Pixelfehler - PDP 435

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Hurzer
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 15. Nov 2004, 16:43
Moin Leutz !! Habe mir einen PDP 435 ans Bein gebunden.
So weit so gut, alles schön, DVB Bild ist ordentlich,
DVD der Oberknaller. Einzig und allein der Schwarzwert ist nicht so
ganz 100 %, aber das läßt sich verkraften.
( Fällt eigentlich im Kinobetrieb nicht auf da die Bildinhalte dann doch schön schwarz sind )

Nun mein Problem:
Ich habe einen Pixelfehler. Und das bei einem Gerät
was mal so schlappe ca +- 5000 € verschlingt.
Ich persönlich finde das einen Skandal.

Ab ca 1,5 m sieht man ihn nun zwar nicht, aber er sit da.
Ist nur bei hellen Flächen zu sehen, da anscheinend das rot des Pixels hinüber ist.

Werde mich morgen direkt an Pioneer wenden, ( habe wenig Hoffnung das das was bringt ) und hier mal veröffentlichen, was Pioneer dazu meint.

Falls jemand irgendwelche Info´s dazu hat, bitte antworten,
Ansonsten Horrido !
patrick27
Inventar
#2 erstellt: 15. Nov 2004, 17:33
naja, wenn es nur 1 pixelfehler ist wirst du nicht viel erwarten dürfen. denn laut hersteller dürfen bis zu 5, 6 pixelfehler vorhanden sein.

gruss
rick2k
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 15. Nov 2004, 19:18
tja da hat patrick wohl leider recht.

Ich würde es mal mit einem freundlichen Telefonat bei Pioneer versuchen.

Mein Händler stellt mir bei einem defekten Pixel einen neuen hin. Das habe ich so verhandelt.
Vielleicht macht dein Händler das ja auch so. Wenn er viel Pioneer verkauft sollte er auch ein entsprechendes Druckmittel bei Pioneer haben.

Versuchs mal.

Gruß

Rick
Brix
Stammgast
#4 erstellt: 15. Nov 2004, 19:36
Bei Samsung gibts ne 0-Pixelfehler Garantie... Hat Pioneer vielleicht auch sowas?
Hurzer
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 15. Nov 2004, 22:26
Danke für die Info, hab bei Innova nen guten Preis bekommen.
Kann daher leider keinen Service verlangen. Werd aber nochmal mit dem Verkäufer reden. Bei dem Pixel ist übrigens die rote Farbe weg. Läßt sich ab einem Abstand von ca. 1,5 m nicht mehr erkennen. Es sei denn im Videotext bei gelben Hintergrund.
Das mit Samsung kenn ich schon, wird aber auf Pioneer nicht zutreffen.
Ist allerdings für alle anderen ein guter Kaufgrund ?

Das schlimme ist nur, wenn man weiß das der Fehler da ist, ist man ständig damit beschäftigt den zu suchen.....
Werd morgen ma mit Pioneer telefonieren. ( Erhoffe mir aber nicht sehr viel ) Ist doch meistens das gleiche.
Kassieren kann man, aber wenn´s um Reklamationen geht, läuft man vor eine Wand. Frei nach dem Motto: Ist noch zumutbar.
Das man dafür allerdings schon fast einen Kleinwagen bekommt, interessiert keinen.
Der Endverbraucher zahlt halt leider die Entwicklungskosten immmer mit.

Bis denne, und Horrido !
rick2k
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 15. Nov 2004, 23:24

Hurzer schrieb:
Ist doch meistens das gleiche.
Kassieren kann man, aber wenn´s um Reklamationen geht, läuft man vor eine Wand. Frei nach dem Motto: Ist noch zumutbar.
Das man dafür allerdings schon fast einen Kleinwagen bekommt, interessiert keinen.
Der Endverbraucher zahlt halt leider die Entwicklungskosten immmer mit.

Bis denne, und Horrido !


Naja das kann man auch anders sehen...
Die Händler denken sich: "Will einen Preis wie im Webshop haben und Service wie im Fachhandel..."
Das haut halt nicht hin. Kann ich auch sehr gut verstehen.
Mich hat der Service gute 300€ mehr gekostet. Das zahlt sich allerdings auch aus in meinen Augen.

Ich wünsche dir Glück mit Pioneer.

Gruß Rick
Bass-Oldie
Inventar
#7 erstellt: 15. Nov 2004, 23:40
Bei den letzten Test durch das HDMI Kabel ist mir auch eine kleine Grünzelle aufgefallen, die immer schwarz ist.
Also eine von 2.359.296 Zellen defekt

Habe es dem Händler gemeldet, mal sehen, ob etwas passiert.
danko
Inventar
#8 erstellt: 16. Nov 2004, 16:38
Hi!

