Extra Gebür für zurückgegebenen Plasma TV

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cago
Neuling
#1 erstellt: 16. Aug 2005, 15:27
Hallo,

habe bei einem großen online Versender vor ca. 6 Wochen einen Samsung Plasma TV gekauft. Weil ich mit dem Gerät nicht zufrieden war habe ich das Gerät nach 5 Tagen in der Originalverpackung wieder abholen lassen. Die Kaufsumme wurde innerhalb von 5 Werkstage zurücküberwiesen, ABER es wurden 60€ mit folgender Begründung einbehalten: Das Gerät müsse gereinigt, überprüft & original verpackt werden!!! Wie steht ihr dieser Aussage gegenüber?

Gruß
Ca go
Naumax
Stammgast
#2 erstellt: 16. Aug 2005, 15:48
Die Gebühr ist ok. ABer sie muss, IMHO, angekündigt sein!
murph
Stammgast
#3 erstellt: 16. Aug 2005, 15:56
Hallo , wirst Du wohl zahlen müssen - aber 11 Euro Leihgebühr fürn Tag find ich OK

E-Bug wollte für die Rückgabe defekt gelieferter , also nicht mal Nutzbarer Ware 149 Euro einbehalten ! Den Betrag musste ich dann per Anwalt einklagen - hatte dann aber nach gut 6 Wochen meine Kohle ... also denke ich mit den 60 E kann man leben ...

gruss murph


[Beitrag von murph am 16. Aug 2005, 15:56 bearbeitet]
americo
Inventar
#4 erstellt: 16. Aug 2005, 17:40
tja....
man sollte sich eben immer die agb's des versenders im voraus ansehen.
manche kündigen solche dinge ja schon im voraus an.
hificomponents z.b. kündigt in seinen agb's an, dass das öffnen des pakets schon eine wertminderung darstellt und das wenn man beabsichtigt die ware evtl. zurückzuschicken man das paket gar nicht erst öffnen soll .
ich verstehe v.a. wenn dies in den agb's deines händlers so angegeben sein sollte das gejammere nicht.
es gibt eben solche und solche händler.
wer immer nur billig kauft, sollte sich im nachhinein nicht beschweren.
wenn ich mir z.b. die teilweise katastrophalen bewertungen mancher händler bei geizhals ansehe und es gibt trotzdem immer noch leute, die dort bestellen....
deepmac
Inventar
#5 erstellt: 16. Aug 2005, 19:20

americo schrieb:
tja....
man sollte sich eben immer die agb's des versenders im voraus ansehen.
manche kündigen solche dinge ja schon im voraus an.
hificomponents z.b. kündigt in seinen agb's an, dass das öffnen des pakets schon eine wertminderung darstellt und das wenn man beabsichtigt die ware evtl. zurückzuschicken man das paket gar nicht erst öffnen soll .
ich verstehe v.a. wenn dies in den agb's deines händlers so angegeben sein sollte das gejammere nicht.
es gibt eben solche und solche händler.
wer immer nur billig kauft, sollte sich im nachhinein nicht beschweren.
wenn ich mir z.b. die teilweise katastrophalen bewertungen mancher händler bei geizhals ansehe und es gibt trotzdem immer noch leute, die dort bestellen....


da der verbraucher sich ein bild vom zustand der ware machen muss,verstossen imho die agbs bei hificomponents gegen das fernabsatzgesetz
satfanman
Inventar
#6 erstellt: 16. Aug 2005, 19:48

ABER es wurden 60€ mit folgender Begründung einbehalten: Das Gerät müsse gereinigt, überprüft & original verpackt werden!!! Wie steht ihr dieser Aussage gegenüber?

Ich halte es für richtig,es gibt einfach zu viele
schmarotzer die sich ein Gerät nach dem anderen Bestellen und dann bei der kleinsten Kleinigkeit zurück senden.
Oder noch besser von Anfang an skeptisch einm Gerät
gegen über stehen,lassen es sich trozdem zukommen um es dann
wieder zurück zusenden.
Oft genug lese ich hier,"Ach lass es dir erstmal zusenden
wenn´s dir nicht gefällt gehts halt wider zurück.
wo führ gibt es die 14 Tägiges......."
Persönlich hallte ich solches verhalten für nicht korekt.

satfanman


[Beitrag von satfanman am 16. Aug 2005, 19:51 bearbeitet]
murph
Stammgast
#7 erstellt: 16. Aug 2005, 20:22

satfanman schrieb:

ABER es wurden 60€ mit folgender Begründung einbehalten: Das Gerät müsse gereinigt, überprüft & original verpackt werden!!! Wie steht ihr dieser Aussage gegenüber?

