Wandlung bei Samsung

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Micha68307
Stammgast
#1 erstellt: 07. Jul 2017, 12:33
Hallo Forianer,
Ich hätte da mal eine Frage an die die Erfahrungen haben, mit einer Wandlung nach 2 Erfolglosen Reparaturen bei Samsung.
Wie lange ca. dauert es, vom Tag wenn Samsung den TV erhält bis zu dem Tag wann der Händler die RMA Nummer bekommt, weiß das jemand.


[Beitrag von Micha68307 am 08. Jul 2017, 08:07 bearbeitet]
thegame69dx
Stammgast
#2 erstellt: 07. Jul 2017, 23:27
Redest du vom Rücktritt vom Kaufvertrag? Oder Reparatur?
Micha68307
Stammgast
#3 erstellt: 08. Jul 2017, 08:06
Rücktritt vom Kaufvertrag nach 2 Erfolglosen Reparaturen.
thegame69dx
Stammgast
#4 erstellt: 08. Jul 2017, 08:27
Das machst du mit dem Händler aus, das hat nichts mit Samsung zu tun.

Ich hatte den gleichen Fall, und habe in dem Moment, als ich den TV zum Händler gebracht habe, das Geld bekommen.
So läuft der Rücktritt, beide bringen ihre gebrachten Leistungen zurück.
Da hättest du drauf bestehen sollen. Einfach hart bleiben, die Händler versuchen natürlich immer alles zu ihren Gunsten zu drehen.

RMA wird sicher die eine oder andere Woche dauern.


[Beitrag von thegame69dx am 08. Jul 2017, 08:28 bearbeitet]
GoesLikeHell
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 09. Jul 2017, 00:23

thegame69dx (Beitrag #4) schrieb:
Das machst du mit dem Händler aus, das hat nichts mit Samsung zu tun


auch nach 1,5 Jahren ? und bekommt man den kompletten Kaufpreis von vor 1,5 Jahren wieder erstattet ?
thegame69dx
Stammgast
#6 erstellt: 09. Jul 2017, 08:00
1,5 Jahren ist sicher eine lange Zeit, aber fällt in 2 Jahre Gewährleistung, also ja.

Ich habe für meinen 1 Jahr alten Samsung den kompletten Preis zurückverlangt, so steht es im Gesetz.
Klar will der Händler das Beste draus machen meistens, also meint er, er zahlt nur noch den Zeitwert bla bla bla. Ist aber alles quatsch, Rücktritt vom Kaufvertrag bedeutet: Beide geben Ihren Teil des Vetrages zurück: Du dein TV, Er dein Geld!
MasterOne
Stammgast
#7 erstellt: 07. Dez 2017, 00:00
Hallo, ich habe auch gerade eine Wandlung.

TV wurde 3x erfolglos wegen des gleichen Fehler nachweißbar repariert.
Garantie läuft Ende Januar 2018 ab.

Händler schreibt mir

" Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Fall der Rücknahme/Wandlung das Gerät nur gegen einen Nutzungsabzug Gutgeschrieben werden kann "

Muss ich das so hinnehmen ?

Der TV hat vor einer Woche neues Panel und neues Mainboard erhalten.

gruß


[Beitrag von MasterOne am 07. Dez 2017, 00:01 bearbeitet]
Speedster-40
Inventar
#8 erstellt: 07. Dez 2017, 12:42

thegame69dx (Beitrag #6) schrieb:
1,5 Jahren ist sicher eine lange Zeit, aber fällt in 2 Jahre Gewährleistung, also ja.

Ich habe für meinen 1 Jahr alten Samsung den kompletten Preis zurückverlangt, so steht es im Gesetz.
Klar will der Händler das Beste draus machen meistens, also meint er, er zahlt nur noch den Zeitwert bla bla bla. Ist aber alles quatsch, Rücktritt vom Kaufvertrag bedeutet: Beide geben Ihren Teil des Vetrages zurück: Du dein TV, Er dein Geld!

Meiner Meinung nach verbreitest du (gefährliches) Halbwissen. So wie du es beschreibst, steht es zum Thema Gewährleistung mit großer Sicherheit nicht im Gesetz. Du venachlässigst unter anderem die Beweislastumkehr, die nach 6 Monaten greift und nicht ganz unerheblich ist.
Wenn du in der glücklichen Lage warst nach über einem Jahr nachzuweisen, dass der Defekt schon vor Kauf da war, kann man dies nicht wirklich verallgemeinern und für alle Fälle in Betracht ziehen.
Oder meinst du die freiwillige Garantie des Herstellers und/oder einen doch recht kulanten Händler?


[Beitrag von Speedster-40 am 07. Dez 2017, 12:55 bearbeitet]
MasterOne
Stammgast
#9 erstellt: 17. Dez 2017, 14:00
Richtig, ich habe eine Wandlung nach 23 Monaten nutzen durchbekommen.
Einen Nutzungsabzug wird es aber immer geben.

Dieser ist aber nicht sehr hoch.

Bei TV sind es 7 Jahre nach AFA Tabelle, d.h. Kaufpreis durch 7
ergibt dann den Nutzungsabzug Pro Jahr, das kann auch noch durch
die Monate geteilt werden.

Meistens geben die Händler aber mehr als die Tabelle und einigt man sich
das man beim gleichen Händler wieder kauft kommen die einem noch mehr
entgegen.

Man muss halt bedenken das der Händler auch die Speditionskosten etc. zahlen muss.
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