Notwendigkeit der Lagerhaltung bei Onlineshops

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Gabberdup
Inventar
#1 erstellt: 29. Jul 2012, 16:25

rZn schrieb:

Mann sollte doch verstehen können, das nicht alles auf Lager ist, gerade besonders teure Dinge. Und dann ist es normal, das man etwas länger warten muss


NÖ, finde ich nicht Inordnung !!!

Wenn ich Produkte in meinen Onlineshop anbiete / verkaufe müssen die auch auf Lager sein und wenn nicht müssen Sie vom Shopbetreiber sofort aus den Sortiment genommen werden .

Wenn man als Gewerblicher so etwas öfter macht, kann das auch Folgen mit sich bringen .

Denn bassiert so etwas häufiger, wird auch mal schnell die Verbraucherzentrale wach und nicht nur die

Meine Meinung .


Mfg
rZn
Inventar
#2 erstellt: 29. Jul 2012, 16:44
Seit wann muss alles auf Lager sein? Ist das Gesetz? Keine Ahnung, aber ich finde es verständlich wenn nicht jeder abgespacte 2000€ Splwoofer und jede sauteure Stufe oder was weis ich auf Lager ist...
Gabberdup
Inventar
#3 erstellt: 29. Jul 2012, 16:53

rZn schrieb:
Seit wann muss alles auf Lager sein? Ist das Gesetz? Keine Ahnung, aber ich finde es verständlich wenn nicht jeder abgespacte 2000€ Splwoofer und jede sauteure Stufe oder was weis ich auf Lager ist...


Gesetz nicht, aber ich kann nicht schon was verkaufen, was nicht da ist

Auf so unwissende Käufer wie dich, freuen sich die Verkäufer...schädigt ihr Gechäft ja auch nicht nicht zu persönlich nehmen, habe nichts gegen Dich !

Grüße
EisBaller
Stammgast
#4 erstellt: 29. Jul 2012, 17:02
Wieso sollte ein Händler immer alles auf Lager haben ?
Dann bestellt der das schnell bei seinem Großhändler und es ist einen Tag später bei ihm und er kann es weiterverschicken...

Aber vermutlich kostet ein Lager nix in deiner Welt
rZn
Inventar
#5 erstellt: 29. Jul 2012, 17:15
Nicht auf Lager haben bedeutet eher Verlustgeschäft, weil mans nicht loskriegt.

Wieso sollte ich ein "unwissender Kaeufer" sein, nur weil ich nachvolziehe, das etwas nicht auf Lager ist?
Das Zeug kommt ja trodzdem schnell. Ich musste sage und schreibe 2 Tage von der Bestellung bis zur Lieferung von Sachen warten, die nicht auf Lager waren. MMn akzeptabel. Wenns mal was im Supermarkt nicht gibt, mekkere ich auch nicht gleich rum.

Keine Angst, ich versteh dich nicht falsch :). Man darf ja noch diskutieren duerfen
rZn
Inventar
#6 erstellt: 29. Jul 2012, 18:08
Das mit dem verkaufen, was nicht da ist, stimmt ja nur teilweise, er bestellt es ja dann.

Ich habe insofern keine Probleme, da ich per Nachnahme bestelle. Ist mir also "egal" ob das Zeug kommt.
Zu dem Lager hat halt jeder eigene Ansichten. Wie schon gesagt, find ich den Service auch gut, als ein Kleber nicht da war, habe ich 2 andere als Ersatz bekommen.
B.Peakwutz
Inventar
#7 erstellt: 29. Jul 2012, 18:37
Das Thema wurde abgetrennt von hier.

Viele Grüße, Christian -Moderation-


[Beitrag von B.Peakwutz am 29. Jul 2012, 18:37 bearbeitet]
Haiopai
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 29. Jul 2012, 18:51

Gabberdup schrieb:

Gesetz nicht, aber ich kann nicht schon was verkaufen, was nicht da ist

Auf so unwissende Käufer wie dich, freuen sich die Verkäufer...schädigt ihr Gechäft ja auch nicht nicht zu persönlich nehmen, habe nichts gegen Dich !

Grüße


Aja , erzähl das doch mal einem Autohändler , da kaufst du je nach Ausstattungswunsch fast immer was , was noch nicht da ist .

Prizipiell ist es bei Onlinehändlern nix anderes als bei Ladengeschäften und liegt auch teils an
den Bedingungen der Hersteller .
Je nach Hersteller MUSST du das jeweils gesamte Sortiment führen .

