Ist das rechtens, Ersatz der Wertminderung?

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Schatten
Inventar
#1 erstellt: 23. Jun 2008, 10:27
Heyho,

ich habe mich grade mit My-Solution in Verbindung gesetzt, um meinen Sharp XL2E zu widerrufen. Nun wurdemir gemailt, der TV wird abgeholt, auf Gebrauchsspuren überprüft und die gelaufenen Stunden mit der Gutschrift gegengerechnet. Ist das rechtens? Wieviel Geld dürfen die mir "abnehmen", wenn der TV in 14 Tagen etwas über 50 Stunden gelaufen hat?

Das finde ich irgendwie absolut nicht fair. So werde ich ja fast "gezwungen" einen TV der mir nicht gefällt zu behalten...

Danke,
Schatten

PS: Kann ich irgendwo die Betriebsstunden auslesen?
Memory1931
Inventar
#2 erstellt: 23. Jun 2008, 10:34
Tja,

hättest Du mal in den "AGB´s" nachgelesen......

Es gibt da wohl auch ein "Widerrufsrecht", aber das kommt auf die AGB´s des Unternehmens an.

Wenn Du mit denen ein Geschäft machst, erkennst Du diese auch an.

Versuch mal die "AGB´S" von diesem Unterhemen zu bekommen, oder runterzuladen.
Lies Die das ganze durch, und versuche dann die Firma mit Ihren eigenen Waffen zu schlagen.

Hier mal grundsätzliches (schlechtere Konditionen als die gesetzlichen dürfen die aber nicht einräumen)

§ 355 BGB
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.


[Beitrag von Memory1931 am 23. Jun 2008, 10:37 bearbeitet]
Schatten
Inventar
#3 erstellt: 23. Jun 2008, 10:48
Die AGB's habe ich gelesen. Das Beidseitig empfangene Leistungen zurückzugewähren sind und gezogene Nutzen herausgegeben werde müssen, steht so gut wie in jeder Widerrufsbelehrung. Dass My-Solution die Versandkosten einbehält, damit mag ich ja noch Leben. Aber mir hinterher 10 % Vom Kaufpreis abzuziehen, weil ich den TV 3 Stunden am Tag genutzt habe, finde ich nicht fair.

Hier der Widerruf Teil der AGB's:
http://www.my-solution.de/show_widerruf.html
Schatten
Inventar
#4 erstellt: 23. Jun 2008, 11:01
so, habe mal im servicemenü nachgesehen. Center Acutime 11h 0min, Backlight Acutime 15h 13min.

Dafür können die jawohl keine 10 % vom Kaufpreis abziehen?
Memory1931
Inventar
#5 erstellt: 23. Jun 2008, 11:02
Hier in Pkt. 2 der AGB´s steht ganz klar:

Sofern der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware zu vertreten hat, ist er gegenüber My-Solution Internet zum Ersatz der Wertminderung verpflichtet.

Eine Verschlechterung der Ware ist vor allem auch dann gegeben, wenn Zubehör fehlt oder die Ware sichtbar benutzt oder beschädigt ist.

All dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache vom Kunden nicht wie von einem Eigentümer in Gebrauch genommen wird und dieser alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Ich würde mich auf eine 14-tägige Prüfung beziehen. Diese Prüfung ergab, das Du die Ware nicht haben willst, da diese nicht deinen Vorstellungen entspricht.

Aber ob das was bringt ist fraglich......

....denn, wir leben in keinem fairen Land.....wir leben in Deutschland.....


[Beitrag von Memory1931 am 23. Jun 2008, 11:06 bearbeitet]
Schatten
Inventar
#6 erstellt: 23. Jun 2008, 11:13
ich habe nochmal geschrieben, weiviel die mir denn abziehen wollen...

WIe gesagt, habe grad enachgeschaut, center acutime 11 stunden, backlight acutime 15 Stunden.

Und sonst alles in astreinem Zustand, nochtmal die Batterien sind ausgepackt...
Nick68
Stammgast
#7 erstellt: 23. Jun 2008, 11:26
man sollte auch ein bisschen Verständnis für die Händler aufbringen. Denn viele Käufer nutzen das Widerrufsrecht aus, um Ware nicht nur "wie im Ladengeschäft" zu testen, sondern es wie ein Eigentümer in Gebrauch zu nehmen.
Was sollen die Händler denn mit den ganzen Rückläufern machen? Als "neu" verkaufen geht schlecht, bzw. sieht man.
Wer will so ein Gerät schon noch zum Vollpreis kaufen?
Also sind es Gebrauchtgeräte mit entsprechender Wertminderung.