Wer sagt denn dass ein Plasma 5-6 Pixelfehler haben darf?
Das mit den Pixelfehlerklassen ist IMO nur eindeutig bei Computer LCD-Displays geregelt. Bei Plasmas gibt es da keine allgemeine Regelung. Man kann also erst einmal davon ausgehen das so lange nichts anderes mit dem Händler vereinbart wurde das Gerät in einwandfreiem Zustand zu sein hat. Das bedeutet es darf keinerlei Defekte haben. Auch keinen defekten Pixel. Ich habe übrigens auch auf den Pioneerwebseiten keine Aussagen bezüglich Pixelfehler bei Plasmas gefunden.

CU Danko
wishbone71
Stammgast
#9 erstellt: 16. Nov 2004, 17:50
Hmmm, seit wann hat Samsung diese Garantie? In der Anleitung meines PS42V4 steht extra, daß nur für 99,9 % garantiert wird, wg. Fertigungsprozeß etc....
Chrüter
Inventar
#10 erstellt: 16. Nov 2004, 18:35

Bass-Oldie schrieb:
Bei den letzten Test durch das HDMI Kabel ist mir auch eine kleine Grünzelle aufgefallen, die immer schwarz ist.
Also eine von 2.359.296 Zellen defekt

Habe es dem Händler gemeldet, mal sehen, ob etwas passiert.


Hi Axel

Leidige Sache... ich nehme mal an, Du hast bei einem Fachhändler gekauft und bist noch in der Garantiezeit
Die Pios in dieser Preisklasse müssten ohne Pixel-Minus laufen können ...mit ein wenig Druck dürftest Du mal als erstes auf Garantie sowie Reparatur pochen können... Der Rest ist Taktik und Rethorik... und ich schätze mal, dies dürfte Dir nich allzu schwer fallen.

Gruess
Dani
jw
Stammgast
#11 erstellt: 16. Nov 2004, 18:49
Hallo Hurzer,
und hast Du schon mit Pioneer gesprochen ???

Josef
Hurzer
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 16. Nov 2004, 19:23
So hier issa ! Danke erstmal allen, die hier vorbei geschaut haben. Das scheint ja dann wohl auch ein mehr oder
weniger alltägliches Problem zu sein.

Hier der neueste Stand der Dinge:

Laut Pioneer dürfen insgesamt an die 10 Pixel fehlerhaft sein. Soweit der Service ........
Allerding wurde ich dann an meinen Händler verwiesen,
der sich mit dem " Aussendienstler " von Pioneer in Verbindung setzen soll. Evtl hat man ja Glück, und das Gerät
wird ausgetauscht ??
Ein einzelnes beheben des Fehler ist anscheinend nicht möglich.
Laut Pioneer kann der Fehler sogar von alleine wieder verschwinden.
Besuch beim Händler:

Zum Glück hat mein Verkäufer dafur Verständniss, das mich das nervt,
und er sieht auch ein, das ich da ja ne ganze Stange Geld gelassen habe.
Laut seinen Auskünften kennt er Pixelfehler bei Plasmas nicht.
Bei LCD ist das schon eher der Fall.

Ich hab mich bei der Gelegenheit gleich mal etwas umgeguckt,
und bei einem NEC Plasma war 1 Pixel defekt, und sogar bei einem Sharp LCD konnte ich einen Pixel entdecken.
Man muß allerdings schon sehr nahe an das Panel gehen, und
die einzelnen Pixel begutachten.

Jetzt muß ich erstmal abwarten, was passiert.
Jedenfalls fühl ich mich nicht ganz alleine, und mein Verkäufer versteht mich.
Leider bin ich anscheinend der erste, dem das entweder aufgefallen ist,
oder alle anderen gucken einfach nicht so genau hin.

Leben kann ich mit diesem Fehler auf keinen Fall, gerade im Videotext stört das doch arg.
Und bei einem Preis con ca 11000 DM ( nicht Euro )
kann man doch verlangen, das das behoben wird.
@ Danko ... sehe ich auch so. Aber man kann sich natürlich
schön darauf rausreden ......
Auf der Pioneerseite war ich auch schon ... nix zu finden
@ Chtüter ... der ist noch nicht einmal 4 Wochen alt. Was meinst du mit Pixel Minus ?
@ Rick2k ... Du hast recht, ich hätt lieber dann auch noch draufgezahlt, aber das konnte ich ja nicht ahnen. Laut Verkäufer soll es ja bei Plasma keine Pixelfehler geben.
@jw .... siehe oben :-)

so, bis denne, Horrido !
Chrüter
Inventar
#13 erstellt: 16. Nov 2004, 19:32
Hi Hurzer

Ich meinte die "toten Pixel"

Ich würd da dran bleiben, unbedingt, und auf Wandlung pochen, man kann die Argumentation auch mal umkehren...in etwa; Wenn ich schon nach den ersten 4 Wochen einen Pixelausfall habe, wie ist dies denn nach 4 Monaten oder
1 Jahr?

Ich bin der Meinung das Panels in dieser Preisklasse keinen einzigen Pixelfehler aufweisen dürfen. Punkt und aus. Alles andere sind Hersteller-Floskeln. Ansonsten Wandlung.

Ich hab 2x wandeln lassen müssen.

