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Garantieverlust bei Nutzung des Servicemenü, wo steht das?

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Milescool
Stammgast
#1 erstellt: 25. Feb 2007, 01:07
Also bislang halte ich das für ein Gerücht.
Denn ich habe noch nirgendwo gelesen, weder in der Bedienungsanleitung noch auf der Website von Samsung,
das, wenn ich in das Servicemenü hineingehe, die Garantie verliere.
Auch ein Samsungtechniker kann viel erzählen wenn der Abend lang ist...
Was ist, wenn mein nicht vorhandener Kakadu z.B. auf der Fernbedienung herumgetapert ist und zufällig die Tasten in der entsprechenden Reihenfolge gedrückt hat?
Oder ich vor Langeweile zufällig die entsprechende Reihenfolge gedrückt habe?
Ich weiß...Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, aber gilt das auch hier?
Vielleicht habe ich auch was übersehen...also klärt mich auf
lerx
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 25. Feb 2007, 01:29
Du kannst darin so viel verstellen wie du willst, nur wenn dein Fernseher dann nicht mehr richtig funktioniert,
sprich dein Bild einfach schei.. ist
und man kann "dir" nachweisen das du im SM irgendetwas verstellst hast wird die Reparatur kostenpflichtig...


[Beitrag von lerx am 25. Feb 2007, 01:29 bearbeitet]
firaX
Inventar
#3 erstellt: 25. Feb 2007, 04:56
Ich glaube viele haben das zu krass dargestellt. Sie nehmen dir nicht schlag auf schlag die Garantie, wenn sie sehen du warst im SM (nur um zb nach deinem Panel zu schauen). Das wäre auch Fragwürdig...Das Problem das einige hier hatten war, wenn man was verstellt, und dann erwartet, dass Samsung es wieder zurückstellt, lehnen sie das ab, und machen es nur gegen Aufpreis (verständlich). Sollten diese Option halt erst gar nicht so leicht zugänglich machen, wenn es so schlimm ist... Ich hab halt auch nur den Dynamic Dimming Mist abgestellt und das wars, wenn man Vorsichtig ist mit dem scrollen ist es nicht so wild. Kein Mensch bei Samsung kann erwarten, dass Leute mit dieser Option ihren LCD benutzen müssen....Das wäre ja Folter...
Nold
Stammgast
#4 erstellt: 28. Feb 2007, 20:48
Was das einfache Verstellen welches man auch zurückstellen kann angeht, wäre die Rückstellung eine Dienstleistung welche auf ein NICHT-Defekt zurückzuführen wäre. Also Kostenpflichtig. Auch zu vergleichen mit verstellter Farbe, und ich mich zu dumm stelle diese zurückzustellen.
Was aber eine Verstellung ohne Rückkehr betrifft (z.B. weil ein Meßgerät anschlossen werden muß), fehlt tatsächlich ein Hinweis. Für mich als Laie wäre es an der Stelle ein Defekt am Gerät weil ich es nicht mehr zurückstellen kann. Verglichen mit einer einmal nach oben verstellten Lautstärke welche ich nicht mehr zurückdrehen kann.

Ich bin mir sicher daß an der Stelle ein entsprechender Hinweis hingehören muß. Klares Versäumnis von Samsung. Denn ein Versteck (Tastenkombination) ist kein Verbot.

Eine einfache Lösung wäre, diesen Warnhinweis als erste Seite innerhalb des Service-Menue zu schreiben, mit der Aufforderung das Geät auszuschalten und anschließend wieder Einzuschalten.
Milescool
Stammgast
#5 erstellt: 28. Feb 2007, 21:43

Nold schrieb:


Ich bin mir sicher daß an der Stelle ein entsprechender Hinweis hingehören muß. Klares Versäumnis von Samsung. Denn ein Versteck (Tastenkombination) ist kein Verbot.

Eine einfache Lösung wäre, diesen Warnhinweis als erste Seite innerhalb des Service-Menue zu schreiben, mit der Aufforderung das Geät auszuschalten und anschließend wieder Einzuschalten.


