Garantieverlängerung beginnt wann?

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Warumauchnicht
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 25. Mai 2018, 16:47
Moin,
ich bekomme zwei Sony Garantieverlängerungen. Es stellt sich die Frage, wann die beginnen? Die gesetzliche Gewährleistung beginnt mit der „Ablieferung der Sache“ BGB §438.
Die Sony Garantieverlängerung beginnt „zum Zeitpunkt des Produktkaufs“. Was immer das ist?
und
Diese Garantieerweiterung stellt eine Erweiterung der Sony Standardgarantie für das 3. bis 5. Jahr nach dem Datum des Ersterwerbs gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg dar.

Die zwei Formulierung kommen daher, dass mir einmal AGBs und dann noch "Sony Bedingungen für die
Erweiterte Garantie Erweiterte Garantie mit Pannenschutz" vorliegen.

Habe einen TV am 19.02 bestellt und angezahlt .Wurde am 16.03. geliefert und von mir bar die Restzahlung geleistet.
Grüße
Dirk


[Beitrag von Warumauchnicht am 25. Mai 2018, 16:55 bearbeitet]
Hüb'
Moderator
#2 erstellt: 25. Mai 2018, 16:58

Die Sony Garantieverlängerung beginnt „zum Zeitpunkt des Produktkaufs“. Was immer das ist?

Hallo,

der "Kauf" sollte der Abschluss des Kaufvertrages, was von dessen Erfüllung (Geld- und Warenübergang) zu abstrahieren ist.

Viele Grüße
Frank
Warumauchnicht
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 25. Mai 2018, 17:22
Hört sich sinnvoll an. Ist durch Angebot und Annahme ein Kaufvertrag zustande gekommen, ist der "Kauf" zustande gekommen.
Wenn ich bestelle und z.B. 6 Monate auf die Lieferung des Sony TV warte, beginnt die gesetzliche Gewährleistung erst zu laufen am Auslieferungstag, es sind aber schon 6 Monate der freiwilligen Sony Garantie vergangen?
Hüb'
Moderator
#4 erstellt: 25. Mai 2018, 17:33
Dem wäre dann so.
Wobei es natürlich sinnvoller wäre, wenn sich die Garantie der normalen Garantie anschlösse.
Ich würde mal direkt bei Sony bzw. - besser noch dem Händler - nachfragen.

Warumauchnicht
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 25. Mai 2018, 17:36
Habe nach meiner ersten (nicht so dollen) Erfahrung mit der Sony Garantieverlängerung ja genug Sony Kontakte. Habe da schon hingeschrieben und auch zum Verkäufer der Garantie.
Warumauchnicht
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 26. Mai 2018, 09:33
Mein 6 Monats Beispiel funktioniert nicht. Ich hätte das Gerät in dem Fall nicht fristgerecht bei Sony registrieren können, da ich es ja in den ersten 2 Monaten nach Vertragsschluss noch gar nicht gehabt hätte.
TommyLe
Stammgast
#7 erstellt: 13. Jun 2018, 01:42
Hast du Neuigkeiten in der Sache? Ich habe quasi das gleiche Problem.

Beispiel:

Sony W905 beispielsweise am 07.01.2014 gekauft, Garantiekauf 4-Jahres-Garantie im SonyStyle-Shop am 15.07.2014.

Wie lange gilt die Garantie nun? Ab Kauf des TV oder ab Kauf der Verlängerung (!). Die Bedingungen reden von einer Verlängerung des Garantiezeitraums ab KAUF.

Damit kann aber nicht der Kauf des TV gemeint sein, wenn es möglich ist, die Garantie sechs Monate später zu kaufen, aufzubuchen und das als eine verkürzte Verlängerung zu werden; meine Versicherungsunterlagen reden allerdings tatsächlich vom Beispiel 07-01-14 als Kauf und Ende 07-01-18.

Ist das Datum korrekt gesetzt oder möglicherweise im US-Format? Dafür würden die Spiegelstriche sprechen, auch wenn das sonstige Dokument in Deutsch gehalten ist.

Ich habe damals nicht darauf geachtet. Und nun stehe ich ohne Garantie da.....aber mit einem Defekt.

Grr.... Kulanz von Sony ist nicht zu erwarten, vermute ich......?!


Hast du einen kompetenten Ansprechpartner? Es kann ja nicht sein, dass ein 1500 Euro-Gerät + Garantieverlängerung genau kurz nach der Verlängerung defekt wird......
Warumauchnicht
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 13. Jun 2018, 10:27
Wenn ich das richtig sehe, dann hast du damals eine Versicherung gekauft? Man hatte 2014 die Wahl zwischen einer Sony Garantieverlängerung auf 3 oder 5 Jahre und einer Versicherung für insgesamt 4 Jahre. Konnte man alles auf der Sony Homepage damals kaufen.
Bei den Garantieverlängerungen ist tatsächlich einzig das Rechnungsdatum für Sony ausschlaggebend. Wann die Ware und das Geld übergeben wurden, ist völlig unerheblich.
Wenn das in den 4 Jahres Versicherungsbedingungen auch so mit dem "Kauf" definiert ist, wovon ich ausgehe, dann hast du keine "Garantie" mehr. Der Versicherungs-Vertrag lief vom 07. Januar 2014 bis zum 07. Januar 2018.
Sony ermöglichte im ersten Jahr nach Kauf (Rechnungsdatum) des TV den Abschluß einer Garantieverlängerung/Versicherung. Wann genau die Garantieverlängerung/Versicherung abgeschlossen wurde, ist für die Laufzeit aber letztlich unerheblich.
Mit Kulanz würde ich nicht rechnen, aber versuchen kann man es natürlich. Man hat ja nichts zu verlieren.
cro.DE@eu.sony.com

Grüße
Dirk


[Beitrag von Warumauchnicht am 13. Jun 2018, 21:17 bearbeitet]
TommyLe
Stammgast
#9 erstellt: 29. Mai 2023, 19:03
Nachtrag: Es gab damals keine Kulanz.
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