Gruess
Dani


[Beitrag von Chrüter am 16. Nov 2004, 19:33 bearbeitet]
Bass-Oldie
Inventar
#14 erstellt: 16. Nov 2004, 19:49
@ Dani

Mein Händler hat momentan Land unter wegen dem ganzen DVB-T Hype hier in der Frankfurter Gegend. Gott und die Welt will erklärt haben was das ist, wie das geht, etc.

Die gehen erst zum Media Markt, und alles was sie dort nicht verstanden haben lassen sie sich noch einmal von dem Laden an der Ecke erklären. Der würde (sich) auch lieber (blöd stellen und) verkaufen.

Wir haben uns drauf geeinigt, dass die Garantiezeit keinesfalls ausläuft, die Meldung ist registriert. Sooo stören tut es ich ja nicht, will nur vermeiden, dass es vergessen wird.
Geht auf Wiedervorlage
Chrüter
Inventar
#15 erstellt: 16. Nov 2004, 19:58
Alles klar. ... drum meinte ich ja auch... rethorisch und taktisch

Gruess
Dani
Hurzer
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 17. Nov 2004, 00:23
Hier mal das, was Pioneer mir zwecks Garantie geschickt hat
Herstellergarantie für DVD-Player, DVD-Rekorder und Consumer-Plasma-TV-Produkte auf 24 Monate erweitert.

Seit dem 01. Dezember 2002 gewährt Pioneer eine erweiterte Garantie von 24 Monaten. Sie gilt für alle ab diesem Stichtag erworbenen Home-HiFi DVD-Videoplayer, DVD-Videorekorder und Consumer-Plasma-TV-Produkte. Eine Regelung, die bislang schon für alle Audio-Produkte galt.

Mit der Vereinheitlichung der Garantieleistung im Bereich Home Entertainment trägt Pioneer zum einen den hohen Qualitätsansprüchen der Kunden Rechnung. Zum anderen ist die Garantieverlängerung Ausdruck des Vertrauens in die Qualität und Zuverlässigkeit der Produkte.

Die neue 24-Monate-Herstellergarantie gilt mit Kauf ab 01. Dezember 2002, auch wenn die beiliegenden Hinweiskarten während einer Übergangszeit noch die alte Regelung ausweisen.

Für IT-Produkte und Profisysteme bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.


Neues Gewährleistungsrecht - Freiwillige Hersteller-Garantie

Am 1. Januar 2002 trat das neue Gewährleistungsrecht in Kraft, mit dem die europäische Richtlinie zum Kauf von Verbrauchsgütern umgesetzt wurde. Damit verlängert sich die bisherige Gewährleistung von 6 Monaten auf 24 Monate ab Übergabe der Ware. Dennoch ist diese Gewährleistung keine 24-monatige Vollgarantie.

So muss bei der Gewährleistung die Ware zum Zeitpunkt der Geräteübergabe mängelfrei sein. Ist sie das nicht, hat der Käufer demnächst 2 Jahre Zeit, die beim Kauf vorhandenen Mängel zu reklamieren. Der Handel haftet nur für Fehler, die bereits bei Lieferung vorlagen. Während der ersten 6 Monate sind Handel und Industrie beweispflichtig, wenn sie vom Gegenteil überzeugt sind. In den verbleibenden 18 Monaten muss dagegen der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.

Viel weitgehender als die neue Gewährleistungsregelung ist aber die seit Jahren praktizierte Hersteller-Garantie, die der Käufer zusätzlich zur gesetzlichen Regelung erhält und die freiwillig vom Hersteller erbracht wird. Sie bietet dem Kunden weitgehende Vorteile. Denn vorhandene Mängel werden nicht nur zum Zeitpunkt des Geräteübergangs abgedeckt, sondern über einen gesamten Zeitraum von 12 oder gar 24 Monaten ab dem Kauf.

Die Garantiezeiten werden sich durch das neue Gesetz nicht ändern. Pioneer bietet schon lange eine freiwillige Garantie für 12 bzw. 24 Monate - abhängig vom Produkt. So gilt eine 2-Jahres-Garantie für alle Home-Audio-Produkte. Dazu zählen alle Audio-Komponenten. Für seine übrige Produktpalette einschließlich Car Electronics gilt eine 1-jährige Garantie. Auch die neuen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Gewährleistungsrecht wird Pioneer ab dem Inkrafttreten am 1. Januar 2002 erfüllen.

Ich finde das sagt gar nichts aus.

@Chrüter .... Du hast absolut recht. Ich werde am Ball bleiben. Das ist so, als hätt mir eine Werkstatt an meinem Neuwagen einen Kratzer hinterlassen.

Zum Glück scheinen die Verkäufer auf meiner Seite zu sein.
Das wird sich aber dann erst noch rausstellen denke ich.
Hab vorhin nach dem Einschalten wie ein böder den fehlerhaften Pixel gesucht. Hatte schon die Hoffnung das das wieder iO ist. Hab ihn dann aber doch wieder gefunden, und nachdem man weiß wo der ist, ist man krampfhaft damit beschäftigt den beim gucken immer rauszufinden. Bei 2,5 bis 3m Abstand gar nicht so einfach. Aber spätestens beim RTL Videotext sitzt da der kleine schwarze Teufel im gelb rum.


