1 jahr alte PS3 (letzte gleiches Problem) wieder liest kein CD mehr

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Pajazo
Stammgast
#1 erstellt: 03. Mrz 2009, 09:25
Huu!

Ich hab genau vor 1 Jahr die PS3 altes Model (60GB) damals eingeschickt weil sie keine CD´s gelesen hat. Wurde umgetauscht alles Super!

Nun ist wieder ein Jahr vergangen und die umgetauschte PS3 kommt das gleiche Problem.

Ist das ein Fehler an den alten Modelen?

Bekomme ich noch Garantie auf die bereits umgetauschte?

Kaufdatum ist der 4.8.2007 normal 2 Jahre laut meines wissens.
Doch bei Sony steht das die ab serien Nr nur 12 Monate geben.

Grüssle

***update

Toll nun sagt der vom red zack das die bloss 12 Monate haben und ich muss da nen service anrufen.


[Beitrag von Pajazo am 03. Mrz 2009, 10:01 bearbeitet]
SaschaMav
Inventar
#2 erstellt: 03. Mrz 2009, 11:08

Pajazo schrieb:
Huu!

Ich hab genau vor 1 Jahr die PS3 altes Model (60GB) damals eingeschickt weil sie keine CD´s gelesen hat. Wurde umgetauscht alles Super!

Nun ist wieder ein Jahr vergangen und die umgetauschte PS3 kommt das gleiche Problem.

Ist das ein Fehler an den alten Modelen?

Bekomme ich noch Garantie auf die bereits umgetauschte?

Kaufdatum ist der 4.8.2007 normal 2 Jahre laut meines wissens.
Doch bei Sony steht das die ab serien Nr nur 12 Monate geben.

Grüssle

***update

Toll nun sagt der vom red zack das die bloss 12 Monate haben und ich muss da nen service anrufen.


Das ist natürlich ärgerlich. Aber ein Austausch erhöht nicht die Garantie/Gewährleistung. So wie ich das aber sehe, hast du noch bis August 2009 einen Gewährleistungsanspruch. Und da es Sony bekannt sein dürfte, dass die Laufwerke der ersteren? Generationen schnonmal schlapp machen, sehe ich da eher positive Chancen. Die neueren besseren? Laufwerke wurden glaub ich in der 2. Generation der 40 GB eingesetzt. Die ganzen neuen sollen noch besser sein.
Pajazo
Stammgast
#3 erstellt: 03. Mrz 2009, 11:12
Ja nun hab ich mitSony telefoniert und da sprach man von 12 Monate und 6 Monate Kulanz.

Hat man mich an den TVS repair weitergschickt und die meinten das sei schwachfug.
Es gibt bloss die 12 monate und dann kostet es was.

Ich muss nun die PS einschicken.

Echt zum Korzen da zahlst 600 Euro und dann sowas.

Trozdem danke
SaschaMav
Inventar
#4 erstellt: 03. Mrz 2009, 11:17

Pajazo schrieb:
Ja nun hab ich mitSony telefoniert und da sprach man von 12 Monate und 6 Monate Kulanz.

Hat man mich an den TVS repair weitergschickt und die meinten das sei schwachfug.
Es gibt bloss die 12 monate und dann kostet es was.

Ich muss nun die PS einschicken.

Echt zum Korzen da zahlst 600 Euro und dann sowas.

Trozdem danke


24 Monate Gewährleistung ist gesetzlich. Die meinten bestimmt 12 Monate Garantie. Bei Gewährleistung musst du beweisen, dass dieser Defekt bereits beim Kauf bestanden hat. Allerdings gibt es sehr viele bei dem das Laufwerk abgeraucht ist, somit wäre ein Kommentar "Davon haben wir noch nie was gehört", einfach gelogen.

Mal eine andere Frage, bei welchem Händler hast du dir diese gekauft?


