Versicherungsschutz bei Absicherung der Stromkabel 30cm hinter der Stromquelle

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B.Peakwutz
Inventar
#1 erstellt: 24. Jan 2013, 20:14
Hi,

ich fragte mich soeben, wie man eigentlich auf diese Aussage kommt. Man liest ja ständig, dass die Kabel so kurz wie möglich hinter der Stromquelle abgesichert werden müssen (logisch), spätest jedoch nach 30cm, weil sonst im Schadensfall (irgend)ein Versicherungsschutz erlischt.

Worauf stützt sich diese Aussage eigentlich?

Viele Grüße, Christian
Feuerwehr
Inventar
#2 erstellt: 24. Jan 2013, 20:21
Man könnte das nicht fachgerechte Herumpfuschen an der Elektrik als grobe Fahrlässigkeit auslegen. Im Brandfalle wäre der eigene Kaskoschutz (und nur der!) gefährdet, wenn der Brand nachweislich (!) auf diese Veränderung zurückzuführen ist.
B.Peakwutz
Inventar
#3 erstellt: 25. Jan 2013, 17:05
Hi,

das ist auch wieder mehr oder weniger Spekulation. Liegt es also letzten Endes im Auge des Gutachters? Der könnte 30cm ja durchaus für zu viel empfinden.

Viele Grüße, Christian
Feuerwehr
Inventar
#4 erstellt: 25. Jan 2013, 17:25
Wenn das Kabel auf den ersten 10 cm an einer scharfen Blechkante oder einem heißen Motorteil vorbei führt, wird man Dich für die Sicherung dahinter vermutlich auslachen, ja. 30 cm können ganz schön lang sein.


[Beitrag von Feuerwehr am 25. Jan 2013, 17:27 bearbeitet]
B.Peakwutz
Inventar
#5 erstellt: 25. Jan 2013, 17:31
Auch wenn Du das zu glauben scheinst, es geht mir hier nicht um persönliche Dummheit, sondern um den Ernst des Themas. Es wird pauschal behauptet spätestens 30cm hinter die Stromquelle die Sicherung setzen zu müssen. Und dieser Wert muss doch irgendwie zustande gekommen sein.

EDIT: Wer Blechkanten und heiße Teile nicht beachtet, hat es auch irgendwo verdient den Schaden selbst zahlen zu müssen

Grüße


[Beitrag von B.Peakwutz am 25. Jan 2013, 17:33 bearbeitet]
Feuerwehr
Inventar
#6 erstellt: 25. Jan 2013, 18:02
Ich wollte damit aussagen, dass die 30 cm (sofern es denn tatsächlich diesen Fixwert gibt) sicher nicht in allen Fällen ausreichend sind und keinen Freibrief darstellen.
Du müsstest dafür mal die einschlägen DIN VDE abklappern, ich weiß nicht, wo das steht und ob. Mir kommt das auch ein wenig zu pauschal vor.
_juergen_
Inventar
#7 erstellt: 25. Jan 2013, 18:37
Du könntest natürlich auch einfach bei (D)einer Versicherugn nachfragen, wie die das im einzelnen Handhaben. Z.B. wenn der Verdacht auf Fahrlässigkeit besteht.
Vermutlich könnte der TÜV da auch was zu sagen.Gibt ja schlimmstenfalls auch keine Plakette, wenn der Prüfer was entdeckt.
Car-Hifi
Inventar
#8 erstellt: 25. Jan 2013, 21:41
Es mag komisch klingen, auch mich interessiert, ob es eine rechtliche Grundlage gibt. Also ob es eine VDE-, EC oder ECE-Vorschrift gibt, die das Absichern in Fahrzeugen regelt.

Ich wünschte mir für solch eine Diskussion keine Argumente, die ein mögliches Verhalten von TÜV-Mitarbeitern oder Gutachtern prophezeien, sondern Links zu den Vorschriften.
_juergen_
Inventar
#9 erstellt: 25. Jan 2013, 22:47

Car-Hifi (Beitrag #8) schrieb:
Es mag komisch klingen, auch mich interessiert, ob es eine rechtliche Grundlage gibt. Also ob es eine VDE-, EC oder ECE-Vorschrift gibt, die das Absichern in Fahrzeugen regelt.

Sicherlich wird Dir der Prüfer, wenn Du freundlich danach fragst, auch gerne die rechtliche Grundlage seines Handelns erörtern...

Ich wünschte mir für solch eine Diskussion keine Argumente, die ein mögliches Verhalten von TÜV-Mitarbeitern oder Gutachtern prophezeien, sondern Links zu den Vorschriften.

Du weisstes anscheinend auch nicht, also was wäre dann unpassend an den Argument, diejenigen danach zu fragen, die es wissen sollten?
Car-Hifi
Inventar
#10 erstellt: 26. Jan 2013, 01:47
Jürgen, ich wollte mich in den Reigen der Fragenden einreihen. Denn nichts ist aus meiner Sicht schlimmer, als Argumente, die man nicht belegen kann.

