Betrug vom Händler

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AndreasHa
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 17. Sep 2005, 22:59
Hallo alle zusammen,Ihr Glaubt nich was ich Heute bei einem Händler erlebt habe.Ich wollte mir einen Samsung WS-32Z306 V kaufen.Der Händer wollte dafür 799€ haben.Ich habe dem Verkäufer Erzählt das ich dieses Gerät woanders für 699€ bekommen würde.Darauf hin hat er mir das Gerät auch für 699€ Verkauft.Allerdings hatte er das Gerät nicht auf Lager. .Der Verkäufer wollte dann gleich am Montagmorgen das Gerät beim Hersteller bestellen.Der Verkäufer wollte dann von mir das ich eine Anzahlung mach.Das ich das Geld ja schon bei mir hatte habe ich gleich die ganze Summe Bezahlt .Ich habe Natürlich auch einen Kaufbeleg dafür erhalten.
Soweit so Gut.
Heute Mittag hat der Händler dann bei mir angerufen und Meinte Plötzlich er könne das Gerät nicht für diesen Preis Verkaufen.Er will Mindestens noch 50€ mehr dafür haben.
Ich habe darauf gesagt das ich das Gerät dann nicht nehme.
Der Verkäufer meinte dann er müsse sich am Montag noch mal mit dem Hersteller in Verbindung setzen um zu klären ob er mir das Gerät für diesen Preis auch Verkaufen kann.

Was haltet Ihr von der Sache ,ich Finde das ist eine Frechheit .Schließlich habe ich einen Kaufbeleg von 699€.
Wo kämer wir den dahin wenn jeder Verkäufer nach einem Kauf
einen Neuen Preis Verlangt.

Wie sieht das denn jetzt aus ,kann ich verlangen das Gerät zu dem Preis zu bekommen wofür ich auch Bezahlt habe oder kann er einfach den Preis ändern und sagen zu diesen Preis bekomme ich das Gerät nicht.
Am Montag will der Händler mich nochmal Arufen und Fragen ob ich das Gerät nun zum Neuen Preis kaufe oder nicht.
Was würdet Ihr mir Raten was ich machen soll.Kaufen zu diesem Neuen Preis kommt für mich nicht in Frage .Nicht wegen der 50€ .Ich hätte auch 750€.Aber nicht so.

Dann habe ich da noch eine Sache die ich nicht Korrekt von den Selben Verkäufer finde.
Ich habe mir eine Neue Fernbedienung gekauft.Als ich Zuhause war habe ich Festgestellt das die Falsche war.Ich habe das Teil nicht einmal Ausgepackt.Jetzt wollte ich die FB zurückbringen aber anstatt mein Geld zurück zu bekommen habe nur einen Gutschein bekommen.
Ist es nicht so das dem Kunden egal wo er Kauft ein 14 tägiges rückgabe Recht zusteht?

Ich hoffe es kennt sich jemand im deutschen Recht etwas aus
und kann mir hierbei weiterhelfen.

Vielen Dank und allen noch ein schönes Wochenende.

Gruß Andreas




Lapinkul
Inventar
#2 erstellt: 17. Sep 2005, 23:26
Dem Burschen würde ich in den Mors treten!!! Egal ob es sich um den Samsung oder um die Fernbedienung handelt...er hat den Vertrag seinerseits nicht erfüllt und das hast Du sogar schriftlich.
Mein Nachbar würde jetzt sagen: KLAGEN, KLAGEN, KLAGEN
Also so einen Händler würde ich die kalte (und harte) Schulter zeigen.
Referent
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 17. Sep 2005, 23:33
Fernbedienung: Generell gilt das 14tägige Rückgaberecht (ohne Angabe von Gründen) nur bei Fernabsatzverträgen, sprich, wenn du im Internet bestellst etc.

Der Verkäufer muss die Fernbedienung zwar zurücknehmen, er kann jedoch festlegen, ob dir der Kaufpreis erstattet wird oder ob du "nur" einen Gutschein erhälst. Die Beträge müssen sicht natürlich bei beidem decken!!!

Beim Samsung würde ich darauf beharren 699 für das Gerät zu zahlen. Wenn der Verkäufer sich dagegen wehrt, entweder woanders kaufen und den Kaufpreis zurückverlangen oder klagen! Wobei das bei der Summe wohl mehr Schlecht als Recht wäre!!
Lapinkul
Inventar
#4 erstellt: 17. Sep 2005, 23:42
Der "Referent" hat damit verdammt Recht!!!

Mich wundert es nur, das Dein Händler so Kunden unfreundlich ist...Service-Wüste-Deutschland?

Also ich bin der Meinung, das sich das heutzutage kein Händler mehr leisten kann, einem Kunden so entgegen zu treten.

Was ist das für ein komischer Laden?
XHT
Stammgast
#5 erstellt: 17. Sep 2005, 23:49
Was geht eigentlich mit dem Ab?

Warum muss der beim Hersteller Anrufen und fragen ob er dir das Gerät zu dem Preis verkaufen kann
Wo ist da bitte der zusammenhang?
Wenn die Fernbedienung originalverpackt und mit Kassenzettel ist "muss" er dir die umtauschen gegen die Richtige oder er muss dir das Geld wieder Auszahlen!

Wenn ich sowas hör dann bekomme ich meistens einen zufiel weil manche Händler die Gutmütigkeit und Kaufwille der Kunden so dermassen schamlos ausnützen ohne dabei Rot zu werden dass alles schon zu spät ist.