Ich halte es für richtig,es gibt einfach zu viele
schmarotzer die sich ein Gerät nach dem anderen Bestellen und dann bei der kleinsten Kleinigkeit zurück senden.
Oder noch besser von Anfang an skeptisch einm Gerät
gegen über stehen,lassen es sich trozdem zukommen um es dann
wieder zurück zusenden.
Oft genug lese ich hier,"Ach lass es dir erstmal zusenden
wenn´s dir nicht gefällt gehts halt wider zurück.
wo führ gibt es die 14 Tägiges......."
Persönlich hallte ich solches verhalten für nicht korekt.

satfanman


Hi, da sind wir mal einer Meinung

Gruss
cago
Neuling
#8 erstellt: 16. Aug 2005, 21:08
Hallo,
in der AGB des Versandhauses steht zwar in § 15 Abs. 4 daß ein Wertersatz geleistet werden muß, wenn die empfangenen Leistungen in verschlechtertem Zustand zurückgeschickt wird, aber in meinem Fall ist in keinster Weise von einer Verschlechterung des Gerätes zu sprechen.
In § 357 Abs. 3 BGB muß der Verbraucher auf Wertersatz bei Vertragsabschluß darüber in Kenntnis gesetzt worden sein. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
In meinem Fall kann man nicht von einer Verschlechterung sprechen, da ich als Verbraucher das Gerät prüfen muß und dies keine Verschlechterung darstellt. Für die Überprüfung des Gerätes kann ich nicht mit Kosten belastet werden, da ich das Gerät nur beurteilen kann, wenn ich es vorher getestet habe.
Im übrigen habe ich das Gerät im Originalkarton verpackt zurück gesandt. Da ich das Gerät nur getestet habe kann ich mir auch nicht vorstellen, daß die hohe Reinigungskosten hatten.
Ist aber nur meine Meinung.
Sicherlich gibt es Mitmenschen die wie oben beschrieben nach Lust & Laune bestellen, mir ist aber der Stress zu groß: bei der Lieferung muß du zu Hause sein, alles fein aufheben, Stress mit der Prinzessin wegen dem großen Karton in der Ecke & beim Abholen bist du wieder zu Hause.

cago


[Beitrag von cago am 16. Aug 2005, 21:10 bearbeitet]
americo
Inventar
#9 erstellt: 17. Aug 2005, 09:00
hi cago,
ich kann dich sehr gut verstehen und deinen ärger gut nachvollziehen.
ich finde es auch für eine zumutung, wenn ein kunde eine ware bestellt, diese nach überprüfung in einwandfreiem zustand und im originalkarton zurückschickt und dann noch blechen muss.
nur- händler, die so vorgehen gehören genannt, um andere verbraucher davor zu warnen!!!
keine frage, es gibt leider immer mehr kunden, die wie o.g. bestellen- ausprobieren und wieder zurückschicken.
aber es gibt nun mal gesetzte und darüber kann sich ein händler nicht unbedingt hinwegsetzten. sonst muss er eben wie andere händler auch seine waren im geschäft verkaufen, wo der kunde diese in augenschein nehmen kann.
ich halte einen händler, der für eine innerhalb der gesetzlichen bestimmungen geprüfte, in einwandfreiem zustand zurückgesandte ware ersatzansprüche stellt für äusserst unseriös.
leider ist es wohl extrem schwierig dagegen was zu machen.
ich würde in deinem fall erstmal eine rückzahlung des unrechtmäßig einbehaltenen betrags fordern und eine frist sezten. mach ihn auf die gesetzliche lage aufmerksam machen. ganz ruhig und sachlich, ohne irgendwelche androhungen.
sollte er dann nicht einlenken, gibt's die verbraucherberatung, die dir evtl. wertvolle tips geben können und als letztes hilft oft, dem händler klarzumachen, dass man sein verhalten öffentlich macht, also z.b. im internet aufführt.
falls dein händler z.b. irgendwo im net bewertet werden kann, kostet ihn so eine negativwerbung den einen oder anderen kunden und im zweifelsfall mehr, als wenn er die 60 euro an dich zurückzahlt.
exit666
Stammgast
#10 erstellt: 17. Aug 2005, 09:08

satfanman schrieb:

ABER es wurden 60€ mit folgender Begründung einbehalten: Das Gerät müsse gereinigt, überprüft & original verpackt werden!!! Wie steht ihr dieser Aussage gegenüber?

