LCD Widerruf. Wieviel Wertminderung?

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Thanatos
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 20. Feb 2008, 23:05
Hallo,
ich bin irgendwie unzufrieden mit meinem Sharp 42 x20e. Mir ist das Gerät mit 450 candela einfach zu dunkel.

Mit wieviel Wertminderung muss ich bei Rücksendung rechnen, wenn ich alle Verüackungen habe, das Gerät wie neu aussieht, aber halt benutzt ist(vielleicht 40 Stunden)?

Danke
Blummer88
Stammgast
#2 erstellt: 20. Feb 2008, 23:34
Wie lange haste das Gerät denn schon?!

Lg
Phil
Thanatos
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 21. Feb 2008, 00:09
seit dem 11. 02.
mrbeyond
Stammgast
#4 erstellt: 21. Feb 2008, 00:26
Wenn es wie neu aussieht, also keine Gebrauchsspuren aufweist, wirst Du bei einem seriösen Händler überhaupt keine Wertminderung bezahlen müssen (außer vielleicht, der TV lief wirklich sehr viele Stunden und der Händler hat die Möglichkeit, dies zu prüfen).

Hierzu

Mir ist das Gerät mit 450 candela einfach zu dunkel.


fällt mir übrigens nichts ein. Man mag ja vieles kritisieren können, aber ausgerechnet mangelnde Helligkeit? Wenn ich den Sharp X20E auf volle Helligkeit stelle, ist das Bild fast unerträglich hell. Entweder ist Dein Gerät defekt oder mit Deinen Augen ist etwas nicht in Ordnung

MrBeyond
marcel1703
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 21. Feb 2008, 00:26
Online gekauft?

Dann hast du 2 Wochen Rückgaberecht, ohne Angabe von Gründen und natürlich auch ohne jede Wertminderung.

Gruss Marcel
Blummer88
Stammgast
#6 erstellt: 21. Feb 2008, 00:40
Ist egal, ob du ihn online gekauft hast oder beim Fachhändler. Du kannst ihn aufjedenfall ohne Wertverlust wieder zurück geben. Du hast Gesetzlich 14 Tage Rückgaberecht ohne das du Gründe angeben musst.

Lg
Phil
Thanatos
Schaut ab und zu mal vorbei
#7 erstellt: 21. Feb 2008, 00:43
Erstmal danke für die Antworten.
Ja, das Gerät habe ich online gekauft.

Folgende Zeilen in den AGBs der Onlinefirma hatten mir etwas Sorgen gemacht:


Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache vom Kunden nicht wie von einem Eigentümer in Gebrauch genommen wird und dieser alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt
Wir bitten unsere Kunden um Verständnis dafür, dass eine schon benutzte Ware an andere Kunden nur mit Abschlag veräußert werden kann. In der Regel beträgt der Abzug hierfür einige Prozent des Warenwerts.
mrbeyond
Stammgast
#8 erstellt: 21. Feb 2008, 00:45
Beim Fachhändler bzw. generell im stationären Einzelhandel gilt normalerweise: Gekauft wie im Geschäft gesehen. Ein Rückgaberecht ist hier eine freiwillige Leistung und keine Selbstverständlichkeit (Gewährleistungs- und evtl. Garantieansprüche sind natürlich vorhanden).

MrBeyond
mrbeyond
Stammgast
#9 erstellt: 21. Feb 2008, 00:47
Dieser Absatz findet sich in fast allen AGB's. Ist sozusagen Standard. Solange das Gerät in 1A-Zustand ist, musst Du nichts zahlen, außer, der Händler ist nicht ganz fair und versucht es einfach mal...

MrBeyond
Jodokus
Stammgast
#10 erstellt: 21. Feb 2008, 02:44
Naja 40 Stunden Nutzung entspricht ja nicht grade der Prüfung der Ware wie sie im Einzelhandel vor Ort möglich wäre. Und nur diese Prüfung der Beschaffenheit der Ware ist vom Rückgaberecht ohne Abzüge gedeckt.

Wie das natürlich im Einzelfall gehandhabt oder bewiesen wird steht natürlich auf einem anderen Blatt.
mrbeyond
Stammgast
#11 erstellt: 21. Feb 2008, 15:55
Ja, aus moralischer Sicht sollte er eigentlich freiwillig etwas zahlen Nur, wie Du schon sagst: Ohne Beweis...

MrBeyond
Thanatos
Schaut ab und zu mal vorbei
#12 erstellt: 21. Feb 2008, 19:11
Naja, ob das Ding jetzt 2 oder 200 Stunden an war, ändert doch nichts am Wert.

