Bei Redcoon Bestellen?Probleme beim evtl.zuruecksenden?

+A -A
Autor
Beitrag
kalteis
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 08. Jan 2007, 14:19
Hallo,moechte evtl.den Pana bei Redcoon bestellen!Hat da jemand schon erfahrung falls man den Pana aus irgendeinen Grund zuruecksenden muss?Wie ist es dann mit den Versandkosten,uebernimmt das bei einen Tausch Redcoon?Oder bei einer nur zurueckgabe bekommt man diegezahlten Versandkosten wieder erstattet?Und wie ist es mit der Pana Vor-Ort-Garantie,hat man die Automatisch oder muss ich etwas beachten?Liefert Redcoon schon die Pana fuer den Deutschen Markt oder auch z.b. fuer den Franzoeschischen?Lg MONI
iceage
Stammgast
#2 erstellt: 08. Jan 2007, 14:34
Habe keine Probleme bei einer Rücksendung an Redcoon gehabt. Alles lief völlig unproblematisch. Kosten trägt der Versender, aber ist doch alles gesetzlich geregelt, Fernabsatzgesetz. Kann Redcoon grundsätzlich nur empfehlen. Muss Dir allerdings von Hifi-Edition respektive deren Ableger Preisalarm 24 dringend abraten.
wick3d
Stammgast
#3 erstellt: 18. Jun 2008, 19:52
Hi!

Ich klinke mich hier mal ein, weil ich nächsten Monat wohl nen TH-42PX80E bei redccon bestellen werde... Habe nur keinen Bock auf irgendein EU-/Grau-Import oder auf ehemalige Rückläufer (B-Ware): Versendet redcoon sowas oder kann ich ebi denen sicher sein, dass ich ein "ordneltiches" Neugerät erhalte???

vG
MiKa-39
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 18. Jun 2008, 22:14
Habe gestern meinen TH-42PX80 von redcoon geliefert
bekommen. Hatte dort auch schon meinen Yamaha RX-V 361 ohne
Probleme bestellt. Und die Preise sind dort unschlag bar.

Alles orginal Geräte und in orginal Verpackung vom Hersteller.


[Beitrag von MiKa-39 am 18. Jun 2008, 22:14 bearbeitet]
Yumi77
Schaut ab und zu mal vorbei
#5 erstellt: 18. Jun 2008, 22:16
Also soweit ich weiß gibt es vom PX80 nur zwei Modelle. Einmal die PX80 E Version, wobei "E" für Europa steht und die PX80 "U" Version, wobei "U" für U.S. steht. Ergo gibt es keine EU Grauimporte, weil in Europe wohl überall das gleiche Gerät verkauft wird.

Und warum sollte dir Redcoon ein gebrauchtes Gerät schicken? Da schießen die sich ja selbst ins Bein, da du das Teil ja sofort wieder zurückschicken würdest.

Also keine Angst, hab auch bei Redcoon Sonntag meinen PX80 bestellt.


[Beitrag von Yumi77 am 18. Jun 2008, 22:19 bearbeitet]
bugatti1712
Inventar
#6 erstellt: 18. Jun 2008, 23:14
mich würde echt mal interessieren was redcoon mit den zurückgeschickten geräten macht... landen die wieder normal in den verkauf oder werden die als b-ware verkauft... einige anbieter sind so fair und verkaufen sie als b-ware
Yumi77
Schaut ab und zu mal vorbei
#7 erstellt: 18. Jun 2008, 23:27

bugatti1712 schrieb:
mich würde echt mal interessieren was redcoon mit den zurückgeschickten geräten macht... landen die wieder normal in den verkauf oder werden die als b-ware verkauft... einige anbieter sind so fair und verkaufen sie als b-ware


Hier im Forum hatte mal Jemand gepostet, das Panasonic keine B-Ware verkauft. Naja, keine Ahnung was davon zu halten ist.
Redcoon wirds aber so machen wir alle Händler, zurück an den Großhändler oder Hersteller. Gings aber beim Transport kaputt, zahlts der Spediteur.

Aber du meinst bestimmt, was mit den Geräten passiert welche wegen nicht gefallens zurück geschickt werden. Das würde mich auch interessieren.
Denke aber die werden zur Wiederaufbereitung zum Hersteller geschickt, denn ich behaupte mal das es mir auffällt ob ein Gerät schon mal ausgepackt wurde. (aufgerissene Plastiktüten, durchgeblätterte Anleitung, abgerissenes bzw. durchgeschnittenes Klebeband des Kartons usw.)


