Thomson 61 DLW 616 defekt,Saturn bietet geringe Entschädigung an !

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aallibert
Neuling
#1 erstellt: 26. Aug 2007, 04:40
Vor ca.22 Monaten erwarb ich bei der Firma Saturn Hansa ein TV Rückprojektionsgerät der Marke Thomson, Typ Thomson 61 DLW 616

Leider stellte sich vor 3 Wochen ein Defekt ein, der einen Betrieb des Gerätes nicht mehr möglich machte.
Ein Anruf bei der Thomson Hotline ergab, dass das Gerät damals von einem Lizenznehmer hergestellt wurde und dieser mittlerweile insolvent sei, so dass Thomson keinerlei Garantieansprüchhe mehr leisten kann.
Ich sollte mich deshalb an meinen Händler, also die Firma Saturn Hansa ,wenden.

Dort wurde dann ein Abholauftrag erstellt und das Gerät abgeholt.
Nach ca. 10 Tagen erhielt ich einen Anruf, wonach das Gerät nicht mehr repariert werden könne, weil es keine Ersatzteile mehr gäbe.
Und das bei einem Gerät , dass gerade mal 22 Monate alt ist !!!!!

Ich sollte mich wieder mit Saturn Hansa in Verbindung setzen, da man das Gerät wieder defekt und unrepariert an mich zurückliefern würde.

Bei Saturn erhielt ich dann die Antwort, dass ich normalerweise Pech gehabt hätte und ich das defekte Gerät eben behalten müsste.

Kulanterweise !! bot man mir an beim Neukauf einen gewissen Restbetrag für das Gerät anzurechnen.


Man würde mir beim Kauf ca. 1000 Euro anrechnen. Somit hätte das Gerät in 22 Monaten 60 % seines Wertes verloren !!! ( Neupreis war 2500 Euro)


Da ich mit dieser Lösung auf keinen Fall einverstanden bin und auch nicht einsehe, für ein Gerät innerhalb der Garantiezeit einen solchen Verlust hinzunehmen, würde mich mal interessieren ob jemand die genaue rechtliche Lage kennt, insbesondere welcher Betrag bei einer Wandlung anzusetzen ist .

Danke schon mal vorab an alle Ratgeber
stream76
Neuling
#2 erstellt: 12. Sep 2007, 18:32
hallo aalibert
bei meinem gerät war auch nach ca. 20 monaten ein defekt aufgetrete. es stellte sich heraus, daß das farbrad kaput ist.
mein händler konnte dieses teil in frankreich besorgen was sich aber als sehr schwierig herausstellte. rechtlich ist die lage aber eindeutig (bin kein anwalt)
der händler hat 24 monate gewährleistung gegeben und ist deshalb verflichtet das gerät zu reparieren, wenn er es nicht kann muss er dir den kaufvertrag wandeln minus wertverlust
das ist natürlich ein problem, weil dieser natürlich bei elektroartikel sehr hoch ist. ich denke wenn du noch 1500 € angerechnet bekommst ist das fair.
ist natürlich schmerzlich.
gruß stram76
T-Rex
Stammgast
#3 erstellt: 12. Sep 2007, 19:34
@aallibert
Du darfst natürlich nicht die ehemaligen 2500.-- € ansetzen.
Heute bekommst du für 2000.-- € sogar ein Full HD-Gerät.
Wenn du dann noch 1000.-- € vergütet bekommst, ist die Rechnung nicht mehr ganz so hart anzusehen.
Würdest du z.B. (wie manch Andere) heute gerne ein aktuelles Gerät anschaffen und müßtest dein Gebrauchtgerät verkaufen müssen, würdest du bestimmt auch nicht mehr als 1000.-- € erzielen.
Natürlich ist die Situation für dich ärgerlich, aber unter diesem Gesichtspunkt eventuell nicht mehr ganz so hart.
Und dein Händler liegt mit diesem Angebot doch in vertretbarem Rahmen.
Ich würde das Angebot annehmen.

Gruß
T-Rex
Toxie(nator)
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 12. Sep 2007, 23:09
klar ist das was Saturn macht ärgerlich, aber sie sind im recht. Außerdem hast du keine GARANTIE sondern nur GEWÄHRLEISTUNG. Da hätte es passieren können, dass du für die Rep. auch bezahlen musst, wenn der Hersteller das verlangt und keine Herstellergarantie anbietet.

Ein Grund warum ich mir kein iPOD kaufe, da Apple sehr unkulant ist und außerhalb ihrer Herstellergarantie die Geräte nur gegen Kosten repariert. Dies ist zumindest bei uns im Laden sehr oft vorgekommen. Da Lob ich mir doch Philips - nur 1 Jahr Herstellergarantie, aber auch danach gibt es eigentlich keine Probleme.
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