Umfrage
Kabel Deutschland will Einspeisungsvergütung für HDTV-Kanäle
1. Werden die HD-Kanäle nicht eingespeist wechsele ich zu SAT-Empfang! (63 %, 34 Stimmen)
2. Werden die HD-Kanäle nicht eingespeist wechsele ich zu IPTV! (1.9 %, 1 Stimmen)
3. Mich stört das nicht weiter, ich bin mit KD zufrieden! (5.6 %, 3 Stimmen)
4. Würde gerne auf SAT wechseln, aber der Vermieter erlaubt es nicht! (29.6 %, 16 Stimmen)
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Kabel Deutschland will Einspeisungsvergütung für HDTV-Kanäle

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Beitrag
grooveminister
Inventar
erstellt: 01. Jul 2009, 05:24
Bin gerade wieder mal auf die Meldung gestoßen, daß sich Sky und Kabel Deutschland nicht auf eine Einspeisungsvergütung für neue Sky HD-Kanäle einigen können.
ArteHD wird genausowenig wie AnixeHD eingespeist und für "Das Erste HD" will KD auch eine Einspeisungsvergütung.

Ich habe KD schon 2007 gekündigt, bei der damaligen Preiserhöhung und kenne einige die auch auf SAT-Emfpang umgestiegen sind.

Aber das ist nicht für jeden möglich!
Wie ist Eure Reaktion auf das das interessante Geschäftsmodell von Kabel Deutschland, auch von den Programmlieferenten Geld für den Mehrwert des eigenen Angebotes zu verlangen?

Grüße,
grooveminister
Xerosmelody
Ist häufiger hier
erstellt: 01. Jul 2009, 15:22
Welchem Mehrwert hat denn das KDG Angebot, wenn man die SKY HD Kanäle kostenlos anbietet??

Soweit ich weiss, ist SKY nicht an einer Einspeisung in die Kabelnetze interessiert.
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_789984.html
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_798412.html
http://www.areadvd.d...and-plant-mehr-hdtv/

KDG MUSS ja natürlich eine Einspeisgebühr verlangen. So will es die deutsche Gesetzgebung...
grooveminister
Inventar
erstellt: 02. Jul 2009, 00:01

Xerosmelody schrieb:
KDG MUSS ja natürlich eine Einspeisgebühr verlangen. So will es die deutsche Gesetzgebung...

Das mußt du mir mal näher erklären!
Und wenn es so wäre, ist ja keine HÖHE für die Gebühr vorgeschrieben!!!
Kakuta
Inventar
erstellt: 02. Jul 2009, 08:46

grooveminister schrieb:

Xerosmelody schrieb:
KDG MUSS ja natürlich eine Einspeisgebühr verlangen. So will es die deutsche Gesetzgebung...

Das mußt du mir mal näher erklären!
Und wenn es so wäre, ist ja keine HÖHE für die Gebühr vorgeschrieben!!!



Du kannst Dich ja hiermit http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5146.pdf beschäftigen, ab Seite 44.

Kakuta
amandi01
Stammgast
erstellt: 02. Jul 2009, 10:23

Xerosmelody schrieb:
Welchem Mehrwert hat denn das KDG Angebot, wenn man die SKY HD Kanäle kostenlos anbietet??

Soweit ich weiss, ist SKY nicht an einer Einspeisung in die Kabelnetze interessiert.
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_789984.html
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_798412.html
http://www.areadvd.d...and-plant-mehr-hdtv/

KDG MUSS ja natürlich eine Einspeisgebühr verlangen. So will es die deutsche Gesetzgebung...



Da hab ich aber hier etwas anders lautende gesehen

http://www.heise.de/...-BW--/meldung/141303


Oder ist Kabel BW kein Kabelanbieter
Slatibartfass
Inventar
erstellt: 02. Jul 2009, 10:31

Xerosmelody schrieb:
KDG MUSS ja natürlich eine Einspeisgebühr verlangen. So will es die deutsche Gesetzgebung...


Zitat: Konsultationsentwurf schrieb:
Er erhält dafür im Regelfall so genannte „Einspeiseentgelte“ vom jeweiligen Inhalteanbieter.
Allerdings erzielt nicht jeder Kabelnetzbetreiber derartige Einspeiseentgelte. Einspeiseent-gelte erhalten nur diejenigen Kabelnetzbetreiber, die wegen der Größe ihres Versorgungs-gebiets eine derartige Bedeutung für die Programmverbreitung haben, dass Inhalteanbieter zur Zahlung für die Einspeisung bereit sind.


