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Denon DVD 2900 spielt nicht jede Audio-CD

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macschwarz
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 05. Aug 2006, 05:13
Hallo Ihr Lieben !
Bin seit vorgestern stolzer Besitzer des Denon DVD-2900
( Multiplayer ).
Den wollt ich haben, sonst keinen................
Leider nur bei "3,2,1 ... meins" zu haben, also ersteigert !
Gerät kommt: alles vom Feinsten - angeschlossen - SACD rein: wunderbar, DVD-Audio rein: hervorragend, Film-DVD rein: alles klar, Audio-CD rein ( gekauft / Original / guter Zustand ): liest und liest und liest und .......... zeigt "0 h 00 min 00 sec" im Display - nix geht.
Nächsten 2 Audio-CDs: laufen - nächste wieder nicht....
Zufällig spielt er die eine oder andere CD, andere wiederum nicht.
Verkäufer: stellt sich stur und versteht auch gar nicht, dass ich das Gerät für die CD-Wiedergabe nutzen will ( ).
Umtausch wird abgelehnt - Kostenvoranschlag der Denon-Vertragswerkstatt: knapp über 200 Teuros - Verkäufer reagiert nicht und weigert sich meine Mails zu lesen.
Das Gerät ist vom Februar 2004 - Rechnung will der Verkäufer nicht zusenden ( war blöderweise auch nicht Inhalt des Vertrages, weil die Garantie eh futsch ist: er schaltete das Gerät codefree )
Schreibe ihm nun per Einschreiben und hoffe, er beteiligt sich an den Reparaturkosten, denn das muss gemacht werden, sonst wird bis zum Erbrechen geklagt und gestritten und zwischenzeitlich kann ich nix hören & sehen und das Gerät vermodert in einer Ecke der Werkstatt.

1. Wer hat Erfahrungen mit dem Denon 2900 ?

2. Bei teuren Geräten: Finger weg von 3,2,1..... !

Prognose der Werkstatt war übrigens ein Defekt am Laser oder einem angrenzenden Bauteil.
Lasse mir das bei Abholung genau zeigen und werde Bericht erstatten.

Dem Verkäufer wünsche ich "alles Gute", aber..... was hilft's ...............

Danke für Infos !

Gruss Marcus


[Beitrag von macschwarz am 05. Aug 2006, 05:14 bearbeitet]
_axel_
Inventar
#2 erstellt: 05. Aug 2006, 12:16
Hallo,
mein Beileid.
Hm, als das mit der Reparatur ... ich weiß nicht, ob Du vom Verkäufer verlangen(!) kannst, dass er sich daran beteiligt (ich gehe hier übrigens von einem Privatverkauf aus).

Wenn er ein teschnisch einwandfreies Geräte angepriesen hat, kannst Du m.E. allenfalls verlangen, dass der Deal rückgängig gemacht wird (=Ware zurück, Geld zurück).
Ich würde ihm das ankündigen. Angemessene Frist für Rücküberweisung des Geldes und fragen, was Du mit dem Gerät machen sollst (auf seine Kosten zurück schicken oder zur Abholung bereit halen oder entsorgen). Bei Nichteinhaltung der Frist Nachfrist setzen mit androhung Mahnbescheid. Bei erneute Nichteinhaltung der Frist Mahnbescheid (gibt es im Schreibwarenhandel für rd. 2 Euro, ist beim Gericht einzureichen, Kosten wird bei Erfolg der Gegner zahlen müssen).

Ungeachtet natürlich der Beweisbarkeit bzw. eines anderen Verhandlungsergebnisses mit dem Typen (wobei er ja nicht allzu verhandlungsbreit zu sein scheint).

Gruß
macschwarz
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 05. Aug 2006, 18:37

Der Punkt ist, dass ich hier entscheiden kann, ob ich mich einem endlos langen Rechtstreit aussetzen will.
Ich werde per Einschreiben letztmalig an den gesunden Verstand
des Verkäufers appellieren und dann entscheiden....
Marcus
_axel_
Inventar
#4 erstellt: 05. Aug 2006, 20:34

macschwarz schrieb:
:{
Der Punkt ist, dass ich hier entscheiden kann, ob ich mich einem endlos langen Rechtstreit aussetzen will.

Trotz Deines Nicks ist es zum schwarzmalen noch zu früh, denke ich

Wie gesagt und von Dir ja auch geplnat, ist erstmal ein (Ein)Schreiben an den Verkäufer fällig. Kann ja ein Angebot drin stehen, dass Du bei angemessener Reparaturkostenbeteiligung die Sache ruhen lassen würdest. Ansonsten würdest Du Rückabwicklung fordern (falls Du das willst).

In jeden Fall würde ich angemessene Termine (am Besten richtig mit Datum, nicht a la "in 2 Wochen" oder so) für eine Reaktion setzen.

Dass bei einem evtl. Mahnbescheid (den Du ggf. bereit wärest ausstellen zu lassen) zusätzliche Kosten auf Ihn zukämen, kannst Du ja auch schon erwähnen. So ein Ding wird vom Gericht zugestellt, das macht schon Eindruck. Die Gebühren dafür richten sich nach dem Streitwert, glaube ich, und liegen hier wohl im unteren 2-stelligen Euro-Bereich.

Darf man fragen, um welchen Streitwert es geht?

Du solltest Dir allerdings sicher sein, dass Du im Recht bist (und dies auch hinreichend belegen kannst). Und ggf. zur Klage bereit sein (die Klage würde allerdings vor Ort beim Verkäufer stattfinden, evtl. Verhandlungen würden dort stattfinden). Alle Zusatzkosten für den Gerichtsweg würde, bei Erfolg, vom Verkäufer zu tragen sein. Nervig kann das aber trotzdem werden.
Falls der Verkäufer aber im Grunde weiß, dass er im Unrecht ist und die Sache nur aussitzen will, wäre das bei genanntem Vorgehen das blödeste, was er tun kann.

Alternativ kannst Du zu einem Anwalt gehen.

