PS3 nur 1 Jahr Garantie?

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derwanner
Inventar
#1 erstellt: 07. Jul 2007, 09:04
Stimmt es das die PS3 nur 1 Jahr garantie hat? ich habe bei der Hotline angerufen dort hat man mir gesagt das man 1 Jahr garantie hätte und mir diesen offiziellen Weg der Abholung genannt.

http://www.tvs-repair.eu/sps3/


Ist das überhaupt zulässig? Es müssen doch lt Gesetz 2 Jahre sein.
Dani.L
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 07. Jul 2007, 09:41
Hallo,


laut Gesetz sieht es so aus, das der Hersteller 2 Jahre Gewährleistung geben muss. Da kommt auch Sony nicht dran vorbei. Sie haben nur die Garantie (Achtung ist nicht das gleiche) auf 1 Jahr begrenzt. Im 2. Jahr müsstest Du bei einem Defekt nachweisen, das der Fehler schon bei Auslieferung bestanden hat. Das nennt sich Beweislastumkehr.

Ist zwar schon ne Weile her das ich das gepaukt habe- müsste aber stimmen.

Grüße

Daniel
derwanner
Inventar
#3 erstellt: 07. Jul 2007, 10:56
Das kannst Du doch garnicht beweisen. Das ist ja ne frechheit. weiss einer wie kullant Sony dabei ist?
Dani.L
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 07. Jul 2007, 12:21
Ich glaube nicht, das man auf Kulanz hoffen kann. Wäre dem so, würde Sony 2 Jahre GARANTIE geben.

Ich vermute, das die nur im ersten Jahr Garantie geben, weil sie eh beweisen müssten das der Fehler noch nicht bei Auslieferung vorlag. Das ist für Sony genau so schwer wie für uns im 2ten Jahr (Achtung Satzmonster???:-))

Und Garantie hört sich besser an als Gewährleistung.

Wenn es Sony nicht nur um Provit gehen würde, dann hätten Sie für die EU-PS3 auch keine günstigeren/minderwertigeren Teile aus in Amerika oder Japan verbaut.

Viele Grüße


Daniel
Quali.10
Inventar
#5 erstellt: 07. Jul 2007, 12:29
Normalerweise kommt die Beweislastumkehr schon nach 6 Monaten zu stande. In diesem Zeitraum geht man nämlich davon aus, das der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Sony gibt uns anscheinend sogar 1 Jahr. Das ist doch positiv für den Käufer. Im zweiten Jahr ist es dann genau umgekehrt, daher Beweislastumkehr.
DPGCidol
Schaut ab und zu mal vorbei
#6 erstellt: 25. Jul 2007, 16:00
Toll die 360 hat 3 JAHRE GARANTIE!! Ich meine sie braucht es auch........
pazu69
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 27. Jul 2007, 22:20
die hat aber auch nur 3jahre weil jede dritte kaputt geht
auserdem hat man doch 2jahre garantie von dem laden wo man die gekauft hat falls sony nicht will
Quali.10
Inventar
#8 erstellt: 28. Jul 2007, 10:09
2 Jahre Gewährleistung, nicht Garantie.
derwanner
Inventar
#9 erstellt: 28. Jul 2007, 12:17
GARANTIE

Neues Garantiegesetz ab Januar 2002
GARANTIEZEIT
Die gesetzliche Garantie beträgt ab 01.01.2002 2 Jahre ab Kaufdatum. Was innerhalb dieser Zeit kaputt geht, muss der Händler nachbessern oder austauschen. Erst wenn das nicht klappt, besteht wahlweise das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder der Käufer erhält sein Geld zurück.
Umkehr der Beweispflicht
Doch die Verbesserungen gehen noch weiter. Bisher musste der Käufer während der sechs Monate Gewährleistungsfrist nachweisen, dass der Defekt bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Ab 1. Januar ist es umgekehrt. Der Händler muss im Streitfall beweisen, dass das Teil im Neuzustand defektfrei war. Allerdings nur während der ersten 6 Monate. Für die übrigen 18 Monate liegt die Beweispflicht beim Käufer. Insgesamt eine klare Verbesserung des Verbraucherschutzes. Dennoch wird es weiter Grenzfälle geben. Was ist mit dem Dämpfer, der nach einem Jahr Öl verliert? Hans Pföst prophezeit einen steigenden Bedarf an Fahrradgutachtern: „Irgend jemand wird den Richtern sagen müssen, ob es sich über einen Mangel ab Werk, Verschulden des Käufers oder schlicht Verschleiß handelt.“ Klassische Verschleißteile wie Ketten, Ritzel oder Reifen sind von der Garantie ohnehin ausgenommen. Weitergehende Beschränkungen der Gewährleistung von Herstellerseite sind allerdings unzulässig. Einschränkende Klauseln in den Garantie-Bestimmungen, die etwa „Highend-Sportgeräte“ oder „Extrem-Leichtbau” von der Garantie ausschließen, sind dann nichtig. Es gelten zwei Jahre Garantie, ohne Wenn und Aber. Der Clou an der Sache: Wenn der Leichtbau-Rahmen nach 23 Monaten bricht, gelten auf den neuen Rahmen wiederum volle zwei Jahre Garantie. Allerdings gilt wie bisher der Grundsatz, dass der Händler das defekte Teil zunächst nachbessern oder austauschen darf. Erst dann gibt es Geld zurück. Die Garantieansprüche gelten nur gegenüber dem Verkäufer. Das Schnäppchen aus dem letzten Urlaub kann deshalb nachträglich ins Geld gehen. Die Deutschlandvertretung des Herstellers ist nicht verpflichtet die Ansprüche abzuwickeln. Die Reklamation kann nur bei dem Händler erfolgen, der das Produkt verkauft hat.
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