Was aber genauso frustrierend ist, ist die Tatsache das einem keiner
sagen kann, ob nun die Ansteuerelektronik, oder das Pixel selbst defekt ist.

Irgendwie gewinnt man da den Eindruck, das die Techniker selbst davon keine Ahnung haben, oder nicht wissen wie so etwas zu beheben ist. Man muß doch irgendetwas überprüfen können.

Ich hoffen nur das sich das ganze nicht genauso wie bei meinem Nachbarn entwickelt.
Da hatte der Verkäufer nämlich null Bock, auch nur einen Finger zu krümmen.
( Fehlerhafte Graustufendarstellung )
Das ganze hatten wir dann selber rausbaldovert, nachdem wir
einen guten DVD Player mit Faroudja Scaler über Componente angeschlossen hatten.
Der Verkäufer hatte nun echt keine Ahnung.

So bis demnächst, die Matratze ruft, Horrido Männer !!!
danko
Inventar
#17 erstellt: 17. Nov 2004, 02:25
Hi Hurzer!

Na da hast du dir doch selbst die Antwort gegeben.
Gerät <6Monate bedeutet also keine Pixelfehler akzeptieren da Gewährleistung. Da muss dann eben der Händler in den sauren Apfel beissen und das Gerät zurücknehmen oder umtauschen.
Gerät >6Monate bedeutet das sich der Händler mit der Beweislastumkehr schön aus der Pflicht herausmanövrieren kann. Das bedeutet dann zwar nicht dass man nun keine Garantieleistungen mehr erwarten kann sondern de facto mit den speziellen Klauseln der freiwilligen Herstellergarantie leben muss.

CU Danko
diba
Inventar
#18 erstellt: 17. Nov 2004, 17:14

danko schrieb:
Gerät <6Monate bedeutet also keine Pixelfehler akzeptieren da Gewährleistung.

Wie kommst du darauf, wo steht sowas. Im übrigen handelt es sich anscheinend um einen Subpixel-Fehler (1 Pixel = 3 Farb-Subpixel, für weitere Wortklaubereien ).
danko
Inventar
#19 erstellt: 17. Nov 2004, 22:47

diba schrieb:
Wie kommst du darauf, wo steht sowas.


Wenn wir uns mal darauf einigen könnten ob ein Pixel- oder Subpixelfehler einen Defekt im Sinne der Gewährleistung darstellt wäre die Sache ganz schnell geklärt.
Dann würde das nämlich bedeuten das in jedem Fall der Händler für Reparatur, Umtausch oder Minderung zuständig ist und du als Kunde auch nicht die Beweislast trägst ob es sich um einen Herstellungsfehler handelt.
Wenn das Gerät natürlich älter als sechs Monate ist kann sich der Händler mit dem Spruch "Den Defekt hatte er aber bei der Ausliefung noch nicht!" aus der Affäre ziehen und noch großzügigerweise die Reparaturauftrag im Rahmen der Herstellergarantie auslösen.

!!Versteht doch endlich mal das die restlich 18Monate Gewährleistung voll für die Katz sind wenn der Händler sich querstellt!!

In der Herstellergarantie (Freiwillige Leistung des Herstellers) kann dieser dann beliebige Klauseln reinbauen was unter Garantie fällt und was nicht. So kann er z.B. Pixelfehler bis zu einer bestimmten Anzahl von der Garantie ausschliessen. Das kann der Händler innerhalb der ersten sechs Monate der gesetzlichen Gewährleistung IMO nicht.

Einen Neuwagen mit zwei drei bösen Kratzern im Lack würdet ihr doch auch nicht zum vollen Preiskaufen nur weil der Händler sagt "Aus drei bis vier Metern Entfernung sieht man die eh nicht mehr".

CU Danko


[Beitrag von danko am 17. Nov 2004, 22:49 bearbeitet]
Hurzer
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 17. Nov 2004, 22:56
@Danko . Danke für die Info.
Stimmt, die restlichen 18 Mon sind für die Katz.
Die Frage ist doch nur, ob so etwas vor Gericht bestand hat.
( Mal übertrieben )
Kann denn jedweglicher Pixelfehler bei einem Neugerät
beanstandet werden, bzw was sagt der Hersteller dazu.

Muß er so Kulant sein, das Panel dann zB zu tauschen ??
Oder kann er mit dem Argument kommen, den Fehler sieht man ab einem Abstand von ..... nicht mehr, daher auch keine Garantie.

Fahre morgen zu meinem Händler, mal sehen was sich dann
herausstellt.
Ein Sakndal ist nur, das man darauf vorher nicht hingewiesen wird, das so etwas passieren kann.
Wie ja schon gesagt ist ja selbst der Händler baff gewesen,
als er von Pixelfehler bei Plasma gehört hat.