So sehe ich das auch...
BennyTurbo
Inventar
#6 erstellt: 28. Mai 2012, 23:55
Hallo,

hat mal jemand diesen Fall gehabt? Also das Samsung Bearbeitung eines Falls verweigert, weil man im Service Menü war? Begründung Samsung ist, dass nur Sachen erlaubt sind, die im Benutzerhandbuch stehen und dazu gehöre nicht die Kombination des Service Menüs.

Wenn ich am Auto in das Steuergerät gehe oder es auslese, erlischt auch nicht die Garantie. Erst wenn ich die Software AUSTAUSCHE/ERSETZE begehe ich ein Fehler, der dann zur Verweigerung der Garantie führen könnte oder?

Gruß, Benny
liab
Inventar
#7 erstellt: 29. Mai 2012, 01:58
Die Diskussion führt zu nichts. Betroffene müssen es auf sich zukommen lassen.

In allen Garantiebestimmungen steht, daß Eingriffe durch Unbefugte Garantieleistungen ausschließen. Der Ausflug ins SM ist ein unbefugter Eingriff!

Ob Samsung es merkt und es auf ein Gerichtsverfahren drauf ankommen läßt, ist eine andere Frage. Auch, ob ihr gegen die Ablehnung klagen würdet.
BennyTurbo
Inventar
#8 erstellt: 29. Mai 2012, 08:18

liab schrieb:
Die Diskussion führt zu nichts. Betroffene müssen es auf sich zukommen lassen.


Ich habe den Fall leider aktuell... Habe nix verstellt, nur mal die Panelzeiten abgelesen und Samsung versucht zu unterstützen, weil die aktuelle Firmware für die 7000er Plasma Serie Müll ist. Samsung hat sich dann netterweise 4 Wochen Zeit gelassen und am Ende aus meinen Mails herausgelesen, dass ich ja im Service Menü gewesen sein muss, da ich sonst die Stunden nicht wissen könne... damit der Fall die abgelegt und sie werden nichts weiter unternehmen. Mit pampiger Stimme teilt mir eine überforderte Dame mit, dass ich keine Garantie mehr hätte und das sich das Problem damit für Samsung auch erledigt hat.


liab schrieb:

In allen Garantiebestimmungen steht, daß Eingriffe durch Unbefugte Garantieleistungen ausschließen. Der Ausflug ins SM ist ein unbefugter Eingriff!


Wo genau steht das? Laut Samsung ist im Benutzerhandbuch NICHT das Service Menü erwähnt.... aber beim Aufruf des Menüs, was weder geschützt ist noch einen Hinweis enthält soll man die Garantie verlieren? Woher soll man das denn wissen?
pdr55
Inventar
#9 erstellt: 29. Mai 2012, 13:44
@ BennyTurbo
Such Dir nen guten Anwalt oder schau mal bei der Verbraucherzentrale rein.
Vielleicht haben auch noch andere mit der aktuelle Firmware für die 7000er Plasma Serie Probleme.
Durch Betriebstunden auslesen verfällt keine Garantie !
Da müsste schon Nachweißlich durch verstellen des SM die Glottze gehimmelt worden sein , selbs da bin ich mir nicht sicher , ob der Garantieanspruch verfällt.
Es verfällt auch keine Garantie wenn ich ein Gerät aufgeschraubt habe
und mal einen Blick rein geworfen habe!
Ist doch wurscht was Samsung schreibt , es gelten gültige Gesetzte der BRD
Oggy1
Stammgast
#10 erstellt: 29. Mai 2012, 13:52
ist das in Deutschland nicht alles schon geregelt?? Wenn der Benutzer nachweislich das Gerät beschädigt hat, entfällt die Garantie und darunter fällt bestimmt nicht, dass man mal in einem nicht geschützten Service-Menü war...
>Spider<
Inventar
#11 erstellt: 29. Mai 2012, 13:55

Oggy1 schrieb:
ist das in Deutschland nicht alles schon geregelt?? Wenn der Benutzer nachweislich das Gerät beschädigt hat, entfällt die Garantie und darunter fällt bestimmt nicht, dass man mal in einem nicht geschützten Service-Menü war...