Nehme ich mir jetzt mal Klipsch als Beispiel , werden aber die wenigsten das große THX
Lautsprecher Set oder alle Modelle der Palladium Reihe vor Ort haben , weder Online
noch real .
Du kannst nicht erwarten , das ein Händler Sachen für zigtausende € vorhält , nach denen
vielleicht nach seiner Erfahrung einmal im Jahr überhaupt gefragt wird .

Wo ich dir allerdings zustimme ist bei Online SHOPS , die keine Verfügbarkeit dabei
schreiben , wenn man den Warenkorb betätigt , sowas finde ich selber dreist .
Der Kunde hat das Recht nach meiner Ansicht eine eventuelle Lieferfrist
zu erfahren BEVOR er bezahlt .

Sowas hab ich selber allerdings auch erst einmal erlebt im Net , das ich Chassis bestellt hab ,
die Shop Funktion ganz normal durchlief , ich bezahlt hab und zwei Tage später ne Mail kam ,
das die Chassis 3 Wochen Lieferfrist haben , das fand ich auch nicht lustig .

Gruß Haiopai
Vectradamos
Inventar
#9 erstellt: 29. Jul 2012, 18:53
ich bin der meinung das sachen die nicht lagernd sind auch so in den onlineshops vermerkt werden müssen.
"nicht lagernd, Lieferdatum *******"
einige shops bieten das an. nur im carhifi ist mir sowas noch nicht begegnet.

ich habe selber schon sachen bestellt die mit "sofort lieferbar" deklariert waren und nach einer woche warten wurde mir dann geschrieben das sich die lieferung um 4-8 wochen verzögert da der Vertrieb XYZ den artikel derzeit nicht auf lager hat.

ab liebsten würde ich die shops in solchen fällen zur kasse beten. bis 14% dispo zinsen für meine kohle die ich vorkasse überwiesen habe.

Ich finde es betrug wenn shops Artikel verkaufen die sie nicht haben / selber nicht wissen wann der Artikel lieferbar ist.
Haiopai
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 29. Jul 2012, 18:59
Eben genau so siehts aus und es ist auch Spinnerei , wenn da behauptet wird , man
könne den Shop nicht tagesaktuell halten .

Das geht sehr wohl bei jedem Shop , bei dem die Bestandsverwaltung mit dem Onlineshop
per Stückzähler gekoppelt ist , da kann man den Shop sogar sekundenaktuell führen , weil
jeder Verkauf sofort den Bestandszähler runterklicken lässt .

Gruß Haiopai
pinoccio
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 29. Jul 2012, 19:34
Das geht aber nicht unbedingt, wenn man Waren auf mehreren Plattformen anbietet. Zudem kommt noch, dass eventuell ein Ladengeschäft vorhanden ist und da eben auch Verkauf stattfindet. Irgendwann hat man unvermeidliche Überverkäufe. So schnelle WWS sind mir bisher nicht bekannt. Irgendwie wird halt immer eine zeitliche Beschränkung (Zeitfenster) vorhanden sein, in dem nichts aktualisiert wird. Im Onlinehandel manchmal Sache von Minuten auf denen es auf bzw. durch versch. Handelsplattformen zu Überverkäufen kommen kann. Beispiel: Wenn man auf eBay, Amazon, eigenen Shop und eigenen Laden anbietet, hat man schlicht schon 4 Plattformen. Dazu kommen noch Anfragen/Bestellungen ausser der Reihe über Telefon und Mail. Dann wären es schon 6. Und die Anbindung an ein WWS ist nicht immer einfach. Die, die hier vielleicht wirklich _gut_ funktionieren für Kleinhändler und normale Einzelhändler eigentlich unbezahlbar.

Ich denke, es ist eher die Frage, wie transparent man seinen Lagerbestand macht. Was man als Reserven bereithalten kann. Ob man bei bestimmten Artikel, die nicht vorrätig sind, die ungefähre Lieferzeit angibt. Dann hat der Kunde die Wahl. Und vor allem, wie man mit Kunden umgeht, die Waren gekauft haben, die durch z.B. Überverkauf nicht mehr auf Lager sind. Wenn ich mich nicht ganz irre, kommt Vertragsbindung oder Akzeptieren des Kaufvertrags mit dem Kunden immer mit dem Versand zustande.