Viel Glück.
andisharp
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 05. Aug 2006, 20:42
Ich würde erst mal prüfen, ob überhaut ein Defekt vorliegt. So klar ist die Sache nämlich nicht, auch wenn die Werkstatt unbedingt was tauschen will. Handelt es sich evtl. um eine kopiergeschützte CD?
macschwarz
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 05. Aug 2006, 22:31
Bitte sorgfältiger lesen !
1. Original Audio-CDs / gepflegt wurden nicht abgespielt.
2. DVD-Audio, SACD & DVD-Filme tadellos.
Bei einsetztender Laser-Schwäche soll laut Angaben von Denon zuerst der Audio-CD-Betrieb beeinträchtigt werden. Das hätte ich eigentlich nicht gedacht.
Werde bei Denon um Hilfe "betteln", schließlich ist das einstmals teure ( 1300 Euro ) Gerät nach etwas mehr als 2 Jahren offensichtlich an "Ermüdung" ( Verschleiß der Traverse des Lasers ) dahingeschieden. Da könnte man kulant sein, oder ? Denon ist ja keine Zwergenfirma. Sie hat schon einen Ruf zu verlieren.
Habe keine Lust auf endlose Gerichtstermine.
Werde mit den Ketten rasseln und anschließend,
wenn nichts geholfen hat, wieder zum Genießen der
Musik mit dem reparierten Gerät ( Streitwert ca. 400 Euro / Reparatur ca. 200 Euro ) übergehen.
Wäre froh, wenn jemand Erfahrungen mit Leseproblemen bei DVD-/Multiplayern mit Audio-CDs hat und Abhilfe-Ideen hat.
Danke.
Marcus
andisharp
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 05. Aug 2006, 22:35
Was heißt hier sorgfältiger lesen? Ich fragte, ob es sich um eine kopiergeschützte CD handelt, das können apriori nur Original-CDs sein. Der Kopierschutz kann einige Laufwerke verwirren, insbesondere DVD-Laufwerke.
macschwarz
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 06. Aug 2006, 09:52

Sorry, habe ich wohl Bockmist verzapft.
Nein, es handelte sich um eine "wilde" Auswahl
mehrerer CDs ( ca. 80 ) aus meiner Sammlung.
Die Werkstatt differenzierte das Problem als Verschleiß der
Laser-Traverse - keine mechanische Beschädigung.
Habe Denon höflichst gebeten ( per Mail ) zu prüfen, ob das nicht über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus, sozusagen aus moralischer Pflicht, ihrerseits zum Helfen verpflichtet. Ein Gerät, welches einen ursprünglichen UVP von 1300,- Euro ( über 2500 DM - das ist viel Geld, oder ? ) hatte, sollte nicht unmittelbar nach Wegfall der Garantie verschlissen sein und 200 Euro Reparturkosten produzieren, selbst wenn es 24 Stunden / Tag gelaufen ist.
Danke für Deine Antwort.
Marcus
piercer
Inventar
#9 erstellt: 06. Aug 2006, 12:46
Ups, hab auch den 2900....

null Probleme bei SACD, CD, DVD-A... wobei der Denon praktisch im Dauerbetrieb ist. Und das seit fast 3 Jahren.

Mit SACD ein perfekter Player!

.... bettel mal bei Denon..

Gruss
Piercer
macschwarz
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 06. Aug 2006, 12:50
Danke für die Antwort
Das ist auch prinzipiell meine Ansicht,
aber vielleicht habe ich eben nur Pech gehabt.
Ich hoffe, das Gerät wird mir nach der Repartur
ähnlich gute Dienste leisten wie Dir Deins.
Gruss Marcus
computerfouler
Inventar
#11 erstellt: 06. Aug 2006, 14:58
es immer wieder traurig zu beobachten wie bei eBay, "kleine Defekte" verschwiegen werden und Geräte (oft ohne Kaufnachweis) aus dunklen Quellen, zu völlig überhöhten Preisen, verscherbelt werden.

Solche "Anbieter" reagieren natürlich nicht auf Email etc.. Möglich ist das durch die laxe Art vom Anbieter (eBay), der leider nicht hart genug gegen solche Schlawiner vorgeht.

Es ist meines erachtens aber möglich sich einigermaßen zu schützen.

1. private Verkäufer, 1 negative Bewertung bei über hundert Verkäufen sind das maximum.

2. Immer im Vorfeld Kontakt aufnehmen, da erkennt man oft schon mit wem man es zu tun hat.

3. bei teureren Artikeln auf Nachnahme bestehen.

4. Artikeltexte(Beschreibungen) ausdrucken und genau lesen.

5. Jede noch so kleine Unsicherheit vorher klären, habe immer wieder gemerkt, 2-3 Emails und die unseriösen Verkäufer sind zu entlarven.

Um diese Heinis zu erwischen ist es bei Ebay am effektivsten mit negativer Bewertung zu drohen.

Eine Email mit klarer Ansage der zukünftigen Schritte

1. Benachrichtigung an eBay
2. negative Bewertung
3. Anwalt
macschwarz
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 06. Aug 2006, 15:12
Danke

und ...............

genauso wird's gemacht !

Einschreiben ist fertig und geht morgen zum
Verkäufer auf die Reise.
Ohne Reaktion erfolgt am Freitag die Ebay-
quittung und die Strafanzeige.

Marcus
andisharp
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 06. Aug 2006, 15:15
Strafanzeige? Mit welcher Begründung? Die Ware hast du schließlich bekommen. Du wirst erst mal nachweisen müssen, dass dem VK der Mangel bekannt war. Das ist aber ziemlich aussichtslos.
Roland04
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 06. Aug 2006, 15:23
hallo
sei nicht böse, aber warum ist der verkäufer jetzt nicht seriös??? , also wenn alles tutti ist, nur die ein oder andere cd nicht gelesen wird, was hat das mit verschweigen von defekten, seitens des verkäufers zu tun, ne, ne, also damit kommst du nie durch, vielleicht hat der verkäufer auch nie cds damit gehört und wenn, dann haben die vielleicht funktioniert, also ich würde auch nicht umtauschen , ne aber das ist ja etwas albern und lächerlich, wahrscheinlich wird sich dein anwalt darüber kaputt lachen
computerfouler
Inventar
#15 erstellt: 06. Aug 2006, 15:39
Es ist gar nicht wichtig das ihm der Mangel bekannt war oder nicht.

Tatsache ist das der verkaufte Gegenstand nicht Mängelfrei ist, bzw. eine zugesicherte Eigenschaft nicht funktioniert.

Als Käufer kann ich auch bei eBay davon ausgehen das die erworbene Ware techn. einwandfrei ist.

Ob sich das alles zu vertretbaren Kosten vor Gericht bringen läßt ist eine andere Frage und genau das wird von solchen Anbietern ausgenutzt.


[Beitrag von computerfouler am 06. Aug 2006, 15:41 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 06. Aug 2006, 15:43
Bei einer Strafanzeige ist es sehr wohl nötig, dass der VK von dem Mangel gewusst hat. Fahrlässigen Betrug gibt es leider nicht.