Ich halte es für richtig,es gibt einfach zu viele
schmarotzer die sich ein Gerät nach dem anderen Bestellen und dann bei der kleinsten Kleinigkeit zurück senden.
Oder noch besser von Anfang an skeptisch einm Gerät
gegen über stehen,lassen es sich trozdem zukommen um es dann
wieder zurück zusenden.
Oft genug lese ich hier,"Ach lass es dir erstmal zusenden
wenn´s dir nicht gefällt gehts halt wider zurück.
wo führ gibt es die 14 Tägiges......."
Persönlich hallte ich solches verhalten für nicht korekt.

satfanman

Ich finde das vollkommen korrekt. Ich miene dafür haben diese Händler ja auch Riesenvorteile. Sie erreichen einen sehr viel größeren Kundenkreis und das bei wahrscheinlich billigen Mieten (da sie nicht in Ballungsräumen sein müssen). Dafür muss man ebend auch in Kauf nehmen ein Gerät wieder zurückzubekommen und es nur zur Ansicht verschickt zu haben. Wem das nicht passt der darf ebend seine Warne nicht online anbieten.
exit666
Stammgast
#11 erstellt: 17. Aug 2005, 09:15
Habe da snochmal schnell nachgeschlagen und ich denke das es nicht nötig ist diese Gebühr zu zahlen, denn das Rücktrittsrecht im Fernabsatzgesetz erlaubt keine Abzüge, AGB-Angaben dieser Art dürften nichtig sein.
Das Fernabsatzgesetz erlaubt nur die Kosten für den Hin- und Rück-Versand geltend zu machen, aber auch nur bis zu einem Warenwert von 40,-€, also in diesem Fall ist das nicht möglich.

Siehe dazu BGB §346 Absatz 1 dort findet sich: "... sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren ...".
Hörzone
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 17. Aug 2005, 09:18

cago schrieb:
Hallo,
in der AGB des Versandhauses steht zwar in § 15 Abs. 4 daß ein Wertersatz geleistet werden muß, wenn die empfangenen Leistungen in verschlechtertem Zustand zurückgeschickt wird, aber in meinem Fall ist in keinster Weise von einer Verschlechterung des Gerätes zu sprechen.
In § 357 Abs. 3 BGB muß der Verbraucher auf Wertersatz bei Vertragsabschluß darüber in Kenntnis gesetzt worden sein. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
In meinem Fall kann man nicht von einer Verschlechterung sprechen, da ich als Verbraucher das Gerät prüfen muß und dies keine Verschlechterung darstellt. Für die Überprüfung des Gerätes kann ich nicht mit Kosten belastet werden, da ich das Gerät nur beurteilen kann, wenn ich es vorher getestet habe.
Im übrigen habe ich das Gerät im Originalkarton verpackt zurück gesandt. Da ich das Gerät nur getestet habe kann ich mir auch nicht vorstellen, daß die hohe Reinigungskosten hatten.
Ist aber nur meine Meinung.
Sicherlich gibt es Mitmenschen die wie oben beschrieben nach Lust & Laune bestellen, mir ist aber der Stress zu groß: bei der Lieferung muß du zu Hause sein, alles fein aufheben, Stress mit der Prinzessin wegen dem großen Karton in der Ecke & beim Abholen bist du wieder zu Hause.

cago



Dann bedeutet das im Umkehrschluss das es dir auch egal ist wenn die Ware die du kaufst nicht mehr original neu ist, sondern schon in Betrieb war? Also, ich kenn das anderes von den Kunden (irgendwie auch mit Recht) ausgepackt und in Betrieb genommen ist nicht mehr neu. Das heißt dann auch, ausgepackt ist eine Wertminderung der gelieferten Ware..

Gruß
Reinhard
exit666
Stammgast
#13 erstellt: 17. Aug 2005, 09:28
DAs kannst Du so aber auch nicht auslegen. Villeicht ist es für Dich als Händler ärgerlich, aber wenn ich aus der Provinz komme und das Gerät bestelle muss ich doch, bevor ich es kaufe, eine Möglichkeit haben es mir mal live und in Farbe anzusehen. Wenn ich hier keinen Händler habe der das Teil anbietet muss es mir schon gewährt sein den Karton auch kostenlos aufzumachen und das Teil zu begutachten. Kostet ja immerhin auch ein paar Euro.
Hörzone
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 17. Aug 2005, 09:58

exit666 schrieb:
DAs kannst Du so aber auch nicht auslegen. Villeicht ist es für Dich als Händler ärgerlich, aber wenn ich aus der Provinz komme und das Gerät bestelle muss ich doch, bevor ich es kaufe, eine Möglichkeit haben es mir mal live und in Farbe anzusehen. Wenn ich hier keinen Händler habe der das Teil anbietet muss es mir schon gewährt sein den Karton auch kostenlos aufzumachen und das Teil zu begutachten. Kostet ja immerhin auch ein paar Euro.