Wer online kauft, sollte imo genau wissen, was er kauft und sich vorher informieren. Sofern die Ware keine Fehler/Schäden hat, sollte der Käufer auch für die Nutzung und anschließender Rückgabe wegen "Nichtgefallens" die mögliche Wertminderung bezahlen. 10% sind durchaus realistisch.
Und, Memory1931, deinen letzten Satz kannst du dir sparen, in vielen anderen Ländern ist es eher schlimmer...
Memory1931
Inventar
#8 erstellt: 23. Jun 2008, 11:53

Nick68 schrieb:
..... deinen letzten Satz kannst du dir sparen, in vielen anderen Ländern ist es eher schlimmer...


in vielen anderen Ländern ist es aber auch besser......

....aber das auszudiskutieren würde hier den Rahmen sprengen oder nicht das hier gewollte treffen....


[Beitrag von Memory1931 am 23. Jun 2008, 11:56 bearbeitet]
Schatten
Inventar
#9 erstellt: 23. Jun 2008, 12:17
Ich sehe aber nicht ein, bei einem TV von 1600 Euro, 160 Euro "Strafe" zu zahlen, weil er mir nicht gefällt. Ich habe ihn wirklich nur zum testen benutzt. Gut einen Tag ist aus testen eine 3 Stunden Spielsession geworden, aber sonst habe ich den TV nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen.
Memory1931
Inventar
#10 erstellt: 23. Jun 2008, 12:30

Schatten schrieb:
Ich sehe aber nicht ein, bei einem TV von 1600 Euro, 160 Euro "Strafe" zu zahlen, weil er mir nicht gefällt. Ich habe ihn wirklich nur zum testen benutzt. Gut einen Tag ist aus testen eine 3 Stunden Spielsession geworden, aber sonst habe ich den TV nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen.


Du hast ihn in Gebrauch genommen.

Testen dauert ca. 15 Minuten, nicht 11 Stunden "Laufzeit".

Die Firma arbeitet mit "Ihrer" Kalkulation wohl auch am Limit, da kann die Firma es sicht schlichtweg einfach nicht leisten so kundenorientiert zu denken.

Stell Dir vor es spricht sich rum, dann könnte es so weit kommen das 10% der verkauften Geräte nach 2 Wochen zurückkommen und wieder im Lager landen.

Oder aber, die haben gar kein Lager mehr, sodas die Geräte nach Bestellung direkt vom Erzeuger/Einfuhrgroßhändler an den Endabnehmer geliefert werden......

Die Firma ist im Recht.
Alles andere wäre Kulanz.

Versetz dich mal in deren Lage.

Ich würde davon ausgehen, das der Kunde das Gerät irgendwo im Internet noch billiger gefunden hat, und mir das Gerät nur deswegen wieder zurückgeben will.

Ist schon schlimm genug, das viele sich ausführlich bei den Händlern vor Ort beraten lassen und im Endeffekt dann doch das gleiche Gerät günstiger über das Internet kaufen.....
Schatten
Inventar
#11 erstellt: 23. Jun 2008, 15:35
Dann sollen die das Rückgaberecht ganz abschaffen. Aber das Recht gibt es nunmal. Und bei mir dauert testen länger, ich habe erst nach ein paar Stunden das Flimmern gesehen, die fehlenden Zoomfunktionen bemerkt, das nachleuchten nicht eliminierne können etc.pp.

Die können mir ja auch gerne ein Einwandfreies Gerät geben, gibt's aber leider nicht.

Wenn ein Händler nicht kundenorientiert denkt, kann man davon sowieso nix halten.

Und wo ist das Problem, wenn der Händler meinen TV wieder ganz normal verkauft? Da ist keine Einzige Gebruchsspur dran und 11 Stunden Laufzeit stören nun auch keinen.