Mich würde nur mal interessieren, ob jemand bei Pioneer schon damit so seine Erfahrungen gemacht hat ......
Mara_Toni
Stammgast
#21 erstellt: 17. Nov 2004, 23:14
Hallo Danko,

ich fürchte nur, dass du das völlig falsch siehst:


Einen Neuwagen mit zwei drei bösen Kratzern im Lack würdet ihr doch auch nicht zum vollen Preiskaufen nur weil der Händler sagt "Aus drei bis vier Metern Entfernung sieht man die eh nicht mehr".


Laut Pioneer handelt es sich bei einem (oder bis zu 10)Pixelfehler eben nicht um einen bösen Kratzer, sondern um einen hinnehmbaren Fehler.

Im Gegensatz zum Autobeispiel kann ein Pixelfehler nicht beseitigt werden.

Mara Toni
Bass-Oldie
Inventar
#22 erstellt: 17. Nov 2004, 23:21

Im Gegensatz zum Autobeispiel kann ein Pixelfehler nicht beseitigt werden.


Naja, einen Grund mehr auf einen Tausch zu drängen, oder?
Und wenn man "nur" einen Preisnachlass erhandelt...
danko
Inventar
#23 erstellt: 18. Nov 2004, 00:40

Mara_Toni schrieb:
Hallo Danko,

ich fürchte nur, dass du das völlig falsch siehst:

Laut Pioneer handelt es sich bei einem (oder bis zu 10)Pixelfehler eben nicht um einen bösen Kratzer, sondern um einen hinnehmbaren Fehler.



Das kann Pioneer bezogen auf ihre freiwillige Herstellergarantie ja durchaus vorschreiben. Nur ist eben der Händler dein Ansprechpartner in Sachen Gewährleistungsfragen. Genau darum geht es ja. Das dein Händler nicht so einfach sagen kann das dieser Fehler hinzunehmen sei. Der hat dir für dein Geld ein einwandfreies Produkt zu liefern und das schließt IMO das Vorhandensein von Pixelfehlern aus.

Bitte verwechselt doch nicht Herstellergarantie als freiwillige Leistung mit der gesetzlichen Gewährleistung.

CU Danko


[Beitrag von danko am 18. Nov 2004, 00:42 bearbeitet]
Hurzer
Ist häufiger hier
#24 erstellt: 19. Nov 2004, 15:56
@ Mara Toni
Die Frage ist ja nur, ob man das hinnehmen muß. oder nicht.
Wie ist das gesetzlich geregelt?
Wenn so ein Pixel nach 1-2 Jahren defekt ist, gut dafür kann dann der Hersteller auch nichts.
Aber nach 3 Wochen und bei dem Preis ist das doch sehr ärgerlich, und verdirbt einem jede Freude am gucken.


Bis jetzt hat sich noch nicht viel getan. Leider sind alle
Aussendienstmitarbeiter von Pio krank. Muß ich bis nächste Woche warten.

PS: Der Service von Pioneer sagte mir, wenn ich damit nicht leben kann, muß das Panel komplett ausgetauscht werden.
Also müssen die das ja auch schon einmal gemacht haben.

@ Alle: wer hat den noch bei seinem Pioneer einen Fehler ?
Hurzer
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 20. Nov 2004, 21:03
Stand der Dinge ....

Mein Cousin ist Kaufmann. Dieser meint:
Bei einem technischen Fehler kommt die Garantie zum tragen.
Bei diesem technischen Fehler, kommt es nicht darauf an, ob man ihn sieht oder nicht, Tatsache ist das er da ist.
Daher muß, wenn eine Instandsetzung nicht möglich ist,
das komplette Panel ausgetauscht werden.
Sonst wäre die Garantie ad absurdum geführt.

Natürlich wäre es dem Hersteller lieber, einfach die Hände in den Schoß zu legen, und nichts zu machen.
( Kostet ja dann auch nix )
Aber: wird man beim Kauf des Geräts nicht darauf hingewiesen, daß dieser Fehler auftreten kann,
hat der Verkäufer das Problem.
( Übrigens steht darüber ja auch nix in der Bedienungsanl.
bzw im Garantieschein )

Wenn es nun hart auf hart kommt:
( Mann geht ja immer vom schlimmsten aus )
Soll der Verkäufer einem das schriftlich geben, daß dieser
Pixelfehler zu tolerieren ist. ( Ähnlich ISO Norm bei LCD
Monitoren ... was aber auch fraglich ist )
Und dann geht man einfach mit diesem Schriftstück vor Gericht. Ich möchte nicht wissen, wie viele Kunden sinch einfach abspeisen lassen, ohne von ihrem Recht gebrauch zu machen. ( Dem Hersteller wird´s recht sein )

Ansonsten wäre wirklich die Garantgie völliger Quatsch.

zu anderen Plasmas ........
Der von meinem Nachbarn ist bereits über 1 Jahr alt, und hat nicht den kleinsten Pixelausfall. ( Panasonic )

Ich denke mal ich hab da evtl ein Montagsprodukt erworben.
Mir stellt sich nur die Frage, warum man so etwas nicht
Instandsetzen bzw überprüfen kann ..... Es muß ja nicht am Panel liegen, kann ja auch die Ansteuerung sein.
Und das liesse sich sicherlich beheben.