Für mich als Händler ist das egal, denn ich bin kein Versandhändler (um nicht zu sagen mir geht der Internetbestellhype irgendwo vorbei )

Das grundsätzliche Problem ist, das der Kunde gerne eine Dienstleistung kostenlos haben will. Eigentlich wäre das alles nämlich kein Problem, würde die Regel heißen: Begutachtung ja, aber es darf auf jeden Fall eine Leihgebühr vereinbart sein. Diese würde dann nämlich einfach fällig werden...
Der Kunde erhält trotzdem die Chance das Gerät zu testen, er kann sich ja überlegen ob er den Deal so machen möchte.

Im Grunde handelt es sich bei einer Überlassung zur Prüfung um eine Leihstellung. Neben den Kosten für den Hin- und Rücktransport (die dürften bei einem Plasma inkl. der Versicherung bei ca 100 Euro liegen), muß er nun noch eine Wertminderung hinnehmen.
Würdest du ein Gerät das bereits in Betrieb war zu 100% bezahlen wollen? Ich vermute mal nicht...
Leider ist das genau die Regel, ihr ahnt vermutlich gar nicht wieviele bereits in Betrieb genommenen Geräte ihr kauft. Das wiederum finde ich eine Sauerei.. Ein gebrauchtes Gerät kann man den Kunden nicht ungefragt als neu andrehen
Gruß
Reinhard
exit666
Stammgast
#15 erstellt: 17. Aug 2005, 10:20
Also mich persönlich stört es nicht ob das Gerät schonmal ausgepackt war solange es keine Gebrauchsspuren hat. So pingelig bin ich da nicht. Nur ist ebend die kleine Beschreibung und ein verpixeltes Bild im Netz einfach nicht ausrecihend um sich ein Bild zu machen und wenn ein Versender ebend tausende Kunden so erreichen möchte muss er das Gerät auch kostenlos zur Ansicht zustellen können wie es das BGB ja auch regelt (siehe Post oben).
Stress
Inventar
#16 erstellt: 17. Aug 2005, 10:36
Hallo,


cago schrieb:
..... nach 5 Tagen in der Originalverpackung wieder abholen lassen. ....
Gruß
Ca go

hast Du es in den 5 Tagen genutzt?


[Beitrag von Stress am 17. Aug 2005, 10:37 bearbeitet]
Hörzone
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 17. Aug 2005, 11:10

exit666 schrieb:
Also mich persönlich stört es nicht ob das Gerät schonmal ausgepackt war solange es keine Gebrauchsspuren hat. So pingelig bin ich da nicht. Nur ist ebend die kleine Beschreibung und ein verpixeltes Bild im Netz einfach nicht ausrecihend um sich ein Bild zu machen und wenn ein Versender ebend tausende Kunden so erreichen möchte muss er das Gerät auch kostenlos zur Ansicht zustellen können wie es das BGB ja auch regelt (siehe Post oben).


also ganz ehrlich: ich würde mir niemals im Leben aufgrund eines verpixelten Bildes irgenwas bestellen, schon gar nicht mit dem Gewicht und der Größe eines Plasmas. Das ist doch keine Investition die man mal grad so nebenbei macht, wie eine CD kaufen????
Auch wenn kein Händeler in unmittelbarer Nähe wäre, dann würd ich immer noch ein paar km fahren, Fachwissen ist doch nicht so ganz unwichtig? Gerade bei Plasmas ist die Auswahl für den Laien (bin ich selbst auch) nicht zu durchschauen, und die technisch wichtigen Parameter kennen auch wenige..

vielleicht lernst du ja daraus
Gruß
Reinhard
exit666
Stammgast
#18 erstellt: 17. Aug 2005, 12:33

Hörzone schrieb:

exit666 schrieb:
Also mich persönlich stört es nicht ob das Gerät schonmal ausgepackt war solange es keine Gebrauchsspuren hat. So pingelig bin ich da nicht. Nur ist ebend die kleine Beschreibung und ein verpixeltes Bild im Netz einfach nicht ausrecihend um sich ein Bild zu machen und wenn ein Versender ebend tausende Kunden so erreichen möchte muss er das Gerät auch kostenlos zur Ansicht zustellen können wie es das BGB ja auch regelt (siehe Post oben).


also ganz ehrlich: ich würde mir niemals im Leben aufgrund eines verpixelten Bildes irgenwas bestellen, schon gar nicht mit dem Gewicht und der Größe eines Plasmas. Das ist doch keine Investition die man mal grad so nebenbei macht, wie eine CD kaufen????
Auch wenn kein Händeler in unmittelbarer Nähe wäre, dann würd ich immer noch ein paar km fahren, Fachwissen ist doch nicht so ganz unwichtig? Gerade bei Plasmas ist die Auswahl für den Laien (bin ich selbst auch) nicht zu durchschauen, und die technisch wichtigen Parameter kennen auch wenige..

