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Garantie-Erweiterung von MM & Co: Macht das Sinn?

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hagge
Inventar
#51 erstellt: 29. Jan 2019, 11:30
So läuft das ja im Normalfall nicht ab, dass Du das Geld direkt von Sony bekommst. Sondern Du reklamierst den TV beim Mediamarkt und bekommst von dort das Geld. Damit ist der Versicherungsfall eingetreten und Du kannst glücklich sein, dass alles so gelaufen ist. Ob nun der Mediamarkt das Geld wieder von Sony zurückbekommt, spielt doch für Dich letztendlich keine Rolle. Mal wird es so laufen, mal wird der Mediamarkt auf den Kosten sitzen bleiben. Am Ende ist es für ihn eine Mischkalkulation, die dann eben zu dem Preis führt, die die Extra-Garantie kostet.

Wenn Du der Meinung bist, dass Du das Geld ja auch nach einem Jahr ohne die Zusatzversicherung bekommen hättest, dann musst Du Dich eben fragen, ob die Zusatzversicherung überhaupt notwendig war. Aber auch hier gilt: nach drei, vier oder gar fünf Jahren hättest Du das Geld ziemlich sicher nicht mehr in der Form bekommen, da wäre die Versicherung dann vermutlich nützlich gewesen. Dass es in so einer Situation nach einem Jahr nun nicht wirklich was gebracht hat, liegt in der Natur von solchen Versicherungen, die mit nur einem einmal zu zahlenden Betrag arbeiten.

Gruß,

Hagge
DerRudi
Stammgast
#52 erstellt: 29. Jan 2019, 12:28
Der Normalfall während der Herstellergarantie ist, dass Du ein Ersatzgerät bekommst, wenn das alte nicht repariert werden kann. Dass man Geld zurück bekommt, ist wohl eher eine Ausnahme...


[Beitrag von DerRudi am 29. Jan 2019, 12:30 bearbeitet]
Miugie
Ist häufiger hier
#53 erstellt: 29. Jan 2019, 18:23
Alles Klar, danke @hagge verständlich erklärt.


[Beitrag von Miugie am 29. Jan 2019, 18:24 bearbeitet]
Slatibartfass
Inventar
#54 erstellt: 29. Jan 2019, 18:40
Das kenne ich so von diesen Garantieverlängerungen, dass diese erst Eintreten, wenn die Garantie des Herstellers abgelaufen ist, als nur in der Verlängerung. Daher heist es wohl Garantieverlängerung. Zdem treten solche Garantieverlängerung auch meistens nur dann ein, wenn der Schaden durch keine andere Versicherung abgedeckt wird, wie z.B. eine Hausratversicherung.

Das mit der Rückerstattung des vollen Kauspreises bei MM klingt schon interessant. Nur hätte ich meinen OLED dann auch bei MM kaufen müssen, wodurch ich neben der Garantieverlängerung auch gleich ca. 2000.- Euro mehr für den TV bezahlt hätte.

Slati
Miugie
Ist häufiger hier
#55 erstellt: 29. Jan 2019, 22:51
Bei einem Austauschgerät von Sony, läuft die Garantie von MM dann weiter auch wenn es ein anderes Modell ist?
pspierre
Inventar
#56 erstellt: 30. Jan 2019, 18:27
Wahrscheinlich nicht würde ich mal sagen. Da soltle man wenn erfragen und schriftlich bestätigen lassen, denn die Police ist nun mnal auf ein anderes Gerät ausgestellt.

Allg:
Für ein anderes Gerät (kostenloses nicht baugleiches Tauschgerät als Neuware) wirst du auch wieder die Herstellergarantie über idR 24 Monate ab dessen Übergabe haben.

Für ein im Ramen der normalen Garantie oder Gewährleistung oder Garantieverlängerung kostenlos repariertres oder nachgebessertes Gerät wiederum nicht ! Auch nicht beim Paneltausch innert der ersten 2 Jahre.
Da endet die Herst.-Garantie und die Gewährleistung mit dem enstspr. gejährten ursprünglichen Kaufdatum.