[Beitrag von Yumi77 am 18. Jun 2008, 23:37 bearbeitet]
bugatti1712
Inventar
#8 erstellt: 18. Jun 2008, 23:58
genau das meine ich...

naja was hinter den kulissen passiert, werden wir wohl nie erfahren...
wick3d
Stammgast
#9 erstellt: 19. Jun 2008, 05:42
OK, danke für die ANtworten! Gerade die "U"- und "E-Geschichte" is interessant! Naja, werde im Juli dort bestellen - denke, dass ich da nix falsch machen werde!
erktube
Neuling
#10 erstellt: 07. Jul 2011, 13:12
Hi liebe Foren User ich habe heute meine Hifi Bestellung von redcoon erhalten und muss leider sagen das ich sehr entäuscht war: Yamaha PianoCraft E 840 B/B

Ich habe die Besellung innerhalb von 5 Wertagen erhaten was ok ist. Als aber heute der DHL Lieferant vor der Tür stand sank meine Freude au meine Anlage kontinuierlich:

Das Paket war mit zwei alten Lieferscheinhüllen beklebt die Verpackung zeigte genauso wi die Anlage deutliche Gebrauchspuren die Bedienungsanleitung wurde nachträglich verschweist und die Fernbdienung hat ganz gefehlt. Ich habe heute eine Rücksende MArke im OnlineChat angefordert und hoffe das diese Bald da ist absofort bestelle ich wieder über andere Marketstores - habe keien Lust mehr auf den Stress.

Beste Grüße
Eure Erk Tube
fraster
Inventar
#11 erstellt: 19. Jul 2011, 21:20
Ich habe schon öfters bei redcoon bestellt und bei durchschnittlich jeder zweiten Bestellung Rückläuferware als Neuware geschickt bekommen. Inzwischen bin ich mit Bestellungen bei redcoon zurückhaltender.
wulliwurm
Stammgast
#12 erstellt: 20. Jul 2011, 13:20
Tachchen,

Ihr Diskutiert über Redcoon, da möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Ich war letzte Woche im MM und habe Interesse am Panasonic 3 D TV gezeigt. Der Preis ist aber deutlich höher wie bei Redcoon.

Ich habe dann den Verkäufer darauf angesprochen und gesagt das die MM Gruppe ja Redcoon gekauft hat und das der Preis im Internet deutlich niedriger ist.

Darauf hin sagte der Verkäufer ich solle ihm einen Ausdruck von Redcoon mit dem Preis machen, da MM ja da mit mischt würde ich dann auch den Preis von Redcoon bei ihnen bekommen.

Wenn das so ist könnt ihr bei MM direkt mit nehmen und habt nicht das problem mit B-Ware oder zurück gegebenen Zeug.

Wulliwurm
3D-77
Schaut ab und zu mal vorbei
#13 erstellt: 20. Jul 2011, 20:36

fraster schrieb:
Ich habe schon öfters bei redcoon bestellt und bei durchschnittlich jeder zweiten Bestellung Rückläuferware als Neuware geschickt bekommen. Inzwischen bin ich mit Bestellungen bei redcoon zurückhaltender. :.


das kann ich unterschreiben, deswegen bestelle ich überhaupt nix mehr bei redcoon.
fraster
Inventar
#14 erstellt: 21. Jul 2011, 10:09

wulliwurm schrieb:
Wenn das so ist könnt ihr bei MM direkt mit nehmen und habt nicht das problem mit B-Ware oder zurück gegebenen Zeug.

Das wäre natürlich nicht schlecht. Bliebe neben dem Transport nur noch das Problem, dass es beim Kauf im Laden keine generelles Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag gibt - im Gegensatz zum Versandhandel (Fernabsatz). Die Lösung hierfür könnte so aussehen (selbst so gemacht):

Gerät im Laden aussuchen, Abteilungsleiter "braune Ware" kommen lassen, Preis verhandeln, Namen hinterlassen, für einen Tag reservieren lassen, Visitenkarte des AL mitnehmen, am nächsten Tag anrufen und direkt mit dem AL sprechen, evtl. nochmals am Preis verhandeln (woanders günstiger usw.), dann Kaufzusage am Telefon machen, Gerät liefern lassen, Zahlung auf Rechnung oder Nachnahme bei Lieferung, fertig.

Auf diese Art und Weise habt ihr trotz Quasi-Ladenkaufs eine 14-Tages-Rückgabefrist wie im Internet, da der Vertrag ja telefonisch geschlossen wurde, was ebenfalls unter das Fernabsatzgesetz fällt.
Crash-Blue
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 21. Jul 2011, 10:14
Media Markt wirbt mit einem Umtausch innerhalb der 14 Tage "ohne wenn und aber".

Leider musste ich das auch einmal in Anspruch nehmen und wollte das gleiche Gerät noch mal haben, da hatten sie dann aber keine Lust drauf nach dem Motto "wenn sie das wieder zurückgeben haben wir hier 2 offene XY rumstehen hier haben sie ihr geld wieder"...
fraster
Inventar
#16 erstellt: 21. Jul 2011, 10:36
OK, meine Vorgehensweise ist für den Fall, dass es kein freiwilliges Rücknahmeversprechen seitens des Händlers gibt.
Dr.Glotze
Stammgast
#17 erstellt: 21. Jul 2011, 12:16
Ein Bekannter von mir hat seinen Panasonic-Plasma von Redcoon in ca. 400 Einzelteilen bekommen. Versandschaden.
Ihm wurde sofort ein neuer TV geschickt und die Spedition hat den alten, kaputten wieder mitgenommen. Natürlich kostenfrei alles.