Gruss
Stefan


[Beitrag von pinoccio am 29. Jul 2012, 19:42 bearbeitet]
Gabberdup
Inventar
#12 erstellt: 29. Jul 2012, 19:37

Haiopai schrieb:

Gabberdup schrieb:

Gesetz nicht, aber ich kann nicht schon was verkaufen, was nicht da ist

Auf so unwissende Käufer wie dich, freuen sich die Verkäufer...schädigt ihr Gechäft ja auch nicht nicht zu persönlich nehmen, habe nichts gegen Dich !

Grüße


Aja , erzähl das doch mal einem Autohändler , da kaufst du je nach Ausstattungswunsch fast immer was , was noch nicht da ist .


Ja Haiopai da hast du ja recht, aber da bin ich als Kunde auch einverstanden bzw. meistens noch vor Ort mit Händler ausgemacht !

Darum gehts ja nicht , es geht eher darum das wenn der Kunde was im Onlineshop kauft, es dann auch lieferbar ist denn sobald du kaufst nimmst du das ja auch an oder ;-)

Wenn paar Leute die gleichen Probleme haben und sich irgendwie zusammen tun oder diese Probleme einige in kurzer Zeit der Verbraucherzentrale melden etc., wird das wohl für den Betreiber seines Geschäfts irgendwann mal ein Problem, das wollte ich rüber bringen :-)

Dann nicht antworten auf EMails, Telefon, steigert ja das ganze noch...

Grüße
rZn
Inventar
#13 erstellt: 29. Jul 2012, 19:49
Das stimmt natürlich, lieferbar MUSS es sein, das ist klar. Deshalb meinte ich ja auch, das man vlt. vorher anrufen sollte, um zu checken, wieweit das zeug lieferbar ist, bzw. wie lang das dauert, auch wenn man sich natürlich auf die Angaben im Shop verlassen können sollte.
Apalone
Inventar
#14 erstellt: 03. Aug 2012, 12:46

Gabberdup schrieb:
...Gesetz nicht, aber ich kann nicht schon was verkaufen, was nicht da ist....


Natürlich geht das!! Wie kommst du auf die abstruse Idee, so einen Sachverhalt würden die Verbraucherverbände anmahnen?!?

Ich bin lediglich verpflichtet, einen Kaufvertrag zu erfüllen, wenn denn einer geschlossen wird. Ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ich einen entsprechenden Artikel vorrätig habe, ist völlig egal. Ist doch in verschiedenen Branchen Standard, dass erst nach der Bestellung geordert wird (Kfz-Neuwagenverkauf zB).
OneEyedWillie
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 05. Aug 2012, 09:11
Artikel, die aktuell nicht auf Lager sind, aus dem Shop zu nehmen, halte ich für Käse, denn dann weiß auch der Kunde nie, was es dort vielleicht zwei Tage später schon wieder zu kaufen gibt und bei einzelnen Artikeln macht es natürlich auch keinen Sinn, die vorzuhalten. Was aber auf jeden Fall vorhanden sein muss, ist eine seriöse Angabe zur Lieferbarkeit.
Und wenn es die nicht gibt, dann kauft man da halt einfach nicht. Niemand wird gezwungen, immer beim billigsten Shop mit dem schlechtesten Service zu kaufen.
fußballball
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 07. Aug 2012, 13:37
es interessiert den Käufer ja auch nicht ob ein Artikel auf Lager ist, der Käufer möchte den Artikel einfach so schnell wie möglich erhalten.
Vielleicht ist der zulieferer bzw. Versender des Artikels ja sogar näher bei mir als der Verkäufer.
Pilotcutter
Administrator
#17 erstellt: 07. Aug 2012, 13:54

fußballball schrieb:
es interessiert den Käufer ja auch nicht ob ein Artikel auf Lager ist, der Käufer möchte den Artikel einfach so schnell wie möglich erhalten.
Vielleicht ist der zulieferer bzw. Versender des Artikels ja sogar näher bei mir als der Verkäufer.


Jepp, so funxioniert's teilweise. Ich habe Gewerbe in einem Non-Hifi Bereich mit Null Artikel am Lager und ordere bei Großhändlern mit Lieferadresse meines Kunden und auf den Lieferpapieren und als Absender steht mein Name. Das einzig auffällige ist, dass die Abgangs-DPD Station in Süddeutschland liegt, während ich in Norddeutschland Gewerbe betreibe. Man könnte neben meinem Großhändler wohnen und es nicht merken.

Gruß. Olaf
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