Wenn der Händler meinen TV dann wenigstens für 160 Euro weniger verkaufen würde, wärs ja shcon ok, aber das schlimme ist ja, dass die 100 %ig den TV trotzdem nochmal als neu verkaufen und wieder den vollen Preis bekommen...
Schatten
Inventar
#12 erstellt: 23. Jun 2008, 15:37
Und durch sowas "gezwungen" zu werden einen TV mit Fehlern zu behalten, kann ja auch nicht richtig sein.


Ich verlange ja auch garnicht den vollen Preis. Aber ich finde 10 % übertrieben. Wenn die sagen 40 Euro oder so, für die Arbeit, die die haben um den TV zu prüfenm wieder perfekt zu verpacken, eventuell ne neue Folie für die fernbedienung oder sowas, dann kann ich damit leben. aber mir 160 Euro abnehmen zu wollen, weil ich nen TV der 60.000 Stunden Lebensdauer hat, 11 oder 15 Stunden anhatte, finde ich heftig.


[Beitrag von Schatten am 23. Jun 2008, 15:42 bearbeitet]
Forghorn
Inventar
#13 erstellt: 23. Jun 2008, 15:59
Ich frag mich wie man sich darüber so aufregen kann?

Wie schon geschrieben dauert ein normaler Test keine 10-20 Stunden.
Im Laden stehst du auch nicht so lange vor dem Gerät!
Im Geschäft schaust du dir den TV vielleicht 20 Minuten an vergleichst vielleicht noch usw. dann könnte es ein bisschen mehr werden.

Das Wiederrufsrecht gibts es, weil du beim Onlinekauf keine Möglichkeit zum Testen hast.
Wer aber dann meint er müssen das Gerät erstmal mehrere Stunden laufen lassen muss mit sowas rechnen.


Wenn die sagen 40 Euro oder so, für die Arbeit, die die haben um den TV zu prüfenm wieder perfekt zu verpacken, eventuell ne neue Folie für die fernbedienung oder sowas, dann kann ich damit leben
Da frag ich mich immer wieder mit welchen Preisvorstellungen manche Leute durch die heutige Zeit gehen.
Der Händler darf das Gerät definitiv nicht mehr als neu verkaufen. Somit kann er Rückläufer, die über Gebrauchsspuren verfügen nur noch als B-Ware verkaufen.
Rechnet er jetzt die Kosten für die Prüfung des TVs ab müsste er die B-Ware ja fast für den gleichen Preis wieder verkaufen.

Onlinehändler können nun auch nicht von Luft und Liebe leben und wenn du dir den Preisverfall bei solchen Geräten anschaust kann ich die obligatorischen 10% schon verstehen.

Ansonsten kauf doch deinen nächsten einfach im Fachhandel.
Wenn es dir dann nicht passt hast du im Normalfall keine Möglichkeit mehr ihn zurückzugeben und kannst ja das Gerät dann bei Ebay verkaufen
Schatten
Inventar
#14 erstellt: 23. Jun 2008, 16:18
Genau deswegen bestelle ich ja im Internet, damit ich zuhause ausgiebig testen kann, und nicht nur läppische 20 Minuten an nem schlechten Signal im Fachhandel...

Und der TV hat keine Gebrauchsspuren, lediglich 15 Stunden Betrieb. Laut My-Solution wären bis 10 Stunden ok. So wie ich es beschrieben habe, könnt eman mit einer Minderung von 2-5 % hinkommen. Klasse, versichern kann man mir das aber nicht. Schicke ich den TV ein, ziehen die mir vielelicht doch 10 % ab.

Und ihr meint wirklich, innerhalb von 20 Minuten müssen mir fehlende Zoomfunktionen bei HDMI, Nachleuchten, Banding, Flimmern, Flackern bei Zeitlupe etc. auffallen? Klasse.

Nunja, ich versuche jetzt mit denen auszumachen, dass es bei 5 % bleibt, dann geht das Ding zurück und ich bestelle nur noch bei mir bekannten Händlern.
Schatten
Inventar
#15 erstellt: 23. Jun 2008, 16:20
Und eien Sache noch: Wo finde ich denn die B-Ware bei den ganzen Online Shops? Ich würde gerne 10 % an nem Rückläufer sparen...