Zunächst mal handelt es sich hierbei um einen Entwurf und nicht um ein rechtskräftiges Gesetz, außerdem klingt der Text überhaubt nicht nach einem MUSS, sondern eher nach einem kann.

Wäre mir auch neu, dass gesetzlich geregelt würde, dass eine Organisation für bestimmte Dienstleistung gezwungen ist Endgelte zu nehmen.

Die Öffentlich Rechtlichen haben bereits erklärt, dass sie nicht bereit sind zusätzliche Gebühren dafür zu zahlen, dass sie den Kabelanbietern die Möglichkeit bieten, ihren Kunden ein atraktiveres Angebot mit HDTV-Content anbieten zu können. Ich denke nicht, dass sie diese Aussage gemacht hätten, wenn sie gesetzlich gezwungen wären diese Endgelte zu entrichten. Damit würden sie immerhin die Kabelausstrahlung ihrer HD-Programme über solche Anbieter dauerhaft ausschließen.

Slati
Kakuta
Inventar
erstellt: 02. Jul 2009, 11:31

Slatibartfass schrieb:

Xerosmelody schrieb:
KDG MUSS ja natürlich eine Einspeisgebühr verlangen. So will es die deutsche Gesetzgebung...


Zitat: Konsultationsentwurf schrieb:
Er erhält dafür im Regelfall so genannte „Einspeiseentgelte“ vom jeweiligen Inhalteanbieter.
Allerdings erzielt nicht jeder Kabelnetzbetreiber derartige Einspeiseentgelte. Einspeiseent-gelte erhalten nur diejenigen Kabelnetzbetreiber, die wegen der Größe ihres Versorgungs-gebiets eine derartige Bedeutung für die Programmverbreitung haben, dass Inhalteanbieter zur Zahlung für die Einspeisung bereit sind.


Zunächst mal handelt es sich hierbei um einen Entwurf und nicht um ein rechtskräftiges Gesetz, außerdem klingt der Text überhaubt nicht nach einem MUSS, sondern eher nach einem kann.

Wäre mir auch neu, dass gesetzlich geregelt würde, dass eine Organisation für bestimmte Dienstleistung gezwungen ist Endgelte zu nehmen.

Die Öffentlich Rechtlichen haben bereits erklärt, dass sie nicht bereit sind zusätzliche Gebühren dafür zu zahlen, dass sie den Kabelanbietern die Möglichkeit bieten, ihren Kunden ein atraktiveres Angebot mit HDTV-Content anbieten zu können. Ich denke nicht, dass sie diese Aussage gemacht hätten, wenn sie gesetzlich gezwungen wären diese Endgelte zu entrichten. Damit würden sie immerhin die Kabelausstrahlung ihrer HD-Programme über solche Anbieter dauerhaft ausschließen.

Slati



...und hier ist die Festlegung http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7740.pdf

Kakuta
grooveminister
Inventar
erstellt: 02. Jul 2009, 13:40

Kakuta schrieb:
...und hier ist die Festlegung http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7740.pdf

Kakuta

Da steht vorne dick "Entwurf" drauf.
Kannst Du mir trotzdem die Stelle nennen, wo festgelegt wird - daß die Kabelanbieter Einspeisegebühr erheben MÜSSEN?
Kabel Halle z.B. erklärt daß sie keine Einspeisevergütung verlangen...

Interessant ist schon, das es offenbar möglich ist, sich mit KabelBW sofort zu einigen - und mit KD nicht.
Mit KD konnte man sich nicht einemal über den dritten HD-Kanal einigen um wenigstens das bisherige Kino-HD weiter auszustrahlen.


[Beitrag von grooveminister am 02. Jul 2009, 13:41 bearbeitet]
Kakuta
Inventar
erstellt: 02. Jul 2009, 16:45

grooveminister schrieb:

Kakuta schrieb:
...und hier ist die Festlegung http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7740.pdf

Kakuta

Da steht vorne dick "Entwurf" drauf.
Kannst Du mir trotzdem die Stelle nennen, wo festgelegt wird - daß die Kabelanbieter Einspeisegebühr erheben MÜSSEN?
Kabel Halle z.B. erklärt daß sie keine Einspeisevergütung verlangen...

Interessant ist schon, das es offenbar möglich ist, sich mit KabelBW sofort zu einigen - und mit KD nicht.
Mit KD konnte man sich nicht einemal über den dritten HD-Kanal einigen um wenigstens das bisherige Kino-HD weiter auszustrahlen.



Wo steht DICK ENTWURF???