Ich würde bei Redcoon immer wieder bestellen
Demolition_Man
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 21. Jul 2011, 16:05
Was man hier so stellenweise lesen muß, da geht selbst mir die Hutschnur hoch. Auf der einen Seite bestellt man sich mehrere Geräte nach Hause um sie zu testen, schickt evtl. sogar alle Geräte wieder zurück an den Onlineshop und will dann zum Spottpreis ein Gerät, was noch niemand geöffnet hat. Sorry Leute, aber mit solchen Methoden würden die TV-Geräte ein Vielfaches des heutigen Preises kosten. Natürlich darf ein neu gekauftes Gerät keine Beschädigungen aufweisen, aber wenn ein Rückläufer sorgfältig behandelt und wieder eingepackt wurde steht einem erneutem Verkauf nichts im Wege.

Ansonsten müssten es alle Shops so händeln, wie es einige jetzt schon tun: für Rückläufer aufgrund des 14-tägigen Rücksendungsrechts eine Wiedereinlagerungsgebühr erheben, welche man an den nächsten Käufer des Gerätes weitergibt. Oder halt die Ware beim Wareneingang prüfen und bei beschädigter innerer Verpackung bzw. minimalsten Gebrauchsspuren nicht mehr annehmen. Denn das Rückgaberecht im Fernabsatzgesetz gesteht dem Kunden nur zu, das Gerät in Augenschein zu nehmen, halt wie es im Laden der Fall wäre. Wird das Gerät in Betrieb genommen ist normalerweise das Rückgaberecht schon verwirkt. Echt schon dreist was manche Leute hier für Vorstellungen haben.
Jul3s
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 22. Jul 2011, 10:42

wulliwurm schrieb:
Tachchen,

Ihr Diskutiert über Redcoon, da möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Ich war letzte Woche im MM und habe Interesse am Panasonic 3 D TV gezeigt. Der Preis ist aber deutlich höher wie bei Redcoon.

Ich habe dann den Verkäufer darauf angesprochen und gesagt das die MM Gruppe ja Redcoon gekauft hat und das der Preis im Internet deutlich niedriger ist.

Darauf hin sagte der Verkäufer ich solle ihm einen Ausdruck von Redcoon mit dem Preis machen, da MM ja da mit mischt würde ich dann auch den Preis von Redcoon bei ihnen bekommen.

Wenn das so ist könnt ihr bei MM direkt mit nehmen und habt nicht das problem mit B-Ware oder zurück gegebenen Zeug.

Wulliwurm


Hey, meinst du das geht bei jedem MM? Was hast du denn genau gemacht/gesagt? Ich weiß nämlich, dass mein MM hier um die Ecke einige 55" auf Lager hat, dafür aber 2999€ haben will, bei Redcoon atm 2399€ - Wäre ja super, wenn die das anpassen würden, dann könnte ich den umgehend mitnehmen
Barabas
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 22. Jul 2011, 14:39
1. Also der Hinweis auf die Redcoon Preise beim örtlichen MM Markt hinweisen in der Hoffnung dann ein Schnäppchen machen zu können hat die zumindest in meinem Fall nicht interessiert. Von wegen "verhandlungsfähig" da war nichts mit verhandeln, die meinten sogar noch Wunder wie billig sie sind obwohl der Preis ca. 400 EUR über dem von Redcoon lag (Warenwert laut MM 2600 EUR). "Gut dann eben nicht", und bin gegangen.
2. Mir versuchte Redcoon ebenfalls schon mal ein "faules Ei" in Form eines Rückläufers anzudrehen. Dabei wurde schnell klar warum es denn ein Rückläufer war, die Ware hatte einen kleinen, aber gut erkennbaren Mangel. Anstatt diese aber zum Hersteller zurückzuschicken versucht man dort scheinbar derlei Ware mitunter beim Kunden zu "entsorgen" der den Fehler nicht bemerkt.
Also ich bin hier inzwischen auch vorsichtig.


[Beitrag von Barabas am 22. Jul 2011, 14:40 bearbeitet]
Jul3s
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 22. Jul 2011, 15:20
Na das hört sich ja nicht so dolle an. Ich werde bei meiner Bestellung einfach explizit angeben, dass ich NEUWARE und weder Rücklaufer, noch sonstiges in der Art haben will, darauf die Ware auch testen werde und ansonsten die Ware umgehend an die zurückgeht und ich woanders kaufen werde. Hoffe das beeindruckt die Herren dann genug.
fraster
Inventar
#22 erstellt: 22. Jul 2011, 19:05
Vieeele Fehler, aber ich werde da gerne mal für Aufklärung sorgen.


Demolition_Man schrieb:
Ansonsten müssten es alle Shops so händeln, wie es einige jetzt schon tun: für Rückläufer aufgrund des 14-tägigen Rücksendungsrechts eine Wiedereinlagerungsgebühr erheben, welche man an den nächsten Käufer des Gerätes weitergibt.


Eine Wiedereinlagerungsgebühr zu berechnen ist illegal, da die Ware bei Vertragsrücktritt Eigentum des Verkäufers bleibt. Aus diesem Grund ist es allein Sache des Verkäufers, wie und zu welchen Kosten er sein Eigentum = seine Ware lagert.


Demolition_Man schrieb:
Denn das Rückgaberecht im Fernabsatzgesetz gesteht dem Kunden nur zu, das Gerät in Augenschein zu nehmen, halt wie es im Laden der Fall wäre. Wird das Gerät in Betrieb genommen ist normalerweise das Rückgaberecht schon verwirkt.

