Verkauf von Original-CD mit Kopie illegal?

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teddy0815
Neuling
#1 erstellt: 09. Dez 2004, 01:07
Hallo,

ich habe mal eine Urheberrechtliche Frage:

Mal hypotetisch:
Ich verkaufe auf Ebay eine Original-Audio-CD.
Von dieser CD habe ich eine Kopie im MP3-Format erstellt und verkaufe diese Kopie mit dem Original.

Begehe ich damit eine Urheberechtsverletzung?

Danke schonmal für Eure Antwoten!

Viele Grüße

Teddy
Duncan_Idaho
Inventar
#2 erstellt: 09. Dez 2004, 01:23
Ja, du hast die "Privatkopie" zu vernichten.... offiziell
teddy0815
Neuling
#3 erstellt: 09. Dez 2004, 08:13
Soweit ich weiss muss ich ja entweder die Kopie vernichten oder dem Käufer des Originals aushängigen, oder?

Oder ist das Aushändigen nicht erlaubt


[Beitrag von teddy0815 am 09. Dez 2004, 08:14 bearbeitet]
Tschugaschwilly
Stammgast
#4 erstellt: 09. Dez 2004, 14:11
Hallo teddy0815

Soweit ich weiss, ist das kein Problem.

Er kauft ja die CD und das MP3. Wenn er eine CD kauft, darf er davon Kopien - wieviele es nun sein dürfen ist eine andere Frage - erstellen. Ein MP3 ist in diesem Sinn auch eine Kopie. Behalten dürftest die Kopie wahrscheinlich nicht.

Gruss
Tschugaschwilly
MartinG
Stammgast
#5 erstellt: 09. Dez 2004, 14:47
Da dies wohl ein Thread ist, der über Vermutung und persönliches Rechtsempfinden nicht hinauskommen wird hier meine Version:

Privatkopien sind bekanntlich hierzulande erlaubt, dürfen im Frendeskreis sogar weitergegeben werden (bis zu 8 (?)). Geld gezahlt werden für die Erstellung darf niemals (nicht mal für den Rohling). Also darf ich die MP3-Kopie im Einzelfall verschenken, nicht verkaufen. Die Sache mit "Privatkopie vernichten" wenn ich das Original nicht mehr habe, gilt für Software, nicht für Musik.
Das meiste, was mit Softwarelizenz zu tun hat, ist überhaupt nicht auf die Tonträgerwelt übertragbar.

CD ohne Kopierschutz kaufen, kopieren, Kopie behalten, CD verkaufen ist definitiv erlaubt. Den Fall habe ich auf jeden Fall schon gelesen in einem Interview mit einem Rechtsexperten.

Gruß,
Martin
Tschugaschwilly
Stammgast
#6 erstellt: 09. Dez 2004, 15:38

MartinG schrieb:
(...) CD ohne Kopierschutz kaufen, kopieren, Kopie behalten, CD verkaufen ist definitiv erlaubt. Den Fall habe ich auf jeden Fall schon gelesen in einem Interview mit einem Rechtsexperten. (...)


... und da er sogar die Kopie mit dem Original mitgiebt, sollte das nach deiner Aussage überhaupt kein Problem sein.


Gruss
Tschugaschwilly
Duncan_Idaho
Inventar
#7 erstellt: 09. Dez 2004, 21:54
So, hab mal den Anwalt in unserer Partnerkanzlei (Medienrecht) gefragt.... Offiziell muss vor Uebergabe Kopie vernichtet werden.

Nur... kein Richter wird dich deswegen verurteilen, weil die meisten diese Gesetzgebung selbst fuer Bloedsinn halten (sollte aber bei den max 8 genannten Kopien bleiben).

Was die Industrie gerne haette: Illegal die gebrauchten Dinger zu verkaufen, Kopien sofort strafbar, Raubkopierer sofort verbrennen.... Schreiben se zwar auch immer auf ihre ABG, aber ausser in den USA und irgendwelchen Diktaturen sind die so nicht durchzusetzen....
teddy0815
Neuling
#8 erstellt: 09. Dez 2004, 22:27

Duncan_Idaho schrieb:
So, hab mal den Anwalt in unserer Partnerkanzlei (Medienrecht) gefragt.... Offiziell muss vor Uebergabe Kopie vernichtet werden.


@Duncan_Idaho: muss ich die Kopie immer vernichten oder kann ich sie auch mit dem Original mitgeben?

Danke Euch allen schon für die Vielen Antworten!