DIe werden den sowas von nochmal zum Vollpreis verkaufen.
Forghorn
Inventar
#16 erstellt: 23. Jun 2008, 16:49

Genau deswegen bestelle ich ja im Internet, damit ich zuhause ausgiebig testen kann, und nicht nur läppische 20 Minuten an nem schlechten Signal im Fachhandel...
Wie bereits geschrieben gibt es das Rückgaberecht um einen Test wie man ihn im Fachhandel auch machen würde zu Hause durchführen kann.
Dazu gehört bestimmt kein 10 - 20 Stunden Test. Ob du das nun verstehen willst oder nicht. Die Rechtslage ist halt so.
Ich würde den Händler mal fragen ob er nicht mehr ganz dicht ist wenn ich ein Gerät bekommen würde was bereits 20 Stunden gelaufen hat und wo es nicht dabei stand.


dann geht das Ding zurück und ich bestelle nur noch bei mir bekannten Händlern.
Ich kenne keinen Onlineshop der so kullant ist und bei übermäßigem Test den vollen Betrag zurückerstattet.
So Sachen gabs hier nämlich auch schon des öfteren.


Wo finde ich denn die B-Ware bei den ganzen Online Shops?
Musste mal schauen. Bei den Onlineshops wo ich bestelle gibts des öfteren "Restposten, Aussteller und Rückläufer".


Und der TV hat keine Gebrauchsspuren, lediglich 15 Stunden Betrie
Also sind 15 Stunden auf der Uhr keine Spur von Gebrauch?
Ich würde wetten, dass du dich auch nicht drüber freuen würdest wenn den TV vorher schonmal 3 Leute je 10-15 Stunden getestet hätten und du das Teil dann für neu zugeschickt bekommst.
Schatten
Inventar
#17 erstellt: 23. Jun 2008, 16:58
Sagen wir so, ich würde es überhaupt nicht merken, und wenn, 15 stunden würden mich nicht stören. wenn ich mit dem gerät zufrieden bin.

Nenn mir mal bitte zwei oder drei Händler, wo cih Restposten oder B-Ware aktueller LCD TVs bekomme.

Ich kenne mehrere Onlineshops, die wesentlich kulanter sind.

Naja, vermutlich behalte ich den TV, denn für 15 stunden "fernsehen" zahl ich nicht über 100 Euro. Und werde mich die nächsten zwei Jahre über den TV ärgern.
Forghorn
Inventar
#18 erstellt: 23. Jun 2008, 17:42

15 stunden würden mich nicht stören. wenn ich mit dem gerät zufrieden bin.
Dich nicht. Mich schon.
Ist genauso wenn ich ein neues Auto kaufe will ich auch nicht, dass der schon 100km gelaufen hat.
Bis zu 5 oder 10 km sind da normal wegen verladen usw.


Nenn mir mal bitte zwei oder drei Händler, wo cih Restposten oder B-Ware aktueller LCD TVs bekomme.
Es gibt da eine große Suchmaschiene. Mit der findet man so einiges.
Nebenbei bemerkt hat ein Kumpel von mir vor ca. 2 Monaten einen Samsung 50" Full HD gekauft.
Der war bei dem Händler schon ungemein billig und als er dann bestellen wollte wurde ihm auch ein Rückläufer für 120 € weniger angeboten. Gerät hatte 22 Stunden gelaufen und der steht jetzt auch bei ihm zu Hause.


Naja, vermutlich behalte ich den TV, denn für 15 stunden "fernsehen" zahl ich nicht über 100 Euro. Und werde mich die nächsten zwei Jahre über den TV ärgern.
Naja muss jeder selber wissen aber ich würd das Ding eher zurückgeben anstelle mich jeden Tag aufs neue zu ärgern.
Memory1931
Inventar
#19 erstellt: 23. Jun 2008, 19:08

Schatten schrieb:
Dann sollen die das Rückgaberecht ganz abschaffen. Aber das Recht gibt es nunmal. Und bei mir dauert testen länger, ich habe erst nach ein paar Stunden das Flimmern gesehen, die fehlenden Zoomfunktionen bemerkt, das nachleuchten nicht eliminierne können etc.pp.

Die können mir ja auch gerne ein Einwandfreies Gerät geben, gibt's aber leider nicht.

Wenn ein Händler nicht kundenorientiert denkt, kann man davon sowieso nix halten.