Falsch. Der Verkäufer hat das Recht, die Ware so zu prüfen, wie dies theoretisch im Laden möglich wäre. D. h. mangels vergleichbaren Ausstellungsstücks die Ware auspacken, in Betrieb nehmen, ausführlich in Punkto Bild, Ton, Empfang usw. testen. Dabei unvermeidliche Gebrauchsspuren (geöffnete Folien, Verpackungen, gelesene Betriebsanleitung, Fernbedienung mit Fingerabdrücken, benutzte Battterien, erstellte Senderliste usw.) sind normal und völlig rechtens.

Bevor du hier weiter Unsinn verbreitest, solltest du dich mal besser in die Gesetze und die gültige Rechtsprechung einlesen.
wulliwurm
Stammgast
#23 erstellt: 22. Jul 2011, 21:52
Hallo,
ich habe dem Verkäufer gesagt das der Preis im MM deutlich über Redcoon liegt. Ich sagte ihm das MM Redcoon gekauft hat und ja jetzt eine Firma sei.
Darauf sagte der Verkäufer ich solle ihm einen Ausdruck von Redcoon machen wo der Preis angegeben ist, dann würde er mir den selben Preis machen.
MM ist übrigens im MTZ-Zentrum.

Wulliwurm
Jul3s
Ist häufiger hier
#24 erstellt: 22. Jul 2011, 22:30
Danke, aber was ist denn das MTZ-Zentrum?^^
wulliwurm
Stammgast
#25 erstellt: 24. Jul 2011, 19:37
MTZ = Main Taunus Zentrum, A 66, Abfahrt Frankfurt/Höchst/Sulzbach
Fallos
Neuling
#26 erstellt: 03. Aug 2011, 00:53

fraster schrieb:
blabla..

Auf diese Art und Weise habt ihr trotz Quasi-Ladenkaufs eine 14-Tages-Rückgabefrist wie im Internet, da der Vertrag ja telefonisch geschlossen wurde, was ebenfalls unter das Fernabsatzgesetz fällt. ;)


Die aktuelle Rechtssprechung geht davon aus, dass ein Fernabsatzvertrag nur dann vorliegt, wenn sich Verbraucher und Unternehmer bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht persönlich begegnet sind.
Wäre ja auch lächerlich wenn das funktionieren würde, was kann der MM dafür, dass du auf dein Recht dir die Ware vor Ort anzugucken verzichtest.. (Diese Möglichkeit hat man bei einer Onlinebestellung eben nicht und da liegt der Unterschied.


fraster schrieb:

Bevor du hier weiter Unsinn verbreitest, solltest du dich mal besser in die Gesetze und die gültige Rechtsprechung einlesen.

Das kann man dann wohl so stehen lassen

Fallos

PS:Falls das alles so bei dir geklappt haben sollte (bezweifel ich) war das entweder Kulanz/ Unwissenheit seitens des Ladens, oder du hattest einfach Glück, hast ein gutes Gerät erwischt und der Ernstfall ist nie eingetreten.
fraster
Inventar
#27 erstellt: 03. Aug 2011, 12:26

Fallos schrieb:
Die aktuelle Rechtssprechung geht davon aus, dass ein Fernabsatzvertrag nur dann vorliegt, wenn sich Verbraucher und Unternehmer bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht persönlich begegnet sind.

Das wäre mir neu. Aber du hast ja sicher eine Quelle für deine Behauptung?
Jul3s
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 06. Aug 2011, 08:50
Bevor ich einen neuen Thread eröffne, stelle ich hier meine Redcoon-Frage, so ganz fehl am Platz ist sie sowieso nicht:
Ich habe bei Redcoon den 55VT30E bestellt, letzten Montag. Da war das Gerät Lieferbar in 2 Tagen. Am nächsten Tag in einem und am Mittwoch stand da plötzlich "Vorbestellbar" - Jetzt frage ich mich, ob das meine Lieferung irgendwie beeinflusst? Habe das Gerät umgehend bezahlt und Dienstag hatten die auch schon das Geld drauf (Habe eine E-Mail Bestätigung bekommen). Aber unter Kundenkonto ist der Status nachwievor "In Bearbeitung" und bei Verlauf steht immer noch 02.08.2011 - XXX - Zahlung erhalten

Jemand eine Idee, wie lange das dauert, bis die verschicken oder ob ich überhaupt in naher Zukunft mit einem Gerät rechnen kann?
Nick81
Inventar
#29 erstellt: 06. Aug 2011, 10:15

Jul3s schrieb:
Bevor ich einen neuen Thread eröffne, stelle ich hier meine Redcoon-Frage, so ganz fehl am Platz ist sie sowieso nicht:
Ich habe bei Redcoon den 55VT30E bestellt, letzten Montag. Da war das Gerät Lieferbar in 2 Tagen. Am nächsten Tag in einem und am Mittwoch stand da plötzlich "Vorbestellbar" - Jetzt frage ich mich, ob das meine Lieferung irgendwie beeinflusst? Habe das Gerät umgehend bezahlt und Dienstag hatten die auch schon das Geld drauf (Habe eine E-Mail Bestätigung bekommen). Aber unter Kundenkonto ist der Status nachwievor "In Bearbeitung" und bei Verlauf steht immer noch 02.08.2011 - XXimages/smilies/insane.gifX - Zahlung erhalten

Jemand eine Idee, wie lange das dauert, bis die verschicken oder ob ich überhaupt in naher Zukunft mit einem Gerät rechnen kann?