Ist ja nicht so als hätte ich jetzt die Lebensdauer drastisch runtergesetzt.
mw83
Inventar
#13 erstellt: 21. Feb 2008, 20:01
um jetzt nochmal auf den Punkt zu kommen, was ist dir an einem LCD nicht hell genug?

mit was hast du bisher gesehen, einer Flutlichtanlage?

Sorry, aber dann wird es für dich keinen TV geben, da 450 absoluter Standard ist, gibt zwar welche mit 550, aber das bischen mehr bringt nicht das entscheidenede mehr, wenn du schon bei 450 über mangelnde Helligkeit klagst.

Schildere doch nochmal dein Problem? und deine Lichtverhältnisse im Raum

in der Regel muss man die Helligkeit doch stark reduzieren und nicht erhöhen.
xutl
Inventar
#14 erstellt: 21. Feb 2008, 20:09

Blummer88 schrieb:
Ist egal, ob du ihn online gekauft hast oder beim Fachhändler. Du kannst ihn aufjedenfall ohne Wertverlust wieder zurück geben. Du hast Gesetzlich 14 Tage Rückgaberecht ohne das du Gründe angeben musst.

Lg
Phil

Es ist unwahrscheinlich, wie hartnäckig sich dieser Schwachfug hält.

DAS IST FALSCH!!

RüchgabeRECHT nur im Versandhandel.
Auch da mußt Du mit einer Wertminderung rechnen.

Solltest Du öfters mal Geräte für 14 Tage "testen", brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn Du irgendwann nicht mehr beliefert wirst
xutl
Inventar
#15 erstellt: 21. Feb 2008, 20:12

Thanatos schrieb:
Naja, ob das Ding jetzt 2 oder 200 Stunden an war, ändert doch nichts am Wert.

Ist ja nicht so als hätte ich jetzt die Lebensdauer drastisch runtergesetzt.

Aber sicher doch!

Das Teil ist jetzt gebraucht und nur unter NEU-Preis oder an jemanden der das nicht merkt zu verkaufen.

PS:
Würdest DU einen Flachmann behalten, der bei Erreichen Deiner Wohnung schon 200h hinter sich hat.

Zum Neupreis selbstverständlich
Thanatos
Schaut ab und zu mal vorbei
#16 erstellt: 21. Feb 2008, 20:15
@mw83:

Mir sind die Unterschiede hauptsächlich bei Vergleichen in den Großen Elektronikketten aufgefallen.

Ein Sharp wirkt dort neben einem Philips oder Samsing mit 550 Candela irgendwie blaß und farblos.

Den Sharp hatte ich zu Hause auf maximaler Helligkeit und ich empfand das nicht als störend.
Gerade die Farben wirken bei Sharp so grau (auch zu Hause).


@Xutl:
klar, gebraucht ist natürlich mist, aber ob 2 oder 200 stunden wäre mir dann persönlich auch egal.


[Beitrag von Thanatos am 21. Feb 2008, 20:17 bearbeitet]
mw83
Inventar
#17 erstellt: 21. Feb 2008, 21:20

@mw83:

Mir sind die Unterschiede hauptsächlich bei Vergleichen in den Großen Elektronikketten aufgefallen.

Ein Sharp wirkt dort neben einem Philips oder Samsing mit 550 Candela irgendwie blaß und farblos


das hat aber nichts mit der Helligkeit zu tun, sondern mit der Abstimmung des Kontrasts bzw. Sättigung

es ist allgemein bekannt (zumindest im Forum), das Samsung sehr sehr kräftige Farben einstellt, wem es gefällt, ich finde es ziemlich unnatürlich.

Philips hat in der Ausstellung auch viel zu kräftige Farben, aber zumindest nicht so schlimm wie Samsung.

Sharp sind allgemein eher zurückhaltender eingestellt, nicht so leuchtend, eher in Richtung natürlichkeit.
marcel1703
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 21. Feb 2008, 21:41

Thanatos schrieb:
@mw83:

Mir sind die Unterschiede hauptsächlich bei Vergleichen in den Großen Elektronikketten aufgefallen.

Ein Sharp wirkt dort neben einem Philips oder Samsing mit 550 Candela irgendwie blaß und farblos.

Den Sharp hatte ich zu Hause auf maximaler Helligkeit und ich empfand das nicht als störend.
Gerade die Farben wirken bei Sharp so grau (auch zu Hause).


@Xutl:
klar, gebraucht ist natürlich mist, aber ob 2 oder 200 stunden wäre mir dann persönlich auch egal.


Welche Helligkeit steht auf maximum? Hintergrundbeleuchtung des LCD oder der Helligkeitsregler im Bild Menü?

Wenn es das 2. sein sollte, ist es kein wunder das die Faben grau wirken. Da bekommt man ja Augenkrebs!

Gruss Marcel
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