Benq Beamer Service an alle!!!

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joe999
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 22. Mrz 2005, 18:22
Hi!

Ich habe schon mal in einem ältern Thread über mein Beamer-Problem gepostet:

Hier kurz:
Gerät Benq PB6100
Beamer macht einen dunklen ca. 30 cm dicken Streifen im Bild vom oben nach unten durchgehend!

Danach habe ich den Support angerufen und der Beamer wurde abgeholt!
Support sagte noch der Beamer wird ausgetauscht, aber er wurde dann doch repariert obwohl das Problem vom Anfang an war und der Beamer nicht älter als 4 Wochen ist.

Dazwischen hatte ich ein Leihgerät mit meiner Lampe wo der Fehler nicht zu sehen war.

Als ich meinem Beamer nach einigen Verschiebungen (angeblich Lieferschwierigkeiten) bekommen habe ist der selbe Fehler wieder da.
Außerdem habe ich plötzlich über 120 Lampen-Stunden darauf, obwohl ich vorher max. 8 Lampenstunden darauf gehabt habe.
Das sieht mir danach aus, als ob alte Teile eingebaut wurden.

Denn an dem Tag als ich den Beamer zurück bekommen habe wurde mir Mittags noch gesagt die Teile kommen nur Vormittags und da sie nicht gekommen sind bin ich vertröstet worden. Als ich mich danach beim Support beschwert habe das ich schon wieder vertröstet worden bin wurde mir gesagt sie werden der Sache nachgehen und mich anrufen wann ich das Gerät ca. bekommen werde.

Plötzlich 2 Stunden später wurde ich angerufen das Gerät sei fertig!

Das bestätigt doch nur meine Vermutung mit den alten Teilen, den wenn sie an dem Tag nicht gekommen sind, wieso ist der Beamer dann 2 Stunden später fertig???

Aktuelle Lage: Ich habe der Firma gesagt ich möchte jetzt ein neues Gerät und die weigern sich, wie es nur geht.
Sie vertrösteten mich schon 2 Wochen, da man sich angebilch meinem Problem widmet.
Heute aber wurde ich angerufen (immer von wem anderen und keiner weiß was von den vorigen der sich bei mir meldete) ich soll mir eine neue RMA-Nummer geben lassen um das Gerät reparieren zu lassen.

Ich wollte Euch nur mal über den super Support der Firma BENQ informieren und werde Euch auf den laufenden halten, wie es ausgeht!

Denn es kann ja nicht sein, bei einem Gerät wo der defekt von Anfang an vorhanden ist (auch noch nach der Reparatur), das es nicht möglich ist es einfach auszutauschen!

Gruß
ein verärgerter joe999


[Beitrag von joe999 am 22. Mrz 2005, 18:28 bearbeitet]
Creepels
Stammgast
#2 erstellt: 22. Mrz 2005, 18:51
Droh den halt mit nem Anwalt, wenn man die nicht in ihre Schranken weist, dann machen die was die wollen. Leider musst du ihn noch einmal zur Reparatur geben, bis du ein neugerät oder dein Geld zurück verlangen kannst. Du kannst ihnen dafür aber eine Frist, die DIR angemessen scheint setzten, halten sie diese nicht ein, so kannst du dein Geld Zurück Verlangen, eine Minderung erwirken und Ausfallregulieren erheben.
Berichtigt mich, falls das so nciht stimmt, aber ich meine doch.

gruß
JB
Manu05
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 22. Mrz 2005, 18:55
Ui, das hört sich nicht gut an.

Normalerweise sollte man froh sein ein Gerät mit 3 Jahren Grantie, vor Ort Austausch-Service und Leihgerät-Service zu haben....aber wenn man das hier so liest...

Hoffentlich komme ich nie in den "Genuß" den Service von Benq beanspruchen zu müssen.
Habe auch einen Proki von Benq.

Ich drücke dir die Daumen.
joe999
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 22. Mrz 2005, 19:05
Hi!

Hier zwei Auszüge des Gewährleistungsrechts:

Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch liegt beim Käufer. Man kann sich also grundsätzlich aussuchen, ob der Vertragspartner reparieren oder austauschen soll. Das Wahlrecht hat aber eine Grenze: Wenn das gewählte Mittel unmöglich ist, oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, dann bleibt nur das jeweils andere Mittel.

