Rückerstattung Versankosten bei LCD Kauf ?

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beer
Stammgast
#1 erstellt: 01. Feb 2006, 00:48
Hi Leute,

wollte mal fragen, wie es bei der Rückerstattung aussieht, wenn ich in der 14 Tage-Phase ein Gerät umtausche, was mir nicht gefällt, werden dann auch die Versandkosten erstattet ?

Also nicht die Kosten der Rücksendung, die werden ja wohl erstattet, wenn ich das alles richtig gelesen habe !
Meine die Kosten für die erste Lieferung.

Danke !

Mist vertippt bei der Überschrift, kann man die auch bearbeiten ? Finde da nichts


Beer


[Beitrag von beer am 01. Feb 2006, 00:51 bearbeitet]
JaSoN-X
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 01. Feb 2006, 08:24
Ich denk mal nicht das du das erste geld erstattet bekommst, weiss ja net mal ob das Pflicht ist ein Retour schein mit reinzu legen wenn pech hast zahlt sogar das rücksenden ..
Fastjack
Stammgast
#3 erstellt: 01. Feb 2006, 08:44
Definitiv nicht. Wenn doch, reine Kulanzsache.
Röhrender_Hirsch
Inventar
#4 erstellt: 01. Feb 2006, 10:00
Die Kosten für die Lieferung werden nicht erstattet - nur die Rücksendung bzw. Abholung wird bei Geräten über 40€ vom Händler übernommen.
Im Zweifelsfall immer bim Händler nachfragen, wie die Rücksendung abläuft.

Gruß
Master468
Inventar
#5 erstellt: 01. Feb 2006, 10:37

Fastjack schrieb:
Definitiv nicht. Wenn doch, reine Kulanzsache.

Das ist nicht mehr ganz korrekt; im Prinzip müssen nun auch die Kosten für die Hinsendung getragen werden:

http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/320.html

"[...]Bei Widerruf im Versandhandel müssen Verbraucher keine Kosten für Hinsendung bezahlen Verbraucher, die im Versandhandel Ware bestellen und ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die Hinsendung nicht bezahlen. Das entschied kürzlich das Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, nicht rechtskräftig) auf Grund einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Firma Heine. [...]"

=> richtig durch ist es also noch nicht, wenn man es darauf anlegen würde, wird man aber wohl sein Geld komplett bekommen. Sinnvoll oder nicht sei dahingestellt.

Gruß

Denis


[Beitrag von Master468 am 01. Feb 2006, 10:40 bearbeitet]
Röhrender_Hirsch
Inventar
#6 erstellt: 01. Feb 2006, 11:55
Hallo,

solange das Urteil -

Master468 schrieb:
nicht rechtskräftig

ist, nützt es dem Endverbraucher wenig.

Gruß
americo
Inventar
#7 erstellt: 01. Feb 2006, 12:43
also ich bin mir absolut sicher, dass die versandkosten zum kunden bei rücktritt vom kv innerhalb der 2 wochen NICHT erstattet werden (müssen).
und das ist gut so!!!
es gibt leider auch so schon viel zu viele idioten, die wahllos dinge bei versandhändlern bestellen und innerhalb der 14 tage wieder zurückgeben, weil sie sie z.b. inzwischen anderswo ein paar euro günstiger bekommen, oder weil sie die ware ohnehin nur 2 wochen ausprobieren wollten ohne echtes kaufinteresse.
und wenn sie auch noch die versandkosten erstattet bekämen, würde dies noch stärkere auswüchse annehmen.
man darf nicht vergessen, dass die dabei für den händler entstehenden kosten für evtl. rücksendungen ohnehin schon auf den preis umgelegt werden.
und wenn auch das noch gesetzlich vorgeschrieben wäre, würden die waren vom preis her gänzlich uninteressant.
Master468
Inventar
#8 erstellt: 01. Feb 2006, 12:51

also ich bin mir absolut sicher, dass die versandkosten zum kunden bei rücktritt vom kv innerhalb der 2 wochen NICHT erstattet werden (müssen).
und das ist gut so!!!

Das ist mir bekannt, und ich persönlich finde das auch in Ordnung. Nach dem o.g. Urteil wird es aber früher oder später wohl so kommen.

Gruß

Denis
thokra
Stammgast
#9 erstellt: 01. Feb 2006, 13:07
Wie schon einige richtig festgestellt haben, hat der Käufer bei Waren ab 40 Euro die Anlieferungskosten zu tragen, die Rücktransportkosten trägt der Verkäufer.
Dennoch gibt es manche Unternehmen, die auch freiwillig die Anlieferungskosten tragen.
Anfang Januar hatte ich bei powernetshop.de einen LCD-TV gekauft und diesen nach wenigen Tagen wegen Nichtgefallens wieder abholen lassen. Nur wenige Tage nach der Abholung hatte ich das Geld zurücküberwiesen bekommen und zwar inklusive der Anlieferungskosten.
Nichtsdestotrotz: Man sollte davon ausgehen, dass man auf den Anlieferungskosten sitzen bleibt. Aber man kann ja bei der Wahl des Verkäufers darauf achten, dass die Versandkosten möglichst niedrig sind.
beer
Stammgast
#10 erstellt: 01. Feb 2006, 14:36
Danke für die vielen Antworten, wollte evtl. bei Amazon einen Toshiba LCD bestellen !


Beer
Röhrender_Hirsch
Inventar
#11 erstellt: 01. Feb 2006, 16:19
Bei Amazon bekommst du nur die Versandkosten erstattet, wenn "die Ware beschädigt bei Ihnen angekommen ist oder Mängel aufweist".

Aber das steht alles wunderbar auf der Seite von Amazon.
Bilidix
Stammgast
#12 erstellt: 01. Feb 2006, 17:19
Ich bestelle schon seit Jahren viel übers Net, sei es für mich oder Verwandte und Bekannte. Da bleibt es natürlich auch nicht aus, das mal was innerhalb der 14 Tage wegen nichtgefallens zurückgeht.
Dabei habe ich ausnahmslos immer den vollen Kaufpreis inkl. der gezahlten Versandkosten erstattet bekommen. Und es waren alles verschiedene Shops.
Die Ausnahme davon ist allerdings, wenn man mehrere Artikel gleichzeitig bestellt und nur einen Teil davon binnen 14 Tagen zurückgeben will. Dann bekommt man die Versandkosten nicht zurück.
Master468
Inventar
#13 erstellt: 01. Feb 2006, 17:31

Bei Amazon bekommst du nur die Versandkosten erstattet, wenn "die Ware beschädigt bei Ihnen angekommen ist oder Mängel aufweist".

Amazon handhabt das allerdings sehr kulant. Ich hatte bei einer Rücksendung wirklich alles erstattet bekommen.

Gruß

Denis
kiesshauer
Inventar
#14 erstellt: 01. Feb 2006, 18:25
die Leistung der Lieferung wurde ja erbracht, und die Rücklieferung übernimmt der Händler ja schon. Also ich kann mir nicht vorstellen das die Versandkosten der ersten Lieferung wirklich zurückerstattet werden. Ich fände es ehrlich gesagt auch nicht gut. Dann wird zu leicht bestellt ohne sich vorher zu erkundigen und der Händler trägt die Kosten. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
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