Kakuta
Slatibartfass
Inventar
erstellt: 02. Jul 2009, 17:29
Auch das Dokument 7740 hat keinen gesetzlichen Charakter, sondern entspricht eher einer Studie zur Lage auf dem Rundfunkmarkt.

Außerdem ist der aus dem Entwurf identisch übernommene Text sehr eindeutigt:

Zitat: Konsultationsentwurf schrieb:
Allerdings erzielt nicht jeder Kabelnetzbetreiber derartige Einspeiseentgelte. Einspeiseent-gelte erhalten nur diejenigen Kabelnetzbetreiber, die wegen der Größe ihres Versorgungs-gebiets eine derartige Bedeutung für die Programmverbreitung haben, dass Inhalteanbieter zur Zahlung für die Einspeisung bereit sind.

Heißt, dass der Inhalteanbieter bereit sein muss zur Zahlung für die Einspeisung. Dazu besteht aber nur eine Chance, wenn eben die Größe des Versorgungsgebiets des Kabelanbieters so groß ist, dass die Zahlung einer Enspeisegebühr für den Inhalteanbieter auch lohnenswert erscheint. Es hängt also an der Bereitschaft der Inhalteanbieter ob ein Kabelnetzbetreiber eine Change hat, nicht nur beim Abnehmer, sondern auch beim Anbieter zu kassieren.

Von einer Pflicht, Einspeisegebühren erheben zu müssen, ist dort nichts zu lesen. Im Gegenteil werden die Voraussetzungen beschrieben, die dem Kabelanbieter hierfür überhaupt erst eine Chance einräumen.

Slati
Kakuta
Inventar
erstellt: 02. Jul 2009, 18:54

Slatibartfass schrieb:
Auch das Dokument 7740 hat keinen gesetzlichen Charakter, sondern entspricht eher einer Studie zur Lage auf dem Rundfunkmarkt.

Außerdem ist der aus dem Entwurf identisch übernommene Text sehr eindeutigt:

Zitat: Konsultationsentwurf schrieb:
Allerdings erzielt nicht jeder Kabelnetzbetreiber derartige Einspeiseentgelte. Einspeiseent-gelte erhalten nur diejenigen Kabelnetzbetreiber, die wegen der Größe ihres Versorgungs-gebiets eine derartige Bedeutung für die Programmverbreitung haben, dass Inhalteanbieter zur Zahlung für die Einspeisung bereit sind.

Heißt, dass der Inhalteanbieter bereit sein muss zur Zahlung für die Einspeisung. Dazu besteht aber nur eine Chance, wenn eben die Größe des Versorgungsgebiets des Kabelanbieters so groß ist, dass die Zahlung einer Enspeisegebühr für den Inhalteanbieter auch lohnenswert erscheint. Es hängt also an der Bereitschaft der Inhalteanbieter ob ein Kabelnetzbetreiber eine Change hat, nicht nur beim Abnehmer, sondern auch beim Anbieter zu kassieren.

Von einer Pflicht, Einspeisegebühren erheben zu müssen, ist dort nichts zu lesen. Im Gegenteil werden die Voraussetzungen beschrieben, die dem Kabelanbieter hierfür überhaupt erst eine Chance einräumen.

Slati



Ich bin gespannt wie lange Du für dieses GESETZ inkl. der Fußnoten und Paragraphen brauchst.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf

Viel Spass beim lesen.

Kakuta
grooveminister
Inventar
erstellt: 02. Jul 2009, 19:44

Kakuta schrieb:
Wo steht DICK ENTWURF???
Kakuta

Ähm hab mich verlesen. Auf der ersten Seite steht dick "Empfehlung".

Du könntest ja auch auf entsprechende Stellen hinweisen - wenn Du schon mehr weisst.
Wie ein Gesetz oder eine Verordnung sieht Dein ursprünglich verlinktes Dokument jedenfalls nicht aus - eher wie eine Studie oder eine Erhebung.

Ohne genaueres zu wissen, habe ich eher das Gefühl daß Du Verwirrung stiften willst.
Gerade Dein letztes Posting könnte auch den Eindruck erwecken, Du bist KD-Mitarbeiter und nur hier um abzulenken.

Du gehst kein bißchen auf die Argumente ein, und wirfst nur Brocken hin.


[Beitrag von grooveminister am 02. Jul 2009, 19:48 bearbeitet]
Kakuta
Inventar
erstellt: 03. Jul 2009, 08:40

grooveminister schrieb:

Kakuta schrieb:
Wo steht DICK ENTWURF???
Kakuta

Ähm hab mich verlesen. Auf der ersten Seite steht dick "Empfehlung".

