Kleinunternehmer EÜR Frage

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marius2000
Stammgast
#1 erstellt: 30. Jan 2013, 22:38
Hallo,

seit Mitte diesem Jahr hab ich ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet. Da ich verpflichtet bin eine Einnahmen Überschuss Rechnung zu erstellen bin ich gerade dabei das für das Jahr 2012 zu machen.

Meine Frage:
Ich kann alles Anschaffungen, die ich für das Gewerbe hatte als Ausgaben aufschreiben. Das Problem ist, dass ich das ganze mit einem Freund zusammen mache. Ich mach die Tontechnik, er die Lichttechnik deshalb sind alle Rechnungen für die Lichttechnik auf ihn ausgestellt. Gelten die trotzdem oder kann ich nur die Anschaffungen, von denen ich eine Rechnung habe die auf mich ausgestellt ist angeben? Wäre es von Vorteil, wenn wir unser Gewerbe als eine GbR anmelden?

Ich denke hier sind mehrere unterwegs, die, wie ich, ein Kleinunternehmen angemeldet haben und mir hoffentlich die Frage beantworten können.

MfG
Marius
LcS_
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 30. Jan 2013, 23:27
Das Finanzamt wird das nicht akzeptieren wenn du einfach Rechnungen die auf wen anders ausgestellt sind, mit zu deiner Steuererklärung beifügst. Dann könnte ja jeder Unternehmer sich bei Freunden oder sonst wo Rechnungen "leihen" um diese abzusetzten
Im Nachhinein aus, vermutlich Einzelunternehmen, eine GbR machen wird die ähnlich wenig interessieren.
Für die Ausgaben die ihr dieses Jahr plant kann das dann schon eher Sinn machen, das Gewerbe umschreiben zu lassen oder alles auf deinen Namen zu kaufen.

Für eine Verbindliche Antwort würde ich mich aber mal mit einem Steuerberater oder Finanzbeamten in Verbindung setzten, vllt gibt es davon ja was in eurem Bekanntenkreis
marius2000
Stammgast
#3 erstellt: 31. Jan 2013, 00:35
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich werd mich mal umhören aber ich wüsste spontan keinen in meinem Bekanntenkreis In Zukunft wird auf jeden Fall nur noch auf einen Namen gekauft.
Roderik81
Inventar
#4 erstellt: 11. Feb 2013, 18:19
Hallo,

Beratung in diesen Fragen darf dir in deutschland nur ein Stuerberater/Rechtsanwalt geben.

Meine Meinung:
1. Sei verdammt vorsichtig mit einer Gbr: Da haftet dann jeder für alles. Du bist mit deinem kompletten privatvermögen für alle Fehltritte deines Kumpels verantwortlich! Das kann die Freundschaft im Falle eine Falles doch stark belasten.

2. Informier dich nochmal richtig, und zwar ausserhalb von Foren - wenn du was falsch machst und am ende festgestellt wird, dass du doch kein Kleinunternehmer warst kann es sonst im nachhinein recht teuer werden!

2. Nutze ein Programm wie z.B. die "Wiso Steuersparerklärung" und gib monatlich deine Einnahmen und Ausgaben ein: dann hast du immer eine guten Überblick über deine Finanzen und solcherlei Fragen kommen nicht erst am Jahresende auf.

Das nur als meine 2 ct zum Them Selbständigkeit

LG,
Roderik
Ralfii
Inventar
#5 erstellt: 11. Feb 2013, 19:03
Ist denn das Formualr für die EÜR für 2012 schon orgendwo online ?

ich wollte es letztes auch machen, und habe es nirgends gefunden.

Wenn ihr ne GbR macht, dann sind alle immer in der haftung das stimmt, aber zumindest könnte man alle Rechnungen verwenden und sich ggf. entsprechend versichern mit einer Haftpflicht.

Wenn irgendwo mal was passiert ist immer kacke, egal wo und was.....


Bauste bei deinem Arbeitgeber großen Mist dann biste auch schnell mit dabei....
DB
Inventar
#6 erstellt: 12. Feb 2013, 12:14
Hallo,


marius2000 (Beitrag #1) schrieb:
seit Mitte diesem Jahr hab ich ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet.

ist denn der Umsatz so groß, daß sich das lohnt?


MfG
DB
marius2000
Stammgast
#7 erstellt: 12. Feb 2013, 13:02
Der Umsatz im ersten Jahr war ca. 700€. Ich hab das Gewerbe nicht angemeldet weil ich damit Geld verdienen will, sondern damit ich mein Zeug legal vermieten kann und auch Rechnungen schreiben darf. Für mich ist das alles ein Hobby deshalb hab ich auch keine Gewinnabsichten.