[Beitrag von SaschaMav am 03. Mrz 2009, 11:19 bearbeitet]
heikohvr
Stammgast
#5 erstellt: 03. Mrz 2009, 15:02
Es gibt viele die erfolgreich auf Kulanz eine neue
PS3 erhalten haben da das Thema mit den Laufwerken
kein Einzelfall ist. Es kommt immer darauf an wen man vor sich hat und wie man mit den Leuten umgeht. Der eine konnte das direkt mit TVS erfolgreich verhandeln der andere hatte Erfolg über seinen MediaMarkt der sich dann darum gekümmert hat.
Bitte, bitte lass den Kelch an mir vorüberziehen!!
Man merkt: Ich hab auch eine 60er aber die läuft noch!

Gruß
HEiko
_steve
Stammgast
#6 erstellt: 03. Mrz 2009, 16:50
Einfach ein Tauschlaufwerk für 70 Eur einbauen und gut?

Oder mit dem Service rumstreiten.
heikohvr
Stammgast
#7 erstellt: 03. Mrz 2009, 16:54

_steve schrieb:
Einfach ein Tauschlaufwerk für 70 Eur einbauen und gut?

Oder mit dem Service rumstreiten.


Hast Du das schon mal gemacht. Ist das sehr aufwendig
oder eher Plug and Play?
p.hero1392
Stammgast
#8 erstellt: 03. Mrz 2009, 18:28

heikohvr schrieb:

_steve schrieb:
Einfach ein Tauschlaufwerk für 70 Eur einbauen und gut?

Oder mit dem Service rumstreiten.


Hast Du das schon mal gemacht. Ist das sehr aufwendig
oder eher Plug and Play?


Ich hab hier im Forum mal gehört das es ziemlich einfach sein soll. Ich selbst hatte aber auch noch nie das Glück in die Situation zu kommen und hoffe das ich das auch nie muss


[Beitrag von p.hero1392 am 03. Mrz 2009, 18:29 bearbeitet]
_steve
Stammgast
#9 erstellt: 03. Mrz 2009, 21:05


[Beitrag von _steve am 03. Mrz 2009, 21:18 bearbeitet]
allwonder
Inventar
#10 erstellt: 03. Mrz 2009, 23:35

_steve schrieb:
Einfach ein Tauschlaufwerk für 70 Eur einbauen und gut?

Oder mit dem Service rumstreiten.


Hi,

kannst Du das mal konkretisieren mit dem Tauschlaufwerk für 70 Euro..schön wärs.

Habe schon den 2. Laserblock gewechselt und ist schon wieder defekt. Das Bluray Laufwerk der PS3 scheint eine einzige Katastrophe zu sein, wie man auch in den PS3 Foren lesen kann.

Und ein Tauschlaufwerk ist überhaupt nicht zu bekommen.

Gruß
allwonder
allwonder
Inventar
#11 erstellt: 04. Mrz 2009, 00:08

allwonder schrieb:

_steve schrieb:
Einfach ein Tauschlaufwerk für 70 Eur einbauen und gut?

Oder mit dem Service rumstreiten.


Hi,

kannst Du das mal konkretisieren mit dem Tauschlaufwerk für 70 Euro..schön wärs.

Habe schon den 2. Laserblock gewechselt und ist schon wieder defekt. Das Bluray Laufwerk der PS3 scheint eine einzige Katastrophe zu sein, wie man auch in den PS3 Foren lesen kann.

Und ein Tauschlaufwerk ist überhaupt nicht zu bekommen.

Gruß
allwonder


Mit dem Tauschlaufwerk hast Du natürlich an den Laserblock gedacht und ich an das komplette Teil.

Ein kleines Mißverständnis meinerseits.

Aber diese Laserblocks scheinen wirklich zu verrecken wie die Fliegen. Das sieht man auch bei Ebay, da werden laufend defekte PS3 angeboten und immer "Laufwerk" defekt, das sagt doch alles.

Und über den Sony Service braucht man überhaupt nicht zu sprechen, die tauschen nur aus, zu horrenden Preisen.

Gruß
allwonder
Pajazo
Stammgast
#12 erstellt: 04. Mrz 2009, 08:07
Hab die PS3 bei Media Company (red zack) in Balingen erworben.

ja ich find das heftig, ist nicht mal ein jahr und schon wieder das LW futsch.

und dafür zahlst 600 Euro tsts

Was für möglichkeiten hab ich eurer meinung nach?