Aber natürlich ist das Service Menü geschützt.
pdr55
Inventar
#12 erstellt: 29. Mai 2012, 14:10
Ich würde jetzt auch nicht grad behaupten das auf Grund der Tastenkombination das SM geschützt ist.
Diskus is eh überflüssig , jetzt muss sich der Betroffene schlau machen und dementsprechend handeln
>Spider<
Inventar
#13 erstellt: 29. Mai 2012, 14:18

pdr55 schrieb:
Ich würde jetzt auch nicht grad behaupten das auf Grund der Tastenkombination das SM geschützt ist.

Warum? Da muss man schon verdammt Pech haben, dass man aus 5764801 Kombinationen die erwischt, die das SW Menü aufruft.
liab
Inventar
#14 erstellt: 29. Mai 2012, 22:14
Das Pech/Dummheit von BennyTurbo ist, dass er seinen Ausflug ins SM bei Samsug aktenkundig gemacht hat.
Jetzt ist Hopfen und Malz verloren! Ein Anwalt hilft da auch nicht mehr und wird schnell teurer als die Reparatur.
SamThing
Inventar
#15 erstellt: 29. Mai 2012, 22:36
In den Garantiebedingungen gibt es übrigens folgende Passage:

5. Ausgenommen von der Garantieleistung sind:
a) Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen
b) Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten
c) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation
d) Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von
Samsung nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind

http://de.samsung.com/de/support/garantiebedingungen.aspx
pdr55
Inventar
#16 erstellt: 30. Mai 2012, 00:17
LÖL
Bei nem Krieg haben wir bestimmt andere Sorgen als Garantie

Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen

Sollte bestimmt mal ein Auto werden anstatt ner Glotze
An der Passage sieht man ja schon das die ein Rad abhaben bei Samsung ...
Oggy1
Stammgast
#17 erstellt: 30. Mai 2012, 00:27

_spiderschwein: schrieb:

Aber natürlich ist das Service Menü geschützt.


Sorry, aber wenn ich als Passwort z. B. 123456 oder passwort nehme und das einer, sagen wir mal knackt, dann habe ich selber den Schaden, denn dies ist sicherlich nicht geschützt und fahrlässig. Wenn nach der Tastenkombination dann noch eine PIN-Code Abfrage kommen würde, dann könnte man es als geschützt ansehen...

@SamThing, dies ist ja was schon geschrieben wurde, wenn einer was verstellt, dann hat man fürs richten natürlich keinen Anspruch auf Garantie, wenn aber das Netzteil oder so kaputt geht, dann hat das sicher nichts mit dem Aufrufen des Service Menüs zu tun und somit hat hier die Garantie zu greifen...

Dies ist in Deutschland schon lange geregelt, selbst das Aufschrauben ist kein Grund die Garantie zu versagen, solange man nicht selbst das Gerät dadurch beschädigt hat.

Was Samsung da in den Garantiebestimmungen schreibt, ist in Deutschland nur dann zulässig, wenn der Kunde dadurch das Gerät selber beschädigt...
>Spider<
Inventar
#18 erstellt: 30. Mai 2012, 00:36

Oggy1 schrieb:

Sorry, aber wenn ich als Passwort z. B. 123456 oder passwort nehme und das einer, sagen wir mal knackt, dann habe ich selber den Schaden, denn dies ist sicherlich nicht geschützt und fahrlässig.

Das macht absolut keinen Sinn, was da steht, oder kommt man über das Drücken von 123456 in den Service Mode, nein man muss 4 Tasten von 49 in der richtigen Reihenfolge drücken.


Wenn nach der Tastenkombination dann noch eine PIN-Code Abfrage kommen würde, dann könnte man es als geschützt ansehen...


Quatsch, die Tastenkombination ist schon sicher, wie eine 6,76078 stellige Pin.