Du könntest ja auch auf entsprechende Stellen hinweisen - wenn Du schon mehr weisst.
Wie ein Gesetz oder eine Verordnung sieht Dein ursprünglich verlinktes Dokument jedenfalls nicht aus - eher wie eine Studie oder eine Erhebung.

Ohne genaueres zu wissen, habe ich eher das Gefühl daß Du Verwirrung stiften willst.
Gerade Dein letztes Posting könnte auch den Eindruck erwecken, Du bist KD-Mitarbeiter und nur hier um abzulenken.

Du gehst kein bißchen auf die Argumente ein, und wirfst nur Brocken hin.


Lesen musst Du schon selber, und wofür, und ob ich überhaupt arbeite, werde ich Dir garantiert nicht auf die Nase binden.

Bei der Bundesnetzagentur kannst jede Menge Verfügungen nachlesen.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/15835.pdf
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/15834.pdf
Der § 52 dürfte für Dich noch interessant sein:
http://www.alm.de/fileadmin/Download/Gesetze/RStV_aktuell.pdf

Kakuta


[Beitrag von Kakuta am 03. Jul 2009, 10:01 bearbeitet]
Passat
Moderator
erstellt: 03. Jul 2009, 10:40
Tja, da steht aber nirgendwo, das ein Kabelanbieter Einspeisegebühren nehmen muß.

Er kann Einspeisegebühren verlangen und wenn er die verlangt, muß er die Gebühren so gestalten, das verschiedene Programmanbieter gleich behandelt werden (§52d RStV).

Grüsse
Roman
Slatibartfass
Inventar
erstellt: 03. Jul 2009, 10:40

Kakuta schrieb:

Slatibartfass schrieb:
Auch das Dokument 7740 hat keinen gesetzlichen Charakter, sondern entspricht eher einer Studie zur Lage auf dem Rundfunkmarkt.

Außerdem ist der aus dem Entwurf identisch übernommene Text sehr eindeutigt:

Zitat: Konsultationsentwurf schrieb:
Allerdings erzielt nicht jeder Kabelnetzbetreiber derartige Einspeiseentgelte. Einspeiseent-gelte erhalten nur diejenigen Kabelnetzbetreiber, die wegen der Größe ihres Versorgungs-gebiets eine derartige Bedeutung für die Programmverbreitung haben, dass Inhalteanbieter zur Zahlung für die Einspeisung bereit sind.

Heißt, dass der Inhalteanbieter bereit sein muss zur Zahlung für die Einspeisung. Dazu besteht aber nur eine Chance, wenn eben die Größe des Versorgungsgebiets des Kabelanbieters so groß ist, dass die Zahlung einer Enspeisegebühr für den Inhalteanbieter auch lohnenswert erscheint. Es hängt also an der Bereitschaft der Inhalteanbieter ob ein Kabelnetzbetreiber eine Change hat, nicht nur beim Abnehmer, sondern auch beim Anbieter zu kassieren.

Von einer Pflicht, Einspeisegebühren erheben zu müssen, ist dort nichts zu lesen. Im Gegenteil werden die Voraussetzungen beschrieben, die dem Kabelanbieter hierfür überhaupt erst eine Chance einräumen.

Slati



Ich bin gespannt wie lange Du für dieses GESETZ inkl. der Fußnoten und Paragraphen brauchst.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf

Viel Spass beim lesen.

Kakuta

Soll das hier so eine Art Beschäftigungstherapie werden?`

Auch das TKG, mit dem ich in meinem Job als IT-Sicherheits- und Datenschutzberater auch für Telekommunikationsunternehmen, öfters zutun habe, regelt keine Pflicht zur Erhebung von Einspeisegebühren für Kabelnetzanbieter. Der Fokus liegt hier eindeutig auf der individuellen Telekommunikation, sprich Telefondienstleistungen. Spezifische Vorgaben zur Rundfunkübertragung regeln im TKG lediglich Interoperabilitätsaspekte von Systemen und Geräten.

Aber auch in diesem Bezug halten sich längst nicht alle Sender an diese Vorgaben.

Beispiel schrieb:
§ 49 Interoperabilität der Übertragung digitaler Fernsehsignale(1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die digitale Fernsehsignale
übertragen, müssen solche Signale, die ganz oder teilweise zur Darstellung im 16:9-Bildschirmformat gesendet werden, auch in diesem Format weiterverbreiten.


