Cytronix 42" für 1398 € ?

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Sprinkle28
Neuling
#1 erstellt: 28. Okt 2004, 21:50
Moin !

Hab den Cytronix CX-P42 soeben für knapp 1400 Euronen im Web gesehen... ( rcc-computer )...

Ist der Preis reell... oder hab ich was mit den Augen ?

Was haltet Ihr von dem Gerät ?

MfG

Sprinkle

Nachtrag: Soll sogar nur 1395 Euronen kosten...


[Beitrag von Sprinkle28 am 28. Okt 2004, 21:52 bearbeitet]
M3_Morpheus
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 28. Okt 2004, 22:19
Hi,
die haben sich bestimmt um 1000€ "vertippt"



mfg Thomas


www.plamor.de
Sprinkle28
Neuling
#3 erstellt: 28. Okt 2004, 22:22
Also zuschlagen ?

...von wegen unlauterer Wettbewerb ...blabla.. ?
M3_Morpheus
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 28. Okt 2004, 22:31
da kenn ich mich rechtlich nicht so aus.............aber ich denke mal die haben in den AGB´s eine "Schutzklausel"



mfg Thomas
suppi
Stammgast
#5 erstellt: 28. Okt 2004, 22:34
ja, gibt es


nach einem neuen bgh urteil sind händler nicht an ihre preise im internet gebunden, leider....
Sprinkle28
Neuling
#6 erstellt: 28. Okt 2004, 22:38
komisch.... der Preis is schon wieder gesunken... soll jetzt nur noch 1202.59 Euros kosten... was´n da los... bei denen ?!?
degu
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 28. Okt 2004, 22:43
sollten wir langsam mal alle bestellen - vor allem bei 9 EURO Versand
er2de2
Stammgast
#8 erstellt: 28. Okt 2004, 22:52
Wie bitte??? Das stellt ja wohl alles an Rechtsprechung der letzten 10 Jahre auf den Kopf!!! Wo kann man das nachlesen?



suppi schrieb:
ja, gibt es


nach einem neuen bgh urteil sind händler nicht an ihre preise im internet gebunden, leider....
er2de2
Stammgast
#9 erstellt: 28. Okt 2004, 22:53
Ich seh nur 1395,-. 1202,59 ist übrigens der gleiche Preis ohne MWSt.



Sprinkle28 schrieb:
komisch.... der Preis is schon wieder gesunken... soll jetzt nur noch 1202.59 Euros kosten... was´n da los... bei denen ?!?
Sprinkle28
Neuling
#10 erstellt: 28. Okt 2004, 23:14
also...

ich hab da jetzt bestellt...

wenn sie sich "vertippt" haben... wird sicher ne mail kommen, daß der handel nicht zustande kommt...

ansonsten wird das teil nächste woche für 1.215,59EUR
( bestätigungs-mail hab ich schon ) geliefert... und zwar per nachnahme... also ohne risiko für mich. by the way... der gleiche händler hat auch nen ebay-shop... und da 100% positive bewertungen.

schau´n ´mer mal... wie der kaiser zu sagen pflegt...

mfg

sprinkle
suppi
Stammgast
#11 erstellt: 28. Okt 2004, 23:16

er2de2 schrieb:
Wie bitte??? Das stellt ja wohl alles an Rechtsprechung der letzten 10 Jahre auf den Kopf!!! Wo kann man das nachlesen?



suppi schrieb:
ja, gibt es


nach einem neuen bgh urteil sind händler nicht an ihre preise im internet gebunden, leider....


war glaub ich sogar auf heise.de

gemeint ist, daß wenn der sich vertippt und du bestellst, das noch keine garantie ist, das du das zu dem preis bekommst.

ich hatte einen konkreten fall, wo der preis falsch war und in den agb´s sogar drin stand, das der kauf erst zustande kommt, wenn die bestellung per email bestätigt wird. da die einen automatische email versand hatten, bekam ich gleich meine email. kurze zeit drauf stand in heise, daß selbst in so einem fall der händler nicht dran gebunden ist...

hier ein link (2. absatz)

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/internetkauf.htm

einfach in google:
internetkauf preis bgh

eingeben...

grüße
degu
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 28. Okt 2004, 23:19
hab' ihn grade mal eben bestellt - mal sehen.....
er2de2
Stammgast
#13 erstellt: 28. Okt 2004, 23:57
Na das ist was anders; da muss du dich anders ausdrücken. Ein Händler ist natürlich erst mal an sein Angebot gebunden, und ein Vertrag kommt zu Stande. Wenn es ein Angebotsirrtum war, kann er den Vertrag aber anfechten. Den Irrtum muss er beweisen; ein Angebot unter Einkaufspreis wird da natürlich als Irrtum anerkannt.