Dies ist in Deutschland schon lange geregelt, selbst das Aufschrauben ist kein Grund die Garantie zu versagen, solange man nicht selbst das Gerät dadurch beschädigt hat.

Ohne Quelle gehaltlos, aber ich glaube so ziemlich jeder weiß, dass das Quatsch ist, weil der Hersteller die Garantie freiwillig gibt und alles ausschließen darf, was er will.


[Beitrag von >Spider< am 30. Mai 2012, 00:40 bearbeitet]
pdr55
Inventar
#19 erstellt: 30. Mai 2012, 00:45
freiwillig
In Deutschland gelten 2 Jahre Gesetzlich.
>Spider<
Inventar
#20 erstellt: 30. Mai 2012, 00:50

pdr55 schrieb:
freiwillig
In Deutschland gelten 2 Jahre Gesetzlich.

Oh Gott
pdr55
Inventar
#21 erstellt: 30. Mai 2012, 00:52
Ne der is nicht da und den gibbet auch nicht
Oggy1
Stammgast
#22 erstellt: 30. Mai 2012, 00:55

_spiderschwein: schrieb:

Das macht absolut keinen Sinn, was da steht, oder kommt man über das Drücken von 123456 in den Service Mode, nein man muss 4 Tasten von 49 in der richtigen Reihenfolge drücken.


Nur vier Tasten, wäre also Pin 1234 und dass soll sicher sein??



Quatsch, die Tastenkombination ist schon sicher, wie eine 6,76078 stellige Pin.


Eine Tastenkombination ist nicht sicher und würde vor dem Bundesgerichtshof nicht anders angesehen werden, da man ja keine speziellen Kenntnisse oder Geräte braucht um in das Service Menü zu kommen, außer die vier Tatsen auf der originalen Fernbedienung




Ohne Quelle gehaltlos, aber ich glaube so ziemlich jeder weiß, dass das Quatsch ist, weil der Hersteller die Garantie freiwillig gibt und alles ausschließen darf, was er will.


Der Hersteller darf, wenn der Gesetzgeber oder der Bundesgerichtshof etwas anderes entscheidet, dann wird die Klausel trotzdem nicht mehr gültig und der Bundesgerichtshof hat da schon vor Jahren etwas festgelegt...


[Beitrag von Oggy1 am 30. Mai 2012, 00:56 bearbeitet]
liab
Inventar
#23 erstellt: 30. Mai 2012, 01:02
Aufschrauben - da wird was verwechselt. Stern TV brachte mal, man kauft eine Mikrowelle, die nicht geht. Man schraubt auf und schaut nach.
Am nächsten Tag bringt man die Einzelteile zurück. Laut G. Jauch, müssen die den tauschen. Na ja, viel Spaß!

Bei Garantie galt schon immer, sie erlischt bei unbefugten Eingriffen.
>Spider<
Inventar
#24 erstellt: 30. Mai 2012, 01:07

Oggy1 schrieb:

Nur vier Tasten, wäre also Pin 1234 und dass soll sicher sein??

Dein Ernst? Noch nie was von Variationen mit zurücklegen gehört, fast unglaublich.
Bzw. gar nicht Post #22 verstanden?



Eine Tastenkombination ist nicht sicher und würde vor dem Bundesgerichtshof nicht anders angesehen werden,

Quelle?


da man ja keine speziellen Kenntnisse oder Geräte braucht um in das Service Menü zu kommen, außer die vier Tatsen auf der originalen Fernbedienung

Gibt ja nur 5Mio. Variationen völlig unsicher, 5 richtige im Lotto sind wahrscheinlicher und die haben wir ja alle 2x in der Woche richtig.




Der Hersteller darf, wenn der Gesetzgeber oder der Bundesgerichtshof etwas anderes entscheidet, dann wird die Klausel trotzdem nicht mehr gültig und der Bundesgerichtshof hat da schon vor Jahren etwas festgelegt...

Quelle?