vielleicht lernst du ja daraus
Gruß
Reinhard

Öhm, es ging ja nicht um mich ^^ ...! Ich denke schon das vile auch nach Testberichten oder Ineterfahrungsberichten kaufen, gerade bei den Spritpreisen und den soweiso deutlich vorhandenen Preisunterschieden. Das ist auch nciht wegzudiskutieren, es ist definitiv so und da finde ich es nicht egrechtfertigt für den offenen Karton Geld zu verlangen... zumal es auch nicht rechtens ist.
Hörzone
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 17. Aug 2005, 12:53
[quote="exit666"][/quote]
Öhm, es ging ja nicht um mich ^^ ...! Ich denke schon das vile auch nach Testberichten oder Ineterfahrungsberichten kaufen, gerade bei den Spritpreisen und den soweiso deutlich vorhandenen Preisunterschieden. Das ist auch nciht wegzudiskutieren, es ist definitiv so und da finde ich es nicht egrechtfertigt für den offenen Karton Geld zu verlangen... zumal es auch nicht rechtens ist.[/quote]


nicht angeschlossen worden? Mags kaum glauben..

Ich möchte auch gar nicht den einzelnen Fall jetzt ausdiskutieren, nur das Bewußtsein für die Schwierigkeiten dieses Gesetzes wecken.
Gruß
Reinhard
exit666
Stammgast
#20 erstellt: 17. Aug 2005, 13:00
Wobei ich auch fast noch sagen würde das man (gerade bei einem TV) diesen auch angeschlossen haben muss um sagen zu können das man dafür 1500,- ausgibt wenn man ihn ncoh nicht gesehen hat. Und das was da an Unkosten entsteht holt ein guter, preiswerter Inethändler über die Masse eh wieder rein.
Wie gesagt aus meinem Standpunkt ist es so das ein Internethändler nicht die Vorteile des Netzes (vile Kunden u. günstige Mieten, da Standort egal) haben darf und dann dafür keine Pflichten hat. Er muss genauso wie ein Ladengeschäft das Gerät demonstrieren können und das geht in dem Fall nur beim Kunden daheim.
Hörzone
Hat sich gelöscht
#21 erstellt: 17. Aug 2005, 13:13

exit666 schrieb:
Wobei ich auch fast noch sagen würde das man (gerade bei einem TV) diesen auch angeschlossen haben muss um sagen zu können das man dafür 1500,- ausgibt wenn man ihn ncoh nicht gesehen hat. Und das was da an Unkosten entsteht holt ein guter, preiswerter Inethändler über die Masse eh wieder rein.
Wie gesagt aus meinem Standpunkt ist es so das ein Internethändler nicht die Vorteile des Netzes (vile Kunden u. günstige Mieten, da Standort egal) haben darf und dann dafür keine Pflichten hat. Er muss genauso wie ein Ladengeschäft das Gerät demonstrieren können und das geht in dem Fall nur beim Kunden daheim.


jeder so wie er will.. die Mär das ein Internethändler das schon wieder reinholt beweisen unzählige Konkurse und Betrugsverfahren.
Ich denk da nur mal an den Thread hier im plasma Forum. Da hatten sich einige wagemutige auch nur belehrt gefühlt als alle Zeichen auf Warnung standen. Wo nix ist, da gibts nichts zu holen, manchmal merkt man das erst wenn die 14 Tage vorbei sind, der Hersteller wegen Import die Garantie verweigert, der Verkäufer nicht mehr existiert.
Meinetwegen, wer das braucht soll das haben
Gruß
Reinhard

P.S. meine letzten Lohnverhandlungen mit Mitarbeitern liefen alle gleich ab. Pfeil nach unten.. sparen, sparen, sparen.. wie die Kunden
Heute hab ich keine Festangestellten mehr, weiß ja auch nicht ob morgen die Kunden noch kaufen weil ich 3 Cent teuerer bin (betrifft meine Computerfirma). Nur den Support, den hätten auch die Nichtkunden gerne kostenlos und sind dann ganz sauer das man die Frechheit besitzt dafür Geld zu nehmen.
exit666
Stammgast
#22 erstellt: 17. Aug 2005, 15:32
Sicher ist der Preiskampf hart, dass glaube ich Dir gerne. Nur was kann der Verbraucher dafür?
Dann müssen die Preise ebend so festgesetzt werden das man die gesetzlichen Bestimmungen auch ohne Konkurs anzumelden umsetzen kann. Das ist ein hartes Businees, dass ist mir völlig klar nur mit deinen 3 cent untertreibst Du jetzt stark.
Ich meine Dich nicht persönlich, aber ich kann da mal ein Beispiel geben.
Ich habe mir den Yamaha RX-V650 vor ein paar Monaten gekauft und habe mir die Hacken abgelaufen weil ich ihn gerne vor Ort gekauft hätte. Das billigste Angebot was ich gefunden war bei Media Markt. Dort kostete der RX-V550 bereits 450,- und ich habe den 650 aus dem Netz für 320,- bezogen. Das sind schon ein paar Euro und für mich definitiv sehr viel Geld.
Hörzone
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 18. Aug 2005, 13:34