Wenn ich das so lese mit der vollen Haftung fällt eine GbR auch raus
DB
Inventar
#8 erstellt: 12. Feb 2013, 13:36

marius2000 (Beitrag #7) schrieb:
Für mich ist das alles ein Hobby deshalb hab ich auch keine Gewinnabsichten.

Das wird sich das Finanzamt schön lange anschauen...

MfG
DB
Roderik81
Inventar
#9 erstellt: 12. Feb 2013, 14:04
Jo,

Gewerbe=Gewinnerzielungsabsicht ... sonst Liebhaberei ...
solange aber unterm Strich nicht jedes Jahr Verlust ist und noch ein Haupterwerb besteht, sollte das doch eigenlich kein Problem sein ... !?
Wofür sonst soll so eine Kleinunternehmerregelung denn gut sein?

Ansonste mal über nen Verein nachdenken. Vieleicht ist das passender mit Haftung und gemeinsamer Abrechung. Braucht ihr aber so weit ich weiss noch ein paar mehr Gründngsmidglieder ...
marius2000
Stammgast
#10 erstellt: 12. Feb 2013, 14:23
Wieso sollte es da Probleme geben? Ich bin Student und mach das alles nebenher.
Roderik81
Inventar
#11 erstellt: 12. Feb 2013, 16:05

marius2000 (Beitrag #10) schrieb:
Wieso sollte es da Probleme geben?


Naja, gundsätzlich muss du mit deinem Gewerbe schon Geld verdienen wollen.
Denn, wenn ich mir jezt eine PA-Box für meinen Parykeller kaufe, dann tue ich das ja mit Geld, für dass ich bereits Lohnsteuern bezahlt habe - zum meinem Vergnügen.
Warum sollst jezt du also den Erwerb deiner PA-Boxen von der Steuer absetzen können? Eben weil du´s nicht zu deinem Spaß tust, sonder nur um damit ein Einkommen zu erwiertschaften (welches ohne diese Ausgabe nicht möglich währe und welches ja dann wiederum versteuert wird).

Ist das Finazamt also der Meinung du willst mit deinem Gewerbebetrieb nur Ausgaben für dein Hobby von der Steuer absetzen können, dann bekommst du halt (zu recht) Probleme.

Ich empfehle dir wirklich mal eine Beratung bei einem Fachmann. Du währst nicht der erste der dann für mehrere Jahre rückwirkend Steuern nachzahlen muss - das ist dann schnell mal deutlich mehr als man in der Portokasse hat!

LG,
Roderik


[Beitrag von Roderik81 am 12. Feb 2013, 16:05 bearbeitet]
marius2000
Stammgast
#12 erstellt: 12. Feb 2013, 16:57
Moment! Bei mir läuft alles über die Kleinunternehmerregelung d.h. ich kann weder Steuer auf Rechnungen ausweisen noch kann ich die Steuer von meinem gekauften Equipment absetzen. Ich bezahle immer brav den normalen Preis inklusive Mehrwertsteuer und setze nichts ab
Roderik81
Inventar
#13 erstellt: 12. Feb 2013, 17:18

marius2000 (Beitrag #12) schrieb:
Moment! Bei mir läuft alles über die Kleinunternehmerregelung d.h. ich kann weder Steuer auf Rechnungen ausweisen noch kann ich die Steuer von meinem gekauften Equipment absetzen. Ich bezahle immer brav den normalen Preis inklusive Mehrwertsteuer und setze nichts ab ;)


Einkommensteuer <> Mehrwertsteuer

Wofür machst du denn sonst eine EÜR, wenn nicht zur ermittlung des Einkommens -> Einkommensteuer ...

oh oh ...
marius2000
Stammgast
#14 erstellt: 12. Feb 2013, 18:32
Ich bezahle keine Einkommensteuer, weil mein Gewinn unter dem Grenzwert liegt. Und ja meinen Gewinn ermittel ich mit der EÜR das ist mir schon klar.
Roderik81
Inventar
#15 erstellt: 12. Feb 2013, 18:45

marius2000 (Beitrag #14) schrieb:
Ich bezahle keine Einkommensteuer, weil mein Gewinn unter dem Grenzwert liegt.


Dann wird das FA dich u.u. mal Fragen wovon du eigendlich lebst ... aber für studenten gibt´s da glaub ich eh andere Regeln?

Das hat aber alles nix damit zu tun, das du Kosten die dein Gewerbe verursachen von deinen Einnahmen abziehest, und so dein Einkommen schmälerst. Ob das dann unter dem Strich zu weniger Einkommensteuer führt ist natürlich von deinem konkreten Fall abhängig.