Schonmal bedacht, dass auch andere Leute vorbestellt haben und der Hinweis "vorbestellbar" nun schon für deren übernächste Anlieferung gilt?
slimshadylady
Inventar
#30 erstellt: 06. Aug 2011, 14:34
Hatte damals das selbe Problem mit dem PK550,Geld war 7 Wochen bei denen,hab dann storniert...meiner Meinung nach ist das ne Masche,um an die Kundengelder zu kommen,damals sagte man mir am Telefon,das mit mir 58 Leute auf den TV warten (obwohl er als Lieferbar deklariert war als ich bestellte,danach wurde er immer wieder auf 2 Wochen Lieferzeit gesetzt),das heißt, 58 mal 1800 Euro = 104400 Euro womit der Laden Arbeiten kann...nicht schlecht oder,und das nur bei einem Artikel...seitdem ordere ich da nur noch per Nachnahme...
Mungo²
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 06. Aug 2011, 15:02
Ich habe den 50" bei RC am 27.07. bestellt da war der Status "in 6 Tagen versandfähig". Als dann am 02.08. der Status wieder auf "Lieferbar in einer Woche" sprang, habe ich kurz eine Mail geschrieben und denen mitgeteilt, das sie mir bitte die Differenz vom Kaufpreis (Tag der Bestellung & Versandtag) gutschreiben sollen, da ich die Bestellung auch stornieren könne und wenn wieder verfügbar zu dem günstigeren Preis bestellen kann. Das wären Kosten für die, Abwicklung Rückbuchung ect. Habe nen Tag später die Bestätigung erhalten das ich die Differenz erstattet bekomme.

Nun hoffe ich, das es sich auch wirklich um ein Neugerät und nicht einen Rückläufer handelt.
plasso
Ist häufiger hier
#32 erstellt: 06. Aug 2011, 15:50

Jul3s schrieb:
Bevor ich einen neuen Thread eröffne, stelle ich hier meine Redcoon-Frage, so ganz fehl am Platz ist sie sowieso nicht:
Ich habe bei Redcoon den 55VT30E bestellt, letzten Montag. Da war das Gerät Lieferbar in 2 Tagen......"In Bearbeitung" und bei Verlauf steht immer noch 02.08.2011 - XXimages/smilies/insane.gifX - Zahlung erhalten

Jemand eine Idee, wie lange das dauert, bis die verschicken oder ob ich überhaupt in naher Zukunft mit einem Gerät rechnen kann?


Reichlich naiv per Vorkasse zu bezahlen, in der Hoffnung eher beliefert zu werden, um 200 Euro zu sparen(ist zu diesem Aufpreis bei Amazon lieferbar).
Jul3s
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 06. Aug 2011, 17:46
Was hat das mit Naivität zu tun? Zudem habe ich nirgendwo geschrieben, dass ich deswegen gehofft habe, das mir das Gerät früher zugestellt wird. Also erst denken, dann tippen. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Außerdem sind 200€ eben 200€. Mir ging es darum, ob ich mein Gerät geliefert bekomme, wie es zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben war, oder noch länger drauf warten muss.
Demolition_Man
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 07. Aug 2011, 13:49

fraster schrieb:

Bevor du hier weiter Unsinn verbreitest, solltest du dich mal besser in die Gesetze und die gültige Rechtsprechung einlesen. ;)


lt. BGB:

b) Verbraucher muss Wertersatz leisten

Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher bei Rücksendung Wertersatz für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Die Tatsache somit, dass ein Verbraucher eine Sache ausgepackt hat und sie dadurch gegebenenfalls durch den Unternehmer nicht mehr zu verkaufen ist, fällt dem Verbraucher nicht zur Last.

Auch hier ist eine Belehrung Voraussetzung dafür, dass eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers besteht. Der Verbraucher muss deutlich und unmissverständlich darüber informiert werden, dass er die durch Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu ersetzen hat. Es ist daher anzunehmen, dass der Unternehmer dem Verbraucher auf den voraussichtlichen Umfang der allein durch die Ingebrauchnahme eingetretene Wertminderung hinweisen muss. Ferner muss der Verbraucher darüber informiert werden, wie er die drohende Wertminderung vermeiden kann. so genügt beispielsweise bei einem Pkw- Verkäufer der Hinweis, dass der Käufer den Pkw erst zulassen darf, wenn er sich nach einer Probefahrt auf dem Privatgelände entschlossen hat, von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen. Der Buchkäufer könnte darauf hingewiesen werden, dass er die Verpackung öffnen und das Buch durchblättern darf, dass aber eine weitergehende Nutzung eine Wertersatzpflicht begründen kann, wie z.B. Eselsohren oder Gebrauchsspuren. In Verschärfung zu den Belehrungspflichten über das Widerrufsrecht an sich muss diese Belehrung spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgen, d. h. eine spätere Belehrung, die beispielsweise in Papierform der übersandten Ware beigefügt wurde, dürfte hier nicht ausreichen


Also wie war der Spruch: erstmal informieren, dann posten!
fraster
Inventar
#35 erstellt: 07. Aug 2011, 18:38
@Demolition Man:

Dein Post widerspricht nicht im Geringstem dem, was ich weiter oben geschrieben habe.

