Filmverleih und FSK18

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THX2008
Inventar
#1 erstellt: 14. Jan 2014, 20:01
Ich leihe mir regelmäßig Filme in Online-Videotheken. Wenn man FSK18-Filme leihen möchte, muss man zunächst seine Volljährigkeit nachweisen und außerdem eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass keine Minderjährigen im Haushalt Zugriff auf die Post haben.

Jetzt frage ich mich: Warum ist das nur bei FSK18-Filmen so? Meine Kinder sind auch alle noch unter 12. Müsste das gleiche nicht auch bei FSK16 und FSK12 (und früher auch bei FSK6) durchgeführt werden?
Gibt es hier rechtliche Unterschiede?

Wer weiß etwas?
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