Bleibt schließlich noch der Fall, dass der Unternehmer zwar eilfertig „verbessert“, allein der Mangel wird nicht behoben. In diesem Fall müssen Sie einem Unternehmer nicht endlos weitere Versuche zur Verbesserung einräumen. Scheitert die Verbesserung haben Sie Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsauflösung.

So wie ich das verstehe, muß ich Ihnen keine 2te Chance geben!

Gruß
joe999
Creepels
Stammgast
#5 erstellt: 22. Mrz 2005, 20:18
Das ist leider falsch, die Wahl liegt nicht beim Käufer. Und man muss dem Verkäufer auch 2mal die Chance geben den Fehler zu beheben.
Wo hast du denn die von dir frei interpretierten Auszüge her?

gruß
Jan
Dagobert_x
Stammgast
#6 erstellt: 22. Mrz 2005, 20:31
hoert sich zwar nicht gut an, aber woher nimmst du dir das recht auf ein neues geraet?

zum beispiel gibt nec in der ersten woche ein neues geraet, was auch unter deren garantiebestimmungen zu finden ist. normal ist das aber nicht.
joe999
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 22. Mrz 2005, 21:00
@Dagobert_x
Das Recht nehme ich mir, da laut (telefonisch) Konsumentenschutz innerhalb der ersten 6 Monate ich das Recht habe auf Reparatur oder Austausch, wenn der Fehler vom Anfang an besteht. Die Beweislast ob das der Fall ist liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer (neues Gesetz) und nicht mehr beim Käufer, wie früher!


@Creepels
Die "frei interpretierten Auszüge" sind beim googlen zu finden wenn mas die Wörter Konsumentenschutz, Vertragsrecht, etc. eingibt.


Nachtrag:
Hier ein link wo folgendes steht:
Welche Rechte habe ich bei Mängeln?
Sie können vom Händler zunächst entweder kostenlose Verbesserung (z.B. Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache verlangen.

http://www.arbeiterkammer.at/www-413-IP-2340-AD-2340.html#1

Gruß
joe999


[Beitrag von joe999 am 22. Mrz 2005, 21:18 bearbeitet]
mschugowski
Stammgast
#8 erstellt: 23. Mrz 2005, 09:38

joe999 schrieb:

http://www.arbeiterkammer.at/www-413-IP-2340-AD-2340.html#1


Kann es sein, das hier zwei Recht haben ? Wir reden von DEUTSCHEM Recht, sein Link ist aber Österreich. Eventuell ist es in Österreich tatsächlich so das man auf austausch bestehen kann.

In Deutschland mußt Du jedenfalls definitiv bis zu zwei mal nachbesserung akzeptieren. Wenn es dann nicht läuft kannst Du auf ein neues Gerät bestehen oder vom Vertrag zurücktreten.

Gruß Mario
mschugowski
Stammgast
#9 erstellt: 23. Mrz 2005, 09:48
Hallo Joe,


joe999 schrieb:
Hi!
Dazwischen hatte ich ein Leihgerät mit meiner Lampe wo der Fehler nicht zu sehen war.

Das ist doch in Ordnung.



Außerdem habe ich plötzlich über 120 Lampen-Stunden darauf, obwohl ich vorher max. 8 Lampenstunden darauf gehabt habe.
Das sieht mir danach aus, als ob alte Teile eingebaut wurden.

Aeh wie jetzt ich denke deine Lampe war derweil im Leihgerät ? Also wenn dann Lief das gerät bei denen doch mit einer Lampe von Benq, in sofern kann dir das bei einem DLP doch wurscht sein, oder meinst Du weil das Gerät sich abgenutzt hätte ?



Aktuelle Lage: Ich habe der Firma gesagt ich möchte jetzt ein neues Gerät und die weigern sich, wie es nur geht.
Sie vertrösteten mich schon 2 Wochen, da man sich angebilch meinem Problem widmet.

Kann ich nichts zu sagen, in Deutschland müßen die das nicht machen.



Denn es kann ja nicht sein, bei einem Gerät wo der defekt von Anfang an vorhanden ist (auch noch nach der Reparatur), das es nicht möglich ist es einfach auszutauschen!

In Deutschland ist das so ...

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann war das Gerät einmal in Reparatur und während der Reparatur hattest Du ein Leihgerät. Der ganze austausch wurde Vor-Ort gemacht kommt auch noch dazu ? Gut bis hier ist der Service erste klasse und weit über dem was sie machen müßen.