Und wo ist das Problem, wenn der Händler meinen TV wieder ganz normal verkauft? Da ist keine Einzige Gebruchsspur dran und 11 Stunden Laufzeit stören nun auch keinen.

Wenn der Händler meinen TV dann wenigstens für 160 Euro weniger verkaufen würde, wärs ja shcon ok, aber das schlimme ist ja, dass die 100 %ig den TV trotzdem nochmal als neu verkaufen und wieder den vollen Preis bekommen...


Wenn das Gerät nicht über die angepriesenen Funktionen verfügt, bist Du im Recht.........(Zoomfunktion)
Schatten
Inventar
#20 erstellt: 23. Jun 2008, 19:32
Die angepriesenen Funktionen sind ja leider auf der homepage nicht mehr nachlesbar, da der TV ausm Programm genommen ist...

Und zurückgeben werd ich den ganz sicher nicht, wenn die mir 160 euro abnehmen wollen.

Habe mich jetzt erstmal mit Sharp in Verbindung gesetzt, was man noch machen könnte, außer den TV monatelang in Reperatur zu geben.

Zählt Banding eigentlich als "Defekt"?
Memory1931
Inventar
#21 erstellt: 23. Jun 2008, 20:01

Schatten schrieb:
Die angepriesenen Funktionen sind ja leider auf der homepage nicht mehr nachlesbar, da der TV ausm Programm genommen ist...

Und zurückgeben werd ich den ganz sicher nicht, wenn die mir 160 euro abnehmen wollen.

Habe mich jetzt erstmal mit Sharp in Verbindung gesetzt, was man noch machen könnte, außer den TV monatelang in Reperatur zu geben.

Zählt Banding eigentlich als "Defekt"?


Die Funktionen müssten doch in der Bedienungsanleitung stehen..............

.....wenn nicht........

dann kannst Du nur noch andere suchen die das gleiche Problem mit angepriesenen aber nicht vorhandenen Funktionen haben......
Memory1931
Inventar
#22 erstellt: 23. Jun 2008, 20:18
Schreib doch eien Formbrief in dem Du dich auf gewisse BGB-Paragraphen beziehst.

Denn die von Dir besagten Mängel können nur dazu führen das Du im Recht und das Geschäft nicht ok ist.....

Wenn Du jemanden kennst, der/die zumindest zumindest "Rechtsanwaltsgehilfe/in" ist, kann Dir der/die-jenige doch dabei helfen.....
Nick68
Stammgast
#23 erstellt: 23. Jun 2008, 23:47
fehlende Zoomfunktionen bei HDMI: können viele Geräte nicht über HDMI. Bei 720p, 1080i/p können viele nur 16:9, bei 480i/p und 576i/p noch dazu 4:3.

Nachleuchten: bei LCD? Hmm...oder meinst du Unschärfe bei Bewegung oder gar Nachziehen (Schweif)?

Banding: also Vertical-Banding? >Feinjustierung im Service-Menü möglich?

Flimmern, Flackern bei Zeitlupe: ??? - k.A.

Mein Rat: Gerät reklamieren wegen Nachleuchten, Banding und Zeitlupenflackern. Hat das Ersatzgerät wieder Mängel, erneut reklamieren. Beim dritten mal kannst du wandeln.
Vielleicht kann man ja direkt bei der ersten Reklamation ein anderes Modell ordern.
Schatten
Inventar
#24 erstellt: 23. Jun 2008, 23:56
Nein, my-solution meint, die einzige möglichkeit ist ein widerruf, bei dem ich den kaufpreis - 10% erstattet bekomme. Wenn ich mich entschließe, ein anderen TV von denen zu nehmen, könnte man ein wenig kulanter zugehen. EIn Austausch gegen das gleiche Modell sei nicht möglich, und andere interessante LCD TVs haben die nicht...

DIe Zoomfunktion ist ja noch das geringste.

Ich meine schon Nachleuchten. Rote und orangene "Flächen" leuchten imme rnoch orange/rot (schwach, aber erkennbar), selbst wenn im nächsten bild die fläche weg ist. komisch zu erklären.

Banding ist vertikal und horizontal, im Servicemenü möchte ich nicht rumspielen.