Bei einer Zivilklage muss man nachweisen, dass der Mangel bereits bestand, bevor der Player versendet wurde. Ebenfalls ein Ding der Unmöglichkeit.
Roland04
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 06. Aug 2006, 15:55

computerfouler schrieb:
Ob sich das alles zu vertretbaren Kosten vor Gericht bringen läßt ist eine andere Frage und genau das wird von solchen Anbietern ausgenutzt.

hallo
nur wer bestimmt ob dieser verkäufer zu solcher kategorie gehört , ihr sagt und bestimmt einfach aus dem bauch heraus, dass dieser verkäufer ein betrüger ist, wo sind die fakten, die beweise etc.pp, also das ist alles an den haaren herbeigezogen, ihr gehört mit sicherheit auch zu den leuten die anderen eine diagnose aussprechen wenn sie bauchschmerzen haben
computerfouler
Inventar
#18 erstellt: 06. Aug 2006, 15:58
Auch für privatverkäufe gibt es ein Gewährleistungspflicht (wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen) und selbst dann muss die Ware einwandfrei sein.

Sonst wären dem Betrug doch Tür und Tor geöffnet

Zitat Finanztest

Einen Freibrief zum Verkauf von Schrott hat ein Verkäufer aber auch mit Gewährleistungsausschluss nicht. Verkauft er etwa ein Radio ohne weitere Hinweise, muss es schon funktionieren. Denn wird ein Mangel arglistig verschwiegen, gelten die Haftungsausschlüsse nicht. Nur wenn er einen Mangel klar benennt („Lautsprecher defekt“), ist der Verkäufer auf der sicheren Seite.
computerfouler
Inventar
#19 erstellt: 06. Aug 2006, 16:01
Darum geht es doch bei der Gewährleistung, es muss nicht bestimmt werden ob der Käufer seriös ist oder etwas wusste.

Das was er verkauft muss funktionieren und zwar mit allen Eigenschaften.

Hier nochmal was von der Verbraucherzentrale


...Anders läuft es bei gebrauchten Geräten. Bei offenkundigen Mängeln kann sich der Verkäufer nicht aus der Verantwortung stehlen. Verschweigt er Fehler, gilt dies als arglistige Täuschung. Wer also seinen Fernseher als „gebraucht, aber voll funktionsfähig“ anpreist, steht dafür ein, dass vom Scart-Eingang über die Lautsprecher bis zur Bildröhre kein Defekt vorliegt.


[Beitrag von computerfouler am 06. Aug 2006, 16:13 bearbeitet]
Roland04
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 06. Aug 2006, 16:02
halllllooooooooooooooo
ist ja alles gut und schön, aber nochmal ganz langsam, wer sagt das der verkaüfer davon wusste????????????????????, vielleicht hat er wenn überhaupt nur wenige audio cds gehört, vielleicht haben die alle funktioniert, wer will jetzt auf fakten basierend etwas anderes beweisen?, klar ist es ärgerlich ein gerät zu ersteigern was einen defekt hat, aber so ist das nunmal bei gebrauchten geräten, um so etwas aus dem weg zu gehen, einfach neu kaufen mit gewährleistung!
macschwarz
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 06. Aug 2006, 16:39
Natürlich ist die Beweisführung schwierig und die Anzeige vielleicht für die Katz, aber Fakt ist, dass er das Gerät zurücknehmen muss, auch wenn ihm der Defekt nicht bekannt war. Sich nicht mehr melden und tschüss, obwohl man weiß, dass das Gerät vorher defekt war, das ist nicht hinnehmbar, oder ?
Spätestens nachdem er wußte, dass die Denon-Werkstatt einen Defekt festgestellt hat, hätte er der Rücksendung und Erstattung des Kaufpreises zustimmen müssen.
Er hätte das Gerät lediglich als ungeprüftes, gebrauchtes Gerät anpreisen dürfen und nicht als uneingeschränkt funktionsfähig, was es definitiv nicht ist.

Sicher hast du recht: NEU ist immer besser -
Reich sein soll sogar vieles erleichtern.

Der Unterschied zwischen NEU und gebraucht liegt ja mitunter auch bei einem erheblichen Preisunterschied.
In diesem Falle ist das Gerät sogar nicht mehr anders zu erhalten und ich wollte dieses Gerät haben.
Nichtsdestotrotz hätte der Unterschied zum letzten Verkaufspreis etwa 500 Euro betragen. Das ist für mich viel, besser gesagt, zuviel.
Danke für Deine Anregung.

Gruss Marcus



[Beitrag von macschwarz am 06. Aug 2006, 17:17 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 06. Aug 2006, 16:43
Ich hab den 2900 für 399 Euro gekauft, nagelneu bei Saturn.
macschwarz
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 06. Aug 2006, 17:16
Das ist ja prima, aber .....
wann und wo hast Du ihn gekauft und gibt's ihn noch ?
Oder anders gefragt: habe ich auch etwas davon ?
Eigentlich wollte ich mit meiner Anfrage ein paar brauchbare
Erfahrungen mit Störungen an dem Gerät sammeln.
Deine Mail klingt wie: "Ätsch - ich habe den aber günstig bekommen" und hilft mir nur bedingt.
Bitte um detailiertere Angaben. Danke.
Tschüss Marcus
Schili
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 06. Aug 2006, 17:19
@ Andisharp:

Sehr schön, Udo. Dann kannste mir ja Deinen für 200,- verkaufen... ;)...ich würde ihn gleich noch abholen..

Der Player ist neu nicht mehr verfügbar. Da nützt das einmalig phantastische Super-Schnäppchen-Angebot nun auch nicht mehr und man muß sich am Preis des Gebraucht-Markt orientieren....

@ Roland: So einfach ist es ja nunmal nicht. Gebraucht hin oder her. Wissentlich oder nicht wissentlich. Erwerbe ich ein gebrauchtes Gerät unter der Anpreisung der vollen Funktionalität ist es letztlich völlig unerheblich, ob der Verkäufer von dem Defekt wußte oder nicht. Eine angepriesene Funktion wird durch Defekt nicht erfüllt. Damit besteht nach geltemden EU-Recht die Verpflichtung, das Gerät zurück zu nehmen.
Es kann doch nicht jedweder Gebraucht-Käufer der Trottel mit Hinweis auf Neukauf sein...

Wenn ich einen angeblichen TipTop Gebraucht-PKW von Privat kaufe und die Karre verreckt mir an der nächsten Straßenecke mit Motorschaden ist es auch völlig unerheblich, ob der Verkäufer zuvor davon wußte oder nicht...er hat die Karre zurückzunehmen...

Die Praxis mag vor Gericht wegen des recht geringen Streitwerts leider anders aussehen. An der Rechtmäßigkeit ändert es zunächst nichts.