[Beitrag von >Spider< am 30. Mai 2012, 01:13 bearbeitet]
Oggy1
Stammgast
#25 erstellt: 30. Mai 2012, 01:15
Du immer mit Deinen Quellen, gebe Du doch mal ein paar Quellen, das vier Tasten sicher sind und das nach dem Drücken der vier Tasten ein Grund vorliegt, die Garantie/Gewährleistung zu versagen und komme bitte nicht mit den AGB´s von Samsung...

EDIT: Fakt ist, auch wenn man die Kiste aufschraubt oder im Service Menü war, hat man Anspruch auf seine 2 Jahre Gewährleistung solange man den Fehler nicht selbst verursacht hat.


[Beitrag von Oggy1 am 30. Mai 2012, 01:26 bearbeitet]
>Spider<
Inventar
#26 erstellt: 30. Mai 2012, 01:25

Oggy1 schrieb:
Du immer mit Deinen Quellen, gebe Du doch mal ein paar Quellen, das vier Tasten sicher sind und das nach dem Drücken der vier Tasten ein Grund vorliegt, die Garantie zu versagen und komme bitte nicht mit den AGB´s von Samsung...


Wenn Leute nicht mehr weiter wissen, fordern sie eine Beweisumkehr ...


gebe Du doch mal ein paar Quellen, das vier Tasten sicher sind


49^4 hopp hopp alle Kombinationen ausprobieren.


[Beitrag von >Spider< am 30. Mai 2012, 01:27 bearbeitet]
>Spider<
Inventar
#27 erstellt: 30. Mai 2012, 01:27

Oggy1 schrieb:

EDIT: Fakt ist, auch wenn man die Kiste aufschraubt oder im Service Menü war, hat man Anspruch auf seine 2 Jahre Gewährleistung solange man den Fehler nicht selbst verursacht hat.

Quelle?
Fakt ist auch, dass man nach 6Monaten ein Gutachten braucht.


[Beitrag von >Spider< am 30. Mai 2012, 01:30 bearbeitet]
Oggy1
Stammgast
#28 erstellt: 30. Mai 2012, 01:28
Fakt ist, auch wenn man die Kiste aufschraubt oder im Service Menü war, hat man Anspruch auf seine 2 Jahre Gewährleistung solange man den Fehler nicht selbst verursacht hat.

Kannst Du selber im Internet suchen, denn Du hast bis jetzt auch keine Quelle vorlegen können, zwecks meine Quelle, frage mal am OLG Hamm nach...
Oggy1
Stammgast
#29 erstellt: 30. Mai 2012, 01:33

_spiderschwein: schrieb:


49^4 hopp hopp alle Kombinationen ausprobieren.


was für eine Quelle, andere Kreuzen 6 aus 49 an und gewinnen Millionen...
>Spider<
Inventar
#30 erstellt: 30. Mai 2012, 01:33

Oggy1 schrieb:
Fakt ist, auch wenn man die Kiste aufschraubt oder im Service Menü war, hat man Anspruch auf seine 2 Jahre Gewährleistung solange man den Fehler nicht selbst verursacht hat.

Quelle?


Kannst Du selber im Internet suchen,

Geile Quelle


denn Du hast bis jetzt auch keine Quelle vorlegen können,

Der Beweis liegt wohl eindeutig bei Dir.
Zumal schon von der Garantie auf die Gewährleistung zurückgerudert wurde.


[Beitrag von >Spider< am 30. Mai 2012, 01:39 bearbeitet]
>Spider<
Inventar
#31 erstellt: 30. Mai 2012, 01:36

Oggy1 schrieb:

was für eine Quelle, andere Kreuzen 6 aus 49 an und gewinnen Millionen...

Befinden wir uns in den gleichen Größenortungen, wie das zufällige Aufrufen des Service Menüs.
hgdo
Moderator
#32 erstellt: 30. Mai 2012, 01:37

Oggy1 schrieb:
Fakt ist, auch wenn man die Kiste aufschraubt oder im Service Menü war, hat man Anspruch auf seine 2 Jahre Gewährleistung solange man den Fehler nicht selbst verursacht hat.