Eine Garantieverlängerung sollte auch nach einer Inanspruchnahme weiter bestehen bleiben, es sei denn es steht was anderes im Kleingedruckten.
Eine Verlängerung dieser Zusatzgarantie selbst tritt im obigen Fall sicherlich zumindest automatisch verlässlich nicht ein.
Da wird wenn eine Zusatzvereinbarung notwendig sein, oder es steht entps. im Klwingedruckten.


Man sollte sich aber , da es beim Austausch in ein nicht identisches Neugerät um keinen neuen Kaufbeleg in dem Sinne gibt, im Idealfall die Garantiekarte (liegt meist immer noch bei) vom den Tausch körperlich ausführenden Händler ausstellen lassen, bzw alles behalten mit dem man den Zeitpunkt der kostenlosen Austausch-Neugerätelieferung belegen kann.

Streng genommen enden mit der im einvernehmen vereinbarten Rückgabe des alten Gerätes alle gegeseitigen weiteren Pflichten aus dem alten Kaufvertrag im Bezug auf dieses Gerät, wenn es formal nicht als Wandelung abgewickelt wird.
Alles was dann neu geschieht ist eine Neue, letztlich davon losgelöste weitere Vereinbarung.
Für ein ausgeliefertes Neugerät anderen Typs, auch wenn diese ohne eine Leistung des Kunden geschieht, muss der Hersteller sogar die gleiche beworbene Garantieleistungszeit gegenüner Endverbrauchern gewähren, wie bei einem echten Kauf.

Wird der Austausch , egal ob modellidentisch oder nicht, ausdrücklich als Refurbished oder Gebrauchtgerät oder Vorführgerät vereinbart, darf und kann das im Kleingedruckten wieder anders geregelt werden. Also aufpassen was da geschrieben steht .
Auch ein neuwertiges Gerät ist nicht zwingend ein neues Gerät , im Sinne der Garantieverpfichtung die sich der Hesteller für Neuware mal selbst auferlegt hatte.
Also Vorsicht an der Stelle.
Nur als "NEU" bezeichnte Ware induziert den vollen Herstellergarantiezeitanspruch ab Übergabe, auch ohne weitere Vereinbarung.
Sobald was abweicht kann es Hintertüren geben, so der Hersteller die später im Fall der Fälle auftreten will.

Die sauberste Lösung ist formale Rückabwicklung des alten KV zu einem vereinbarten Wert, im Gegenzug gekoppelt mit einem Neukauf (KV) eines anderen Neugerätes zu einem zu vereinbarenden Sonderpreis mit neuer Rechnung. Im Idealfall ist der Gesamtbetrag identisch zum ursprünglichen Kaufpreis, ..oder man kauft noch ein Upgrade zum Wunschgerät dazu...eigentlich die interessanteste Option.

Dann geniesst man als Käufer nämlich sicher alle Gesetzlichen Käuferschutzmassnahmen + der vollen normalen Garantieleistungen des Herstellers und braucht sich keine spitzfindigen weiteren Gedanken zu einem halbgaren Deal zu machen.


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 30. Jan 2019, 19:59 bearbeitet]
Miugie
Ist häufiger hier
#57 erstellt: 30. Jan 2019, 19:06

pspierre (Beitrag #56) schrieb:


Eine Garantieverlängerung bis zum bisherigen Ablauf wird nach einer Inanspruchnahme weiter bestehen bleiben, es sei denn es steht was anderes im Kleingedruckten.
Eine Verlängerunmg dieser Zusatzgarantie selbst tritt im obigen Fall sicherlich nicht ein.


Genau das wollte ich wissen, ob ich noch die restlichen Jahre von der MM Garantie habe wenn Kostenlos gegen ein anderes Modell getauscht wird.

Es wurde ja eh alles durch Sony durchgeführt, MM hat ja gar kein Beitrag geleistet.
pspierre
Inventar
#58 erstellt: 30. Jan 2019, 20:05

Es wurde ja eh alles durch Sony durchgeführt,

in dem Fall:

Lass die die normale Herstellergarantie für dieses Gerät bestätigen (ausgefüllte Garantiekarte) , bzw versuche das Gerät für die Garantie beim Hersteller online zu Registrieren, und fordere eine Bestätigung der Registrierungan, falls keine automatische Registrieungsbestätugung erfolgt.


mfg pspierre
Miugie
Ist häufiger hier
#59 erstellt: 30. Jan 2019, 21:04
Gut dann werde ich mal darauf achten das er eine Garantiekarte ausfüllt, ich weiß ja auch noch gar nicht ob es ein Neugerät ist wovon ich mal nicht ausgehe.