Bei Nichtwissen befinden wir uns im Zivilrecht. Bestehen Hinweise darauf, dass der Verkäufer mglw. den Defekt bei der Anpreisung hätte festelln können oder es sogar gewußt hat, kommen wir zu der sog. arglistigen Täuschung - und dann Verlassen wir das Zivilrecht und sind ganz schnell im Strafrecht...nämlich beim Betrug...




[Beitrag von Schili am 06. Aug 2006, 17:26 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 06. Aug 2006, 17:29
Ich wollte damit nur klarmachen, dass man nicht zu viel für gebrauchte DVD-Player, die schneller veralten, als man gucken kann, ausgeben sollte.

Ein weiteres Problem ist immer der Nachweis, dass die Ware den Defekt eben schon vor Übergabe aufwies (in diesem Fall vor dem Versand, denn der geschieht auf Risiko des Käufers). Dafür braucht man auf jeden Fall einen Gutachter, wenn der VK auf stur stellt. Da fängt dann schon das Risiko an, wenn man Pech hat, bleibt man auf diesen Kosten sitzen. Das Risiko ist sehr hoch. Mit diesem "Trick" stehlen sich regelmäßig auch viele Gewerbliche aus der Sachmangelhaftung, denn nach 6 Monaten trifft die Nachweispflicht den Käufer. Deshalb halte ich einen Rechtsstreit für aussichtslos.

@Thomas

vergiss es
computerfouler
Inventar
#26 erstellt: 06. Aug 2006, 17:30
@schilly

sag ich doch.

Die Haltung von Roland4 kann ich auch nicht verstehen, wer etwas verkauft ist sehr wohl dafür verantwortlich das das was er verkauft einwandfrei funktioniert.

Wenn sich jeder dahinter verstecken könnte er habe nicht gewusst was da nicht funktionier, na denn Prost Mahlzeit.

Leider wird es solchen "Arschgeigen" viel zu leicht gemacht, weil bei den Beträgen um die es geht, die Masse natürlich nicht klagt.

Vielen Ebay- Kunden ist aber gar nicht bewusst, das man auch beim Privatverkauf, Mängel am Gerät ob bekannt oder nicht, eben nicht von der Gewährleistung ausschließen kann. Das ist gesetzlich abgesichert und kann nicht umgangen werden.
macschwarz
Ist häufiger hier
#27 erstellt: 06. Aug 2006, 17:49
Ihr Lieben

Tausendmal Danke im Quadrat mit Sternchen.
Ich dachte schon ich habe mich mal wieder
unklar ausgedrückt.
Der diagnostizierte Schaden ist ein Verschleiß-
schaden. Ich habe das Gerät sofort nach Erhalt
angeschlossen und ausprobiert: KAPOTT !
Dass der Vorbesitzer den "Mangel" kannte ist
wahrscheinlich, aber eher nicht zu beweisen.
Somit ist auch die Strafanzeige mehr der Versuch
in an seine Pflichten als Verkäufer gem. BGB zu
erinnern:

Egal, ob er es wußte, er hätte es wissen müssen.
Und egal, ob er es wußte, er hat den "Schaden"
zu regulieren.

Er hat eine Stange Kohle für etwas bekommen, was
100 %-ig funktionieren sollte.
Soll ich diesen Fehler ausbaden ?
Das wäre der Freifahrschein für Betrüger, oder ?

Es geht hier nicht um einen beschi..... Kratzer:
Der i.d.R. gnadenlos gute und talentierte Mr. Ripley,
nein........ Multiplayer muss das können wofür er
gebaut wurde, zumal es der Vorbesitzer so anpries.

Soviel zu Schilis passender Anmerkung zum Motor-
schaden nach 3 Metern Fahrt. Recht so !!!!!

Es liegt was in der Luft und das ist mindestens
eine Schweinerei, wenn nicht sogar Beschiss und
das kann ich nicht hinnehmen auch nicht im Sinne
eines jeden "Gebraucht-Käufers".

Andere Meinungen gestehe ich jedem zu, aber es
möge keiner heulend angerannt kommen, wenn er von
einem Halsabschneider über den Tisch gezogen wurde.

Zum Thema: "immer neu kaufen"
Das Alter spielt bei einem Geschäft wohl die unter-
geordnete Rolle, eher die Verlässlichkeit auf Art
& Umfang, etc. der angepriesenen Ware.
Leider gilt dies heutzutage mehr als in der
Vergangenheit.

Möge die Macht mit Euch sein.

Danke.

Marcus

andisharp
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 06. Aug 2006, 17:57
Da ich solche Probleme nicht haben möchte, habe ich mir angewöhnt, solche Geräte immer selbst abzuholen und vor Ort zu testen. Davon gehe ich nur ab, wenn noch eine Restgarantie besteht. Man lernt dabei übrigens Deutschland kennen.
Roland04
Hat sich gelöscht
#29 erstellt: 06. Aug 2006, 18:01

Schili schrieb:
@ Andisharp:

Sehr schön, Udo. Dann kannste mir ja Deinen für 200,- verkaufen... ;)...ich würde ihn gleich noch abholen..

Der Player ist neu nicht mehr verfügbar. Da nützt das einmalig phantastische Super-Schnäppchen-Angebot nun auch nicht mehr und man muß sich am Preis des Gebraucht-Markt orientieren....

@ Roland: So einfach ist es ja nunmal nicht. Gebraucht hin oder her. Wissentlich oder nicht wissentlich. Erwerbe ich ein gebrauchtes Gerät unter der Anpreisung der vollen Funktionalität ist es letztlich völlig unerheblich, ob der Verkäufer von dem Defekt wußte oder nicht. Eine angepriesene Funktion wird durch Defekt nicht erfüllt. Damit besteht nach geltemden EU-Recht die Verpflichtung, das Gerät zurück zu nehmen.
Es kann doch nicht jedweder Gebraucht-Käufer der Trottel mit Hinweis auf Neukauf sein...

Wenn ich einen angeblichen TipTop Gebraucht-PKW von Privat kaufe und die Karre verreckt mir an der nächsten Straßenecke mit Motorschaden ist es auch völlig unerheblich, ob der Verkäufer zuvor davon wußte oder nicht...er hat die Karre zurückzunehmen...

Die Praxis mag vor Gericht wegen des recht geringen Streitwerts leider anders aussehen. An der Rechtmäßigkeit ändert es zunächst nichts.

Bei Nichtwissen befinden wir uns im Zivilrecht. Bestehen Hinweise darauf, dass der Verkäufer mglw. den Defekt bei der Anpreisung hätte festelln können oder es sogar gewußt hat, kommen wir zu der sog. arglistigen Täuschung - und dann Verlassen wir das Zivilrecht und sind ganz schnell im Strafrecht...nämlich beim Betrug...


