problem mit selbstabschaltung SR5007

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pacman211
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 22. Sep 2014, 17:38
hello,

hab meinen SR5007 jetzt seit ca. 1,5 jahren und vor ca. 9 monaten hat er angefangen zu spinnen...

er schaltet sich nach einiger zeit betrieb einfach ab (notabschaltung/standbylampe blinkt), egal ob musi oder tv oder ob er einfach nur eingeschaltet ist ohne genutzt zu werden. war jetzt auch schon zweimal in reperatur wo dann einige teile getauscht wurden (sekundärendstufe, irgendwas usw...) hat dann im dauerbelastungstest angeblich funktioniert. als ich ihn dann wieder hatte (beide male nach der rep.) hat er wieder für ca. 1-2 monate problemlos funktioniert bis das selbe problem wieder aufgetreten ist.

angeschlossen sind hecos über 4mm² boxenkabel mit banananstecker (kein freien litzen ) und er steht frei auf einem kasten, hitze hab ich gemessen als er sich abgeschalten hat, ca. 33°C

so nun hab ich beim händler nochmals genervt und wiederholt um einen gerätetausch angesucht, warte nun schon gut 2 wochen und bekomm immer nur zu hören 'noch keine rückmeldung von marantz erhalten, sorry'

voll kacke oder...?!?! eigentlich bin ich ja marantzfan und wollte demnächst mein equipment massiv aufstocken aber das find ich schön langsam unlustig!

gibts ähnliche erfahrungen bzw. tipps was das teil haben könnte

lg patrick
pacman211
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 24. Sep 2014, 12:37
keiner hier das das problem auch hatte/kennt?
pacman211
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 29. Sep 2014, 16:42
noch immer kein Marantzkenner hier der da zufällig gelesen hätte...?
Retro-Markus
Inventar
#4 erstellt: 30. Sep 2014, 09:46
Du wirst wohl noch einen zweiten Reparaturversuch erdulden oder eben darauf warten müssen, was dein Händler mit Marantz aushandelt.

Rechtlich ist es so, dass du erst nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen, die sich auf den selben Fehler beziehen, vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. ein Neugerät verlangen kannst. Ansprechpartner ist in diesem Falle dein Händler.

Viele Grüße
Markus
dirrtysanchez
Schaut ab und zu mal vorbei
#5 erstellt: 30. Sep 2014, 20:52
hatte mit meinem 7008 das selbe , wirst wohl nicht drum herum kommen.
pacman211
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 01. Okt 2014, 07:26
hi!!!

ist jetzt dann schon die dritte Rep. die ansteht

und gestern haben sie sich endlich gemeldet. Marantz will sich das jetzt selbst ansehen, musste aber erst mal androhren rechtliche Schritte zu ergreifen sollte sich nicht demnächst jemand zurückmelden....
pacman211
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 01. Okt 2014, 08:17

dirrtysanchez (Beitrag #5) schrieb:
hatte mit meinem 7008 das selbe , wirst wohl nicht drum herum kommen.


was ist bei dir raugekommen?
dirrtysanchez
Schaut ab und zu mal vorbei
#8 erstellt: 01. Okt 2014, 20:20
er funktioniert so wie er soll
pacman211
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 02. Okt 2014, 07:18
Gerät getauscht oder von Marantz reperiert?

Meiner wurde jetzt zweimal von einem El-Maenschen vom Händler reperiert und wie gesagt funktioniert er noch immer nicht...
Retro-Markus
Inventar
#10 erstellt: 02. Okt 2014, 07:48
Dann lass dich gar nicht auf Diskussionen ein, sondern fordere vom Händler (DER ist dein Ansprech- und Vertragspartner) einen Austausch bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag. Wenn bereits zwei Reparaturversuche erfolglos waren, dann steht dir das rechtlich zu und du bist nicht auf "die Gnade" von Marantz angewiesen.

VG
Markus
pacman211
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 02. Okt 2014, 08:36
und wie ist des wenns länderübergreifend ist? deutscher Händler und ich aus Ö...? oder egal wegen EU?
Retro-Markus
Inventar
#12 erstellt: 02. Okt 2014, 08:55
Klar, der deutsche Händler ist an deutsches Recht gebunden, da ist es egal, in welchem Land der Käufer sitzt.

Problematisch wäre es nur, wenn du als Österreicher in DE gekauft hättest und dann vom deutschen Händler eine Einhaltung von österreichischen Verbrauchergesetzten verlangen würdest. Darauf müsste sich der Verkäufer nicht einlassen, denn er ist nur an deutsches Gesetz (in diesem Falle BGB §440) gebunden.

Also: Setzte schriftlich eine Frist (üblicherweise 2 Wochen) bis zu der das Gerät repariert sein muss. Nach Ablauf dieser Frist behältst du es dir vor. vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Hier noch mal Infos dazu.

VG
Markus
pacman211
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 02. Okt 2014, 08:58
hey super danke!
hoff das hilft den anderen hier auch
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