Ich kann mich Lapinkull nur anschliessen
geh hin und sag ihm er soll sich seine Fernbedienung in den Allerwertesten stecken und...

nein ich hör jetzt besser auf

auf jeden Fall besteh auf dein Recht

Gruss Alex
technicsteufel
Inventar
#6 erstellt: 18. Sep 2005, 00:03
Hast du den Samsung wirklich für 699 gesehen?
Warum hast du ihn dann nicht da gekauft?
Oder hast du dich vielleicht verpokert?
Ansonsten würde ich wenn er den Preis nicht einhält vom Kauf zurücktreten.
jerk
Neuling
#7 erstellt: 18. Sep 2005, 00:09

technicsteufel schrieb:
Hast du den Samsung wirklich für 699 gesehen?
Warum hast du ihn dann nicht da gekauft?
Oder hast du dich vielleicht verpokert?
Ansonsten würde ich wenn er den Preis nicht einhält vom Kauf zurücktreten.


ich denke mal .. weil es oft nicht so gescheit is einfach mal ein Gerät für €700 über das Internet zu kaufen... wenn man Pech hat.. muss man teilweise auf seinen Support bezüglich des Händlers verzichten.. und kann nicht so einfach das Gerät zum Händler zurückführen weil man es umständlich zurückschicken muss... und dann ewigkeiten darauf warten muss.. ^^ also bei so horrenden Geräten.. würd ichs mir auch 2mal überlegen ein Gerät übers I-net zu kaufen.. wenn man es fürs gleiche Geld (^^) beim Händler um die Ecke bekommt ^^
AndreasHa
Schaut ab und zu mal vorbei
#8 erstellt: 18. Sep 2005, 00:26
Hallo Alle zusammen.
Erstmal Danke für Eure Hilfe.Ich werde Natürlich auf meinen Kaufpreis bestehen.Sollte er nicht drauf eingehen hat er einen guten Kunden weniger.
Ich habe dieses Gerät wirklich bei mehreren Händlern für 699€ gesehen.Den Samsung WS-32Z306 t sogar für 619€.
Der Nachteil sind die Horror Versandkosten manch einer verlangt bis zu 70€.
Geht einfach mal auf die Internet Seite einer Preissuchmachine.
Da werdet Ihr Hänler Finden die zum Preis von 699€
Verkaufen.
Gruß Andreas
Centurio81
Inventar
#9 erstellt: 18. Sep 2005, 01:31
Du hast einen Kaufbeleg, auf dem der endgültige Kaufpreis steht, der gilt auch, auf den hast du schließlich eine Anzahlung geleistet..
Das ist ein abgeschlossener Vertrag, da muss der Händler sich auch dran halten.
Der kann nicht einfach den Preis ändern.
Wenn die Kalkulation nicht so ist wie er das gerne hätte, ist das sein Problem.
Das muss er dann mit dem Lieferer klären.
Das hat auf deinen Kauf keine Auswirkung.
Turtleman
Inventar
#10 erstellt: 18. Sep 2005, 06:00

AndreasHa schrieb:

Der Nachteil sind die Horror Versandkosten manch einer verlangt bis zu 70€.
.
Gruß Andreas



Hallo,

..und das mit dem Versand/Lieferung kann der "kasus knakus"
werden.

Dein Händler schleppt Dir das Teil auch nicht "kostenlos"
in die gute Stube.

Heutzutage muss man auf der Rechnung immer "vermerken" lassen, ob Preis mit Lieferung oder ob ohne.

Ebenso mit der "Entsorgung" vom Altgerät.

Was steht im "Kleingedruckten" des Händlers ??

Tip; Wenn der Händler einer "Einkaufsgenossenschaft"
angeschlossen ist (Redzac, Expert, etc.) dann einfach
den Vorfall an die Zentrale mal "melden".

Gruss
Referent
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 18. Sep 2005, 11:07
Man darf jetzt nichts durcheinanderschmeißen.

Für die Fernbedienung kann der Käufer einen Gutschein austellen, der denselben Wert hat, als ob er das Geld auszahlen würde. Ist leider so!
Am besten mal richtig Krawall in dem Laden machen!!

Ein Kaufvertrag besteht immer aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, die zeitlich eng zueinander abgegeben wurden.

Somit besteht eigentlich ein Kaufvertrag über den Samsung zu 699!! Der Verkäufer kann jedoch, genau wie du, von dem Vertrag zurücktreten!
Wenn er dir den jetzt für 750 Euronen verkaufen will, ist das ein neues Angebot und du musst es nicht annehmen.

Boah ich hasse solche Schei...läden!! Kein Wunder warum man da im Internet bestellen will!


[Beitrag von Referent am 18. Sep 2005, 12:34 bearbeitet]
AndreasHa
Schaut ab und zu mal vorbei
#12 erstellt: 18. Sep 2005, 11:35
Hallo Turtelman,
dieser Kauf hat nichts mit der Entsorgung meines altgerätes zu tuen.Auch hole ich das Gerät selber im Geschäft ab.Darum geht es ja auch nicht.
Der Tip mit der Einkaufsgenossenschaft war aber gut .Das ist ein Expert Händler.
Sollte der Hänler sich weigen oder vom Verkauf zurücktreten ,so werde ich mich bei Expert beschweren.
Allerding glaub ich nicht das,dass irend etwas bring.
Soetwas sollte man eigendlich groß in die Zeitung bringen.

Jetzt habe ich aber noch eine ganz andere Frage

Woran liegteigendlich der unterschied zwichen den Samsung WS-32Z306T und den Samsung WS-32Z306V .In den Beschreibungen konnte ich keinen Unterschied feststellen.Oder ist das
V Model das Nachfolger Model vom T.

Gruß Andreas
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