Der von tvs meinte sie melden sich dann und machen ein Kostenvoranschlag hehe.

Manchmal denk ich wirklich, ich hätte mir sone xbox geholt.

Ärger mich schon den ganzen tag deswegen *arg*


[Beitrag von Pajazo am 04. Mrz 2009, 08:17 bearbeitet]
SaschaMav
Inventar
#13 erstellt: 04. Mrz 2009, 08:47

Pajazo schrieb:
Hab die PS3 bei Media Company (red zack) in Balingen erworben.

ja ich find das heftig, ist nicht mal ein jahr und schon wieder das LW futsch.

und dafür zahlst 600 Euro tsts

Was für möglichkeiten hab ich eurer meinung nach?

Der von tvs meinte sie melden sich dann und machen ein Kostenvoranschlag hehe.

Manchmal denk ich wirklich, ich hätte mir sone xbox geholt.

Ärger mich schon den ganzen tag deswegen *arg*


Wenn der Händler vor Ort ist, würde ich den mal einen kleinen Besuch abstatten. Würde den mit der Gewährleistung von 2 Jahren konfrontieren und mit dem Fakt, dass das abrauchen der LW kein Einzelfall ist. Schließlich hast du mit Media Company den Vertrag geschlossen. Die werden es zwar auch nach TVS schicken, allerdings kannst du da jemandem auf die Füße treten.
Pajazo
Stammgast
#14 erstellt: 05. Mrz 2009, 08:45
Weiss einer wo ich ein Austauschlaufwerk bekommen? oder kann ich ein ganz normales BD laufwerk ohne schublade einbauen?

Grüssle und noch mal danke
joTkAer
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 05. Mrz 2009, 14:46
Es gibt zumindest 2 unterschiedliche Blöcke, auf die man entweder eine Suchmaschine oder ihh-bääh ansetzen kann:

KEM-400AAA (sollte für die alten Modelle, also 20GB und 60GB sein)

KES-410ACA (sollte für die 40 GB Modelle sein)

Um genau zu wissen, welchen Typ man nun braucht, sollte man sicherheitshalber nachsehen (bei den 40ern wurden eventuell sowohl als auch verbaut, was bei den 80ern drin ist, darüber habe ich auf die Schnelle auch keine Info gefunden). Aber eventuell weiß hier jemand eine Möglichkeit, wie man von außen (Typ + Seriennummer-Serie?) feststellen kann, welche Lasereinheit man braucht?

lg,
Klaus
Pajazo
Stammgast
#16 erstellt: 06. Mrz 2009, 08:13
Jetzt mal schauen was die von TVS sagen!

Hab gesagt das ich ein kostenvoranschlag haben will.
Toldar
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 06. Mrz 2009, 08:27
Hallo,

ich verstehe das Problem nicht. Du hast 24 Monate gesetzliche Gewährleistung. Was immer Red Zag sagt, ist egal. Daß Sony die Garantie auf 12 Monate verkürzt, bei einem jungen Produkt ist eine Frechheit - bin ich sogar von M$ nicht gewohnt, im Gegenteil - ändert aber nichts an der 24 monatigen Gewährleistung.

Sprich dein Verkäufer muss die Konsole entweder auf eigene Kosten reparieren oder - falls er das nicht möchte - dir die Kosten der Reparatur ersetzen.

Eigentlich gibt es dazu keine Diskussion.
Und, ja, ich bin Rechtsanwalt ;-)

Beste Grüße
Toldar
DeMode74
Inventar
#18 erstellt: 06. Mrz 2009, 08:54
Toldar, so einfach ist das mit der Gewährleistung aber auch nicht. Stichwort: Beweislastumkehr gegenüber dem Händler.

@Pajazo
Da Dein LW schonmal getauscht wurde, hast du somit automatisch ein Jahr erneute Garantie auf dieses Bauteil. Somit ist also TVS bzw. Sony für die Garantieabwicklung zuständig. Wie lange liegt die letzte TVS Reparatur exakt zurück?