Wenn du eh noch unter der Steuerfreigrenze bist, verstehe ich nicht, wiso du dir über das Ansetzen der Rechnungen von deinem Kumpel Gedanken machst?

In der Regel setzt eben der Deutsche Staat als gegeben vorraus, dass man:
- Mit einem Gewerbe auch Gewinn erzielen möchte.
- Ein dem Lebenswandel entsprechendes Einkommen hast, und dieses dann dementsprechend versteuerst.

Wird dir vom FA anderes unterstellt, bist du erstmal in Erklärungsnot!


[Beitrag von Roderik81 am 12. Feb 2013, 18:49 bearbeitet]
marius2000
Stammgast
#16 erstellt: 12. Feb 2013, 19:30
Ich möchte gerne auch die Ausgaben von meinem Freund absetzen, weil ich als Student und damit auch Familienversicherter nur max. 440€/Monat verdienen darf durchschnittlich. Ich komme zwar bisher noch lange nicht darüber aber je mehr ich absetze (was ja auch mein Recht ist) desto geringer ist logischerweise der Gewinn.

Wieso ist das denn so streng geregelt? Das FA sollte doch froh sein, dass ich mein Gewerbe, auch wenn ich kaum Gewinne erziele und keine Steuer zahle, angemeldet hab und nicht alles schwarz mache oder könnte ich auch sagen ich habe keine Gewinnabsicht und mein Gewerbe wieder abmelden? Dann könnte aber wieder früher oder später einer daherkommen und mir vorwerfen ich würde Steuern hinterziehen...

Ich hab mich vor der Gründung auch informiert und hab das so verstanden, dass wenn das FA merkt, dass das Gewerbe keine oder kaum Gewinn erzielt irgendwann gar nichts mehr wissen möchte aber man kann trotzdem noch legal weitermachen solange man unter der Grenze bleibt. Zudem ist es doch auch nahezu unmöglich, dass ein Student mit einem Gewerbe im Bereich der Veranstaltungstechnik bereits in den ersten 2 Jahren Gewinn macht weil man es ja nur nebenher betreibt und als Student auch nicht zu viel Zeit hat.
Roderik81
Inventar
#17 erstellt: 12. Feb 2013, 19:41
Was ist denn daran streng?

Es ist doch ganz einfach: Kosten die dir entstehen um dein Einkommen zu erwirtschaften, kannst du auch absetzen. Private Kosten nicht. Kosten die dritten entstehen erstrecht nicht - eigendlich logisch.

Überspitzt gesagt: Warum solltest du dich denn auch in die Familienversicherung "mogeln" könne, und andere Studenten die auch gerne Privatpartys feiern und jemanden kennen der noch ein Paar rechnungen Rumliegen hat können das nicht. Das verbietet doch schon der Gleichbehandlungsgrundsatz!

Und das du eine Gewinnerzielungsabsicht haben musst, heisst ja nicht, das dir das auch immer gelingen muss. Du solltest es allerdings zumindest versuchen, und wenn du erkennst das es niemals klappt eben auch irgenwann damit aufhöhren.
DB
Inventar
#18 erstellt: 12. Feb 2013, 19:43

marius2000 (Beitrag #16) schrieb:
Ich möchte gerne auch die Ausgaben von meinem Freund absetzen, weil ich als Student und damit auch Familienversicherter nur max. 440€/Monat verdienen darf durchschnittlich. Ich komme zwar bisher noch lange nicht darüber aber je mehr ich absetze (was ja auch mein Recht ist) desto geringer ist logischerweise der Gewinn.


Laß mich raten: Dein Freund hat auch einen "PA-Verleih" und gibt dann auch Deine Ausgaben ggü. dem FA an?
Zudem, verdien damit erstmal 440€ monatlich.


marius2000 (Beitrag #16) schrieb:
Wieso ist das denn so streng geregelt?

Warum... nun, damit nicht Krethi und Plethi eine Firma gründen und sich anschließend arm rechnen.

Gewerbe anmelden wegen PA-Spielereien ist unzweckmäßig, da Aufwand >> Nutzen. Du brauchst Versicherungen, mußt Deine Technik regelmäßig prüfen (lassen), zudem sitzt Du mit Deinem ganzen (Privat)vermögen im Boot. Ob das nun sein muß ...


MfG
DB


[Beitrag von DB am 12. Feb 2013, 19:45 bearbeitet]
marius2000
Stammgast
#19 erstellt: 13. Feb 2013, 01:47
Ich glaube ihr versteht mich falsch ich möchte auf keine Fall mogeln oder in irgend einer Weise von dem Gewerbe unrechtmäßig profitieren!