Ich schrieb:


Der Verkäufer hat das Recht, die Ware so zu prüfen, wie dies theoretisch im Laden möglich wäre. D. h. mangels vergleichbaren Ausstellungsstücks die Ware auspacken, in Betrieb nehmen, ausführlich in Punkto Bild, Ton, Empfang usw. testen. Dabei unvermeidliche Gebrauchsspuren (geöffnete Folien, Verpackungen, gelesene Betriebsanleitung, Fernbedienung mit Fingerabdrücken, benutzte Batterien, erstellte Senderliste usw.) sind normal und völlig rechtens.


Daher ist es völlig richtig, was du schriebst:


Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher bei Rücksendung Wertersatz für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Die Tatsache somit, dass ein Verbraucher eine Sache ausgepackt hat und sie dadurch gegebenenfalls durch den Unternehmer nicht mehr zu verkaufen ist, fällt dem Verbraucher nicht zur Last.


Oder was wolltest du mir in deiner unendlichen Weisheit genau sagen?
deepmac
Inventar
#36 erstellt: 07. Aug 2011, 23:45

Jul3s schrieb:
Was hat das mit Naivität zu tun? Zudem habe ich nirgendwo geschrieben, dass ich deswegen gehofft habe, das mir das Gerät früher zugestellt wird. Also erst denken, dann tippen. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Außerdem sind 200€ eben 200€. Mir ging es darum, ob ich mein Gerät geliefert bekomme, wie es zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben war, oder noch länger drauf warten muss.



ist schon bissl naiv, versetzt dich doch mal in den Händler, du hast ein Gerät, 2 Käufe, eins per NN und eins per Vorkasse, wem schickst du als erstes das Gerät?

Der Händler geht auf Nummer sicher, die Vorkassezahlung ist im Zulauf, bestellt ein Gerät nach und schickt dem NN Kunden das vorhandene.
Jul3s
Ist häufiger hier
#37 erstellt: 08. Aug 2011, 14:06
Ihr versteht mich wohl falsch: Ich will das Gerät nicht schnellstmöglich, sondern einfach nur dann geliefert bekommen, wie es mir zum Zeitpunkt der Bestellung angegegeben war. Geht man von deinem Szenario aus, müssten die trotzdem genug haben, denn wie schon geschrieben, war es am nächsten Tag "in 1 Tag lieferbar" und am selben Tag ging auch die Zahlung ein. am Tag danach "Sofort lieferbar". Ich habe denen mal ne e-Mail geschickt. Ne Hotline finde ich nirgendwo.
Mungo²
Ist häufiger hier
#38 erstellt: 08. Aug 2011, 17:41
Hotline kannste vergessen0,14cent/min und nach 30min geht immer noch keiner ran ^^

email dauert immer bis zum nächstenv Geschäftstag.

habe meine Bestellung gerade storniert und hoffe das geld kommt bis mitte der woche.

Auf meine Anfrage ob der 50" diese Woche noch lieferbar wird und ich sonst eine Stornierung möchte kam nur die Antwort:

"Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die von Ihnen angefragte Ware Panasonic TX-P50VT30E - 3D Plabefindet sich derzeit nicht bei uns auf Lager . Wir rechnen mit der nächsten Lieferung am 30.08.. Sobald wir die Ware verfügbar haben, beträgt die Versandzeit ca. 1 bis 3 Werktage."
Jul3s
Ist häufiger hier
#39 erstellt: 08. Aug 2011, 21:04
So, habe gerade auch angerufne und dieselbe Frage bezüglich des 55VT30E gestellt. Angeblich ist der ab Donnerstag lieferbar und wird auch direkt am selben Tag noch rausgeschickt. Habe schon gesagt, dass ich ansonsten stornieren werde. Und er hält mich wohl per E-Mail auf dem Laufenden. Na, da bin ich mal gespannt. Aber ansonsten meinte er auch, dass die Donnerstag nur die VT30E Modelle reinbekommen von Bestellungen die älter sind als eine Woche, alle anderen müssen wohl bis Ende des Monats warten. Warum da trotzdem immer noch in fünf Tagen versandfertig steht, ist mir ein Rätsel.
Jul3s
Ist häufiger hier
#40 erstellt: 12. Aug 2011, 18:59
Meiner ist übrigens schon bei der Spedition hier um die Ecke. Die hatten leider heute keine Zeit, liefern den aber Montag früh an
ctu_agent
Inventar
#41 erstellt: 12. Aug 2011, 19:15

fraster schrieb:

Fallos schrieb:
Die aktuelle Rechtssprechung geht davon aus, dass ein Fernabsatzvertrag nur dann vorliegt, wenn sich Verbraucher und Unternehmer bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht persönlich begegnet sind.

Das wäre mir neu. Aber du hast ja sicher eine Quelle für deine Behauptung?


Evtl. kann ich mit einer Info dienen.