Grüße, Jimmy
eric_the_swimmer
Stammgast
#19 erstellt: 06. Mrz 2009, 10:22

jimmy_bod schrieb:
(...), so einfach ist das mit der Gewährleistung aber auch nicht. Stichwort: Beweislastumkehr gegenüber dem Händler.


Das stimmt natürlich, aber in unserem Fall sehe ich darin letztlich kein Problem. Die Beweislastumkehr besagt ja nur, dass ich nachweisen muss, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang (Übergabe bzw. Zusendung) vorgelegen hat. Das zu beweisen, ist aber angesichts des Massensterbens der PS3-Laufwerke imho kein großes Problem.
Blöd ist es natürlich, wenn es der Händler einfach mal drauf ankommen lässt. Den Stress mit einem Prozess will man sich ja nicht geben. Aber die Chancen, ihn zu gewinnen, schätze ich durchaus hoch ein.
Das größere Problem sehe ich eher darin, dass die jetzige PS 3 gar nicht mehr die bei Red Zac gekaufte ist. Für die werden die keine Gewährleistung übernehmen.
Pajazo
Stammgast
#20 erstellt: 06. Mrz 2009, 11:00
Geauft hatte ich die konsole am 4.08.2007 und am 23.02.2008 ist dann sie konsole weggeschickt worden und ich hab laut TVS eine umtauschkonsole bekommen und zwar am 11.04.2008.

jetzt mal schauen, ich hoff das wird jetzt nicht zu teuer.

Danke
Toldar
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 06. Mrz 2009, 11:54
Hallo Jimmy,

diese Beweislastgeschichte stimmt natürlich, wird von der Presse aber doch sehr verfälscht dargestellt. Soweit ich dies verstehe, handelt es sich um einen typischen Mangel der PS3, der auch bekannt ist. In so einem Fall dürfte, soweit an der Konsole nicht Manipulationsspuren zu finden sind, die Durchsetzung eines Anspruchs überhaupt kein Problem sein. Kein Gericht verlangt insofern einen Vollbeweis und die tatsache, daß es ein bekannter Mangel ist, genügt als Anschein allemal. Die sechs Monate nach § 476 BGB sind ausnahmsweise eine Erleichterung für den Kunden. Normalerweise war es schon immer so, daß der Kunde darlegen und beweisen mußte, daß der Mangel schon bei Gefahrübergang angelegt war. Das ist normalerweise aber schon dadurch getan, wenn dargelegt werden kann, dass das Gerät ordnungsgemäß behandelt und bedient wurde.

Daher muss unser Threadersteller eigentlich keinen Cent bezahlen und ich versteh den Rummel überhaupt nicht.
DeMode74
Inventar
#22 erstellt: 06. Mrz 2009, 12:20
Hi Toldar,
Du hast damit schon recht aber in der Praxis ist man leider der Kulanz des Händlers ausgesetzt. Natürlich kann man mit entsprechendem Auftreten usw. auch einiges regeln. Die Großen dürften kein Problem machen aber wenn sich einer quer stellt, dann wird es schwierig. Folgende mögliche Ausgänge von Prozessen vor Gericht führen hier aber zuweit.

Das Problem des Themenerstellers ist und das hat eric_the_swimmer schon erwähnt, dass der Händler hier (leider) aus dem Schneider ist. Man sollte die Konsole immer über den Händler an TVS (Sony) geben. Wenn man das direkt mit TVS (Sony) abwickelt, ist der Händler danach nicht mehr in der Gewährleistungspflicht, da man meist ein Austauschgerät bekommt.

@Pajazo
Ich bin mir nicht sicher aber die Garantie müßte noch bis zum 11.4.2009 laufen. Ansich muß TVS dein Gerät ohne wenn und aber auf Garantieleistung reparieren.

Grüße, Jimmy
Toldar
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 06. Mrz 2009, 13:43
Nein, ist er nicht - also aus dem Schneider - da er sich ja die Garantieleistungen als eigene Gewährleistung zu eigen macht. Klassischer Fall.