Hast du mal den Titel des Threads gelesen? Es geht nicht um den Verlust der Gewährleistung, sondern um den Garantieverlust.

Mit der Gewährleistung hat Samsung ohnehin nichts zu tun. Der Käufer hat Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller.
Oggy1
Stammgast
#33 erstellt: 30. Mai 2012, 01:40
sowas kann man leiden, behauptet das vier Tasten sicher sind, kann aber nicht im Internet mal selber suchen??

QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Nichtkaufleuten verwendete Bestimmung, dass bei dem Verkauf neu hergestellter Radio, Fernseh- und Fotogeräte die Garantie sofort nach einem Eingriff durch den Käufer oder Dritte erlischt, unwirksam ist (BGH NJW 1980, 831). Begründet wird dies zutreffend damit, dass der Käufer ein berechtigtes Interesse daran haben kann, bei einer während der Gewährleistungsfrist auftretenden Störung durch Untersuchung - wenn notwendig auch noch Öffnen des Gerätes - festzustellen oder feststellen zu lassen, welcher Art die Störung ist. Diese Berechtigung hat der Käufer, bevor er das Gerät dem Verkäufer zur Nachbesserung aushändigt.
QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE http://www.internetrecht-rostock.de QUELLE


[Beitrag von Oggy1 am 30. Mai 2012, 02:40 bearbeitet]
>Spider<
Inventar
#34 erstellt: 30. Mai 2012, 01:43

Oggy1 schrieb:

QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE
...
QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE QUELLE

Da ist keine Quelle.
Oggy1
Stammgast
#35 erstellt: 30. Mai 2012, 01:46

hgdo schrieb:

Oggy1 schrieb:
Fakt ist, auch wenn man die Kiste aufschraubt oder im Service Menü war, hat man Anspruch auf seine 2 Jahre Gewährleistung solange man den Fehler nicht selbst verursacht hat.

Hast du mal den Titel des Threads gelesen? Es geht nicht um den Verlust der Gewährleistung, sondern um den Garantieverlust.

Mit der Gewährleistung hat Samsung ohnehin nichts zu tun. Der Käufer hat Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller.


Kann es sein, das der Themenersteller wie auch so manch andere, Garantie une Gewährleistung über einen Kamm scheren und es nur darum geht, ob der Fernseher nach öffnen des Service Menüs noch repariert wird, wenn ein nicht selbst verschuldeter Defekt auftritt?? Der Rest steht in der Quelle...
liab
Inventar
#36 erstellt: 30. Mai 2012, 01:49
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Garantie
Wenn der Hersteller die Garantie ablehnt, heißt es zahlen. Ob der Zugang ins SM sicher oder unsicher ist, ist völlig belanglos! Entscheidend ist der unbefugte Eingriff und was der Hersteller darunter versteht! Die Schrauben sind übrigens auch nicht gesichert.
Oggy1
Stammgast
#37 erstellt: 30. Mai 2012, 01:49

_spiderschwein: schrieb:

Da ist keine Quelle. :?


Ein Aktenzeichen und Urteil reicht noch immer nicht??
Oggy1
Stammgast
#38 erstellt: 30. Mai 2012, 01:54

liab schrieb:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Garantie
Wenn der Hersteller die Garantie ablehnt, heißt es zahlen. Ob der Zugang ins SM sicher oder unsicher ist, ist völlig belanglos! Entscheidend ist der unbefugte Eingriff und was der Hersteller darunter versteht! Die Schrauben sind übrigens auch nicht gesichert.


Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Nichtkaufleuten verwendete Bestimmung, dass bei dem Verkauf neu hergestellter Radio, Fernseh- und Fotogeräte die Garantie sofort nach einem Eingriff durch den Käufer oder Dritte erlischt, unwirksam ist (BGH NJW 1980, 831). Begründet wird dies zutreffend damit, dass der Käufer ein berechtigtes Interesse daran haben kann, bei einer während der Gewährleistungsfrist auftretenden Störung durch Untersuchung - wenn notwendig auch noch Öffnen des Gerätes - festzustellen oder feststellen zu lassen, welcher Art die Störung ist. Diese Berechtigung hat der Käufer, bevor er das Gerät dem Verkäufer zur Nachbesserung aushändigt.