exit666 schrieb:
Sicher ist der Preiskampf hart, dass glaube ich Dir gerne. Nur was kann der Verbraucher dafür?
Dann müssen die Preise ebend so festgesetzt werden das man die gesetzlichen Bestimmungen auch ohne Konkurs anzumelden umsetzen kann. Das ist ein hartes Businees, dass ist mir völlig klar nur mit deinen 3 cent untertreibst Du jetzt stark.
Ich meine Dich nicht persönlich, aber ich kann da mal ein Beispiel geben.
Ich habe mir den Yamaha RX-V650 vor ein paar Monaten gekauft und habe mir die Hacken abgelaufen weil ich ihn gerne vor Ort gekauft hätte. Das billigste Angebot was ich gefunden war bei Media Markt. Dort kostete der RX-V550 bereits 450,- und ich habe den 650 aus dem Netz für 320,- bezogen. Das sind schon ein paar Euro und für mich definitiv sehr viel Geld.



klar sind die 3 Cent übertrieben..
aber wenn du ein Mittel kennst in denen die Märkte auf schlechte Zeiten nicht mit Hoffnung auf bessere (also erst mal mit Preisnachlässen) reagieren, dann dürftest du ein gefragter Mann sein

Der Preisunterschied bei deinem Gerät ist natürlich erheblich. Woher er rührt weiß ich nicht, ich handle nicht mit Elektronik, kenn aber ein bisschen die Margensituation dort. Von daher würde ich eher sagen: nicht möglich
Ist aber nicht relevant, wenns ein Gerät mit deutscher Garantie ist (da gibts leider allzuviele negative Fälle).

Es ist bei weitem nicht so, das ich den Verbraucher nicht verstehe. Aber, er schaufelt sich auf Dauer das eigene Grab.. in vollem Bewußtsein
Gruß
Reinhard
deepmac
Inventar
#24 erstellt: 18. Aug 2005, 21:25
also in einer zeit mit der deutschen konsumnachfrage wie zu zeit eine leihgebür zu verlangen,halte ich noch abwegiger und realitätsferner als eine mwst-erhöhung.
oder wie war die letzte aufforderung vom bdi? nicht alles in den konsum stecken,auch für die altersvorsorge sparen,
von welchen teil des verfügbaren einkommenskorb fragt man sich nur
guck dir nur karstadt-quelle mit einem umsatzanteil von ca 90% in deutschland an
exit666
Stammgast
#25 erstellt: 19. Aug 2005, 07:26

Hörzone schrieb:

exit666 schrieb:
Sicher ist der Preiskampf hart, dass glaube ich Dir gerne. Nur was kann der Verbraucher dafür?
Dann müssen die Preise ebend so festgesetzt werden das man die gesetzlichen Bestimmungen auch ohne Konkurs anzumelden umsetzen kann. Das ist ein hartes Businees, dass ist mir völlig klar nur mit deinen 3 cent untertreibst Du jetzt stark.
Ich meine Dich nicht persönlich, aber ich kann da mal ein Beispiel geben.
Ich habe mir den Yamaha RX-V650 vor ein paar Monaten gekauft und habe mir die Hacken abgelaufen weil ich ihn gerne vor Ort gekauft hätte. Das billigste Angebot was ich gefunden war bei Media Markt. Dort kostete der RX-V550 bereits 450,- und ich habe den 650 aus dem Netz für 320,- bezogen. Das sind schon ein paar Euro und für mich definitiv sehr viel Geld.



klar sind die 3 Cent übertrieben..
aber wenn du ein Mittel kennst in denen die Märkte auf schlechte Zeiten nicht mit Hoffnung auf bessere (also erst mal mit Preisnachlässen) reagieren, dann dürftest du ein gefragter Mann sein

Der Preisunterschied bei deinem Gerät ist natürlich erheblich. Woher er rührt weiß ich nicht, ich handle nicht mit Elektronik, kenn aber ein bisschen die Margensituation dort. Von daher würde ich eher sagen: nicht möglich
Ist aber nicht relevant, wenns ein Gerät mit deutscher Garantie ist (da gibts leider allzuviele negative Fälle).