Ich mogel mich nicht in die Familienversicherung! Ich verdiene mit dem Gewerbe nichts zumindest im Moment und habe auch sonst nur wenig Einkommen deshalb steht es mir auch zu noch über die Familie versichert zu sein.

Meine Kunden sind eigentlich die Leute die einen kleinen Geburtstag/Party feiern möchten aber nicht das Geld haben sich bei einem großen Verleiher eine Anlage zu mieten. Die sind froh dass sie von mir ne anständige Anlage bekommen und gut. Das Gewerbe hab ich dann halt angemeldet dass das ganze legal ist. Natürlich wäre es schön Gewinn zu machen irgendwann wird das ja auch der Fall sein aber im Moment einfach nicht. Wenn ich mir das was ihr sagt so durchlesen hab ich immer das Gefühl das FA könnte ein Problem damit bekommen, dass ich im Moment noch keine Gewinne verbuchen kann?

Es ist wie ich es beschrieben habe. Ich mach das zusammen mit einem Freund. Alles ist aber nur auf mich angemeldet. Bei einer VA sagt er was er will und ich das kommt zusammen auf eine Rechnung. Er bekommt seinen Anteil und ich meinen. Theoretisch dürften wir dann auch sein Equipment abrechnen aber das geht ja wie gesagt nur wenn es auf meinen Namen gekauft ist. Das werden wir in Zukunft dann auch machen.

Ich habe nebenher noch andere Beschäftigungen deshalb kann es schon vorkommen dass ich irgendwann über die 440€ komme es zählt ja nicht nur der Gewinn von meinem Kleingewerbe sondern das gesamte Einkommen.
Roderik81
Inventar
#20 erstellt: 13. Feb 2013, 12:36
Wie gesagt, übersptizt formuliert - ich glaub dir das du nix mogeln willst, sonst währst du ja nicht hier.

Wenn du natürlich die Rechungen für 2 schreibst, wirst du mit der Kleinunternehmerreglung natürlich um so schneller an deine Grenzen stoßen.
Das du deinen Kumpel dann quasi als Subunternehmer schwarz beschäftigst ...

Gernell solltest du mal überlegen ob ein Gewerbe was nur mit subvensionierung durch Famielienmitversicherung, Umsatzsteuerbefreihung, Schwarzarbeit und warschenlich ignorieren jeglicher nötiger nebenkosten (Unternehmer-Haftpflicht, Rente, Berufsunfähikeit, Rücklagen für Krankeit und Urlaub etc.)
fahren kannst, sinnvoll ist.

Das wird schon seine Gründe haben, warum du günstiger bist als andere PA-Verleiher.
marius2000
Stammgast
#21 erstellt: 13. Feb 2013, 13:01
Ja ich weiß theoretisch ist mein Kumpel ein schwarz angestellter aber umgehen könnte ich das Problem nur damit, dass ich ihn anstelle, er auch ein Gewerbe anmeldet oder wir eine GbR gründen und das ist uns alles zu viel Aufwand. Ich weiß nicht ganz korrekt aber wir sind sicher nicht die einzigen die das so machen.

Natürlich erfüllt das Gewerbe nicht den Zweck den es eigentlich erfüllen sollte. Aber wie soll ich es denn anders machen? Für mich ist das ein Hobby. Irgendwann hab ich dann gemerkt, dass es genug Leute gibt die ab und zu mal froh wären, wenn sie meine Anlage mieten könnten. Natürlich hab ich dann auch noch etwas aufgerüstet. Natürlich bin ich günstiger als die Konkurrenz weil ich das nur nebenher mache und keine Nebenkosten habe aber ich glaube kein Verleiher sieht mich als Konkurrenz weil ich nur Jobs bekomme, die sonst gar nicht zustande kämen. Ich hätte gerne eine andere Möglichkeit genutzt mein Zeug legal zu vermieten aber leider ist ein Kleinunternehmen die einzigste Möglichkeit.
Patrick3001
Inventar
#22 erstellt: 13. Feb 2013, 18:26

Natürlich bin ich günstiger als die Konkurrenz weil ich das nur nebenher mache und keine Nebenkosten habe aber ich glaube kein Verleiher sieht mich als Konkurrenz weil ich nur Jobs bekomme, die sonst gar nicht zustande kämen.


Das glaube ich nicht. Solche Leute machen das Geschäft einfach kaputt.....
Wenn du sowas schon machst, pass die Preise an. damit tust du nicht nur dir selbst einen gefallen...