Habe auch noch mal bei der MM Hotline angerufen und die meinten es wäre kein Problem das es ein anderes Modell ist, das wird bei denen als Austauschgerät hinterlegt solange es ein Sony bleibt.
DaniC
Inventar
#60 erstellt: 31. Jan 2019, 10:27
Ist richtig. Mir wurde auch gesagt, das die nur die neue Seriennummer brauchen und die hinterlegen. Garantie läuft dann einfach weiter.
Future30
Stammgast
#61 erstellt: 31. Jan 2019, 12:18
Es ist völlig korrekt, dass in den ersten 2 Jahren Sony für die Reparatur zuständig ist. Das ist dann nämlich kein Garantiefall, sondern ein Gewährleistungsfall. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung. Warum sollte also MM sich bemühen, wenn Sony gesetzlich noch dazu verpflichtet ist, sich darum zu kümmern.

Leider wird überall das Wort Garantie als Synonym für Gewährleistung benutzt.
DaniC
Inventar
#62 erstellt: 31. Jan 2019, 13:28
Die AGBs der MM Garantie sind da halt etwas unklar. Da steht zb "die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe des Gerätes"

Davon ab heisst es Herstellergarantie und nicht Herstellergewährleistung....


[Beitrag von DaniC am 31. Jan 2019, 13:30 bearbeitet]
marcel1719
Stammgast
#63 erstellt: 31. Jan 2019, 14:45

Future30 (Beitrag #61) schrieb:
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung. Warum sollte also MM sich bemühen, wenn Sony gesetzlich noch dazu verpflichtet ist, sich darum zu kümmern.

Leider wird überall das Wort Garantie als Synonym für Gewährleistung benutzt.


Vielleicht weil nicht Sony gesetzlich dazu verpflichtet ist sich zu kümmern sondern eben Media Markt?!
Den Kaufvertrag schliesst man mit dem Händler ab, der schuldet einem dann ein Mangelfreies Produkt. Die im BGB gesetzlich geregelte Gewährleistung beträgt ab Kaufdatum 2 Jahre, wobei nach 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr eintritt. Und eben diese Gewährleistung schuldet Dir dein Kaufvertragspartner, also der Händler, nicht der Hersteller. Somit ist dann eben auch der Händler der einzige der sich kümmern muss und die Kuh für den Kunden vom Eis holen muss.

Die Garantie wird vom Hersteller freiwillig und nach den eigenen Vorgaben des Herstellers zusätzlich gegeben.
MrJohnMarston
Stammgast
#64 erstellt: 05. Feb 2019, 11:57
Ich hatte jetzt Mal mit den Service leiter beim Saturn mich über das Thema unterhalten. Es ist so wenn die Hersteller Garantie auf burn in geben dann hat man das auch in der Garantie Verlängerung. Schließt der Hersteller die Garantie aus hat man sich auch nicht bei der Verlängerung. Die 5 Jahre Garantie ist eben nur eine Verlängerung der Hersteller Garantie was davon abdeckt wird wird auch von der Saturn Versicherung abgedeckt.
meistro.b
Inventar
#65 erstellt: 05. Feb 2019, 20:50
Nicht böse sein.
Ich habe dein Beitrag gelesen und verstehe nur Bahnhof
phoenix0870
Inventar
#66 erstellt: 06. Feb 2019, 01:10
Ich finde die Beschreibung sehr eindeutig und verständlich!


[Beitrag von phoenix0870 am 06. Feb 2019, 01:11 bearbeitet]
MrJohnMarston
Stammgast
#67 erstellt: 06. Feb 2019, 23:57
OK also hoffe ich beschreibe es diesmal verständlicher.

Kauft man sich einen Panasonic TV gelten deren Garantie Bedingungen für die 5 Jahre. Kauft man sich einen LG TV gelten lgs Bedingungen usw.

Und wird hatten es ja eine Seite davor um das Thema einbrennen.

Also lohnt sich die Verlängerung nur wenn man auch mit den jeweiligen Bedingungen der Hersteller zufrieden ist.
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