Und Bitte immer zwischen Garantie- und Gewährleistung unterscheiden. Ersteres ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, letzteres sind gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer.
eric_the_swimmer
Stammgast
#24 erstellt: 06. Mrz 2009, 14:01

Toldar schrieb:
Nein, ist er nicht - also aus dem Schneider - da er sich ja die Garantieleistungen als eigene Gewährleistung zu eigen macht. Klassischer Fall.


Wieso sollte er das tun? So wäre es, wenn er, mit einem Nacherfüllungsverlangen konfrontiert, die Abwicklung über TVS einleiten würde bzw. an TVS verwiese. Wenn ich mich aber direkt und nur an TVS wende, ist das eine Inanspruchnahme der Garantie, und nur dieser.
Probleme, die dann am Austauschgerät auftreten, sind keine mehr an der Kaufsache und auch keine an dem vom Händler im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht bereitgestellten Gegenstand der Nacherfüllung.
DeMode74
Inventar
#25 erstellt: 06. Mrz 2009, 14:26
Toldar, Garantie und Gewährleistung hat hier niemand verwechselt. Eric hat es gerade sehr passend geschrieben, weshalb der Händler nicht mehr für Gewährleistungsansprüche herangezogen werden kann.

Nichts desto trotz und abseits jeglicher Diskussionen über die Gewährleistung, hat der Themenersteller noch eine Restgarantie auf das Laufwerk.

Grüße, Jimmy
Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar
#26 erstellt: 06. Mrz 2009, 14:36

jimmy_bod schrieb:
Nichts desto trotz und abseits jeglicher Diskussionen über die Gewährleistung, hat der Themenersteller noch eine Restgarantie auf das Laufwerk.

Grüße, Jimmy


Meint ihr wirklich dass man bei einem Defekt und einem anschlißenden Austausch der ganzen Konsole eine erneute Garantie auf das damals defekte Teil bekommt (noch dazu wo es eine ganz neue Austauschkonsole war)?
eric_the_swimmer
Stammgast
#27 erstellt: 06. Mrz 2009, 14:39
Nein, das ist leider nicht so. Die Garantiefrist wird ab dem Kaufdatum berechnet und beginnt nicht mit Inanspruchnahme einer Garantieleistung neu zu laufen.
Die Garantiebedingungen können das natürlich abweichend regeln, tun sie im Falle von Sony/TVS afaik aber nicht.
Toldar
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 06. Mrz 2009, 14:45
Ich halte es doch für sehr gewagt, daß die Gewährleistung entfällt, sobald ein Käufer die Kaufsache im Rahmen eines mitveräußerten Garantieversprechens ein Ersatzgerät erhält.

Das klingt mir nach der gemütlichsten Umgehung der Gewährleistung, die ich bisher gelesen habe, insbesondere deshalb, weil der Handel ja selbst - wie auch jetzt - regelmäßig den Kunden an den Garantiegeber für die Abwicklung der Gewährleistung verweist. Vielmehr gehe ich fest davon aus, das sich der Verkäufer die Handlungen des Garantiegebers im Rahmen der Gewährleistung zumindest dann zurechnen lassen muss, wenn die Garantie bereits "mitverkauft" wurde.

Und soweit ich das verstanden habe, gibt Sony - Saftladen, wenn das stimmt - nur eine Garantie von einem Jahr. Diese wäre bei Kauf in 2007 aber schon abgelaufen. Ob sich die Garantie bei Ersatzlieferung/Reparatur verlängert - ist bei M$ zumindest so - weiss ich nicht. Aber nur dann wäre die Garantie noch aktiv, ansonsten bleibt nur Gewährleistung.

Und für unseren Praxisfall: Ist doch sowieso egal, weil der Handel ja nicht listet, welche Produkt-ID die Konsole hat, wäre zumindest das erste mal, das mir sowas vorkommt. Insofern weiss der Handel eh nicht, daß die Konsole ausgetauscht ist.


[Beitrag von Toldar am 06. Mrz 2009, 14:54 bearbeitet]
Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar
#29 erstellt: 06. Mrz 2009, 14:58

eric_the_swimmer schrieb:
Nein, das ist leider nicht so. Die Garantiefrist wird ab dem Kaufdatum berechnet und beginnt nicht mit Inanspruchnahme einer Garantieleistung neu zu laufen.
Die Garantiebedingungen können das natürlich abweichend regeln, tun sie im Falle von Sony/TVS afaik aber nicht.


