss ich ganz klar sagen. Doch das ist deren Entscheidung.

Wende dich am besten an den Hersteller und lies dir den Artikel über "Gewährleistung" bei Wikipedia nochmal durch.
Spencer82
Neuling
#8 erstellt: 16. Jun 2008, 23:59
ich meinte natürlich "Gutachten" und nicht "Guthaben" ^^

Aber wie, wenn ich weder Anschrift noch Telefonnummer oder E-Mail-Adresse vom Hersteller habe?
Spencer82
Neuling
#9 erstellt: 17. Jun 2008, 00:07
Sehe ich das richtig, dass ich den Fehler scheinbar nicht selbst beheben kann?

Da es dann wahrscheinlich besser ist (und auch für die Zukunft ratsam) lieber etwas länger zu sparen und dann direkt was vernünftiges zu kaufen, mal eine Frage:

Was könnt ihr mir empfehlen? In Sachen Doppel-CD-Player & Co?
*xD*
Inventar
#10 erstellt: 17. Jun 2008, 00:49
Siehe DJ-Bereich.

Gesehen habe ich da bisher Numark, Omnitronic und IMG.
seat49
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 17. Jun 2008, 07:45
da stimme ich xD zu,
ich selber nutze einen älteren Omnitronic und hatte auch noch nie Probleme damit (wenn Omnitronic auch ne Billig-Firma ist) - noch ein Vorteil: Omnitronic verwenden in Ihren CD-PLayern Standard-Laser (ich glaub von Sony).
Diese bekommst man sehr günstig zu kaufen.

Die bessere Wahl wäre natürlich Numark aber da musst Du halt abwiegen ob es Dein Geldbeutel zulässt und in welchem Umfang Du das Gerät benutzt.

Gruss Seat49
dj_kebbi
Inventar
#12 erstellt: 17. Jun 2008, 08:08
Wenn du ganz ganz vorsichtig bisst , mal ein bisschen kontakspray draufsprühen
Natürlich nicht direkt auf den Laser

Kontaktspray hilft da eig recht gut weiter
War bei meinem Doppel CD player nicht anders!
PauDi
Neuling
#13 erstellt: 29. Okt 2008, 20:58
Genau, Kontaktspray hilft dann, wenn der Geist zu Ende ist.
Der Hersteller, bzw. Importeur ist ETT, google Dich durch. Viel Erfolg, Paudi
schlüter1250
Inventar
#14 erstellt: 29. Okt 2008, 22:51
du hast 2jahre garantie, denen würd ich den arsch aufreisse, ich würd gleich mit anwald drohen, das wäre denen zu blöd und sie würden bezahlen,

wenn alles nicht hilft drohen gewaltatig zu werden, hat bei mir immer geholfen,

ist traurig aber leute die sich nichts trauen, werden von den firmen und händlern nur noch verarscht
oollii
Gesperrt
#15 erstellt: 29. Okt 2008, 23:13
oh mann. die händler wissen doch was sie da verkaufen und geben natürlich keine 2 jahre garantie.

nach 6 monaten gibt es eine beweislastumkehr, du musst also dem händler beweisen, das der fehler von anfang an bestand bzw sich halt erst nach monaten äussert.

das kannst du natürlich machen, wenn du viel zeit hast und nen anwalt, dazu nen gutachter, und irgendwann einen richter, der dir recht gibt. da sich der ganze prozess nicht lohnt, springen die händler mit den kunden so um.

das ist einer der gründe, warum qualität entsprechend kostet.

schlüter: bei ebay- händlern funktionierts aber man kann sich auch ne menge ärger einhandeln, wenn der gegenüber nicht genug dreck am stecken hat.
DjBüdi
Stammgast
#16 erstellt: 30. Okt 2008, 17:05
Hol dir einen Omnitronic cdp-360, kostet ca 155€ und läuft. habe den jetzt selber als ersatz player. Mein Nachbar hat den auch und der läuft seit ettlichen Jahren ohne jegliches Problem. Für den Preis auf jeden fall ein sehr gutes Produkt. Hat Antischock und alles was man für kleine sachen braucht.

Mfg Tobias
Kay*
Inventar
#17 erstellt: 30. Okt 2008, 20:43


Das Reinigen der Laserlinse mit Wattestäbchen

Ich würde so'n Gerät nicht zurücknehmen

bei elektronik-star.de bestellt

Dort kauft man auch nur, wenn man 'nen Lötkolben und 'nen
Hammer besitzt.

