Bastelverbot

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paga58
Inventar
#1 erstellt: 20. Feb 2010, 01:19
Hallo,

da hier öfter in Bezug auf Basteien an der Hausinstallation gefragt wird und bezweifelt wird, dass das verboten ist: Ich erlaube mir den Teil der TAB zu zitieren, den jeder akzeptieren muss - sonst kriegt er keinen Stromanschluss:

"(2)...um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend.
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen."

Abgesehen von rechtlichen Bedenken ist es auch gesünder, wenn Laien von der Elektroinstallation die Finger lassen.

Gruß

Achim
Noopy
Inventar
#2 erstellt: 20. Feb 2010, 03:25
Schade dass ich es jetzt erst seh, dass du einen eigenen Thread aufgemacht hast. Aber nachdem mich die Thematik recht interessiert erlaub ich mir einfach mich selber hier zu zitieren:


Wie ist es denn nun wenn ich eine defekte Schreibtischlampe habe (Netzkabel aufgedröselt, geschlitzt, sonst was) und die (egal wie ordentlich) repariere. Soll sowas schon strafbar sein? Ja, weil in der Beschreibung steht nicht mehr betreiben wenn kaputtes Kabel? Wäre ja verständlich aber ich schaff es auch mit einem Labornetzteil ein kleines Feuerchen zu entfachen. Ist das dann "weniger strafbar" weil ich mit Schutzkleinspannung experimentiert habe?


Das einzige, worüber man bei Laien vllt. reden könnte, wäre das Aufhängen einer Lampe

Genau der passende Punkt! Muss, ich wenn ich unausgebildet bin, einen Elektriker holen um eine Lampe aufzuhängen? Oder ist eine Lampe gerade noch in Ordnung? Wo sind dann die Grenzen?


Und noch ein drauf gesetzt: Wenn man sagt man darf an der Hausinstallation nichts machen. Wie schaut es denn aus wenn ein Unausgebildeter etwas Selbstgebasteltes an seine Steckdose hängt? Darf er das dann? Es ist natürlich klar, dass er dafür gerade stehn muss wenn er jemanden einen Schaden zufügt damit aber prinzipiell darf er das dann oder wie? Er arbeitet ja nicht an der Hausinstallation...



Grüße,

Richard
Peter_H
Inventar
#3 erstellt: 20. Feb 2010, 04:11
Naja, wo kein Kläger, da kein Richter. Problematisch werden Elektrobasteleien prinzipiell erst dann, wenn es zu einem Brand-/und oder Unfall kommt und die Feuerwehr bzw. Versicherung nachschaut. Wenn dann irgendwas im Vorfeld bei der Bastelei nicht korrekt gemacht wurde, ist der Ärger vorprogrammiert. so lange nix passiert, liegt's im eigenen Ermessen. Allerdings sollten so manche Leute die Finger von dieversen Basteleien lassen, wenn sie zwei linke Daumen haben. Aber viele überschätzen sich auch selbst und dann kommen die haarstäubendsten Installationen dabei raus...


[Beitrag von Peter_H am 20. Feb 2010, 04:13 bearbeitet]
Noopy
Inventar
#4 erstellt: 20. Feb 2010, 11:07
Soweit sind wir bei der letzten Diskussion auch gekommen. Dann ist "das Basteln" aber nicht verboten, man muss nur darauf achten, dass es ordentlich gemacht wird und nichts passiert.
Dann sieht es Achim etwas zu krass.
Ich weis nicht wie die Rechtslage da ist, mich würde es aber interessieren.

Grüße,

Richard
Hmeck
Inventar
#5 erstellt: 20. Feb 2010, 11:27
Wahrscheinlich werden die kilometerlangen Regale mit Installationsmaterial in den Baumärkten ausschließlich von staatlich- IHK- und handwerkskammer- sowie energieversorgungsunternehmungs-geprüften Installateuren genutzt.
ZeeeM
Inventar
#6 erstellt: 20. Feb 2010, 11:56

Hmeck schrieb:
Wahrscheinlich werden die kilometerlangen Regale mit Installationsmaterial in den Baumärkten ausschließlich von staatlich- IHK- und handwerkskammer- sowie energieversorgungsunternehmungs-geprüften Installateuren genutzt.


Nein. Wenn du an der Hauselektrik bastelst, das Haus fackelt ab und es lag an deinen Basteleien, dann zahlt keine Versicherung und du stehst dumm da. Wenn es der Elektriker war, dann zahlt der oder deine Versicherung.
Das eigene Haus kannst du schon in Schutt und Asche legen solange andere davon nicht betroffen sind.
rebel4life
Inventar
#7 erstellt: 20. Feb 2010, 18:10
Problematisch wird es auch, wenn man die Wohnung vermietet. Im Nachbarhaus wird gerade renoviert, da verlegt ein selbsternannter Profi die Leitungen, ich dachte mir schon, dass das bei dem nichts wird, aber die der die halt gleich verlegt - mal UP, mal AP, dann eine Leitung in ner S Form, zur Wandlampe gehts schräg über die ganze Wand, der Bua hat noch nichts von dem Installationsraum gehört.

