Sicherheitscopy von meiner DVD machen

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gun7777
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 12. Feb 2005, 17:07
Hallo,
kann mir einer weiterhelfen wie ich eine Sicherheitskopie von einem DVD-Film machen kann.
Bin voller Newbie in dem Gebiet.
Habe in meinem Rechner einen DVD-Brenner.

Habe eine Trilogie geschenkt bekommen (die ich mir schon immer wünschte) und will die einfach Sicherheitshalber kopieren, weil war sau teuer.
Könnt mir gern auch ne E-Mail schreiben.
LondonCalling
Inventar
#2 erstellt: 12. Feb 2005, 22:56
Hallo,

Nein, darfst Du (normalerweise) nicht. Fast alle DVDs sind mit einem - wenn auch nicht sehr starken - Kopierschutz ausgestattet. Die Urheberrechtsnovelle verbietet jedoch das Aushebeln eines Kopierschutzes. Selbst wenn Du eine Software hättest (z.B. aus dem Internet), die den *extrem* simplen CSS-Kopierschutz umgehen könnte, Du dürftest keine Kopie anlegen. Und deshalb darf Dir hier auch keiner helfen.

Gruß
gun7777
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 13. Feb 2005, 20:17
ok, super danke dir schon mal.
icknam
Stammgast
#4 erstellt: 13. Feb 2005, 20:24

LondonCalling schrieb:
Und deshalb darf Dir hier auch keiner helfen. :)

Wenn er jetzt in der Schweiz säße, so könnte man einem Schweizer schon sagen, was Sache ist. Wenn mich jemand fragt, wie man einen Tresor oder ein Auto knackt, und ich erkläre ihm das - das ist (noch) nicht verboten. So kann man hier - selbstverständlich abstrakt - diese Frage erörtern.
LondonCalling
Inventar
#5 erstellt: 13. Feb 2005, 21:09
Hallo,

aber was ist für Dich abstrakt? Wenn Du ihm sagst das alle DVDs einen Kopierschutz besitzen, den er umgehen müsste - fein. Sagst Du ihm aber, er solle Software XYZ benutzen würdest Du Dich strafbar machen.
Inzwischen klagt die Musikindustrie ja schon, wenn nur auf den Hersteller entsprechender Software hingewiesen wird, siehe der Fall Heise.

Gruß
icknam
Stammgast
#6 erstellt: 13. Feb 2005, 21:31

LondonCalling schrieb:
aber was ist für Dich abstrakt? Wenn Du ihm sagst das alle DVDs einen Kopierschutz besitzen, den er umgehen müsste - fein. Sagst Du ihm aber, er solle Software XYZ benutzen würdest Du Dich strafbar machen.

Glaube ich nicht - steht eh millionenfach in jeder Sprache und jedem Dialekt im Internet. Ich kann es allerdings mangels DVD-Brenner (und kein Fernseher) eh nicht nachvollziehen.


LondonCalling schrieb:
Inzwischen klagt die Musikindustrie ja schon, wenn nur auf den Hersteller entsprechender Software hingewiesen wird, siehe der Fall Heise.

Dann müsste nach deiner Theorie der Staatsanwalt ermitteln, denn Klage einreichen kann jeder, der sich die Kosten leisten kann.
anon123
Inventar
#7 erstellt: 13. Feb 2005, 21:46
Hallo,

tatsächlich gibt es im Netz genügend Informationen zu diesem Thema, ebenso tatsächlich ist das Umgehen eines Kopierschutzes nach dem neuen Urheberrecht strafbar und ebenso tatsächlich sind Hinweise dazu, wie man das macht in diesem Forum nicht statthaft. Jenseits der Diskussion noch der entsprechende Passus der Nutzungsbedingungen:

Kopien/Kopierschutz
Aufgrund des am 13.09.2003 in Kraft getretenen neuen Urheberrechtsgesetzes sind Beiträge mit Beschreibungen, Anleitungen, Hinweisen und Links zur Umgehung / Aushebelung von Kopierschutzmaßnahmen kopiergeschützter Medien unzulässig.


Beste Grüße.
LondonCalling
Inventar
#8 erstellt: 13. Feb 2005, 22:05
Hallo,


Glaube ich nicht - steht eh millionenfach in jeder Sprache und jedem Dialekt im Internet. Ich kann es allerdings mangels DVD-Brenner (und kein Fernseher) eh nicht nachvollziehen.


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html

Ich bin kein Jurist, aber ich denke, dass Absatz 3.2 diesen Fall abdeckt.


Dann müsste nach deiner Theorie der Staatsanwalt ermitteln, denn Klage einreichen kann jeder, der sich die Kosten leisten kann.

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,339046,00.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/55676

Gut, sie haben nur abgemahnt. Aber auch in diesem Fall würden RA Kosten in beträchtlicher Höhe auflaufen.

Gruß
Marlowe_
Inventar
#9 erstellt: 13. Feb 2005, 22:07
Auf dieser Seite http://www.heise.de/newsticker/meldung/55297 gibt es einen Link zum Text des §95a des Urheberrechtsgesetzes.

Da kann man sich mal schlau machen.

Gruß, Dirk
icknam
Stammgast
#10 erstellt: 13. Feb 2005, 22:36

LondonCalling schrieb:
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, dass Absatz 3.2 diesen Fall abdeckt.

Ich bin schon Jurist - kenne mich mit der Materie aber überhaupt nicht aus. Da ich aber weiß, wie diese Gesetze aufgebaut sind, habe ich gleich mal gefunden:

§ 108b

(1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2. wissentlich unbefugt
a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder
Schutzgegenstandes erscheint, oder
b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.

(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

____________________________
So:

Abs. 1 passt nicht, denn die Kopie soll "ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters" erfolgen.

Abs. 2: "zu gewerblichen Zwecken" - "herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet" => passt auch nicht.

____________________________
Jetzt ist es also verboten, aber nicht strafbar. Es kann sich nur noch um eine Ordnungswidrigkeit handeln (so wie falsch parken). Da wird es dann aber ganz schwierig mit der Beihilfe oder der Anstiftung (eigentlich nicht möglich, außer es wird ausdrücklich angeordnet).

Ich habe nicht weiter gesucht - vielleicht gibt es auch noch andere Vorschriften. Aber bislang sieht es so aus, als dürftest du die Infos weitergeben.

Dass es verboten ist, beruht wohl auf der Tatsache, dass du mit Kauf der DVD das Recht zur Wiedergabe erworben hast und ob die Wiedergabe von der gekauften oder der kopierten DVD aus erfolgt, ist insofern egal. Naja - ist aber nicht gerade mein Spezialgebiet und allzuviele Urteile gibt es auch noch nicht dazu.
LondonCalling
Inventar
#11 erstellt: 13. Feb 2005, 22:42
Hallo,

naja, immerhin ja etwas (Un)Klarheit in die Sache gebracht

Gruß
icknam
Stammgast
#12 erstellt: 13. Feb 2005, 23:10

LondonCalling schrieb:
naja, immerhin ja etwas (Un)Klarheit in die Sache gebracht

Ist alles nicht so einfach, sonst wäre jeder sein eigener Arzt, Heizungsbauer, Anwalt, Friseur, Hebamme ....
Aber - so wie die Gesetze in D üblicherweise aufgebaut sind, wird man keine weitere Strafvorschrift finden.
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