Es ist bei weitem nicht so, das ich den Verbraucher nicht verstehe. Aber, er schaufelt sich auf Dauer das eigene Grab.. in vollem Bewußtsein
Gruß
Reinhard

Ich verstehe ja auch ebenso den Händlerstandpunkt, aber ich denke irgendwie muss man es dem Verbraucher auch leichter machen eine Entscheidung für den stationären Handel zu treffen. Und bei den Preisunterschieden wie den oben genannten ist das einfach nicht gegeben (habe mich auch über die Garantiesituation informiert und es ist tasächlich ein deutsches Gerät). Ich habe übrigens auch in diversen Läden gefragt ob man an den Preis irgendwie herankommen kann, aber meistens kam nur als Antwort "Den Preis kann ich nicht gehen, bestellen sie da". Das ich den Preis hie rnicht bekomme war mir ja klar, aber einen kleinen Aufpreis hätte ich schongezahlt, nur wenn man sich gar keine Mühe gibt als VErkäufer muss man sich über Umsatzrückgänge nicht wundern. Ein Angebot sollte man schon machen.
Ich könnte mir z.B. vorstellen das man als kleiner Händler ebenfalls eine Eintragung bei guenstiger etc vornimmt und dann spezielle Internetpreise macht. Diese sind dann nur zu bekommen wenn man keine Beratung o.ä. in Anspruch nimmt. So kann Arbeitszeit eingespart werden und eine Senkung des Preises sollte möglich sein.
Andersrum muss man vielleicht auch überdenken einen nicht so großen Verhandlungsspielraum offen zu lassen wie das einige tuen. Die deutschen sind nicht so das Händlervölkchen und gehen lieber dahin wo es von vornherein am günstigsten ist.

Sind nur mal so meine Gedanken, aber eine Leihgebühr halte ich auch für falsch. Damit macht man sich keinen guten Namen und der Verbraucher wird sich lieber einen Laden suchen der das nicht verlangt.

Allgemein wird ein Umdenkprozess stattfinden müssen wenn der stationäre Handel eine Chance haben will, nur muss ebend auch der Handel etwas dafür tuen.
Hörzone
Hat sich gelöscht
#26 erstellt: 19. Aug 2005, 08:15

deepmac schrieb:
also in einer zeit mit der deutschen konsumnachfrage wie zu zeit eine leihgebür zu verlangen,halte ich noch abwegiger und realitätsferner als eine mwst-erhöhung.
oder wie war die letzte aufforderung vom bdi? nicht alles in den konsum stecken,auch für die altersvorsorge sparen,
von welchen teil des verfügbaren einkommenskorb fragt man sich nur
guck dir nur karstadt-quelle mit einem umsatzanteil von ca 90% in deutschland an



Ich bin der Meinung (und im computerbereich praktiziere ich das auch aufgrund von Spannen von ca 6 %) das es sinnvoller ist für eine Dienstleistung zu bezahlen um dann einen vernünftigen Preis machen zu können. Die Menschen, die keine Leihstellungen in Anspruch nehmen, zahlen die kostenlosen Leihstellungen mit. Gerecht ist was anderes...
Ich mach das bei Lautsprechern anders, da gibts natürlich kostenlose Leihstellung, da ist derzeit die Marge auch noch vertretbar. Trotzdem würde ich immer noch eine Beratungs und Leihstellungsgebühr für die ehrlichere Variante haben. Ich bin da aber ohne Sorge, das kommt. Der Verbraucher zwingt den Handel dazu!

Ich seh das übrigens ganz nüchtern aus Händler und Verbrauchersicht. Ich hab kein Problem damit für ein Produkt das ich testen will eine Leihgebühr zu bezahlen.
Gruß
Reinhard

P.S. natürlich werden Leihgebühren bei Kauf komplett gutgeschrieben
exit666
Stammgast
#27 erstellt: 19. Aug 2005, 08:25
Bei einem stationären Händler finde ich da sauch voll in Ordnung mit den Gebühren. Aber sag mal, Du verleihst PCs?
Hörzone
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 19. Aug 2005, 08:26

exit666 schrieb:


Ich verstehe ja auch ebenso den Händlerstandpunkt, aber ich denke irgendwie muss man es dem Verbraucher auch leichter machen eine Entscheidung für den stationären Handel zu treffen. Und bei den Preisunterschieden wie den oben genannten ist das einfach nicht gegeben (habe mich auch über die Garantiesituation informiert und es ist tasächlich ein deutsches Gerät). Ich habe übrigens auch in diversen Läden gefragt ob man an den Preis irgendwie herankommen kann, aber meistens kam nur als Antwort "Den Preis kann ich nicht gehen, bestellen sie da". Das ich den Preis hie rnicht bekomme war mir ja klar, aber einen kleinen Aufpreis hätte ich schongezahlt, nur wenn man sich gar keine Mühe gibt als VErkäufer muss man sich über Umsatzrückgänge nicht wundern. Ein Angebot sollte man schon machen.
Ich könnte mir z.B. vorstellen das man als kleiner Händler ebenfalls eine Eintragung bei guenstiger etc vornimmt und dann spezielle Internetpreise macht. Diese sind dann nur zu bekommen wenn man keine Beratung o.ä. in Anspruch nimmt. So kann Arbeitszeit eingespart werden und eine Senkung des Preises sollte möglich sein.
Andersrum muss man vielleicht auch überdenken einen nicht so großen Verhandlungsspielraum offen zu lassen wie das einige tuen. Die deutschen sind nicht so das Händlervölkchen und gehen lieber dahin wo es von vornherein am günstigsten ist.

