einbaufehler und haftung

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hotfudge
Neuling
#1 erstellt: 24. Jan 2005, 18:32
hi leute!
ziemliches problem im anmarsch, ich versuche mal das kurz zu halten!

ich hab in meinen a3 ein navi von vdo dayton einbauen lassen. es handelt sich dabei um ein leasing-/firmen-fahrzeug.
der einbau wurde gemacht von einem subunternehmer des mediamarktes in leipzig.
jetzt die probleme:
navi hat von anfang an nicht funktioniert, und das radio als solches hat nach und nach den geist aufgegeben.
habe es dann einschicken lassen und es wurde ein teil ausgetauscht und die software neuaufgespielt.
geht aber immer noch ncith.
jetzt war ich im mediamarkt in mainz (da wohne ich!) und die haben mal reingeschaut.
und jetzt kommts: das ding ist unglaublich dilletantisch eingebaut. kabel liegen teilweise blank, kabel wurden teilweise direkt am stecker abgeschnitten (d.h. sie sind jetzt unbrauchbar!!), stecker sind falsch belegt (was wahrscheinlich das aktivsystem das der audi hinten hat geschrottet hat!) etc.
abgesehen davon das es einfach nicht funktioniert ist das problem das es nciht ohne weiteres drin ist, das wieder in den originalzustand zu bringen (was der leasingfirma nciht gefallen wird.)

hat irgendwer erfahrung mit sowas? wie sieht das mit der haftung aus? hat jemand tips wie man das angehen sollte, das das ohne weitere kosten für mich geregelt werden kann?

danke schonmal, der matthias
Grimpf
Inventar
#2 erstellt: 25. Jan 2005, 00:27
also wenn die typen nachweislich den fehler (die fehler) beim einbau gemacht hatten, zahlen die das, bzw. deren versichurng, ist es aber nicht so, das es nachgewiesen werden kann das sie es schuld waren, musst du zahlen.
edi_nockenfell
Stammgast
#3 erstellt: 25. Jan 2005, 00:55
@hotfudge

ich kann dir nur sagen wie es abläuft wenn deine autowerkstatt scheiss arbeit abliefert:
Du musst sie auf die unfachgemässe ausführung der arbeit hinweisen und ihnen ein mal das recht auf nachbesserung gewähren (evtl. schriftlich machen). wenn sie es nicht machen wollen/können oder beim nachbessern wieder schei... bauen dann hast du das recht auf selbstvornahme. das heist du kannst dir irgendeine werkstatt selbst aussuchen und diese die nachbesserung ausführen lassen. die werkstatt die es zu erst versaubeidelt hat muss dann für alle deine kosten aufkommen. auch taxi, etc.. und du kannst von ihr sogar vorkasse verlangen.
ob das in deinem fall genau so ist weis ich nicht. denke aber schon. kannst aber telefonisch bei deinem anwalt erfragen.

Viel glück mit deinem Fall,

Oli
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