Aha, also ists eh so, dacht ich mir ja schon.


Toldar schrieb:
Ich halte es doch für sehr gewagt, daß die Gewährleistung entfällt, sobald ein Käufer die Kaufsache im Rahmen eines mitveräußerten Garantieversprechens ein Ersatzgerät erhält.

Das klingt mir nach der gemütlichsten Umgehung der Gewährleistung, die ich bisher gelesen habe, insbesondere deshalb, weil der Handel ja selbst - wie auch jetzt - regelmäßig den Kunden an den Garantiegeber für die Abwicklung der Gewährleistung verweist. Vielmehr gehe ich fest davon aus, das sich der Verkäufer die Handlungen des Garantiegebers im Rahmen der Gewährleistung zumindest dann zurechnen lassen muss, wenn die Garantie bereits "mitverkauft" wurde.

Und für unseren Praxisfall: Ist doch sowieso egal, weil der Handel ja nicht listet, welche Produkt-ID die Konsole hat, wäre zumindest das erste mal, das mir sowas vorkommt. Insofern weiss der Handel eh nicht, daß die Konsole ausgetauscht ist.


Du kingst mir da ein bisschen zu gutgläubig, klar manche Händler lassen sich auch darauf ein, aber die meisten lehnen es erstmal wohl komplett ab. Wenn man ihnen richtig Druck macht mit eingeschriebenen Briefen inkl. Anklage-Drohungen geben diese zwar oftmals auch nach aber solche Mühe macht sich nun mal auch nicht jeder.

Und auch wenn man eigentlich 2 Jahre Gewährleistung darauf hat, lässt es sich (dass der Defekt kein selbstverschulden ist und bereits von Anfang an vorhanden war) in der Praxis, auch wenn dieser Defekt bei meheren Nutzern bereits aufgetreten ist, leider nicht so leicht nachweisen, das wird dann halt einfach abgestritten!
Wie es schon gesagt wurde, das ist eine ziemliche Glückssache wie der Händler so drauf ist und auch mit wem man bei (dem grottigen) TVS so spricht, eventuell hilft ja mehrfaches anrufen, sodass man vll. mal einen netten, in irgendeiner weise ein bisschen kompetetenen Mitarbeiter erwischt.

Genau aus diesem Grund (und weil sie da sehr billig war^^) habe ich meine PS3 bei Amazon.co.uk bestellt, weil da der Service eben top ist.
Toldar
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 06. Mrz 2009, 15:05
Moin Toshiba,

ich muss sagen, dass ist nicht blauäugig, sondern praktische Erfahrung. Zwar habe ich meist auch eher mit dem Hersteller wegen dessen Garantie zu tun, aber auch z.B. im Media Markt hat man die Nummer auch schon versucht, aber nicht wirklich erfolgreich. Es mag hilfreich sein, daß man als Anwalt seine Rechte kennt, aber von irgendwelchen Verkäufern von Mediamarkt lass ich mir nicht das Kaufrecht erklären.

Und ganz ehrlich, bevor ich 70 Euro für eine Reparatur bezahle, hol ich mir lieber den Chef des Media Markts ran, vor allem wenn das Produkt ursprünglich teuer war, wie wohl jede PS3. Sowas wollte man letzten mit mir machen, als ich mein Telefon das zweite Mal mit dem gleichen Fehler zur Reparatur brachte. Nach 15 Minunten gings dann doch.

Beste Grüße
Toldar
Bogoli
Stammgast
#31 erstellt: 06. Mrz 2009, 15:25
WIe ich das Verstehe ist es eher so das du auf die "Ersatzteigarantie" pochen kannst. (kenne das nur aus der KFZ Branche) das heißt das du vermutlich das Laufwerk auf Garantie bekommen kannst aber die Arbeitszeit ist da normalerweise nicht inclusive......