Das Flackern bei Zeitlupe hat mich auch sehr stutzig gemacht, aber hat ja auch schon ein anderen Forenuser bemerkt. Es sieht aus, wie in einem 70er Jahre Streifen.

Naja, ich werd emorgen nochmal mit my-solution in Verbindung treten, ansonsten geb ich ihn einfach so zurück und muss die Wertminderung in Kauf nehmen. :/
Memory1931
Inventar
#25 erstellt: 24. Jun 2008, 08:18
Man was bin ich froh mir doch nochmal vor 2 Jahren einen 82ér Sony-Röhren-TV zugelegt zu haben.........


[Beitrag von Memory1931 am 24. Jun 2008, 08:19 bearbeitet]
Nick68
Stammgast
#26 erstellt: 24. Jun 2008, 09:23
my-solution kann ja nicht verbieten, das Gerät zu reklamieren. Wenn du reklamieren willst, kannst du das auch. Ob denen das passt oder nicht...
Schatten
Inventar
#27 erstellt: 24. Jun 2008, 12:57
Sie verbieten es mir ja auch nicht, sonder verweisen auf den Sharp Service, bzw. würden "schlimmstenfalls" für mich das gerät beim Sharp Service anmelden.

Ich werd den TV einfach zurückgeben und die 100-150 Euro in Kauf nehmen. Scheiße gelaufen halt. Danach werde ich warten, bis neue Modelle rauskommen. Dann leg ich halt was mehr an und kaufe mir nen Sony für 2500 Euro.

Danke euch allen soweit.
Adama
Inventar
#28 erstellt: 25. Jun 2008, 13:12
Das scheint wohl sehr vom Gutdünken des jewieligen OnlineShops abzuhängen, Deutschland eben

Ich hab meinen nach knapp ner Woche zurückgehen lassen.
Die Betriebsstunden waren zu keiner Zeit ein Thema, lediglich bei Kratzern oder sonstigen Gebrauchsspuren würde mir etwas abgezogen werden...so mir telefonisch versichert wurde.

Und so war es dann auch...Gerät wurde nach Widerruf fast so schnell abgeholt wie geliefert, geprüft und mir dann der volle Betrag anstandslos zurücküberwiesen !

media4less.de sei dank !

Gruß
Adama
tezla
Ist häufiger hier
#29 erstellt: 01. Jul 2008, 11:47
Hier ist viel zu viel von "bestimmt", "eigentlich" und "wahrscheinlich" die Rede.

Also
1. Ich würde den shop mal persönlich anrufen und nachfragen wie das mit den 10 % ist. Besser wäre das vorher gewesen, ich habe genau das getan, weil ich einen Plasma auch über längere Laufzeit hinweg testen möchte.
2. Der Gesetzestext ist natürlich interpretierbar aber dennoch einigermassen eindeutig. Wenn jemand alles unterlässt, was Wertminderung bedeuten könnte, sofern es nicht zum Testen ist (dazu zählt Auspacken oder Laufzeit nunmal, da dies unumgänglich ist), dann kann er natürlich die Gesamtsumme inkl. Versandkosten zurückverlangen.
3. Dei AGB eines Internetshops können nicht das Gesetz biegen und beugen, einige versuchen es, aber die sind natürlich nicht rechtens. D.h. die können reinschreiben was sie wollen, wenn es dem Widerrufsrecht widerspricht ist es ungültig und kann, sofern Du genug Ausdauer und eine gute Rechtsschutzversicherung hast, eingeklagt werden.
4. Natürlich kann ein Test auch mehrere Stunden dauern. Ich persönlich würde mindetens ein Fussballspiel, eine DVD und eine Blu-ray komplett sehen wollen, dazu noch ein wenig PS3 und/oder PC und TV schauen, ob irgendwas negatives auffällt.
5. Ich kann kaum glauben, wie blauäugig einige hier sind. Natürlich verschicken, einige Shops die Rückläufer wieder als neu, das sind dann Austauschgeräte bei Defekten, einige machens noch dreister und verschicken die von Anfang an. Selbst bei "seriösen" Shops kommt sowas vor. Nicht umsonst liest man häufig bei Bewertungsportalen davon, dass Käufer bereits geöffnete Ware erhalten habe, von den Läden lass ich immer die Finger.