Und eigentlich wollte ich genau solche Kommentare, die die eigentlichen Fragen nicht beantworten, vermeiden.
_juergen_
Inventar
#11 erstellt: 26. Jan 2013, 02:31
Ich kann die Art Deiner Aussagen nicht so recht nachvollziehen.
SP
Stammgast
#12 erstellt: 27. Jan 2013, 21:27
ich wette diese 30cm basieren auf einem falsch interpretieren regelwerk eines wettbewerbs (wie z.b. die 40cm der aya oder emma) und werden seither nur nachgeplappert.

mir erscheinen diese 30cm recht willkürlich und unlogisch gewählt. das kabel könnte auch in den ersten 30cm abfackeln. genauso wie es bei einer 40cm oder 50cm absicherung der fall wäre.

rein von der sicherheit und schadensminimierung (was für die versicherungen am relevantesten ist) wird nur der ort der absicherung eine rolle spielen. ein kurzes stück kabel das im motorraum anfängt zu brennen dürfte nicht so wild sein, wie ein kabel, das in der fahrgastzelle flammen fängt.

bei meinem alten auto war z.b. das kabel von der lima und das kabel zum anlasser auch nicht abgesichert und die waren beide länger als 30cm. ich bezweifle in diesem fall auch, dass audi ein auto bauen würde, das gegen irgendwelche normen und bestimmungen verstoßen würde.


wenn man aber 100%ige gewissheit haben will, muss man bei der versicherung bzw. einem gutachter anfragen. eine konkrete antwort wird hier garantiert nicht zustande kommen.


@car-hifi, sorry das mein beitrag nicht deinen wünschen entspricht


[Beitrag von SP am 27. Jan 2013, 21:31 bearbeitet]
kalle_bas
Inventar
#13 erstellt: 29. Jan 2013, 07:00
Hallo,

ich glaube ich habe was gefunden was hier in Richtung gesucht wird.
DIN 72551-6

oder mal auf suchen DAS auf der Seite ein geben:

-Niederspannungsleitungen
-Fahrzeugleitungen
DIN 72551-7 von 1996

Grüße Kalle


[Beitrag von kalle_bas am 29. Jan 2013, 07:11 bearbeitet]
SP
Stammgast
#14 erstellt: 30. Jan 2013, 00:20

kalle_bas (Beitrag #13) schrieb:
ich glaube ich habe was gefunden was hier in Richtung gesucht wird.
DIN 72551-6


Straßenfahrzeuge - Niederspannungsleitungen - Teil 6: Einadrig, ungeschirmt, mit dünnwandiger Isolierung; Maße, Werkstoffe, Kennzeichnung

ich bezweifle doch sehr stark, dass dort irgendwas über die absicherung von leitungen steht...



wer aber gerne sich die richtlinien 'besorgen' und darin rumwühlen will, sollte hier schauen:


[...]
Inwieweit diese Werte gültigen Normen/Vorschriften entsprechen ist schwer zu beurteilen, vermutlich sind die Tabellen von EMMA an die DIN 57100 Teil 523 und 430 bzw. VDE 0100 Teil 523 "angelehnt". Angelehnt deshalb, da diese Normen/Vorschriften für Starkstromanlagen behandeln.

DIN 57100 Teil 430: "Zuordnung von Schutzorganen"
DIN 57100 Teil 523: "Strombelastbarkeit isolierter Leitungen"
DIN 72581 Teil 3: Sicherungen für Kleinspannungsanlagen
DIN VDE 0100-430:1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom
ISO 10133 Small craft — Electrical systems — Extra-low-voltage d.c. installations
[...]

http://noiasca.rothschopf.net/kabelverlegung.htm

ich würde aber auch hierbei behaupten, dass mit keinem wort eine entfernung angegeben wird. der richtige weg zur antwort führt nur über die versicherungen selbst...
Feuerwehr
Inventar
#15 erstellt: 30. Jan 2013, 00:29
Ich kann Dir garantieren, dass Du von einer Versicherung auch keine technisch versierte Antwort erhältst. Die werden immer auf eine Einzelfallbetrachtung bzw. anzufertigende Gutachten verweisen.
SP
Stammgast
#16 erstellt: 30. Jan 2013, 00:47
ja, hab mich vertan...weiter oben hatte ich bereits auf die gutachter hingewiesen

wobei diese dann wohl auch keine konkrete antwort geben werden können, da sie vermutlich von fall zu fall enscheiden. wurde z.b. ein kabel an einer blechkante o.ä. vorbei geführt und vorher nicht abgesichert, hat man ein problem.


eine andere möglichkeit wäre es, die aya oder emma anzuschreiben und zu fragen, wie sie auf diese 40 cm kommen. oder aber man könnte einen amp hersteller fragen. in den helix bda's steht auch, dass das kabel max. nach 30cm abgesichert werden sollte (natürlich aber ohne begründung).
www.products2006.audiotec-fischer.com/pdf/h400.pdf


so, mehr kann man wohl nicht sagen, ohne ernsthaft tätig zu werden...ich machs nicht
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