Viele Grüße

Stefan
Tschugaschwilly
Stammgast
#9 erstellt: 09. Dez 2004, 23:03
Hallo teddy0815

Du darfst sie mitgeben. Warum denn auch nicht? Er kauft ja die CD. Er darf Kopien ziehen. Folglich darfst du ihm auch gleich eine Kopie miteben.

WO IN ALLER WELT SOLL ES DENN EIN PROBLEM GEBEN?


Gruss
Tschugaschwilly
teddy0815
Neuling
#10 erstellt: 10. Dez 2004, 00:52

Tschugaschwilly schrieb:
Hallo teddy0815

Du darfst sie mitgeben. Warum denn auch nicht? Er kauft ja die CD. Er darf Kopien ziehen. Folglich darfst du ihm auch gleich eine Kopie miteben.

WO IN ALLER WELT SOLL ES DENN EIN PROBLEM GEBEN?


Gruss
Tschugaschwilly


@tschugaschwilly: Nun denn will ich mal den Hypotetischen Bereich verlassen. Mein Vater wurde von einer Anwaltskanzlei abgemahnt weil er auf Ebay Original-Cd´s von Hörbüchern verkauft denen er eine MP3-Sicherheitskopie beilegt.
Er hat zwar auch schon mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen aber ich wollte schonmal schauen was das Internet zu der Problematik sagt!
Also da liegt das Problem!

Viele Grüße

Stefan
Duncan_Idaho
Inventar
#11 erstellt: 10. Dez 2004, 01:29
Is juristische Logik, jeder draf nur fuer sich selbst Kopien ziehen, der andere muss sie fuer sich selbst ziehen.....

Das mit dem Vater is verstaendlich, denn rein juristisch gesehen hat er Kopien verkauft, wobei es egal ist, ob sie dem Original beilagen oder separat verkauft wurden.....

Bei Abmahnungen waere ich aber auch vorsichtig, in den meisten Faellen wird eine unklare Rechtslage ausgenutzt um Leute zu verunsichern und zur Zahlung zu bewegen.

Im Fall einer Abmahnung sollte man immer mit dem eigenen Anwalt ein Beratungsgespraech fuehren, so kann man zu geringen Kosten die Sache juristisch abklopfen.....
bukowsky
Inventar
#12 erstellt: 10. Dez 2004, 01:44

Tschugaschwilly schrieb:

WO IN ALLER WELT SOLL ES DENN EIN PROBLEM GEBEN?


ggf. dabei, dass man unterstellt, mit eben dieser Kopie ein Geschäft gemacht zu haben, da die beigelegte Kopie den Kaufpreis ggf. erhöht haben könnte bzw. das Angebot damit evtl. attraktiver wurde.
Tschugaschwilly
Stammgast
#13 erstellt: 10. Dez 2004, 02:20
Hallo

Um es zu präzisieren:

Verkaufen darf er die Kopie ja nicht. (Ob der spezielle Sachverhalt, dass er es an die gleiche Person verkauft und es eine erlaubte Privatkopie ist, eine Rolle spielt, lassen wir erstmal vor, da wir das nicht überprüfen können)

Er darf die Kopie aber unentgeltlich mitgeben. Wenn nun diese Kopie in der Auktion als Mehrwert beworben, zu einem Mehrwert im Sinne eines höheren Auktionspreises geführt hat, wäre das wohl rechtswidrig. Um dies *prüfen* zu können, wäre der der Beschrieb der Auktion hilfreich.

Andererseits wäre es ja unsinnig, für ein MP3 etwas zu bezahlen, wenn man mit dem Original - das man ja gerade erworben hat - selbst eines erstellen kann.

Ich habe die ursprüngliche Formulierung als MITGEBEN interpretiert, nicht als ZUSATZNUZEN.

So oder so, ich hätte nicht zu grosse Angst vor der Abmahung. Alleine schon weil der Betrag der Auktion nicht besonders hoch gewesen sein wird.

Gruss
Tschugaschwilly
teddy0815
Neuling
#14 erstellt: 10. Dez 2004, 08:12
@Duncan: Also das mit der Verunsicherung hat geklappt, ich denke er wird so eine Auktion nichtmehr einstellen!

@Tschugaschwilly: Auch wenn nicht viel bei den Auktionen verdient wurde, in der Abmahnung geht der Anwalt von einem Streitwert von 2x10000 € aus und verlangt das mein Vater bis zum 14.12 eine Unterlassenserklärung unterschreibt und damit gleichzeitig eine Anwaltsgebühr von ca 1500 € bezalt.

Ich denke es ist aufjedenfall kein Fehler das mein Vater mit der ganzen Sache jetzt zu einem Anwalt gegangen ist, ich vermute die Gegenseite will jetzt auch viel durch Druck und Einschüchterung erreichen.