:prost

naja,
wie dem auch sei, betrug hin oder her, wenn man es ihm nicht nachsagen kann, pssiert garnichts, das sag ich euch
Schili
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 06. Aug 2006, 18:09

wie dem auch sei, betrug hin oder her, wenn man es ihm nicht nachsagen kann, pssiert garnichts, das sag ich euch


Das käme auf den Versuch an. Schreckt jemand vor einem mglw. langwierigem Rechtstreit nicht zurück und es findet sich ein verständnisvoller Staatsanwalt, der im immer konkreten Fall den Anfangsverdacht des Betruges befürwortet, kann das u.U. für den Verkäufer ne ganz teure und ärgerliche Nummer werden... ...icl. nach ner Verurteilung vorbestraft zu sein....

Die meisten nehmen halt die Mühen und die mögliche Langwierigkeit nicht in Kauf. Und natürlich besteht immer das Risiko, dass man so einen Prozeß verliert. Doch selbst wenn man so einen Prozeß gewinnt, kann man nachher der Doofe sein: Ist der betrügerische Verkäufer nachweislich mittellos(offenbarungseid oder so...), hat man trotz gewonnenem Prozeß im schlimmsten Falle doch die Arschkarte - weil nix zu holen...

Aber jetzt wird es zu sehr OT...sorry...

macschwarz
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 06. Aug 2006, 18:33
Nochmals Danke für Eure Anteilnahme.

Mag mich auch nicht mehr ärgern und
freue mich, wenn das Gerät seine zweifel-
los vorhandenen Qualitäten in meinem Wohn-
zimmer zeigen kann.

Der Verkäufer wird sich beteiligen oder nicht.
Ich werde es bald vergessen haben.
Er muss mit seinem verschrobenen Charakter
weiter leben nicht ich.

In diesem Sinne hoffe ich auf Anregungen
bezüglich des Denon 2900.

Bin gespannt, wie gut er sich mit dem
Pioneer VSX-AX 5i "verträgt" und vorallem
mit meinen "Brummern" ( Fostex - Bausätze
von ACC-Acoustic Köln ).

"Wer Ohren hat zu fühlen der Blicke durch !"
oder ....... ich hau mir jetzt ein Weizen
in die Rübe und freue mich, wie gut es mir
im Grunde doch geht.

Gutes Nächtle.

Marcus

computerfouler
Inventar
#32 erstellt: 06. Aug 2006, 18:42
@macschwarz

ja recht hast du, es gibt sicher schlimmeres. Ein fader Nachgeschmack bleibt halt, wenn man so über den Tisch gezogen wird.

In diesem Sinne eine schönen Sonntag für dich und deinen Denon.
macschwarz
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 07. Aug 2006, 16:31
Hi Ihr "Audio-Vielen"
habe gestern per E-Mail bei Denon angefragt,
ob die Firma aufgrund eines Verschleiß-Defektes,
maximal 5 Monate nach Ablauf der Garantie, dazu
bereit ist "mir zu helfen".

Hier die Antwort und meine Rückmeldung an Denon:

Sehr geehrter Herr Schwarz,
wir bedauern zu hören, dass Ihr gebraucht erworbenes Gerät zur Reparatur musste.
Wir sind stets bemüht fehlerfreie Geräte auszuliefern. Dazu werden unsere Geräte nach der Fertigung einer Strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Um unsere Kunden deshalb nicht ungerechtfertigt mit Reparaturkosten zu belasten gewährten wir schon immer eine Garantiezeit von zwei Jahren, in dem eine Reparatur kostenlos durchgeführt wird.
Die Fehlererscheinungen, die nach dieser Zeit auftreten, sind sicherlich nicht mehr mit mangelhafter Produktion in Verbindung zu setzen.
Bitte bedenken Sie, dass Lasereinheit und Motoren bei einem DVD-Spieler primäre Verschleißteile sind.
Die Mechanik und Lasereinheiten werden nicht von uns selbst gefertigt, sondern stammen von namhaften Herstellern, wie es sie auch von Mitbewerber verwenden werden.
Natürlich wird in unserer eigenen Qualitätskontrolle darauf geachtet, dass die nur erstklassige Ware verarbeitet wird.
Nach Auskunft der Werkstatt ist, wie ist wissen, erneut die Lasereinheit defekt. Hier wurde Verschleiß als Ursache ermittelt.
Bitte bedenken Sie, dass Sie mit ihrem DVD-Player nicht nur DVDs, sondern auch CDs abspielen können und sich die Laufzeiten beider Medien auch in der zusätzliche Laufleistung bemerkbar machen.
Sie können sicher nachvollziehen, dass wir auch irgendwo Grenzen setzen müssen.
Mit freundlcihen Grüßen
Dimitri Miglis

Service Manager
D&M Germany GmbH
An der Landwehr 19
41334 Nettetal
Tel.: 02157-1208-70
Fax: 02157-1208-15

Meine Reaktion:

Sehr geehrter Herr Miglis,
vielen Dank für Ihre schnelle, wenn auch sehr unbefriedigende Antwort.
Natürlich sind irgendwo Grenzen, aber ein Gerät, welches einen UVP von 1300 Euro aufweist, sollte nicht maximal 5 Monate nach Ablauf der Garantie defekt sein.
Zudem erscheint es mir fadenscheinig, darauf hinzuweisen, dass der Motor und die Lasereinheit nicht von Denon gefertigt wird.
Fakt ist, dass das gesamte Gerät über Denon und zu einem
recht hohen Preis verkauft wird.
Wer diese Summe mit Qualität gleichsetzt hat demnach auf das
falsche Pferd gesetzt.
Ich denke Sie würden sich erheblich aufregen, wenn Sie einen
Porsche kaufen, der zweifelsfrei teuer, aber nach Ansicht der meisten Fahrzeugliebhaber ein solides Produkt darstellt,
und dieser nach 2 Jahren und 5 Monaten mit Motorschaden
( ein Verschleißteil, ohne Zweifel ) auf der Autbahn liegen
bleibt.
Porsche würde Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass
dies passieren kann, weil der Motor mehr belastet wird,
als der eines Mittelklassefahrzeuges, da er mehr Leistung
erbringt.
So verliert man an Glaubwürdigkeit und Sie würden beim
nächsten Fahrzeugkauf einen Ferrari oder Jaguar wählen.
Ich werde ähnlich vorgehen und sicherlich im Bekannten-,
Freundes- und Kollegenkreis, bzw. bei den Lesern der
von mir täglich benutzten Internet-Hifi-Foren, von meinem
Erlebnis berichten.
Aufgrund der wenig entgegenkommenden Reaktion eher
mit dem Hinweis: Finger weg von Denon-Multiplayern.
Ich hoffe, Sie können meine Reaktion verstehen -
ich bin nun mal enttäuscht ( worden ).
Mit freundlichen Grüßen
M. Schwarz

************

Ich habe Verständnis dafür, dass nicht alles von anderen
Menschen getragen werden kann, aber ich würde immer erst
einen Schritt zu einer gemeinsamen Lösung hin machen.

