Gesetzeslage zum Ansehen von Filmen im Auto

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Feuerwehr
Inventar
#1 erstellt: 27. Okt 2012, 17:08

zuckerbaecker schrieb:
Also mein Gudschter - denkst Du in einem öffentlichen Forum werden Fragen zu
gesetzeswiedrigem Handeln beantwortet

Welch einfältiger Gedanke ..... :*


Ich wüsste gern das Gesetz, welches es verbietet, in Sichtweite des Fahrers einen Bildschirm mit TV oder Videoprogramm zu betrieben.
zuckerbaecker
Inventar
#2 erstellt: 27. Okt 2012, 17:20
Paragraf 23, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
Feuerwehr
Inventar
#3 erstellt: 27. Okt 2012, 17:24
Danke, ist aber nicht relevant. Der Bildschirm sitzt ja nicht vor seinem Augen, und sein Gehör wird nicht mehr beeinträchtigt als bei Radio hören. Übrigens glaube ich nicht, dass hier viele Forumsmitglieder sind, die während der Fahrt so leise hören, dass sie von draußen alles mitbekommen.
Wohlgemerkt rede ich nicht vom Fahrer, der gebannt auf den Bildschirm starrt, sondern von einem, der den Beifahrer gucken lässt. Wer sich vom Verkehrsgeschehen ablenken lässt, ist natürlich schuldhaft an den sich daraus ergebenden Konsequenzen, keine Frage.

Nach einigem Googeln und einem Telefonat mit einem befreundeten Anwalt komme ich zu dem Schluss, dass es kein Gesetz gibt, welches das verbietet. Es handelt sich viel mehr um eine freiwillige Selbstbeschränkung der Hersteller, vergleichbar mit der Abriegelung vieler schneller Fahrzeuge bei 250 km/h.


[Beitrag von Feuerwehr am 27. Okt 2012, 17:32 bearbeitet]
B.Peakwutz
Inventar
#4 erstellt: 27. Okt 2012, 17:35
Hallo,

es ist egal, ob es hier um Gesetze geht oder nicht. Das Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen gehört hier weder empfohlen noch unterstützt.

Viele Grüße, Christian
Feuerwehr
Inventar
#5 erstellt: 27. Okt 2012, 17:38
Nun, das ist dann eine Entscheidung der Moderation, hat aber nichts mit der Gesetzeslage zu tun. Und die hatte mich interessiert, da Zuckerbäcker von gesetzeswidrigem Handeln sprach.
spachtelbob
Stammgast
#6 erstellt: 27. Okt 2012, 17:40
Wichtig is doch nur beim DVD schauen auch mit seinem Smartphone rumzufummeln
B.Peakwutz
Inventar
#7 erstellt: 27. Okt 2012, 17:41
@ Feuerwehr: Es ist auch gut, dass Du das mal erwähnt hast. Ich war mir auch nicht bewusst, wie weit das gesetzlich geregelt ist und wie weit man das interpretieren kann.

Grüße


[Beitrag von B.Peakwutz am 27. Okt 2012, 17:42 bearbeitet]
Feuerwehr
Inventar
#8 erstellt: 27. Okt 2012, 17:42

spachtelbob schrieb:
Wichtig is doch nur beim DVD schauen auch mit seinem Smartphone rumzufummeln :|



@ Liquidity

Gut, dann sind wir uns einig.
Lautes Musik hören während der Fahrt ist aber definitiv gesetzeswidrig, weil man dann Warnsignale von Außen nicht mehr hört. Und ich fürchte das machen hier alle, oder?


[Beitrag von Feuerwehr am 27. Okt 2012, 17:47 bearbeitet]
zuckerbaecker
Inventar
#9 erstellt: 27. Okt 2012, 18:10
Im Ford Ka sitzen der DanielMohrr mit seiner Freundin bei nem spannenden Film,
Im Ford Mondeo sitzen Deine Eltern mit Deinen zwei Kindern auf dem Rücksitz:

http://www.worldstar...wshhhJ826YBM0b14Pf18

..... und jetzt hörst mal auf hier sone Blödsinnsdiskussion anzufangen .....

Ich kanns garnet glauben
Feuerwehr
Inventar
#10 erstellt: 27. Okt 2012, 18:15
Die Diskussion war eigentlich beendet. Und der größte Blödsinn, eigentlich der einzige hier, war Dein Hinweis auf die Gesetzeslage.
Als nächstes zeigst Du ein "Beweisvideo", wo der Fahrer eines Wohnmobils aufsteht und zum Kaffee kochen nach hinten geht.
Als ob ich dafür plädiert hätte, dass der Fahrer während der Fahrt guckt.