Und wenn er in seine AGBs reinschreibt, dass mit einer AB noch kein Vertrag zu Stande kommt, ist das rechtsunwirksam. Streng genommen muss er noch nicht mal bestätigen: (Internet-)Angebot + identische Annahme (Bestellung) = gültiger Vertrag nach BGB, da ändern auch AGBs nix dran.



suppi schrieb:

er2de2 schrieb:
Wie bitte??? Das stellt ja wohl alles an Rechtsprechung der letzten 10 Jahre auf den Kopf!!! Wo kann man das nachlesen?



suppi schrieb:
ja, gibt es


nach einem neuen bgh urteil sind händler nicht an ihre preise im internet gebunden, leider....


war glaub ich sogar auf heise.de

gemeint ist, daß wenn der sich vertippt und du bestellst, das noch keine garantie ist, das du das zu dem preis bekommst.

ich hatte einen konkreten fall, wo der preis falsch war und in den agb´s sogar drin stand, das der kauf erst zustande kommt, wenn die bestellung per email bestätigt wird. da die einen automatische email versand hatten, bekam ich gleich meine email. kurze zeit drauf stand in heise, daß selbst in so einem fall der händler nicht dran gebunden ist...

hier ein link (2. absatz)

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/internetkauf.htm

einfach in google:
internetkauf preis bgh

eingeben...

grüße
M3_Morpheus
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 29. Okt 2004, 07:26
so...............
habe auch mal bestellt, mal sehn wann die das bemerken :-)

mfg Thomas
rainer24
Stammgast
#15 erstellt: 29. Okt 2004, 08:44
hi zusammen

hat jemand ne ahnung wie das teil ist?
tere13
Stammgast
#16 erstellt: 29. Okt 2004, 08:57
Oooops,
haben wohl ihren Fehler bemerkt,
im moment für €1398.- ein 23er TFT und
der 42er kostet €2395.- und is Ausverkauft.

Wünsch euch viel Glück bei eurer Bestellung.

mfg.
rainer24
Stammgast
#17 erstellt: 29. Okt 2004, 09:29
wollte auch bestellen nur als ich gerade bei dem punkt bestätigung war stand da schon 2000 euro drin
scheiße!
er2de2
Stammgast
#18 erstellt: 29. Okt 2004, 09:34
Dumm gelaufen; ich war auch schon schwer am grübeln, ob ich bei dem Preis nicht doch wieder vom 421 HR (woher auch immer, gell kienberg ) abrücke.


rainer24 schrieb:
wollte auch bestellen nur als ich gerade bei dem punkt bestätigung war stand da schon 2000 euro drin
scheiße!
rainer24
Stammgast
#19 erstellt: 29. Okt 2004, 09:42
hallo

hab dem von rcc ne mail geschrieben
grad rief er mich an und sagt ein sysfehler, er ruft euch auch noch an ;-)
schade, wär zu schön gewesen, oder?!

aber naja dann halt doch für manche 300 euronen mehr blechen und den hyundai abgreifen!

zur meiner erleichterung, die standfüße sind ohtzhäßlich!
und wer guckt bei mädels net auf die beine?! :-)
er2de2
Stammgast
#20 erstellt: 29. Okt 2004, 10:15
Aber es heisst doch "Der Plasma" und nicht "Die Plasma", oder ?

Ein bisschen bi schadet nie, was ?


zur meiner erleichterung, die standfüße sind ohtzhäßlich!
und wer guckt bei mädels net auf die beine?! :-)[/quote]
rainer24
Stammgast
#21 erstellt: 29. Okt 2004, 10:32
ich global entschuldigen für mich gramadig und rechtzschreibfähler
suppi
Stammgast
#22 erstellt: 29. Okt 2004, 13:53

er2de2 schrieb:
Na das ist was anders; da muss du dich anders ausdrücken. Ein Händler ist natürlich erst mal an sein Angebot gebunden, und ein Vertrag kommt zu Stande. Wenn es ein Angebotsirrtum war, kann er den Vertrag aber anfechten. Den Irrtum muss er beweisen; ein Angebot unter Einkaufspreis wird da natürlich als Irrtum anerkannt.

Und wenn er in seine AGBs reinschreibt, dass mit einer AB noch kein Vertrag zu Stande kommt, ist das rechtsunwirksam. Streng genommen muss er noch nicht mal bestätigen: (Internet-)Angebot + identische Annahme (Bestellung) = gültiger Vertrag nach BGB, da ändern auch AGBs nix dran.



suppi schrieb:

er2de2 schrieb:
Wie bitte??? Das stellt ja wohl alles an Rechtsprechung der letzten 10 Jahre auf den Kopf!!! Wo kann man das nachlesen?



suppi schrieb:
ja, gibt es


nach einem neuen bgh urteil sind händler nicht an ihre preise im internet gebunden, leider....


war glaub ich sogar auf heise.de

gemeint ist, daß wenn der sich vertippt und du bestellst, das noch keine garantie ist, das du das zu dem preis bekommst.

ich hatte einen konkreten fall, wo der preis falsch war und in den agb´s sogar drin stand, das der kauf erst zustande kommt, wenn die bestellung per email bestätigt wird. da die einen automatische email versand hatten, bekam ich gleich meine email. kurze zeit drauf stand in heise, daß selbst in so einem fall der händler nicht dran gebunden ist...

hier ein link (2. absatz)

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/internetkauf.htm

einfach in google:
internetkauf preis bgh

eingeben...

grüße


wenn du dem link folgst, kannst du folgendes lesen:

Wer im Internet Waren bestellt, die irrtümlicherweise mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet worden sind, hat keinen Anspruch auf Lieferung. So das Landgericht Essen (Az.: 16 O 416/02):


da sind keinerleit erklärung dazu, sondern nur das. meiner meinung heißt das ganz klar, du bestellst, und der händler sagt dann, sorry, hatte falschen preis reingestellt, dann kannst du nicht drauf bestehen, das gerät trotzdem für den preis zu bekommen...
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