Die Wertminderung ist natürlich super beliebt und wird gerne und viel zu oft geltend gemacht von den Shops, ist ja auch noch eine gute Einnamequelle. Wehren tut sich ja nicht jeder und wenn der Anwalt kommt, kann man immer noch einlenken.
Haiopai
Inventar
#30 erstellt: 01. Jul 2008, 12:19

Schatten schrieb:
Nein, my-solution meint, die einzige möglichkeit ist ein widerruf, bei dem ich den kaufpreis - 10% erstattet bekomme. Wenn ich mich entschließe, ein anderen TV von denen zu nehmen, könnte man ein wenig kulanter zugehen. EIn Austausch gegen das gleiche Modell sei nicht möglich, und andere interessante LCD TVs haben die nicht...

DIe Zoomfunktion ist ja noch das geringste.

Ich meine schon Nachleuchten. Rote und orangene "Flächen" leuchten imme rnoch orange/rot (schwach, aber erkennbar), selbst wenn im nächsten bild die fläche weg ist. komisch zu erklären.

Banding ist vertikal und horizontal, im Servicemenü möchte ich nicht rumspielen.

Das Flackern bei Zeitlupe hat mich auch sehr stutzig gemacht, aber hat ja auch schon ein anderen Forenuser bemerkt. Es sieht aus, wie in einem 70er Jahre Streifen.

Naja, ich werd emorgen nochmal mit my-solution in Verbindung treten, ansonsten geb ich ihn einfach so zurück und muss die Wertminderung in Kauf nehmen. :/


Eine Frage noch ,wurdest du vorher explizit darüber belehrt ,ab welcher Stundendauer eine Werminderung eintritt ????

Wenn nein täte ich den Herrschaften mal dieses Urteil vom OLG Stuttgart unter die Nase halten .

Zitat :

Eine Widerrufsbelehrung nur mit der Formulierung "Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen" ist abmahnfähig. Sie sei "intransparent und irreführend", da der Schadensersatz des Händlers bei Benutzung wie ein Eigentümer ("bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme) nur dann besteht, wenn der Händler spätestens bei Vertragsschluss in Textform den Kunden hierüber belehrt.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2008 - Az. 2 U 71/07

Zitat Ende

Gruß Haiopai
Schatten
Inventar
#31 erstellt: 04. Jul 2008, 14:12
Wirklich unterrichtet worden bin ich nicht, lediglich auf der Rückseite der Rechnung (habe ich erst beim Kopieren für die Rückgabe gesehen) steht drauf, dass ab einer Laufzeit von 10 Stunden 10-50 % Wertgemindert werden können. Und in den AGBs halt nur, dass ich eine Wertminderung umgehen könnte, wenn ich den TV nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehme.
Haiopai
Inventar
#32 erstellt: 05. Jul 2008, 12:59
Moin.
Das ist jetzt eine Gradwanderung ,wo dir nur ein Jurist weiterhelfen kann.

Da gibt es zwei Standpunkte ,jeweils von Gerichtsurteilen untermauert .

1) Den Fall ,das ein Händler diese Stundenklausel nur auf seine "Mich Seite" generel genannt hatte .
Diese Praxis wurde vom Gericht als unzureichend abgelehnt.

2) Die Vorschrift das diese Belehrung im "Kaufvertrag" genannt sein muss .

Nun könnte sich der Händler darauf berufen ,das die Rechnung eben diesen schriftlichen Kaufvertrag darstellt ,bei einem Ladenverkauf wäre dies auch richtig .
Beim Verkauf über Ebay gilt als Kaufvertrag aber der Auktionstext in dem Gewerbliche Händler eben all diese Dinge nennen müssen .

Du merkst ein Grenzfall ,es ist die Frage ob dieser "Formfehler" des Händlers vom Gericht beachtet wird oder nicht .
Solltest du da was machen wollen ,empfehle ich dir einen
Anwalt einzuschalten und mit dem das Ganze zu besprechen .

Gruß Haiopai
Schatten
Inventar
#33 erstellt: 05. Jul 2008, 15:28
mir wurde der versand (50 euro) und 25 euro wegen 12 Stunden Bertiebsdauer und leicht knittrigen Handbüchern abgezogen. Ist gerad enoch erträglich, imo, werde also nichts unternehmen...
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