off topic

.. leute die sich nichts trauen, werden von den
firmen ... nur noch verarscht

Der 'Sparkasse Hausverwaltung' (da Mehrheitseigner die
Sparkasse ist) könnte ich alle 3 Wochen ein neues Schreiben
meines RA senden. Aber da fehlt mir die Kohle und vor allen
Dingen die Geduld.
Ein Verfahren läuft schon, und jetzt nach 2 Jahren wird
wenigstens ein vom Gericht bestellter Gutachter tätig werden.
Die Richterin meinte, ich müsse mit weiteren 1-2 Jahren
rechnen (es geht um den Brandschutz im Dachgeschoss).
http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?p=86035#post86035
Was meinte der Typ von der Sparkasse, es hat seit 25
Jahren nicht gebrannt, da bräuchte ich mir keine Sorgen
machen.
Echt, wenn ich die Privatadresse des zuständigen Verwalters
herausfinde mache ich es wie schlüter1250 ...
udohans
Schaut ab und zu mal vorbei
#18 erstellt: 11. Feb 2009, 02:35

schlüter1250 schrieb:
du hast 2jahre garantie, denen würd ich den arsch aufreisse, ich würd gleich mit anwald drohen, das wäre denen zu blöd und sie würden bezahlen,

|


VORSICHT! Die seit einigen Jahren gültige EU-Weite Regelung für käufe von ENDVERBRAUCHERN (keine Gewerblichen oder B2B) gibt es eine 2 JÄHRIGE GEWÄHRLEISTUNG - KEINE GARANTIE!
Die Gewährleistung umfasst, dass das Gerät beim Kauf frei von mängeln ist. In den ersten 6 Monaten kann der Käufer einen Mangel beanstanden und nach seiner Wahl eine Reparatur oder eine Rückerstattung des KOMPLETTEN KAUFPREISES verlangen. Die Beweispflicht der Mängelfreiheit liegt hier beim Verkäufer.
Nach 6 Monaten wendet sich das Blatt - die sogenannte Beweislastumkehr!

Da muss nun der Käufer nachweisen, dass das Gerät bereits zum Kaufzeitpunkt den Mangel hatte und der Verkäufer kann da sogar ein Gutachten eines vereidigten Gutachters verlangen (ca. 1000.-€) und das dann immer noch anzweifeln!! und erst vor Gericht einen vom Gericht bestelltem Gutachter muss er glauben.
Das ist abstrakt und total unpraktikabel.

DAS IST DIE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG!

Das Ziel, weniger Müll an die Endverbraucher zu verkaufen und mehr Qualität zu erzielen ist kläglich gescheitert.
Vor verabschiedung des EU-Gesetzes hat die Industrie massiven Druck auf das EU-Parlament ausgeübt, um diese Verbraucherfeindliche Beweislastumkehr durchzusetzen.
Dieser Schwachsinn hat unsere Gesetzliche deutsche 1 Jahres Gewährleistung ohne Beweislastumkehr abgelöst und für die etablierung von mehr minderwertiger Ware gesorgt.

DIE GARANTIE IST EINE FREIWILLIGE LEISTUNG, die jeder seriöse Hersteller an seine Kunden gibt.
Bis auf wenige Ausnahmen (z.B: SONY PLASTSTATION NUR 1JAHR GARANTIE) geben die meisten Hersteller 2 Jahre oder mehr Garantie. Die Händler hingegen müssen nur die Gewährleistung geben - auch wenn der Hersteller mehr gibt.
Ein Kundenorientierter Fachhändler wird die Herstellergarantien auch an seine Endkunden weitergeben.


REGEL1: KEINE MINDERWERTIGE BILLIGWARE KAUFEN - besser auf vermeintliche Schnäppchen verzichten.

REGEL2: bei bewährten Händlern kaufen. Auch im Internet gibt es vertrauenswürdige Händler, der Fachhandel Vor Ort ist aber oft die beste Wahl, weil halt die Produkte angesehen/probiert werden können und eine gute Beratung möglich ist.
Dem Fachhändler sind zufriedene Kunden wichtiger als das schnelle Geld! Und der Preis ist im Internet auch oft nicht billiger, ggf. fragen ob der Preis nicht möglich sei.
dj_suki
Inventar
#19 erstellt: 11. Feb 2009, 03:30
Auch wenn der thread schon älter ist...

udohans schrieb:

...Die Beweispflicht der Mängelfreiheit liegt hier beim Verkäufer.
Nach 6 Monaten wendet sich das Blatt - die sogenannte Beweislastumkehr!
...


Falsch, dass ein Käufer das Vorliegen eines Mangels an dem Kaufgegenstand bei Gefahrübergang (Vereinfacht bei Erhalt der Ware) beweisen muss, ist der Normalfall.
Die für den Verbraucher günstige Beweilastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 6 Monate ist die Ausnahme.
chrime
Inventar
#20 erstellt: 11. Feb 2009, 10:21
"erst nach 6 Monaten wendet sich das Blatt"

ist schon richtig. 6 Monate nach dem "Gefahrenübergang" (der Zeitpunkt wo man das Teil in die Finger bekommen hat"

Nach 6 Monaten muss man dem Händler beweisen, dass das Gerät schon vorher kaputt/fehlerhaft war. Hm... Gutachten machen lassen dürfte sich bei dem Gerät kaum lohnen.

Btw: zum Thema "Wir sind Händler und nicht Hersteller":
Man beschwert sich beim Händler natürlich, denn bei dem hat man's ja gekauft.

Da ist schon der rechtliche Unterschied. Garantie gibt der Hersteller, Gewährleistung der Händler.


Ich stimme dem "Arsch aufreißen" und "mit Anwalt drohen" zu.

Unverschämtheit!
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