[Beitrag von Patrick3001 am 13. Feb 2013, 18:27 bearbeitet]
iwii
Inventar
#23 erstellt: 13. Feb 2013, 18:34

marius2000 (Beitrag #1) schrieb:
seit Mitte diesem Jahr hab ich ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet. Da ich verpflichtet bin eine Einnahmen Überschuss Rechnung zu erstellen


Ähm... Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
marius2000
Stammgast
#24 erstellt: 13. Feb 2013, 21:47
@Patrick
Ich meine nicht günstiger weil ich Dumpingpreise mache, sondern weil ich keine Profi PA habe sondern kleinere Anlagen bis ca. 100-150 Personen. Für ne The Box Achat kann ich nicht so viel verlangen wie ein großer Verleiher für ne Profi PA von d&b
Meine Preise sind ähnlich deiner was ich so beim überfliegen auf deiner Seite gefunden habe.

@iwii
Ja richtig ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Was möchtest du damit sagen?
iwii
Inventar
#25 erstellt: 13. Feb 2013, 22:28

marius2000 (Beitrag #24) schrieb:
Ja richtig ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG.


Ok, dann eine kurze Zusammenfassung:

1) Du musst keine Einnahmen-Überschussrechnung machen
2) Du musst eine Umsatzsteuererklärung machen, in der dein Umsatz (nicht Gewinn) samt vereinnahmten Steuern anzugeben ist
3) Du darfst keine Ausgaben gegen rechnen
4) Du musst alle Belege (Ein- und Ausgangsrechnungen) mindestens 10 Jahre aufbewahren
5) Auf Grund des Status als Kleinunternehmer, ist dem Finanzamt die Gewinnerziehlungsabsicht egal, da du keine Vorsteuer geltend machen und auch keinen Verlust in der Einkommensteuer gegen rechnen kannst.




PS: wie bereits im Thread erwähnt, ist dieser Beitrag keine Rechtsberatung und nur als allgemeine Information anzusehen. Das Finanzamt ist übrigens verpflichtet, dich über deine genauen Rechte- und Pflichten aufzuklären. Einfach mal anrufen.
Roderik81
Inventar
#26 erstellt: 14. Feb 2013, 00:48

iwii (Beitrag #25) schrieb:

1) Du musst keine Einnahmen-Überschussrechnung machen
2) Du musst eine Umsatzsteuererklärung machen, in der dein Umsatz (nicht Gewinn) samt vereinnahmten Steuern anzugeben ist
3) Du darfst keine Ausgaben gegen rechnen



sorry, aber das ist doch grober Unfug!
Die Kleinunternehmerregleung befreit den Betreffenden von der Umsatzsteuer und der Damit verbunden Umsatzsteuervoranmeldung!
Natürlich muss er sein Einkommen ermitteln, und versteuern!
Und natürlich darf er dazu Ausgaben gegenrechen.
Sogar rein Arbeitnehmer dürfen Ausgaben die der Erwirtschaftung des Einkommens dienen, gegenrechen!
marius2000
Stammgast
#27 erstellt: 14. Feb 2013, 01:41
So langsam weiß ich echt nicht mehr was richtig und was falsch ist. Ich werde morgen einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen welche Pflichten ich habe.
vwbulli
Stammgast
#28 erstellt: 14. Feb 2013, 09:38
Wir sind jetzt bei Beitrag 28 und der TE weiß immer noch nicht Bescheid
Ich kann Roderik 81 nur beipflichten und den Beitag voll unterstützen.
Desweiteren sollte man bißchen Eigeninitiative ergreifen und sich vorher bißchen schlau lesen : http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

Ratschläge bekommst Du hier viele, und vor allem immer verschiedene.
Das alles ist ja keine Rechtsberatung, worauf Du Dich nachher berufen kannst.
Geh zum FA oder Steuerberater und lasse Dich da beraten, dann bist Du auf der sicheren Seite,
georgy
Inventar
#29 erstellt: 14. Feb 2013, 09:57
Eine fachliche Beratung ist hier zwingend erforderlich.
Wenn ich schon lese dass da noch ein Kumpel beteiligt ist, der wohl kein eigenes Gewerbe angemeldet hat und somit für dich arbeitet.
Er darf nicht umsonst für dich arbeiten, auch muss er sobald er für dich arbeitet auch angemeldet werden, nicht irgendwann nachträglich sondern sofort.
Dann zahlst du für ihn keinerlei Abgaben, machst dich also nach StGB §266a strafbar.
Wie gesagt, gehe zum Steuerberater und/oder Rechtsanwalt, da bekommst du die fachliche Beratung.
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