Lt. $ 312b Abs.1 BGB gelten die Regelungen nur bei Verwendung von ausschliesslich Fernkommunikationsmitteln.

http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

Ergänzend:
http://www.fernabsat...absatzgrundlagen.htm

Zitat
"Die Fernabsatzrichtlinie betrifft Verträge über Waren und Dienstleistungen mit Verbrauchern, die im Rahmen eines „für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystemes“ geschlossen werden.

Jeder ist also betroffen, der im Business to Consumer-Bereich mit Kunden zu geschäftlichen Zwecken z.B. per Telefon, Brief, Fax, Katalog, E-Mail oder online im Internet in Kontakt tritt.

Weiteres Abgrenzungsmerkmal: Fernabsatz ist dadurch gekennzeichnet, dass sich Anbieter und Kunde nicht mehr persönlich begegnen."
mburikatavy
Inventar
#42 erstellt: 13. Aug 2011, 00:39
Hi,

hat schonmal jemand bei redcoon nachgefragt was die mit den "Rückläufern" machen?

Gruß,

mburikatavy
Demolition_Man
Ist häufiger hier
#43 erstellt: 14. Aug 2011, 21:13

fraster schrieb:
@Demolition Man:

Dein Post widerspricht nicht im Geringstem dem, was ich weiter oben geschrieben habe.

Ich schrieb:


Der Verkäufer hat das Recht, die Ware so zu prüfen, wie dies theoretisch im Laden möglich wäre. D. h. mangels vergleichbaren Ausstellungsstücks die Ware auspacken, in Betrieb nehmen, ausführlich in Punkto Bild, Ton, Empfang usw. testen. Dabei unvermeidliche Gebrauchsspuren (geöffnete Folien, Verpackungen, gelesene Betriebsanleitung, Fernbedienung mit Fingerabdrücken, benutzte Batterien, erstellte Senderliste usw.) sind normal und völlig rechtens.


Daher ist es völlig richtig, was du schriebst:


Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher bei Rücksendung Wertersatz für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Die Tatsache somit, dass ein Verbraucher eine Sache ausgepackt hat und sie dadurch gegebenenfalls durch den Unternehmer nicht mehr zu verkaufen ist, fällt dem Verbraucher nicht zur Last.


Oder was wolltest du mir in deiner unendlichen Weisheit genau sagen? ;)


So, dann lese mal bitte richtig, bevor Du hier wieder Schwachfug postest.

Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher bei Rücksendung Wertersatz für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist.

Was fällt denn nun unter Prüfung der Ware? Ganz sicher nicht stundenlanges oder gar tagelanges benutzen des Gerätes. Vielmehr ist hiermit ein testen des Gerätes auf Funktionsfähigkeit gemeint. Geh mal in ein Ladenlokal, reiß da einen Karton auf und schließ das Teil an, was meinst Du was die mit Dir machen? Genausowenig fällt unter das Fernabsatzgesetz das Bestellen von mehreren Geräten zu Vergleichzwecken. Und wenn man erhebliche Gebrauchsspuren hinterlässt muß man Wertersatz leisten, kannst ja mal vor Gericht ziehen, mal sehen wer den Kürzeren zieht.

Also nochmal: les Dich mal im BGB und in BWL ein.
mburikatavy
Inventar
#44 erstellt: 15. Aug 2011, 13:35
Hi,

hab gerade ne mail von redcoon bekommen, hatte wegen der Geschichte mal nachgefragt.

Hier die Antwort:

Guten Tag Herr ...,

Danke für Ihr Interesse an Produkten bei redcoon.

redcoon versendet grundsätzlich nur Ware, die für den deutschen
oder für den europäischen Markt bestimmt ist.
Sie erhalten also in jedem Fall ein fabrikneues,
originalverpacktes Gerät mit voller Herstellergarantie.
Sollen Sie bei Auslieferung Probleme haben, setzen Sie sich bitte mit
uns in Verbindung.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

schöne Grüße

Magdalena Sloma (PCC)
redcoon GmbH
Keltenstraße 2
D - 63741 Aschaffenburg


Viele Grüße,

mburikatavy
fraster
Inventar
#45 erstellt: 24. Aug 2011, 20:16
@ ctu agent: Danke für deine Quellenangaben.



Demolition_Man schrieb:
So, dann lese mal bitte richtig, bevor Du hier wieder Schwachfug postest.

Getroffene Hunde bellen, oder wie hieß das?


Demolition_Man schrieb:
Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher bei Rücksendung Wertersatz für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist.

Was fällt denn nun unter Prüfung der Ware? Ganz sicher nicht stundenlanges oder gar tagelanges benutzen des Gerätes.

Doch, genau dies (stundenlanges Nutzen) fällt darunter! Selbstverständlich kann ich einen Fernseher einen Tag lang in Betrieb nehmen, um auch wirklich sämtliche Funktionen zu testen.


Demolition_Man schrieb:
Vielmehr ist hiermit ein testen des Gerätes auf Funktionsfähigkeit gemeint.

Das eine schließt das andere nicht aus.


Demolition_Man schrieb:
Geh mal in ein Ladenlokal, reiß da einen Karton auf und schließ das Teil an, was meinst Du was die mit Dir machen?

Was hat das nun mit dem Fernabsatzgesetz zu tun?