Aber egal, einen Pixelfehler nach ca 1 Monat toleriere ich nicht, weil das Ding einfach zu viel Geld verschlungen hat.
Wenn so etwas nach 2 Jahren auftreten würde, wär´s was anderes.
Man stelle sich nur vor, der Pixel daneben geht auch noch hinüber. Damit wird der schwarze Punkt immer größer.

Also, falls mein Verkäufer nicht bis spätestens nächsten
Dienstag mit einer Antwort kommt, wird es schriftlich.


Gruß an alle Forumuser !!

@ Bass Oldie: lass Dich nicht einfach abspeisen.
Aber warum soll es am HDMI Kabel liegen. Ich denke das ist nur Zufall.
@Wishbone: gilt nur für bestimtte LCD Fernseher. Schau mal
in den Anzeigen von Zeitschriften, die haben damit geworben.
@Danko: angeblich gibt es eine ISO Norm für LCD Monitore.
Und wenn nirgens etwas vermerkt ist, muß einfach der Hersteller haften. Dafür ist die ganze Geschichte viel zu teuer.
@Rick2k: So billig war das gar nicht. Und ich bin extra zum
Fachhandel gegangen, anstatt über Vehns zu bestellen.
Einfach wegen dem Service. Den gibt´s bei Vehns nu überhaupt nicht !!! ( Weil über EU bestellt wird ) Aber die sind tierisch billig im Angebot.
Hurzer
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 20. Nov 2004, 21:44
Nachtrag .... hab mal etwas über das Garantierecht erstöbert:
Verbesserte Beweislastregelung
Wesentlich verbessert wird die Beweissituation für KonsumentInnen: Tritt demnach ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung/Leistung auf, so wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war (in der Praxis bedeutet dies, dass die Beweislast beim Unternehmer liegt). Nachher müssen die KonsumentInnen den Nachweis erbringen, dass die Sache/Leistung bei Übergabe/Lieferung mangelhaft war.

Wie werden die Mängel behoben?
Die Abstufung der Gewährleistungsbehelfe (Vorrang für Verbesserung oder Austausch) ist neu und ändert die Rechtslage zuungunsten des Verbrauchers.


Zum Ersten kann der Konsument selbst entscheiden, ob er die Ware repariert oder ersetzt haben will, beides ohne Spesen, es sei denn, eine der beiden Lösungen ist unvergleichlich teurer oder aufwendiger gegenüber der anderen.
Was heißt " unvergleichlich teurer oder aufwendiger"? Ein Beispiel: wenn der Schaden durch eine kleine Reparatur behoben werden kann, ist es unvergleichlich aufwendiger, vom Händler gleich die Ersetzung der Ware zu verlangen. Diese kann dann verlangt werden, wenn die Reparatur misslingt oder schlecht ausgeführt wird.
Ist der Schaden hingegen schwerwiegend, so dass das Gerät überhaupt nicht mehr funktioniert, ist eine Reparatur langwierig oder bringt sie dem Konsumenten große Nachteile, so ist die Forderung nach Ersetzung der Ware durchaus berechtigt.
Und wenn sich die Reparatur in die Länge zieht? Das Gesetz sieht vor, dass Reparatur und Ersatz innerhalb einer "angemessenen Zeit" erfolgen müssen, was immer darunter zu verstehen ist. Es ist jedenfalls ratsam, im Falle von langen Wartezeiten schriftlich einen Rückgabetermin, bzw. einen Termin für die Ersetzung der Ware einzufordern.
Zu unterstreichen ist in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass dem Konsumenten keinerlei Spesen für Post oder Spedition, sowie für Arbeitsleistung oder Material verrechnet werden dürfen.
In drei Fällen kann der Konsument eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Vertrages verlangen (diese Kriterien waren bereits bisher vom Gesetz vorgesehen, Art.1492 ZGB):
- die Reparatur oder die Ersetzung sind unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig;
- der Verkäufer hat nicht innerhalb eines angemessenen Termins (s. oben) für die Reparatur oder für die Ersetzung gesorgt;
- die Reparatur oder die Ersetzung bringen für den Konsumenten unzumutbare Nachteile mit sich.
Bedingungslose Anwendung der neuen Gesetzesnormen
Am Prinzip, welches bereits im Gesetz über die missbräuchlichen Klauseln festgeschrieben ist und welches besagt, dass jeder Vertrag ungültig ist, welcher die Rechte des Konsumenten nicht berücksichtig, wird ausdrücklich festgehalten. Der Konsument kann in keiner Weise gezwungen werden, auf die vom Gesetz vorgesehenen Rechte zu verzichten.

Vertragliche Garantie
Demgegenüber kann der Verkäufer oder der Produzent dem Konsumenten weitergehende Garantieleistungen anbieten, zusätzlich zu jenen, welche das Gesetz vorsieht.

Kassabeleg oder Steuerbeleg
Es ist von grundlegender Wichtigkeit, den Kassabeleg und den Steuerbeleg mindestens 26 Monate lang aufzubewahren. Ohne Beleg wird der Nachweis von Kauftermin und Kaufort schwierig.