[Beitrag von Oggy1 am 30. Mai 2012, 01:54 bearbeitet]
>Spider<
Inventar
#39 erstellt: 30. Mai 2012, 01:54

Oggy1 schrieb:


Ein Aktenzeichen und Urteil reicht noch immer nicht??

Und der Text ist vom Himmel gefallen?
hgdo
Moderator
#40 erstellt: 30. Mai 2012, 01:54

Oggy1 schrieb:
Kann es sein, das der Themenersteller wie auch so manch andere, Garantie une Gewährleistung über einen Kamm scheren und es nur darum geht, ob der Fernseher nach öffnen des Service Menüs noch repariert wird, wenn ein nicht selbst verschuldeter Defekt auftritt?? Der Rest steht in der Quelle...

Nein, das kann nicht sein. Es geht ihm um Samsung und nicht um den Händler. Auch ist im ganzen Thred ständig von den AGB vom Samsung die Rede.

Samsung kann die Bedingungen für die (freiwillige) Garantie weitestgehend selbst festlegen. Für die Gewährleistung trifft dein BGH-Urteil zu (aber nur dafür).
Oggy1
Stammgast
#42 erstellt: 30. Mai 2012, 02:00

hgdo schrieb:


Samsung kann die Bedingungen für die (freiwillige) Garantie weitestgehend selbst festlegen. Für die Gewährleistung trifft dein BGH-Urteil zu (aber nur dafür).


...die Garantie sofort nach einem Eingriff durch den Käufer oder Dritte erlischt, unwirksam ist (BGH NJW 1980, 831)...
>Spider<
Inventar
#45 erstellt: 30. Mai 2012, 02:06


Gewährleistungsfrist,Verkäufer
Quelle: www.internetrecht-rostock.de/Urteile/EDV-Recht/1.htm
Heißt es ebenfalls im Text.
Sicher?

Edit hgdo: unnötiges Zitat entfernt


[Beitrag von hgdo am 30. Mai 2012, 11:19 bearbeitet]
liab
Inventar
#54 erstellt: 30. Mai 2012, 02:51
http://www.computerwoche.de/heftarchiv/1981/17/1186005/
Das 31 Jahre alte Urteil wird Samsung nicht beeindrucken. Es geht da wohl auch weniger um die Garantie des Herstellers, als mehr um deren Ausschluß durch den Handel.
>Spider<
Inventar
#56 erstellt: 30. Mai 2012, 02:57

liab schrieb:
Es geht da wohl auch weniger um die Garantie des Herstellers, als mehr um deren Ausschluß durch den Handel.

Richtig, so konnte man es ja auch auf der Seite des Anwalts lesen nur dass das einmal das Wort Garantie gefallen ist.
>Spider<
Inventar
#58 erstellt: 30. Mai 2012, 03:07

Oggy1 schrieb:

Im Beitrag #34 hast Du das Zitat ja wohl auch abgeändert, der Text wurde durch drei Punkte ersetzt und es ist nicht nur einmal Garantie in diesen Texten zu lesen...

D.h. ich soll deine Quelle im Zitat gelöscht haben?
Oggy1
Stammgast
#59 erstellt: 30. Mai 2012, 03:11

liab schrieb:
http://www.computerwoche.de/heftarchiv/1981/17/1186005/
Das 31 Jahre alte Urteil wird Samsung nicht beeindrucken. Es geht da wohl auch weniger um die Garantie des Herstellers, als mehr um deren Ausschluß durch den Handel.


so alt ist das nicht, zumindest dies ist aus 2000

OLG Hamm, Urteil v. 14.02.2000, Az. 13 U 196/99, CuR 2000, 811

Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/Urteile/EDV-Recht/1.htm
>Spider<
Inventar
#60 erstellt: 30. Mai 2012, 03:12

Oggy1 schrieb:


so alt ist das nicht, zumindest dies ist aus 2000

OLG Hamm, Urteil v. 14.02.2000, Az. 13 U 196/99, CuR 2000, 811

Und hat nichts mit diesem Sachverhalt zutun.
Oggy1
Stammgast
#61 erstellt: 30. Mai 2012, 03:16
ist klar, darin steht, geht man ins Service Menü dann erlicht sofort die Garantie...