Wenn die dann auch noch den N schalten, wird es kriminell.

Zum Glück mach ich eine Ausbildung zum Elektroniker und darf dann in etwas mehr als wie nem Jahr dann zu Hause endlich die ganze alte Leitungsscheiße raushauen und dann hol ich mir von nem Kollegen den Vater für die Prüfung (Geselle darf sowas zwar, aber ein Meister muss es absegnen).



Ich wäre für ne Disskussion und dann übernehmen wir das wichtigste in nen Stickie, was sagen die anderen dazu?

Für PC Netzteile haben wir ja schon einen...

MFG Johannes


[Beitrag von rebel4life am 20. Feb 2010, 18:28 bearbeitet]
paga58
Inventar
#8 erstellt: 20. Feb 2010, 20:12
Nein, Du darfst dann immer noch nicht:

"Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden".

Zwar traue ich einem Elektriker zu, dass er genauso gut arbeitet wie ein eingetragenes Unternehmen, aber nach den TABs darf er auch in der eigenen Wohnung nichts an der Installation machen.

Und zu den anderen: Wenn ich im Ort 120 fahre und niemand erwischt mich, sollte ich daraus nicht den Schluss ziehen, dass das so erlaubt ist

Gruß
rebel4life
Inventar
#9 erstellt: 20. Feb 2010, 20:15
Man kann aber im Auftrag eines Elektrikers arbeiten, angenommen man arbeitet die 1-2 Monate nach der Lehre noch vor der BOS und schon hat man seine Erlaubnis.

MFG Johannes
paga58
Inventar
#10 erstellt: 20. Feb 2010, 20:28
Wenn er hinterher ein Abnahmeprotokoll ausstellt ist das ok.

Wer unterschrieben hat haftet
rhinoz91
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 20. Feb 2010, 23:02
Eine kleine Anmerkung zu Recht in der Schweiz. Geregelt sind Installationsarbeiten in der NIV.

Diese kann man hier herunterladen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c734_27.html

Dort steht zum Thema Installationen durch "Laien" geschrieben:



Art. 16
1 Keine Installationsbewilligung benötigen fachkundige Personen nach Artikel 8,
Elektro-Kontrolleure/Chefmonteure sowie Elektromonteure mit eidgenössischem
Fähigkeitszeugnis für Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten oder in ihrem
Eigentum stehenden Wohn- und zugehörigen Nebenräumen.

2 Keine Installationsbewilligung benötigen Personen, die:
a. Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten Wohn- und zugehörigen Nebenräumen
hinter Verbraucher-Überstromunterbrechern an einphasigen
Lampen- und Steckdosenstromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen
für maximal 30 mA Nennauslösestrom ausführen;
b. Beleuchtungskörper und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten
Wohn- und zugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren.

3 Elektrische Installationen nach Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a müssen vom
Inhaber einer Kontrollbewilligung kontrolliert werden. Die kontrollierende Person
muss dem Eigentümer den Sicherheitsnachweis übergeben.



Wer Bespielsweise eine Lampe, eine Schalter oder eine Steckdose wechselt befindet sich im legalen Bereich. Das Auswechseln eines Sicherungsautomaten ist jedoch verboten.

Dies betrifft nur die Installationen im Haus und keine selbstgebauten Geräte.

Bearbeitet Rechtschreibung und Darstellung.


[Beitrag von rhinoz91 am 20. Feb 2010, 23:05 bearbeitet]
whisky2k2
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 22. Feb 2010, 11:39
An welcher Stelle soll denn die Hausverkabelung angefasst werden?

Die DIY'ler betrifft doch zum Großteil der Betrieb von Eigenkreationen. Die Schuldfrage dazu ist geklärt und ich würde eher ein Sticky zum Thema Absicherung begrüßen.

Viele Bausätze sichern z.B. nach dem Trafo, aber nicht vor dem Trafo ab.
Konsequente Erdung der Geräte.

IMHO: Auch kann ein Rauchmelder in der Wohnung nicht schaden.

Nur meine Gedanken...

paga58
Inventar
#13 erstellt: 22. Feb 2010, 20:11
Es stimmt, dass DIY Geräte eine andere Baustelle sind.

Abgesehen vom "Hauselektrik"-Thema eins drüber:

Bei Bastlern sehr beliebt ist das Umsetzen von Steckdosen, legen einer Zuleitung -möglichst dick- extra für die Anlage, wechseln von Leitungsschutzschaltern gegen alte Schmelzsicherungen etc. -also alles, was ein Laie nicht darf

Gruß

Achim


[Beitrag von paga58 am 22. Feb 2010, 20:12 bearbeitet]
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