Ab wann sind die neuen Normen anwendbar?
Das Gesetz hat seit 23. März 2002 Gültigkeit. Für Waren oder Dienstleistungen, die vor diesem Datum erworben wurden, gilt das Gesetz nicht. In diesen Fällen wird das alte Gesetz über die Garantie (Art. 1460 ff) angewandt. Dieses Gesetz bleibt neben dem neuen Gesetz in Kraft.

Stand 04/2002
Quelle: Internetseite schlag mich totweissichjetzauchnichmehr
Bass-Oldie
Inventar
#27 erstellt: 21. Nov 2004, 01:51

@ Bass Oldie: lass Dich nicht einfach abspeisen.
Aber warum soll es am HDMI Kabel liegen. Ich denke das ist nur Zufall.


Ich hatte meines Wissens nie einen Zusammenhang mit dem HDMI Kabel erwähnt.
Es ist mir halt nur bei den Tests, die ich für das Kabel gemacht habe, erstmalig aufgefallen.
Es hat mit Sicherheit nichts mit dem HDMI Kabel zu tun.
danko
Inventar
#28 erstellt: 21. Nov 2004, 03:22
Hallo Hurzer!

1.
Also grundsätzlich ist immer der Händler dein Ansprechpartner Nr.1 wenn es um die Gewährleistung geht.
Der Kaufvertrag wurde ja schliesslich mit selbigem und nicht mit dem Hersteller abgeschlossen.

2.
Herstellergarantie und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedlich Dinge und sollten nicht durcheinandergewürfelt werden.

3.
Alles was der Hersteller aus seiner Herstellergarantie ausschliesst hat auf die gesetzliche Gewährleistung nicht den geringsten Einfluss.

4.
Du hast ein Anrecht auf mängelfreie Ware. Ein Pixelfehler stellt ganz eindeutig einen Mangel im Sinne des BGB dar.

5.
Für Plasmadisplays gibt es keine verbindliche Norm welche die Geräte in Pixelfehlerklassen einteilt. Pioneer hat ausser dem auch weder auf der Produktseite zu diesem Gerät noch in der Bedienungsanleitung auf einen solchen Umstand hingewiesen. Es kann somit davon ausgegangen werden das absolute Pixelfehlerfreiheit ein entscheidendes Kaufkriterium für dieses Gerät war.


Du kannst also ganz ruhigen Gewissens zu deinem Händler gehen und ein pixelfehlerfreies Gerät einfordern. Es gibt absolut nichts was der Händler gegen deinen Anspruch machen könnte.

CU Danko
Hurzer
Ist häufiger hier
#29 erstellt: 21. Nov 2004, 23:00
@ Danko:
Danke für die Info.
Das muß man sich doch auch erst mal klar machen,
da einem ja immer vorgegaukelt wird, dem wäre nicht so.
( Auskunft zB von Pioneer )
Ich werde also beharrlich darauf bestehen, und mein Recht
als Käufer auf jeden Fall durchsetzen.
Sei es auch vor Gericht. ( Falls es so weit kommen sollte )
Daher werde ich auch spätestens am Di einen Brief an meinen
Verkäufer verfassen, um dies " Anzuzeigen ".
( Falls sich bis dahin nichts getan hat )
Es ist mir auch verständlicherweise völlig egal, wie lange
die für den Austausch brauchen. ( Neubestellung ca 5 Wochen )
Das Ding ziehe ich durch.

Ich hoffe das andere mit ähnlichen Problemen hier evtl
Hilfe vorfinden.

Gruß an alle !! und Horrido !!
BlackCloud
Stammgast
#30 erstellt: 20. Dez 2004, 11:52
Hallo Hurzer!

Ich bin seit ca. 4 Wochen stolzer Besitzer eines PDP435 Panels. Leider musste ich, wie auch du, vor 2 Tagen feststellen, dass ein Pixelfehler in der Mitte des Panels sein unwesen treibt. Mit geht es genauso wie dir, dass ich ständig den kleinen Punkt suche. Ich werde, wie du schon geschrieben hast, beim Händler nachfragen, ob sich auf Garantie etwas machen lässt.
Gibt es bei dir Neues zu dem Thema?

PS.:
Ich hab gelesen, dass wenn Einbrenneffekte auf dem Panel sichtbar sind, kann man diese durch anzeigen eines sehr hellen weißen Bildes (zB.: durch eine PF-Test-Disk) mildern oder sogar total entfernen! Kann das Jemand bestätigen?
Hurzer
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 20. Dez 2004, 18:09
@ Black Cloud.
Bis jetzt hat sich nicht sehr viel getan.
Service war vor Ort etc. ohne Erfolg.
Leider handelt es sich laut Aussagen von Pioneer NICHT um einen Garantiefall, sondern Kulanz.
Das ganze muß Dein Händler veranlassen. Da nun gerade das Weihnachtsgeschäft boomt, wird das wohl noch etwas dauern.
In Deiner Bedienungsanleitung ist vermerkt, das man damit leben muß. - siehe auch Einbrenneffekte.
Bei mir verschwinden solche Effekte, zB durch Cinemascopebalken wenn Du Fernsehen im Vollbild schaust.
Hab mir die Herr der Ringe ext reingezogen, und danach dann auch leichte Balken gehabt. Geht aber wieder weg.
Du kannst ein weiß und ein Blaubild von DVD wiedergeben,
steht aber in einem anderen Thread. - Burosch Referenz DVD.