Edit: ich gehe jetzt ins Bett und dadurch erlicht das Licht...

Edit hgdo: unnötiges Zitat entfernt


[Beitrag von hgdo am 30. Mai 2012, 11:22 bearbeitet]
>Spider<
Inventar
#62 erstellt: 30. Mai 2012, 03:22

Oggy1 schrieb:

ist klar, darin steht, geht man ins Service Menü dann erlicht sofort die Garantie...

Ich weiß nicht, was das soll?

www.jurpc.de/rechtspr/20010102.htm
Aber es geht um eine Computeranlage
und Gewährleistung.
Ist ein TV eine Computeranlage?
BennyTurbo
Inventar
#63 erstellt: 30. Mai 2012, 08:58
Hallo,

hier ist ja ganz schön was los

Also, zuerst mal ist mein TV nicht defekt, hardwaremäßig ist alles bestens. Ich habe vor etwa 5 Wochen ein Fehler bei Samsung gemeldet, der auf die fehlerhafte Firmware 1019 verweist.

Leider habe ich das Update gemacht und der Fernseher, der vorher auf ca. 85 cd/m² kalibriert war (bei Zellhelligkeit 14) hatte nach dem Update nur noch 50 cd/m². Habe vorher und nachher mit Meßkopf gemessen, daher ist das matschige Bild sofort aufgefallen und die fehlende Helligkeit. Aktuell im Film Modus auf Zellhelligkeit 20 komme ich noch auf 68 cd/m² ... früher war der über 100 ... mit der Firmware 1018.

Aufgrund der Aussage eines Samsung Mitarbeiters, der mich bat alle Informationen die ich habe und finden kann sowie meine Meßergebnisse an Samsung zu senden, habe ich eben die Panel Zeiten dazugeschrieben, wann welche Messung gemacht wurde. Leider wußte ich bis dahin nicht, dass das Service Menü überhaupt ein Garantieverlust darstellen soll.

Nach 4 Wochen warten auf eine Reaktion von Samsung bekam ich dann am letzten Freitag einen pampigen Anruf einer Kollegin von Samsung, die mir mitteilte, mein Firmware Problem hätte sich erledigt, man würde nicht mehr weiter daran arbeiten, da ich keine Garantie mehr hätte. Ich dachte ich höre nicht richtig, wußte auch nicht so recht, wie ich in der Situation reagieren sollte. Ich kann mir das aber beim besten Willen nicht vorstellen.

Denn:

1. Ist das SM nicht geschützt mit einem PIN Code
2. Ist kein Warnhinweis bei betreten da, der mir sagt gehen Sie wieder raus, sonst Garantie futsch !
3. Habe ich nicht irgendwelche Werte verstellt und damit den Fernseher beschädigt, sondern er läuft ja, mal abgesehen von der schrottigen Samsung Firmware, die ich leider nicht mehr rückgängig machen kann

Also was hat bitte die fehlerhafte Software von Samsung, mein Engagement (betrifft noch mehr Leute, die diesen TV haben, nicht nur mich) mit Garantieverlust zu tun? M.e. nach ist das nur vorgeschoben, damit Samsung sich nicht mit dem Problem beschäftigen muss. Vermutlich wissen die intern ganz genau warum Sie die Helligkeit bzw. den Saft an dem Gerät runtergedreht haben.

Gruß, Benny
>Spider<
Inventar
#64 erstellt: 30. Mai 2012, 09:03

BennyTurbo schrieb:
Hallo
1. Ist das SM nicht geschützt mit einem PIN Code

Doch natürlich, ein zufälliges aufrufen ist unmöglich.
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