Sind nur mal so meine Gedanken, aber eine Leihgebühr halte ich auch für falsch. Damit macht man sich keinen guten Namen und der Verbraucher wird sich lieber einen Laden suchen der das nicht verlangt.

Allgemein wird ein Umdenkprozess stattfinden müssen wenn der stationäre Handel eine Chance haben will, nur muss ebend auch der Handel etwas dafür tuen.



Hi
du hast natürlich Recht. Wenn der Handel überhaupt nicht bereit ist einen Kompromiss einzugehen und der Unterschied zu groß ist, dann kaufst du auch im Versand. Kein Thema
Spezielle Internetpreise ist gefährlich, wenn das ein treuer Ladenkunde mitbekommt hast du den gesehen. Oder, er nimmt die Leistung des Ladens in Anspruch und bestellt dann.

Plattformen wie Geizhalz sind ein Hohn, die meisten Verbraucher wissen nicht das der Handel dafür bezahlen muss dort geführt zu werden. In den meisten Produktlinien die ich mit der Hörzone führe und dort unter Geizhalz finde, ist mein Preis besser als der geizige.. Aber ich hab keinen Bock darauf diese Plattformen zu bezahlen und das Bewusstsein Geiz zu unterstützen. Meine Preise sind keine Geizgeilpreise sondern für mich als akzeptabel kalkulierte Handelspreise.

Über die Preispolitik einen möglichst hohen Endverkaufspreis anzusetzen brauchen wir uns nicht unterhalten, das ist pure Verarschung, besonders im Zeitalter von Internet versteh ich das nicht. Aber, wie uns Media und co vorführen, es funktioniert trotzdem.
Die Frage ist auch, ist nicht der Kunde glücklich wenn er 15% Rabatt rausgeschlagen hat? Obwohl er beim anderen vielleicht zu dessem regulären Preis weniger bezahlt hätte?

Wenn du meinetwegen ein teures Fahrad kaufst bekommst du das in der Regel auf keinen Fall mal für eine Mountinbiketour geliehen. Ein Auto für eine Woche probefahren ist auch nicht umsonst (seltenste Ausnahmen abgesehen). Ich seh das nicht so tragisch...
Gruß
Reinhard
cago
Neuling
#29 erstellt: 19. Aug 2005, 15:28
Hallo,
nachdem ich meine Bedenken schriftlich vorgetragen habe kam heute folgende Antwort:

Zitat
SEhr geehrter .........
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16.8.
darf ich Ihnen mitteilen, dass der CHef Ihnen ohne
Anerkennung einer REchtspflicht 30 € zurückerstatten wird.

Sie können in Kürze damit auf Ihrem Konto rechnen.

Mit freundlichem Gruß

hifi-edition home entertainment GmbH
customer service

Mit Zahlung der 30€ hat sich für mich die Sache erledigt.
Kann mit 6€ (Leihgebühr) pro Tag leben.

Gruß
ca go
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rotmilan am 18.09.2005  –  Letzte Antwort am 18.09.2005  –  2 Beiträge
Plasma-TV LG 32pc51 empfehlenswert
Keynoll am 16.02.2008  –  Letzte Antwort am 26.02.2008  –  2 Beiträge
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snoopy356 am 18.09.2005  –  Letzte Antwort am 19.09.2005  –  3 Beiträge
Plasma TV für 1299??
Chris999 am 04.09.2005  –  Letzte Antwort am 04.09.2005  –  3 Beiträge
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snitlev79 am 14.02.2006  –  Letzte Antwort am 14.02.2006  –  15 Beiträge
Plasma TV für Gastronomie
mastergrote am 05.08.2008  –  Letzte Antwort am 05.08.2008  –  2 Beiträge
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Mac7 am 10.10.2009  –  Letzte Antwort am 12.10.2009  –  2 Beiträge
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Agito am 05.01.2013  –  Letzte Antwort am 18.03.2013  –  23 Beiträge
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@lexXx am 11.06.2007  –  Letzte Antwort am 21.06.2007  –  13 Beiträge
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