Slati
Kakuta
Inventar
erstellt: 03. Jul 2009, 11:29

Passat schrieb:
Tja, da steht aber nirgendwo, das ein Kabelanbieter Einspeisegebühren nehmen muß.

Er kann Einspeisegebühren verlangen und wenn er die verlangt, muß er die Gebühren so gestalten, das verschiedene Programmanbieter gleich behandelt werden (§52d RStV).

Grüsse
Roman



Ganz genau, in dem Moment wo Gebühren verlangt werden, was sie ja auch dürfen, muss jeder die Entgelte zahlen.

Warum sollen sie keine Gebühren verlangen, ist schließlich ihr Netz.

Kakuta
Passat
Moderator
erstellt: 03. Jul 2009, 12:00
Nein.

Die Gebührenstruktur und -höhe muß nur für alle gleich sein.

Die Gebührenstruktur könnte z.B. so aussehen, das eine Analogeinspeisung kostenfrei ist, eine Digitaleinspeisung ohne Verschlüsselung Gebühr X kostet und mit Verschlüsselung Gebühr Y und in HDTV Gebühr Z.

Auch könnte wäre eine Gebührenstaffelung denkbar:
1-5 Sender = Gebühr X pro Sender
6-10 Sender = Gebühr Y pro Sender, wobei Gebühr Y < Gebühr X ist, etc.

Grüsse
Roman
Slatibartfass
Inventar
erstellt: 03. Jul 2009, 15:06

Kakuta schrieb:

Warum sollen sie keine Gebühren verlangen, ist schließlich ihr Netz.

Kakuta

Vielleicht, weil Programmanbieter bei der Erhebung von Gebühren auf die Einspeisung ihres Programms bei diesem Kabelanbieter verzichten, wodurch er diese Inhalte seinen Kunden nicht anbieten kann und ihm dadurch ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den Anbietern von Sat-Ausstrahlung oder IPTV entsteht?

Auf diese Weise versuchen aktuell die ÖRs die Kabelanbieter weichzukochen auf Gebühren für die HDTV-Einspeisung zu verzichten. Ansonsten gibt es die HD-Programme nur auf anderen Plattformen, wodurch sich der Wettbewerbsnachteil der Kabelanbieter für HDTV-Interessierte bereits einstellen wird. Dieser wird sich mit zunehmender HDTV-Verbreitung weiter verschärfen, bis ihr Programmangebot für soviele Zuschauer unatraktiv wird, dass der finanzielle Schaden durch den Kundenschwund größer wird als der finanzielle Vorteil durch die Erhebund von Einspeisegebühren.

Sowas nennt man Marktwirschaft.
Ich hoffe die Strategie der ÖRs wird aufgehen und es werden keine weiteren Gelder unserer Gebühren für die Kabeleinspeisung ausgegeben werden. Wird sich aber die Zahlung von Einspeisegebühren für HDTV-Content durchsetzen würde dieses wieder einen herben Rückschlag für die Verbreitung von HDTV bedeuten.

Slati
grooveminister
Inventar
erstellt: 11. Jul 2009, 18:14

Xerosmelody schrieb:
Welchem Mehrwert hat denn das KDG Angebot, wenn man die SKY HD Kanäle kostenlos anbietet??
Was für eine Frage!
Es wäre schon im ureingensten Interesse eines jeden Kabelanbieters, wenigstens die gefragtesten Sender durchzuleiten, die jeder SAT-Teilnehmer umsonst empfängt.
Ein paar Monatsgebühren reichen schon für eine Schüssel.

Soweit ich weiss, ist SKY nicht an einer Einspeisung in die Kabelnetze interessiert.

Ja bestimmt, wollen bestimmt kein Geld verdienen - is nur Spaß an HDTV.


[Beitrag von grooveminister am 11. Jul 2009, 18:15 bearbeitet]
amandi01
Stammgast
erstellt: 12. Jul 2009, 13:32
Soweit ich weiss speist kabel BW doch alle Sky Sender ein incl. aller HDTV Sender.

Ist dies kein Kabelanbieter?

Denn dann würde dies doch nicht stimmen das Sky nicht an einer Einspeisung im Kabelnetz interessiert ist.
Passat
Moderator
erstellt: 12. Jul 2009, 13:56

amandi01 schrieb:
Soweit ich weiss speist kabel BW doch alle Sky Sender ein incl. aller HDTV Sender.

Ist dies kein Kabelanbieter?


Stimmt, bei KabelBW gibts das komplette Sky-Programm inkl. aller HD-Sender.

Grüsse
Roman
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