Ich kann es auch nicht glauben.


[Beitrag von Feuerwehr am 27. Okt 2012, 18:19 bearbeitet]
zuckerbaecker
Inventar
#11 erstellt: 27. Okt 2012, 19:12
Du kannst anscheinend einen Gesetzestext nicht interpretieren
und deßhalb existiert er auch net für Dich?
Bravo.
Car-Hifi
Inventar
#12 erstellt: 27. Okt 2012, 19:51
Das interessante ist, dass inzwischen weder die Polizei, noch ein Gericht bisher den Gesetzestext so interpretiert hat.

In der Tat gibt es einige Gummiparagraphen, die eine Ablenkung durch Technik und Mitfahrer im Auto untersagen. Allerdings liegt genau da das Problem. Um jemanden rechtssicher mit einem Bußgeld zu belegen oder gar zu verurteilen müsste man die Ablenkung nachweisen (darum ist das laute Hören von Musik per se auch nicht verboten). Lediglich wenn man nicht den restlichen Regeln der StVO nicht gefolgt ist, werden typischerweise diese Paragraphen hinzu gezogen.

Allerdings ist von der Ablenkung vom Fahren im Allgemeinen abzuraten. Im Gegensatz zur Rechtsprechung reagieren Haftpflichtversicherer wesentlich härter, wenn sie eine Ursache für Schäden finden. Mit anderen Worten: wer sich ablenken lässt (egal wodurch, Radio, Zigarette, Beifahrer, DVD oder Klimasteuerung) riskiert seinen Haftpflichschutz.

Im Gegensatz dazu ist inzwischen das Schauen von bewegten Bildern während der Fahrt in den USA per Gesetz verboten. (Zumindest soweit mir bekannt).

Letzten Endes stellt das aber nur meine Meinung und Ansicht dar und ersetzt in keiner Weise die professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt.
lombardi1
Inventar
#13 erstellt: 27. Okt 2012, 20:05

Car-Hifi schrieb:
Um jemanden rechtssicher mit einem Bußgeld zu belegen

Nun, vor kurzem hat hier jemand geschrieben, das er Strafe bezahlt hat ( Wegen zu lauter Anlage)
Ohne sonstige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

mfg Karl
Car-Hifi
Inventar
#14 erstellt: 27. Okt 2012, 20:26
Wurde dieses Bußgeld durch ein Gericht bestätigt? Welche Paragraphen fanden Anwendung?

Fragen über Fragen.
lombardi1
Inventar
#15 erstellt: 27. Okt 2012, 20:31


[Beitrag von lombardi1 am 27. Okt 2012, 20:32 bearbeitet]
Feuerwehr
Inventar
#18 erstellt: 27. Okt 2012, 22:22

Car-Hifi schrieb:
Mit anderen Worten: wer sich ablenken lässt (egal wodurch, Radio, Zigarette, Beifahrer, DVD oder Klimasteuerung) riskiert seinen Haftpflichschutz.


Nein, tut er nicht. Es gilt der Grundsatz des Opferschutzes. Die Haftpflicht zahlt und hat begrenzte Regressmöglichkeiten. In diesem Fall aber eher gar keine. Ablenkung durch Klimasteuerung ist nicht mal grob fahrlässig, sondern nur fahrlässig.


[Beitrag von Feuerwehr am 27. Okt 2012, 22:25 bearbeitet]
dtgr
Stammgast
#19 erstellt: 28. Okt 2012, 15:31
hiho

meines wissens nach gibt es kein gesetzt(in deutschland) das videoschauen explizit während der fahrt verbieten tut.
Die paragraphen die angeführt worden sind beziehen sich auf die ableckung im allgemeine bzw werden mutimedianwendungen nicht gesondert behandelt wie es z.b. bei der Handynutzung am steuer erfolgt ist ....

das mann DVD ( oder Video im allgemeinen ) nur im Stand gucken soll/darf ist ne freiwilligen auflage der radiohersteller ( vergleichbar mit der 250km/h abriegelung diverser autohersteller ..die aber auch aufgehoben werden darf/kann )

strafe wegen zu lauter musik ist auch klar geregelt da para23 abs.1 dazu nähers bekanntgibt ( und wenn sich z.b. nen passant durch laute musik aus dem kfz gestört wird ebenso )

ob es sinnvoll/ratsam ist während der fahrt filme/dvd zu gucken sei jedem selbst überlassen


Gruss Dirk
zuckerbaecker
Inventar
#20 erstellt: 28. Okt 2012, 17:25
Jo genau - und das erzählst dann mal dem Richter nach Deinem Unfall, das nicht explizit DVD schauen im Text steht
und Du das deßhalb auch machen darfst .......