Beim PKW bekommst dann zwar den Teil ersetzt aber die Arbeitszeit muss du voll zahlen bzw. auf Kulanz.
Pajazo
Stammgast
#32 erstellt: 06. Mrz 2009, 22:23
Der von TVS meinte auch was von das die Grantie noch 12 Monate ist und das abkaufdatum, auch wenn ich eine tauschkonsole bekommen hab.

naja ich sag mal nie wieder Sony Artikel.
Jeder andere mach 2 - 3 Jahre und naja.
Ich hoff das es nicht all zu teuer wird.
crawltochina
Inventar
#33 erstellt: 06. Mrz 2009, 22:57
Microsoft gibt, so wie ich jetzt erst erfahren habe, auch nur 1 Jahr Garantie auf die XBox, mal abgesehen vom RROD, auf den es bekanntermaßen 3 Jahre gibt.
War mir so nicht bewusst, dachte immer, MS gibt auf die sonstigen Defekte 2 Jahre.
Toldar
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 07. Mrz 2009, 00:19
Also ich hab gerade nach 2 Jahren - nein Reparatur dauerte eine Woche, aber 2 Jahre ist der Kauf her - meine Xbox zurückbekommen auf Garantie. Macht auch ehrlich gesagt nur so Sinn, da der Hersteller nach § 478 BGB sowieso für die Reparaturkosten aufkommen muss, selbst wenn der Kunde zum Verkäufer ginge.
Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar
#35 erstellt: 07. Mrz 2009, 01:14

crawltochina schrieb:
Microsoft gibt, so wie ich jetzt erst erfahren habe, auch nur 1 Jahr Garantie auf die XBox, mal abgesehen vom RROD, auf den es bekanntermaßen 3 Jahre gibt.
War mir so nicht bewusst, dachte immer, MS gibt auf die sonstigen Defekte 2 Jahre.


Mir waren bisher eigentlich auch immer 2 Jahre Standart-Garantie (+3 Jahre ROD-Garantie) bekannt, wo hast du das denn gelesen?
DeMode74
Inventar
#36 erstellt: 07. Mrz 2009, 11:47

Pajazo schrieb:
Der von TVS meinte auch was von das die Grantie noch 12 Monate ist und das abkaufdatum, auch wenn ich eine tauschkonsole bekommen hab.


Wenn Du bereits ein neues LW bekommen hast und dies nach Ablauf der 12 Monate ab Konsolen-Kaufdatum erneut defekt geht, dann wird dieses (kostenbefreit) getauscht. Das ist zumindest meine Erfahrung. Ich möchte nicht abstreiten, dass das dann auf Kulanz erledigt wurde.

Grüße, Jimmy
Pommbaer84
Inventar
#37 erstellt: 07. Mrz 2009, 13:33
Wie kann es eigentlich sein, dass sich Sony versucht über geltende Europäische Gesetze hinwegzusetzen?

Wenn du die Konsole nicht öffnest, mutwillig beschädigst, fallen lässt und nichts ausser einer BluRay/DVD/CD in das Laufwerk schiebst dann ist ein Defekt am Laufwerk ganz klar nicht eigenes Verschulden.
Ich sehe da so oder so keinerlei Probleme ob nun Garantie oder Gewährleistung. Wozu haben wir das Gesetz? Wohl nicht damit Sony uns nach 13 Monaten die Zunge rausstreckt..

Mir wollte der Verkäufer gestern zu der PS3 auch eine Gewährleistungsverlängerung auf 4 jahre für 70€ andrehen.
Ich meinte zu ihm, ich brauche das nicht. Sein Argument war, dass seine PS3 und auch die von seinen Freunden im Schnitt nach einem Jahr kaputt gehen.
Aber alle anderen Elektrogeräte, ob nun PC's oder LCD-TVs haben sogar nut 6 Monate Garantie und den Rest als Gewährleistung.
Bisher gibt es überall enweder keine Probleme oder die gleichen Probleme bei der Gewährleistung bis 2 Jahre. Deswegen bezahle ich da nicht extra für.