Schade, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Marcus
macschwarz
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 07. Aug 2006, 20:07
Neues von Denon:

Sehr geehrter Herr Schwarz,
wir können nachvollziehen, dass Sie eine andere Antwort erhofft hatten.
Der Verschleiß ist jedoch eindeutig messtechnisch zu ermitteln und dadurch als Ursache ohne Zweifel.
Um auf Ihren Vergleich mit einem PKW zurück zu kommen:
Wenn das Profil eines Reifens nicht mehr in vollem Umfange gegeben ist, kann man Dieses nachmessen. Der Verschleiß steht in direkten Zusammenhang mit der Laufleistung.
Dabei ist es nebensächlich ob Dieser auf einem Trabbi oder einem Porsche montiert war.
Allein die Tatsache dass er auf einem Porsche war, der X mal teurer war muss Dieser dann nicht auch x mal länger halten, oder weniger verschleißen.
Jedoch sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen wollen.
Wenn Sie dennoch den Kostenvoranschlag bezweifeln, sollten Sie dort reklamieren, wo Sie die Reparatur beauftragt hatten.
Dimitri Miglis

Neues von mir:

Sehr geehrter Herr Miglis,

ich zweifle den Kostenvoranschlag in keinster Weise an.
Schade finde ich es nur, dass das Gerät bereits relativ
kurz nach Ablauf der Garantie solche Verschleißschäden
aufweist, unabhängig von der Inanspruchnahme.
Für mich, als 2-facher Famileinvater, ist der Reparatur-
betrag, der sich dem gerade erst entrichteten Kaufpreis
anschließt ein harter Schlag in die Haushaltskasse.
Wen wundert es dann noch, dass sich die meisten
Menschen auf Billig-/Wegwerfartikel stürzen.
Ich wurde aus meiner Sicht dafür bestraft, dass
ich auf ein Qualitätsprodukt gebaut habe.
Für den Gebrauchtpreis von ca. 400 Euro hätte
sich der genügsamere Audio-Liebhaber 5 nagel-
neue Cyberhome-Multiplayer auf Halde gelegt und
sie peut à peut benutzt, bis der letzte im Mülleimer
gelandet ist. Das hätte jedoch garantiert ein paar Jahre
gedauert. Schade.
Stück für Stück gelange ich an den Punkt, wo ich
wirklich nur noch das glaube, was ich selbst sehe.
Mein Vertrauen in Denon-Geräte ist jedenfalls
auf dem Nullpunkt.
Nochmal: 1300 Euro Neupreis mit einer Haltbarkeit
von 2 Jahren und 5 Monaten: das ist mehr als schlecht.
Mein Kollege besitzt einen Revox-CD-Player, den er
täglich benutzt und dies seit fast 20 Jahren - ohne
jede Reparatur.
Das Netzteil meines Fernsehers brannte nach 27
Monaten durch - Reaktion des Herstellers:
Das ist uns sehr unangenehm und tut uns sehr leid:
2 Tage später: Techniker baut neues Netzteil ein -
Kosten: keine. Garantiezeit: 2 Jahre (abgelaufen).
Es gibt viele Beispiele die zeigen, dass Deutschland nicht
die von Weltuntergangspropheten dargestellte
SERVICE-OASE ist. Dazu trägt ihre Auffassung von Kulanz
leider nicht bei.

M.f.G.

M. Schwarz

Schmunzel............
andisharp
Hat sich gelöscht
#35 erstellt: 07. Aug 2006, 20:21
Bring doch einfach mal in Erfahrung, welche Lasereinheit verbaut ist und besorg sie dir. Ein erfahrener Techniker sollte eigentlich nicht länger als 30 min zum Austausch benötigen.
macschwarz
Ist häufiger hier
#36 erstellt: 07. Aug 2006, 22:23
Das ist die Art von Anregung, die ich meinte.
Danke für den Tip !
Aber .... wer wäre der erfahrene Techniker, der
das Ding für weniger als 80 € ( denn ca. 120 € soll der Laser kosten & ca. 80 € wären Arbeitslohn ) einbaut & 6 Monate Garantie gibt und in der Nähe wohnt, damit ich das Gerät nicht versenden muss ( Kosten & Risikio! ) ?
Wenn Du dazu noch Infos hättest, wäre das eine 1 +.
Marcus
andisharp
Hat sich gelöscht
#37 erstellt: 07. Aug 2006, 22:32
Den Austausch sollte jeder Radio und Fernsehtechniker hinbekommen. Die schwimmen auch nicht gerade in Aufträgen heutzutage. 120 Euro für ne Lasereinheit ist schon reichlich happig, sollte billiger zu bekommen sein.

Frag da mal nach: http://search.stores...dvdQ20playerQQsofpZ0
computerfouler
Inventar
#38 erstellt: 07. Aug 2006, 23:01
In meinen Augen eine Frechheit was Denon sich da erlaubt. Oder aber der Offenbarungseid eines Vertreibers von höherpreisigen Produkten.

Wie einfach wäre es für Denon gewesen diesen Fall ohne viel Federlesens zu beenden, nun gehen sie diesen Weg und verlieren mindenstens 1 Kunden.

Deine Beispiel mit Cyberhome ist vielleicht etwas stark übertrieben aber es gibt genug Hersteller die im unteren/mittleren Preissegment sehr gute Produkte vertreiben, bei denen es nach 4-5 Jahren Benutzung nicht so weh tut etwas Neues zu kaufen.

Ich frage mich was eine Firma wie Denon dazu bewegt so zu handeln, für die wäre es ein Klacks das im sinne des Kunden zu regulieren.

Vielleicht gehen so viele Denon DVD Player kaputt, das sie nicht anders können?

Bin übrigens ein (noch) zufriedener Denon Kunde, Receiver AVR 3805, der war aber auch noch nicht kaputt und ist erst 3 Jahre alt, wer weiß...
con_er49
Hat sich gelöscht
#39 erstellt: 07. Aug 2006, 23:39
@ macschwarz
Danke für deinen ausführlichen Bericht .

Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe ; war das Gerät schon mal mit den gleichen Defekt in der Werkstatt .

Dein Vergleich mit den Motoren war schon richtig . Denn die Laser - Einheit ist ja nichts anderes .

Der Vergleich mit den Reifen war mehr als billig den Denon da geliefert hat.

Und sich da auf den Zulieferrer zu berufen ist auch mehr als billig .

Bei mir kommt so der Verdacht auf das der Verkäufer vor der Frage stand lass ich das Gerät noch mal reparieren ( was diesmal Kosten verursacht hätte ) oder verkaufe ich es .

Und verschwiegen das der Pläyer nach der nächsten Werkstatt schreit .
_axel_
Inventar
#40 erstellt: 08. Aug 2006, 08:45
Ich möchte mal zu bedenken geben: Wir reden hier über einen Player, der fast 2,5 Jahre alt ist mit unbekannter Nutzungsdauer.
Das Rumreiten darauf, dass der Player irgendwann mal 1.300,- gekostet hat und deswegen solche (potenziellen) Verschleißteile noch nicht kaputt gehen dürften, finde ich persönlich vor diesem Hintergrund unangebracht (oder hat hier etwa jemand Hinweise darauf, dass die Denons reihenweise nach 2,5 Jahren normaler Nutzung schwächeln?).

Hinweise auf den eigenen Familienstand und wie hart einen die Reparaturkosten treffen und dass man doch eben erst (gebraucht!) gekauft hätte ... einfach nur peinliches rumgejammere. Mal ehrlich, warum sollte es Denon auch nur annährend interessieren, wieviele Kinder jemand hat oder ob das Gerät eben erworben oder sich schon länger im Besitz befindet?

Natürlich kann man erwarten, dass nicht ausgesprochene Billig-Lasereinheiten hier verbaut werden (falls es auf dem Markt überhaupt nennenswerte Unterschiede gibt; das sind Massenartikel, die vermutlich vom Markt eingekauft werden), aber der ehem. hohe Kaufpreis wird ja nicht für besondere Langlebigkeit bezahlt, sondern für Funktionsvielfalt, Innovationsgrad (zum Erscheinungszeitpunkt), und wertiges Äußeres. Es wird ja wohl keiner hier annehmen, dass Denon für das Gerät eigene Laser entwickelt.

Sorry, aber das mußte mal raus. Natürlich kann auch ich nicht ausschließen, dass hier Denon in der einen oder anderen Weise evtl. 'gepfuscht' hat (und natürlich tut es mir für MacSchwarz auch Leid).
Andererseits sehe ich bei den Denon-Verurteilern hier auch keine Hinweise darauf, dass es so wäre. Sondern bisher einfach nur übersteigertes Anspruchsdenken.

Gruß
macschwarz
Ist häufiger hier
#41 erstellt: 08. Aug 2006, 09:28

Danke für Deine ehrlichen Worte.
Du hast Recht, die emotionale Seite ( Enttäuschung )
eines Problemes hat nichts mit den sachlichen Fakten
zu tun .
War auch nur ein Versuch "auf die Tränendrüse zu drücken",
in der Hoffnung, dass der Entscheidungsträger sich erweichen läßt.

Die Frage der Haltbarkeit finde ich allerdings sehr zugunsten
des Herstellers interpretiert.
Andere Geräte beweisen, dass sie länger halten und nicht den Anschein erwecken, dass sie nach Ablauf der Garantie verenden sollen, damit das nächste Modell verkauft werden kann.

Das soll hier keine Pauschal-Verurteilung von Denon sein und damit möchte ich den Beitrag gerne wieder auf seinen ursprünglich von mir angedachten Weg zurückführen:

Tips und Anregungen zum Denon DVD-2900

Danke für die Mail.

Marcus

computerfouler
Inventar
#42 erstellt: 08. Aug 2006, 10:48
Ein DVD Playerfür 1300€ Neupreis, der nach 2,5 Jahren bei normaler Beanspruchnug die Segel streicht, ist in meinen Augen nicht hinzunehmen.

Ob Denon Laser selbst entwickelt, herstellt, zukauft oder was auch immer spielt dabei doch gar keine Rolle.

Mein Fazit, Denon verkauft zusammegeschusterte Player zu völlig überhöhten Preisen.

Kulanz ist hier das Zauberwort.
macschwarz
Ist häufiger hier
#43 erstellt: 08. Aug 2006, 11:00
Ist schon etwas anderes, ob man andere Meinungen gelten läßt oder einem jemand aus der Seele spricht. Danke.

Marcus

_axel_
Inventar
#44 erstellt: 08. Aug 2006, 12:05

computerfouler schrieb:
Ein DVD Playerfür 1300€ Neupreis, der nach 2,5 Jahren bei normaler Beanspruchnug die Segel streicht, ist in meinen Augen nicht hinzunehmen.

Genau hier liegt der Hund begraben. Ich verweise auch den ersten Satz meines letzten Posts.
Was weißt Du denn, wie das Gerät bisher beansprucht wurde?
Bitte ankreuzen:
[_] ich bin Hellseher
[_] ich bin der/kenne den Vorbesitzer
[_] ich kenne viele solcher Ausfälle bei Denon und zwar ...
[_] ich schwafele nur so vor mich hin



macschwarz schrieb:
Die Frage der Haltbarkeit finde ich allerdings sehr zugunsten des Herstellers interpretiert.

Stimmst Du mir nicht zu, dass ein solides Mittelklassegerät nicht genauso lange halten sollte, wie ein 2900er? Ist die zu erwartende Nutzungsdauer und -intensität eine andere? Ich finde nicht.

Ein Auto mit Vollausstattung muss länger halten als das Basismodell, weil es wesentlich mehr kostet?

Ansonsten gilt noch der letzte Absatz meines letzten Posts: Man weiß einfach zu wenig, um hier ein Urteil (ggü. Denon) fällen zu können. In die eine oder andere Richtung.


[Beitrag von _axel_ am 08. Aug 2006, 12:07 bearbeitet]
computerfouler
Inventar
#45 erstellt: 08. Aug 2006, 12:24
@axel

natürlich weiß ich nicht wie das Gerät genau beansprucht wurde, das weiß Denon aber auch nicht, bzw. was ist normale Beanspruchung?

Oder anders, wie soll man denn so ein Gerät unnormal beanspruchen, außer man macht es kaputt?

Ich denke das ein Player der so teuer ist auf jeden Fall länger halten müsste als ein x beliebiger Billigplayer. Den Denon 2900 gibt es im Übrigen nur in einer Ausstattungsvariante, nämlich als Denon 2900.