MannMannMann.....
Denkt doch einfach mal nach bevor ihr solch einen Müll schreibt
und der 18Jährige unbedarfte Fahranfänger das hier liest
und sowas dann als Rechtfertigung nimmt.
Car-Hifi
Inventar
#21 erstellt: 28. Okt 2012, 17:35
Also nochmal. Es dürfen zwei Sachen nicht miteinander vermischt werden: Verbote durch die StVO und Strafen durch die Rechtsprechung.

Folgende Handlungen sind im Auto nicht (explizit) verboten: Radio hören, mit Beifahrer unterhalten, rauchen, Navigationssystem bedienen, bewegte Bilder schauen, telefonieren und vieles mehr. Und trotzdem führen sie zu härteren Strafen, wenn man dadurch abgelenkt gegen die StVO verstößt (zum Beispiel einen Unfall verursacht).

Mit anderen Worten: zu behaupten, es wäre verboten ist eine Falschaussage. Dennoch kann man seine Mitmenschen dazu aufrufen, vernünftig zu sein und besonnen zu fahren.

Edit: diese Diskussion ist in etwa schon so alt wie der Bildschirm im Auto, also mehr als 20 Jahre.


[Beitrag von Car-Hifi am 28. Okt 2012, 17:36 bearbeitet]
dtgr
Stammgast
#22 erstellt: 28. Okt 2012, 19:25
hiho

@zuckerbäcker deshalb schrieb ich ja noch ..ob es sinnvoll oder ratsam ist

Fakt ist : Rechtlich gibt es kein gesetzt das es explizit verbieten tut .


Gruss Dirk
Star_Soldier
Inventar
#23 erstellt: 04. Nov 2012, 14:19
Ist doch alles kokolores.

Es ist Verboten ein Handy in die Hand zu nehmen.
§ 23 I STVO --> 40 Euro , 1 Punkt

Die Rechtssprechung ist da sehr fein, es gab den Freispruch für einen der ein Haustelefon in der Hand hatte. Wenn unbedingt müsste ich das Urteil suchen aber der Unterschied wurde gemacht.

Wer freihändig fährt ist auch dran
§ 23 STVO III ---> 5 Euro

Wer nix mehr hört
§ 23 STVO I ---> 10 Euro

Das wars, mehr ist nicht sanktioniert.

Der Rest wird über den Auffangtatbestand des
§ 1 STVO II geholt.
Behinderung ---> 20 Euro
Gefährdung ---> 30 Euro
Schädigen ---> 35 Euro

Alles im Bereich Verwarnung. Zivil Ansprüche gehen extra.
Das Gesetz ist eben noch nicht soweit, irgendwann wird evtl. das Hören um das Sehen erweitert.

TV leise schauen wäre also noch OK.
zuckerbaecker
Inventar
#24 erstellt: 04. Nov 2012, 14:49

zuckerbaecker schrieb:
Jo genau - und das erzählst dann mal dem Richter nach Deinem Unfall, das nicht explizit DVD schauen im Text steht
und Du das deßhalb auch machen darfst .......

MannMannMann.....
Denkt doch einfach mal nach bevor ihr solch einen Müll schreibt
und der 18Jährige unbedarfte Fahranfänger das hier liest
und sowas dann als Rechtfertigung nimmt.
Star_Soldier
Inventar
#25 erstellt: 04. Nov 2012, 14:54
Deshalb auch § 1 STVO, das Gericht wird einen Umweg nehmen

NACH dem ein Unfall geschehen ist. Vorher alles palleti.

Mall davon abgesehen, dass es vor Gericht nur dann geht, wenn andere Verletzt wurden.


[Beitrag von Star_Soldier am 04. Nov 2012, 14:57 bearbeitet]
Jazzfahrer
Stammgast
#26 erstellt: 04. Nov 2012, 15:12
Hallo,

meiner Meinung nach ist es unsinnig, darüber zu diskutieren ob es erlaubt ist oder nicht.
Man soll es nicht machen, da eine zu hohe Ablenkung / Gefahr dadurch verursacht wird.

Fakt ist:
Im §23 steht "„Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden"

Die Sicht wird nicht eingeschränkt, denn die meisten DVD-Geräte sind in der Mittelkonsole verbaut, schränken also das Sichtfeld nicht ein. Also kann der nette Polizist keine OWI verteilen, da dem die Rechtsgrundlage fehlt.