Ansonsten, wer sich hier unsicher ist, kennt ihr "Wertgarantie"? Mache ich grundsätzlich für mein Handy, kann man aber auch für alle Elektrogeräte abschließen. kostet ein paar € im Monat, dafür ist das Gerät versichert gegen alles, inklusive Mutwilliger Zerstörung - im Ernstfall wird die Konsole zB komplett Ersetzt.
Nimmt man die Garantie in den 24 Monaten Vertragslaufzeit nicht in Anspruch kann man beim Handy zumindest fast 90% der Summe beim Neukauf als Zuschuss dazubekommen.
Wenn die Garantiezeit bei meiner PS3 vorbei ist, werde ich die abschließen.

btw: Meinem Bruder hat sein Hund die Konsole zerstört - hat am Stromkabel gezogen und sie fiel vom Rack. Zum Glück sind Hunde Haftpflichtversichert.
Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar
#38 erstellt: 07. Mrz 2009, 16:34

jimmy_bod schrieb:

Pajazo schrieb:
Der von TVS meinte auch was von das die Grantie noch 12 Monate ist und das abkaufdatum, auch wenn ich eine tauschkonsole bekommen hab.


Wenn Du bereits ein neues LW bekommen hast und dies nach Ablauf der 12 Monate ab Konsolen-Kaufdatum erneut defekt geht, dann wird dieses (kostenbefreit) getauscht. Das ist zumindest meine Erfahrung. Ich möchte nicht abstreiten, dass das dann auf Kulanz erledigt wurde.

Grüße, Jimmy


Wie du schon sagtest war das wohl wirklich auf Kulanz, immer wird das aber wahrscheinlich nicht so sein... Pajazo hat außerdem eine ganz neue PS3 bekommen und nicht nur ein neues Laufwerk, deswegen zieht da Argzment in seinem Fall vermutlich leider nicht.
Pajazo
Stammgast
#39 erstellt: 08. Mrz 2009, 12:07
Ja genau, Hab eine Tauschkonsole bekommen.
Ich dachte auch ich hätte dann, weil es eine neue ist wieder die 12 Monate garantie.

Aber nein, es heisst ab Kaufdatum
Toldar
Ist häufiger hier
#40 erstellt: 09. Mrz 2009, 12:00
@Pommbaer84: Was für "Europäische Gesetze" denn? Sowas gibt es nicht, sorry. Wahrscheinlich meinst du die EU-Richtlinien. Die müssen - und sind - aber erst in deutsches Recht umgesetzt werden. Wenn du also die 2 Jahr Gewährleistung meinst, die stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Um "europäische Gesetze" geht es also sowieso nicht. Der Begriff ist so falsch wie 90% aller Ebay-Disclaimer ;-)

Um 2 Jahre Gewährleistung geht es aber auch nicht, denn die möchte unser Threadersteller scheinbar nicht durchsetzen. Er hofft auf die Garantie. Die ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann von Sony so ausgestaltet werden - weitestgehend - wie Sony Lust hat.

Grundsätzlich gilt in Deutschland für die Gewährleistung ein Zeitraum von 2 Jahren nach Kaufdatum. Eine Reduzierung auf ein Jahr ist bei gebrauchter Ware denkbar. 6 Monate gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr.
joTkAer
Ist häufiger hier
#41 erstellt: 09. Mrz 2009, 15:33

Pommbaer84 schrieb:
btw: Meinem Bruder hat sein Hund die Konsole zerstört - hat am Stromkabel gezogen und sie fiel vom Rack. Zum Glück sind Hunde Haftpflichtversichert.

Sorry für OT, aber wenn der eigene Hund die Sache beschädigt, dann zahlt das keine Haftpflichtversicherung, denn dafür ist der Halter als gleichzeitiger Eigentümer der entsprechenden beschädigten Sache nicht haftbar. Haftbar ist er nur gegenüber Dritten. Damit hat meinethalben eine entsprechend gestaltete Haushaltsversicherung gezahlt (eventuell auch auf Kulanz), aber sicher NICHT die Hundehaftpflicht! Vielleicht gibt es aber in Deutschland eine Hundekaskoversicherung, die Schäden durch den Hund an eigenen Besitztümern abdeckt?

lg,
Klaus
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