Sei mal so gut und Poste hier dann Deinen Er-, bzw Mißerfolg.

Bis denne, MFg Patrick
haze1
Ist häufiger hier
#32 erstellt: 20. Dez 2004, 18:29
Bei uns in der Schweiz gilt für Pioneer Plasmas, sofern bei einem offiziellen Pioneer Händler gekauft, "Null Tolleranz"! Sprich ein Pixel und das Pannel geht zurück. Ausserdem wird die Garantieleistung erhöht, ab Januar nicht mehr 3 Jahre on-site, sondern deren 5.

Es lohnt sich also ein bisschen mehr zu bezahlen und dafür den vollen Service zu geniessen, anstatt beim billigsten Internet Händler zu bestellen....

cheers
haze
Hurzer
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 20. Dez 2004, 22:22
@ Haze !
Mein Gerät wurde sogar aufgrund des Service beim Händler gekauft.
Leider stellt sich im nachhinein heraus, daß dieser sich
jedenfalls z Zt noch nicht richtig bemüht.
Also in Deutschland soll das ganze laut Pioneer keine
Garantieleistung sein, sondern KULANZ !

Wird sich wohl in diesem Jahr auch nicht mehr sehr viel tun,
da nun bald Wihnachten und Sylvester ist.

Mfg aus Berlin
Bass-Oldie
Inventar
#34 erstellt: 20. Dez 2004, 22:28
Hallo Hurzer,

ich habe eben einmal eine Serviceanfrage bei Pioneer gestartet, da sich mein Händler leider auch nur umdreht und auf Pioneer verweist. Da hatte ich deutlich mehr erwartet. Na, mal sehen was dabei rauskommt.

Ich lasse dir den Taxt mal per PM zukommen.
diba
Inventar
#35 erstellt: 04. Jan 2005, 16:25
Ist da eigentlich noch was "rausgekommen"?
Bass-Oldie
Inventar
#36 erstellt: 04. Jan 2005, 17:30
Nein, es fand noch kein Besuch durch den Service von Pioneer statt. Ist aber seit vor Weihnachten avisiert...
haze1
Ist häufiger hier
#37 erstellt: 04. Jan 2005, 17:49
Mal eine Frage. Wurde das Gerät von einem "authorized Pioneer reseller" gekauft, oder von einem Internet Händler?
Bass-Oldie
Inventar
#38 erstellt: 04. Jan 2005, 18:15
Ganz normal, von dem netten authorisierten Händler nebenan.
Hurzer
Ist häufiger hier
#39 erstellt: 07. Jan 2005, 14:33
Es geschehen noch Zeiten und Wunder.
Laut meinem Händler soll mein Plasma nun endlich Ende
Januar ausgetauscht werden.
Ich musste zwar selber telefonisch bei meinem Händler nachfragen, aber an dieser Stelle sei auch einmal darauf hingewiesen, daß die Jungs auch zu tun haben.
Summa summarum nach ca. 2 Monaten des Bangens, ist nun
endlich Licht am Ende des Tunnels.

Noch folgendes:
Laut Pioneer handelt es sich nicht um einen Garantiefall,
sondern Kulan. In der Bedienungsanleitung wird darauf hingewiesen, daß Einbrenner und Pixelausfälle NICHT unter
Garantie fallen sollen. So ganz kann ich das nicht nachvollziehen, ob das Rechtens ist, aber egal.
Wer sich also nun in seiner Kulanz vernachlässigt fühlt,
" weil sein Verkäufer keine Zeit, bzw der Aussendienstmitarbeiter von PIO nicht im Dienst "
wende sich vertrauensvoll an Frau Glöckel von Pioneer.
Die wirklich nette Dame kann das zumindest weiterleiten.
Rufnummer läßt sich über Herrn Ullrich beziehen.
( siehe anderen Thread )


Wenn demächst also wieder was passiert, dann poste ich erneut.

Ich denke mal an dieser Stelle, daß Pioneer einfach möchte, das die Kunden mit Ihren Plasmas auch zufrieden sind.
Daher gehe ich davon aus, daß Pixelausfälle dann auch ausgetauscht werden.

Gruß und Frohes Neues an dieser Stelle aus Berlin
haze1
Ist häufiger hier
#40 erstellt: 07. Jan 2005, 14:40
Mein Händler in der Schweiz hat mir vor kurzem erzählt das Pioneer das "high-end" Segment deutlich dominieren möchte. Deshalb wird auch bald die Garantie auf die Plasmas deutlich erhöht (5 Jahre on site). Bei meinem Händler habe ich eine Null-Pixel Garantie gehabt, aber mein Pannel hat zum Glück keine.
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