Deine pseudosachlichen Posts sind, bitte aussuchen

1.voll menschlicher Wärme
2.Anteilnahme
3.Arrogant
4.Hauptsache meine Sachen funktionieren
macschwarz
Ist häufiger hier
#46 erstellt: 08. Aug 2006, 12:32
Für Axel:
Eigentlich sollten alle Geräte wesentlich länger halten, unabhängig vom Preis, auch wenn sie 24 Stunden täglich laufen.
Marcus

Für Computerfouler
:
Danke für Deine Mail.
Marcus



[Beitrag von macschwarz am 08. Aug 2006, 12:38 bearbeitet]
_axel_
Inventar
#47 erstellt: 08. Aug 2006, 15:10

computerfouler schrieb:
natürlich weiß ich nicht wie das Gerät genau beansprucht wurde, das weiß Denon aber auch nicht

Eben. Die Werkstatt schaut sich die Einheit an und stellt fest, dass sie verschlissen ist. Die (bzw. Denon) haben Erfahrungswerte, wie lange sowas hält.


computerfouler schrieb:
was ist normale Beanspruchung?

Tja. Irgendeinen Wert (Betriebsstunden) wird Denon sich schon dafür ausgedacht haben. Sicher ist z.B. ein 24h-Permanentbetrieb nicht die Berechnungsgrundlage gewesen.
Solange weder die Betriebsstunden des konkreten Gerätes bekannt sind oder Hinweise darauf fehlen, dass Denon-Geräte reihenweise nach wenigen Jahren ausgebrannt sind und andere Herstelles das bei vergleichbaren Geräte(generatione)n besser können, nehme ich erstmal an, dass der Wert praxisgerecht ist.

NATÜRLICH darf man sich WÜNSCHEN ("träumen" liegt mir auf der Zunge), dass sowas auch bei 24h-Betrieb ewig hält. Aber hier geht es doch eher darum, was man ERWARTEN darf. Ich bin kein Fachmann, aber dass solche Dinge nun mal verschleißen ist doch unbestritten.


computerfouler schrieb:
Oder anders, wie soll man denn so ein Gerät unnormal beanspruchen, außer man macht es kaputt?

Da wir hier über (angebliche) Verschleißerscheinungen sprechen, kann es doch nur um Betriebsstunden gehen.
Beim Auto würdest du doch auch nicht sagen "das hat mind. x Jahre zu halten, egal wieviel man damit fährt". Das Problem ist nur, dass ein Player keinen Betriebsstundenzähler hat.
Wer weiß, vielleicht hat der Vorbesitzer Schlaufprobleme und ließ sich mit Dauer-Repeat jede Nacht in den Schlummer berieseln? (Ich kenne Menschen, die die ganze Nacht das Radio laufen lassen!)
Vielleicht ist es auch ein Vorführ-/Präsentationsgerät im Dauerplay gewesen?


computerfouler schrieb:
Ich denke das ein Player der so teuer ist auf jeden Fall länger halten müsste als ein x beliebiger Billigplayer. Den Denon 2900 gibt es im Übrigen nur in einer Ausstattungsvariante, nämlich als Denon 2900.

Ich hatte ja auch extra "solider Mittelklasse-Player" geschrieben. Was soll der Hinweis auf die Ausstattungsvarianten des Players? Selbstmurmelnd geht so ein Hifi/Auto-Vergleich nicht 1:1 durch ("wenn es nicht hinkt, ist es kein Vergleich"). Was ich damit gemeint habe, dann nämlich die hier aufgemachte Gleichung "höherer Preis = höhere Lebensdauer" eben nicht immer zieht. Und beim 2900 zahlt man eben für Burr-Brown-D/A-Wandler usw.


computerfouler schrieb:
Deine pseudosachlichen Posts sind, bitte aussuchen
1.voll menschlicher Wärme
2.Anteilnahme
3.Arrogant
4.Hauptsache meine Sachen funktionieren

Wenn Du meinen Fragebogen ausfüllst ...

Meine ersten Worte an MacSchwarz waren übrigens "Hallo, mein Beileid." Anteilnahme bedingt aber nicht, dass man jede Meinung teilen muss.

Wenn das hier aber tatsächlich nur ein "Wir haben hier EIN Exemplar, dessen eines Verschleißteil nach unbekannten Bedingungen nur 25% über die Garantiezeit hinaus gehalten hat ... und deswegen behaupten wir, dass der Hersteller überteuerten Schrott anbietet"-Thread sein soll, bin ich wohl wirklich falsch.


[Beitrag von _axel_ am 08. Aug 2006, 15:11 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#48 erstellt: 08. Aug 2006, 15:31
Der Themenstarter sollte sich einfach an die oben angegebene Adresse wenden. Die verkaufen wohl sämtliche Pickups von Deneon und bauen sie für 20 Euro sogar ein. Es wird also weniger, als halbsoteuer.
macschwarz
Ist häufiger hier
#49 erstellt: 08. Aug 2006, 16:39
Danke für den Tip.
Werde dort mein Glück versuchen.
Vielleicht minimiert das den Schaden, bzw.
die Kosten der Instandsetzung.
Marcus
macschwarz
Ist häufiger hier
#50 erstellt: 09. Aug 2006, 01:56
Good News
Verkäufer hat nach Erhalt meines Einschreibens
der Rücknahme des Gerätes zugestimmt.

Marcus

Fledermaus
Stammgast
#51 erstellt: 09. Aug 2006, 02:30
Hallo macschwarz
Ich besitze selbst einen Denon 2900 seit Dez. 2004. das Gerät läuft tadellos mit allen Scheiben. Auch stark verkratzte CD's oder DVD's spielt er problemlos ab.
Was mich interessiert ist, spielt dein Player die CD-Schicht einer SACD denn problemlos ab? Hast du es denn mal mit einer Reinigungs-CD versucht? Vieleicht ist auch nur die Leseoptik des Players etwas verstaubt.
DVD Player verwenden zum abtasten von CD's einen anderen Laser als für DVD's. Dieser wird zwar durch dieselbe Optik geleitet ist aber von der Lichtstärke und Bündelung her unterschiedlich.
Kenne dieses Problem vor allem bei der Playstation 2.
Teilweise reicht aber eine Reinigung der Leselinse mit einer Reiniguns-CD aus, um die Player wieder fit zu machen. In Härtefällen kann man auch das Laufwerk öffnen und die Linse mit Brennspiritus oder Fensterreiniger und Wattestäbchen VORSICHTIG! reinigen (niemals Nitroverdünner verwenden!!). Klappt in 90% der Leseprobleme.

Viel Glück

Fledermaus
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