Aber:
Erwischen kann man die DVD-Gucker mit dem Gummiparagrafen (wie schon von Star Soldier angemerkt)
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn man also DVD schaut missachtet man die gegenseitige Rücksicht.
Durch sein Verhalten gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer.
Die rechtliche Handhabe ist damit gegeben, aber leider zu lasch umgesetzt.

Leider hinkt die STVO den technischen Möglichkeiten hinterher, so müsste eine Änderung des Handy-Paragrafen erfolgen, die explizit das DVD schauen für den Fahrzeugführer oder das umgehen aktiver Sicherheitsvorkehrungen (die Geräte sollen an den Kontakt der Handbremse angeschlossen werden, wie es die BAD vorschreibt, und eben nicht an einen beliebigen Punkt) unter Strafe stellt. Da hier das Umgehen des korrekten Anschlusses mit Vorsatz geschieht, sollten die Strafen ähnlich hoch ausfallen, wie wenn ich ein Fahrzeug betreibe, bei dem z.b. eingetragungspflichtige Teile (z.b. Rad/Reifen ) nicht eingetragen sind und ich damit erwischt werde.

Versicherungstechnisch / zivilrechtlich ist das aber eine ganz andere Baustelle.
zuckerbaecker
Inventar
#27 erstellt: 04. Nov 2012, 18:15
Mehr habe ich dazu nicht zu sagen:



zuckerbaecker schrieb:
Im Ford Ka sitzen der DanielMohr mit seiner Freundin bei nem spannenden Film,
Im Ford Mondeo sitzen Deine Eltern mit Deinen zwei Kindern auf dem Rücksitz:

http://www.worldstar...wshhhJ826YBM0b14Pf18

..... und jetzt hörst mal auf hier sone Blödsinnsdiskussion anzufangen .....

Ich kanns garnet glauben :.



Und die Oberschlaubis mit dem fehlenden Paragraphen dürfen sich alle freuen.
Star_Soldier
Inventar
#28 erstellt: 04. Nov 2012, 19:25
Schön möglich aber es geht ja um den Beifahrer und warum soll der nicht schauen ? Mann könnte natürlich eines dieser DVD Dinger für die Kopfstützen umbauen um es nach vorne zu holen.

In Korea z.B. gibt es große Navis die bald die halbe Scheibe abdecken und auch während der Fahrt TV Programme zeigen.
Gehen tut das alles schon, der Fahrer ist halt für das was er tut verantwortlich.
dtgr
Stammgast
#29 erstellt: 04. Nov 2012, 21:24

zuckerbaecker schrieb:



Und die Oberschlaubis mit dem fehlenden Paragraphen dürfen sich alle freuen.


Hiho

genau dieser Gummiparagraph erlaubt es uns auch im auto musik zu hören und auch ein portables navi an die scheibe zu klatschen

sonst wäre es nämlich essig mit musik rauchen und was weiß ich im auto ( achja beifahrer im auto gibts dann auch nicht merh weil der fahrer ja durch alles und jeden abgelenk werden könnte )


so und jetzt :


oder andersrum : ( auch wenn es der Stefan nicht hören will)

Verboten ist es nicht ..aber ob es sinn macht bzw Ratsam ist ????


Gruss Dirk
_juergen_
Inventar
#30 erstellt: 04. Nov 2012, 21:41
Ich muss echt schmunzeln, wenn ich hier lese, was einige hier für eine Energie aufbringen, andere zu überzeugen. (Nur zur Info: Das finde ich durchaus lobenswert!)
Warum macht Ihr es nicht ganz einfach:
Die meisten, die es schon so machen, könnnt Ihr sowieso nicht ohne weiteres ändern, aber die Autofahrer von morgen könnt Ihr direkt und mit euch als Vorbild, beeinflussen.

Der Rest wird früher oder später die Rechnung dafür bekommen. Hoffentlich, ohne jemand anderes dabei gefährrdet zu haben.
-Titus-
Stammgast
#31 erstellt: 04. Nov 2012, 22:01
also die regelung ist doch ganz klar.... die bewegten bilder laufen zu lassen ist per gesetz nicht verboten.... sie während des fahrens zu betrachten absolut verboten.... und so sollte man sich auch verhalten.... wie das ganze von der rennleitung umgesetzt wird (also ohne das ein unfall passiert) ist eine viel interessantere frage... die müssten mir ja im prinzip nachweisen, dass ich dahin geschaut habe um mich dran zu bekommen... so lange ich die stvo nicht breche stell ich mir das schwierig vor...
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