Die Telefonhotline scheint so mies zu sein wie überall, kann man halt nichts ändern. Interessanterweise scheint der Benq e-Mail Support relativ gut zu sein.

Nun ist das Gerät aus der Reparatur zurück und der Fehler ist noch immer da ? Ja das kenne ich , hatte ich schon vielfach bei anderen Sachen.

Also nach Deutschem Recht würde ich die schriftlich zur Nachbesserung auffordern, mit dem hinweis das ein Versuch schon erfolglos war und ich nach dem nächsten erfolglosen Versuch ein neues Gerät haben möchte oder vom Vertrag zurücktrete.

Jetzt kommen wir aber in eine Zwickmühle, ich hätte garkeinen Vertrag mit Benq sondern mit dem Händler der mir das Teil verkauft hat, also müßte ich bei dem Händler eigentlich wandeln oder zurücktreten, dem müßte ich aber zwei nachbesserungsversuche einräumen, was ich nicht getan habe.

Schwierig, insgesamt, so wie ich Deinen Bericht verstanden habe, finde ich das nach deutschem recht noch gut gelaufen.
Sicherlich ist es Sch..... das die Reparatur erfolglos war.

Gruß Mario
joe999
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 23. Mrz 2005, 10:49
Hi mschugowski!

Danke für die Antworten!

Ja ich komme aus Österreich und habe den Beamer auch in Österreich gekauft.
Ich kann aber nirgendswo lesen das ich Ihnen 2 Chancen geben muß!

Zu den Lampenstunden:
Ich hatte max. 8 Lampenstunden drauf, Gerät wurde abgeholt (laut Vertrag im 1sten Jahr festgesetzt) ohne meine Lampe.
Also ich das Gerät bekommen habe und meine Lampe einsetzte sah ich plötzlich das über 120 Stunden Lamenstunden darauf sind.
Mir geht es nicht um die Abnützung, aber es läßt mich vermuten das alte Teile genommen wurden.
Da die Firma aber verpflichtet ist bei einer Reparatur mindestens gleichwertige (darunter verstehe ich max. 8 Lampenstunden gelaufen) oder bessere Teile einzubauen, finde ich das es so nicht OK ist.

Möglich das es in Deutschland anders läuft, bin aber sicher das es dort auch Firmen gibt, die bei einem neuen fehlerhaften Gerät einen Austausch wenigstens auf Kualanz machen.
Denn was kostet Ihnen der Beamer wirklich, schätze ist nicht redenswert. Das teure ist doch die Lampe und die will ich eh nicht getauscht haben!

Gruß
joe999
mschugowski
Stammgast
#11 erstellt: 23. Mrz 2005, 11:07

joe999 schrieb:

Ja ich komme aus Österreich und habe den Beamer auch in Österreich gekauft.
Ich kann aber nirgendswo lesen das ich Ihnen 2 Chancen geben muß!

Ich habe auch nirgends geschrieben das das in Österreich so ist, ich kenne mich in Österreich damit nicht aus. Ich schrieb nur das die anderen hier wohl von Deutschem Recht ausgingen und da ist das nunmal so. Interessant wäre jetzt allerdings ob BENQ überhaupt in Österreich eine Vertretung hat oder wurde der Service über Benq Deutschland abgewickelt ?



Mir geht es nicht um die Abnützung, aber es läßt mich vermuten das alte Teile genommen wurden.


Im klartext: Wenn man seinen Beamer aus der Reparatur bekommt und der Beamer danach mehr Betriebsstunden drauf hat, dann wurden Altteile eingebaut ?
Ich verstehe nicht ganz wie Du aus Lampenstunden auf Ersatzteile schließen willst. Die Lampenstunden sagen nur aus, wie lange das Gerät in Betrieb war oder meinst Du die sollen ohne das Gerät einzuschalten testen. Es wäre allerdings schön wenn BENQ danach den Lampenzähler wieder auf 8 gesetzt hätte, denn jetzt musst Du immer umrechnen oder stellst es selbst zurück.



Möglich das es in Deutschland anders läuft, bin aber sicher das es dort auch Firmen gibt, die bei einem neuen fehlerhaften Gerät einen Austausch wenigstens auf Kualanz machen.

Das liegt im Ermessen des Herstellers bzw. Händlers, sie müßen es jedenfalls nicht. In Deutschland ist mal als allererstes der der das Ding verkauft hat, derjenige der die Mütze auf hat.

Gruß Mario
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