Demolition_Man schrieb:
Genausowenig fällt unter das Fernabsatzgesetz das Bestellen von mehreren Geräten zu Vergleichzwecken.

Quelle deiner aberwitzigen Behauptung?


Demolition_Man schrieb:
Und wenn man erhebliche Gebrauchsspuren hinterlässt muß man Wertersatz leisten

Da widerspreche ich nicht, weshalb ich auch von normalen, unvermeidlichen Gebrauchsspuren sprach. Ansonsten definiere bitte "erheblich".


Demolition_Man schrieb:
Also nochmal: les Dich mal im BGB und in BWL ein.

Danke, das gebe ich gerne zurück, allerdings in korrektem Deutsch, wo offenbar auch Defizite deinerseits zu verzeichnen sind: Lies dich bitte ins BGB und in BWL ein.


[Beitrag von fraster am 24. Aug 2011, 20:18 bearbeitet]
Nico_Napas
Ist häufiger hier
#46 erstellt: 17. Sep 2011, 10:06
Die Antwort von Redcoon mag dahingehend korrekt sein, dass Sie nur Ware verschicken welche für den deutschen oder europäischen Markt bestimmt ist. Nur was bringt es dir wenn du z.B. eine Kamera kaufst die für Frankreich (europäischer Markt...) gedacht ist und du das Menü nicht verstehst geschweige denn die Bedienungsanleitung. Bei Fernsehern ist dies nicht so tragisch da hier meistens nur ein Europamodell existiert. Trotzdem kann sich dieses von den für Deutschland vorgesehenen Modellen in der Ausstattung, verfügbaren Menüs, Bedienungsanleitung oder der Farbnorm unterscheiden. Man denke nur mal an die unterschiedlichen Empfangsnormen. Hat sich schonmal jemand gedanken darüber gemacht warum der DVB-C Tuner der Panasonic Fernseher nicht wählbar ist wenn man als Land Österreich eingegeben hat? Redcoon bezieht nunmal in erster Linie Re- und Grauimporte. Anders kannst du derartige Preisunterschiede nicht erziehlen.

Des weiteren sei euch mitgeteilt, dass kein Media Markt oder Saturn verpflichtet ist auf Internetpreise ein zu gehen. Ganz egal ob irgendwelche Anteile an einem Shop bestehen. Wenn Ihr versucht zu verhandeln und es klappt dann freu ich mich für euch. Allerdings werden die meisten eher auf ein gelangweiltes Verkäufergesicht stoßen. Zumal es eine klare Ansage seitens des Media/Saturn Managements gibt, dass diese nicht auf Internetpreise einzugehen haben. Wer auch immer auf einen willigen Abteilungsleiter stößt der sein Quartalsziel erreichen möchte hat pures glück.
dustbox
Ist häufiger hier
#47 erstellt: 23. Sep 2011, 20:01
Hallo,

Ich hoffe das Thema passt hier rein!
Ich interessiere mich für den 50VT30 der ja bei Mindfactory momentan einen guten Preis hat.
Habe schonmal ein paar Rechnerteile dort Bestellt und das hat alles Prima geklappt!
Aber wie sieht es mit TV´s aus?
Sendet Mindfactory eventuel B-Ware, oder gibt es jemanden mit Erfahrungen bei Rücksendungen?

Hoffe ihr könnt mir Helfen!?

Grüße
Daniel
Suche:
Das könnte Dich auch interessieren:
Th42PV71Bei Redcoon bestellen. Fragen
Jensabel am 15.01.2008  –  Letzte Antwort am 07.02.2008  –  11 Beiträge
Wo Bestellen?
vonmaik am 28.11.2006  –  Letzte Antwort am 09.07.2007  –  624 Beiträge
redcoon und th42 pv71f
smoothie am 10.12.2007  –  Letzte Antwort am 28.12.2007  –  81 Beiträge
Garantie bei redcoon?
Ich_kann_nicht_mehr am 20.12.2006  –  Letzte Antwort am 20.12.2006  –  2 Beiträge
Pana Wo Bestellen?
NeoGeo2008 am 23.08.2008  –  Letzte Antwort am 29.08.2008  –  15 Beiträge
Frechheit von Redcoon
Yomen2 am 21.09.2007  –  Letzte Antwort am 24.09.2007  –  27 Beiträge
Panasonic TX-P42S10 redcoon
pana_plasma am 08.09.2009  –  Letzte Antwort am 16.09.2009  –  15 Beiträge
Pana 42PZ85E über redcoon-Garantiekarte?
Knechtruprecht1 am 08.05.2008  –  Letzte Antwort am 12.05.2008  –  28 Beiträge
pz85e ruecksendung an redcoon - kosten?
p4nDa am 02.06.2008  –  Letzte Antwort am 02.06.2008  –  16 Beiträge
Bestellung Panasonic TH-42PA30 bei Redcoon oder Kauf bei Saturn ?
sunday1970 am 29.08.2004  –  Letzte Antwort am 19.09.2004  –  9 Beiträge

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder925.721 ( Heute: 11 )
  • Neuestes Mitgliedgune
  • Gesamtzahl an Themen1.551.048
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.536.771

Hersteller in diesem Thread Widget schließen