Zum Thema Garantie

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Autor
Beitrag
schnork
Neuling
#1 erstellt: 07. Jul 2011, 16:50
Leute,

bitte versteht jetzt meinen Beitrag nicht als überheblich, aber Herstellergarantie ist lt. EU ganz klar geregelt. Mindestens zwei, in vielen Fällen sogar drei Jahre, gleich wo das Gerät gekauft wurde. Egal ob ich einen 8000er in Polen kaufe oder als Import in Deutschland. In beiden Fällen ist der Hersteller in der Garantiepflicht und da könnte sich der Hersteller drehen und wenden wie er möchte, gesetzlich ganz klar geregelt. Fragt bitte mal in der Rechtsabeilung von VW nach, die würden Euch ein Liedchen davon singen. Denn die haben damals genau einen solchen Rechtsstreit verloren. Dieses Gesetz wurde dann als Grundsatz geregelt und bezieht sich somit nicht nur auf die Automobilbranche.

In der pdf, siehe link, ich hoffe das ist erlaubt (http://www.eu-verbraucher.de/media/fichiers/file2008021397.pdf) steht es ziemlich eindeutig drinne.

Letztlich würde ich z. B. einen 8000er bei einem deutschen Importeur kaufen, denn der haftet auf alle Fälle mindestens 2 Jahre, so ich denn Privatperson bin.

Gruß

didi


[Beitrag von schnork am 07. Jul 2011, 16:52 bearbeitet]
blue_lord
Stammgast
#2 erstellt: 07. Jul 2011, 17:09
Bitte nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln...

(Ist soweit ich das beim überfliegen von dem PDF gesehen hab dort sogar erklärt).
schnork
Neuling
#3 erstellt: 07. Jul 2011, 17:22

blue_lord schrieb:
Bitte nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln...

(Ist soweit ich das beim überfliegen von dem PDF gesehen hab dort sogar erklärt).


Hallo, das weiß ich doch. Im Beitrag ist von Gewährleistung die Rede und der Wahl zwischen Garantie und Gewährleistungsanspruch, aber EU = Binnenmarkt und egal in welchem Land Du kaufst (wobei ich es mir wirklich überlegen würde ob ich in Polen kaufe, denn dann muß ich schlimmstenfalls die Ware dorthin schaffen, um in den Genuß von Garantie zu kommen), besteht die grundsätzliche Garantieleistung und die beträgt nunmal mind. 24 Monate.

Daher mein Vorschlag in vorigem Beitrag immer bei einem Händler ich Deutschland einen EU-Import kaufen.

Bisher, bei all meinen Einkäufen (EU-Importe) hatte ich zwei Jahre Garantie und ob die jetzt vom Händler dargestellt wird oder er sie sich wieder vom Hersteller holt ist mir als Kunde "Banane".

didi
hgdo
Moderator
#4 erstellt: 08. Jul 2011, 00:57
Deine Darstellung ist in so vielen Punkten falsch, da weiß man gar nicht, wo man anfanfen soll, das richtig zu stellen.

Du verwechselst dauern Gewährleistung ung Garantie. Nur die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Gewährleisten muss grundsätzlich der Verkäufer, nicht der Herrsteller (es sei denn, er ist auch Verkäufer, wie z.B. bei vielen Autos).
Die Gewährleistungsdauer beträgt 2 Jahre, wobei bereits nach 6 Monaten die Umkehr der Beweislast erfolgt. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Da dies in sehr vielen Fällen nicht möglich ist, kann man beinahe von einer Gewährleistungsdauer von nur 6 Monaten sprechen.

Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann vom Hersteller, Distributor, Zwischenhändler oder Verkäufer ausgesprochen werden. Sie kann auch an Bedingungen geknüpft werden, z.B. dass sie nur gegenüber dem Erstbesitzer gilt, kann nur für besatimte Teile oder Fehler gelten, an die Einhaltung von Wartungsintervallen geknüpft werden usw. usw.

Viele Hersteller leisten gegenüber dem Verbraucher keinerlei Garantie.
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