Viele Grüße

Stefan


[Beitrag von teddy0815 am 10. Dez 2004, 08:13 bearbeitet]
Duncan_Idaho
Inventar
#15 erstellt: 10. Dez 2004, 19:28
Klingt stark nach einem Abzockeranwalt, der sowas massenweise macht um seine Kasse aufzubessern....Diese Saecke nerven und machen den ganzen Berufsstand madig.......

Gerade auf Ebay sollte man vorsichtig sein, da solche Anwaelte gerade dort abgrasen, um Cash zu machen.

Der Gang zum eigenen Anwalt war sehr gut..... Ohne fundierte Rechtkentnisse kann man sich selbst wenn man im Recht ist selbst ein Bein stellen. Das wiederspricht zwar den Ideen der Vaeter unseres Grundgesetze...aber die Lobbys sind halt maechtiger geworden.....
teddy0815
Neuling
#16 erstellt: 10. Dez 2004, 19:40
Wie ich gerade in der Wikipedia lese ist diese Kanzlei scheinbar auch nicht ganz unbekannt. Waldorf Rechtsanwälte nennen die sich. Hier der Link zum Wikipedia-Eintrag:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei_Waldorf

Die sind schon berühmt-berüchtigt für Ihre Abmahn-Wellen.

Viele Grüße


[Beitrag von teddy0815 am 10. Dez 2004, 19:41 bearbeitet]
Duncan_Idaho
Inventar
#17 erstellt: 11. Dez 2004, 05:00
Haben auch in der C't nen ueblen Ruf.....
mgutt
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 23. Jun 2019, 10:40
Ich weiß, der Thread ist schon uralt, aber leider wurde nichts zum Ausgang von @teddy0815 Verfahren mitgeteilt. Kennt jemand Urteile zu diesem Thema (also keine außergerichtlichen Einigungen). Mich interessiert vor allem ob man durch die Deklaration, dass die Privatkopie nur als kostenlose Beigabe zum Original gedacht ist, keine Angst vor Rechtsfolgen haben muss.

Ich habe nicht vor was zu verkaufen, sondern ich frage mich ob in einem Todesfall von Person X dessen Kinder die Sammlung inkl der MP3s auf dem NAS zu Geld machen können. Natürlich würde das bedeuten, dass die Sammlung wertvoller ist, aber das ist sie ja nicht weil die MP3s eine Lizenz zum Weiterverkauf enthalten (haben sie ja nicht), sondern weil der Käufer sich den Aufwand zur Erstellung der Privatkopie spart. Interessant dabei wäre auch Amazons Auto-Rip, wo die MP3 ja nicht selbst erstellt wurde.

Oder kann das nicht mal vererbt werden und der Erbe müsste es theoretisch löschen. Ein Interessantes Thema wie ich finde.
langsaam1
Inventar
#19 erstellt: 23. Jun 2019, 23:39
oftopic:


-- dahingehend ist es Eindeutig (aktuell 2019):
unabhängig Urheber oder Sonstig; gilt die DSGVO :
siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/DSGVO

- VOR Verkauf von Hardware und ähnlichem
(gilt auch für Festplatten , Handy; jedwed "bespielte" Medien z.B. MC Video ; Radio; sonstige Mediengeräte, Router, etc ; ja selbst TV etc. )

----- Also im Prinzip ALLES wo entweder Persönliche , Personen bezogene oder sonstig urheberrechtlich Geschütze Daten vorhanden sein könnten
>>> MUSS diese in den Auslieferung Zustand ( Werkreset UND Löschen von Daten ) erfolgen <<<

-- Sollte aus technischen Gründen die Daten NICHT löschbar sein (keine angebotene Möglichkeit oder Option vorhanden);
> ist Weiterverkauf (da Daten vorhanden), nicht erlaubt (bzw. Problematsich)
> Objekt "zerstören" und zwar so das Niemand aber wirklich Niemand mehr an die Daten theoretisch heran kommen könnte
> Vorschlag Hammer zertrümmern .

- Als Beispiel aus Eigenerfahrung:
Autoradio Schnittstelle wo man die Kontaktdaten (Telefon etc.) speichern kann
(selbst nach Reset blieben diese gespeichert - Anbieter konnte nicht weiterhelfen)
> Interessanter Weise betrifft dies fast alle Anbieter ! (also auch z.B. Werkseitig verbaute Geräte)

.. welche, in dem Falle z.B. Auto Besitzer der sein Auto gebraucht weiterverkauft macht sich darüber Gedanken ..?


[Beitrag von langsaam1 am 23. Jun 2019, 23:50 bearbeitet]
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