Oma kauft zu teuren TV - Was nun?

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omaboy
Neuling
#1 erstellt: 07. Mrz 2013, 19:01
Hallihalllo,

ich besitze keinen Fernseher und habe nicht allzu viel Ahnung von Preis und technischen Fakten.
Doch nun muss ich meiner Oma helfen, denn als ich sie gestern besuchte, sah ich ihr neues Gerät, welches sie für den stolzen Preis von 899 Euro erstanden hatte.

Den PHILIPS 32PFL5007K12 - FÜR 899 Euro - bei conrad für knapp über 400.
http://www.conrad.de...=1744608232926044160

Sie hat diesen Wucherpreis bei einem kleinen Fachhändler in einem nicht gerade florierenden Stadtteil bezahlt. Dieser Fachhändler wirkt nicht nur äußerst inkompetent, sondern muss seine wirtschaftliche Schieflage kompensieren, indem er das Vertrauen und den guten Glauben der alten Leute missbraucht (welche ja in der Regel nicht unbedingt in die großen Media-Ketten oder das Internet aufsuchen, sondern den "kleinen, freundlichen Fachhandel von nebenan"). Dementsprechend ist auch der Service aufgebaut (kein Karton mit Modell-Kennzeichnung, keine Gebrauchsanweisung mit Kennzeichnung, Abholung des Alten/Aufbau des Neuen -> Hauptsache "die Alten" doof lassen und "keine Spuren" hinterlassen.
Als Laie muss ich also der handgeschriebenen Quittung vertrauen. Vom Bild-Abgleich stimmt es immerhin.

Juristisch lohnt sich Aufwand/Ertrag nicht, vielleicht jedoch als Drohmittel. Bin eben mit meiner Oma in besagtes Geschäft gefahren, wo sich die Leute konsequent weigern das Gerät zurückzunehmen und zu erstatten. Als einziger Kompromiss scheint die Möglichkeit zu bestehen dort aus einer kleinen Auswahl ein anderes Gerät zu wählen und die in der Differenz entstehende Summe zu bekommen.

Zur Auswahl stehen nun der Samsung LE32D450G1WXZG für 500 Euro dort im Laden und der Telefunken L32F125C. Der Samsung scheint mir nach Preisvergleich noch relativ fair angeboten während der Telefunken für 600 dort ausgeschrieben ist, im Internet gibt es das Gerät für weniger als die Hälfte (Also: eine Rentnerfalle?!). Leider kommt an diesem Punkt auch meine Unkenntnis zum tragen: Der Verkäufer erzählte etwas davon, dass das Telefunken Gerät analoge und digitale Signale mischen kann, diese also in einer Programmanzeige geschaltet werden (?) während Samsung als asiatisches Produkt die analogen und digitalen Sender trennt (in der Folge also mehr Stress für Oma). Am Besten wäre einfach das Gerät in die Steckdose: Standardsender, möglichst simpel, zu not auch ohne HD.

Um nun irgendwie noch das Beste heraus zu holen, geht die Vernunft zu dem Samsung Gerät, wobei die Befürchtung besteht das das Gerät von Gestern ist. Am Besten wäre ein klein wenig Kompensation des Schadens, denn ich meine was für Bombengeräte von TVs bekommt man für 900 Kracher.

Ich hoffe, dass klingt jetzt nicht zu wirr und jemand kann "fachmännisch" etwas dazu sagen.
Vielen Dank im Voraus!

/achja, Oma wohnt in einer Seniorenwohnanlage mit Standard-Kabelanschluss denke ich. Der Mann vom "Fachhandel" faselte noch was von Kabel Deutschland und 2,90 Euro mehr....im Bezug auf die digital bzw. analogfähigkeit der Altenativgeräte.


[Beitrag von omaboy am 07. Mrz 2013, 19:06 bearbeitet]
Hardrock82
Inventar
#2 erstellt: 07. Mrz 2013, 19:51
Ob jetzt das drohen mit einen Anwalt viel nützt weiss ich nicht.
Vom Gesetz ausgehen wäre wohl deine Oma selber schuld,
das sie sich nicht vorher informiert hat,
bzw. man nur Online sein TV Gerät innerhalb von 14 Tage zurückgeben kann
und im Fachgeschäft auf die Kulanz vom Händler angewiesen ist.

Eine Schweinerei ist das aber schon, da der Phillips auch online zw. 400-420€ angeboten wird.
Rechtsbeistand könnte sie mit Beratungshilfe (10€) schon kriegen,
aber sie müsste dann auch hoffen die Gerichtsverhandlunng zu gewinnen.

(Was ich persönlich für möglich halten würde,
da nicht nur der Preis zu hoch war, sondern auch Karton und Zubehör
nicht für eine Rückgabe gegeben wurden,
sodass man schon von vornherein frecherweise einen Umtausch ausschliesen wollte.)

Das Problem ist nur selbst wenn sie die Gerichtsverhandlung gewinnt,
hängt ihr jahrelang wohl der Staat (bzw. das Amtsgericht) im Nacken
und fragt ob sie den die Kosten für den Anwalt begleichen könnte.
(Was schon etwas nervig ist wenn man denen immer seine Verhältnisse offenbaren muss.
Und gerade für ältere Leute, wäre das bestimmt keine Wohltat.)

Zum TV kann ich sagen, nur gut das er ihr nicht den Telefunken angedreht hat,
wenn sie mit den gelegentlichen TV Abschaltungen und der trägen Menübedeinung leben kann,
dann sollte sie ihn behalten, vom Bild her soll er ja ganz gut sein
(haben hier jedenfalls schon etliche Gamer geschrieben gehabt).

Ansonsten würde ich beim Tausch auf ein anderes 900€ Gerät mal hier in der Liste schauen,
ob der einen von Sony/Panasonic noch hatte, die haben auch ein sehr gutes Bild meist.
http://geizhals.de/?...llHD%7E1430_40%2F102
EiGuscheMa
Inventar
#3 erstellt: 07. Mrz 2013, 20:56
Sorry, aber da frage ich mich doch ernsthaft;

wo war denn das liebe Enkelchen, welches da jetzt von "Wucherpreis " spricht und mit dem Kadi drohen will, vor dem Kauf?

899€ für einen 5007 ist nicht gerade ein Schnäppchenpreis, das ist richtig, andererseits kann solch ein kleiner Laden nicht so kalkulieren wie ein Kistenschieber a´la Conrad mit Millionenumsätzen.

35% Marge ist im Einzelhandel durchaus üblich. Hinzu kommt dass der Einzelhandel seine Einkäufe über die Fachverbände tätigen muss wo er bei weitem nicht die guten Einkaufspreise bekommt wie etwa Conrad, der "notfalls" auch über EU-Reimporte operieren kann.
Zudem wissen die Händler dass überwiegend "Laien" bei ihnen kaufen weil die technisch Interessierten sich Online oder in Fachmärkten bedienen werden, sie also bereits während der Garantiezeit häufig unterwegs sein werden um etwa Bedienungsfehler zu beheben weil das von Ihnen erwartet wird.
Und dieser "Kundendienst" muss auch bereits vorab mit einkalkuliert werden.

Daher: dem Einzelhändler hier zu unterstellen er nutze die Unkenntnis der Kunden um sie zu "missbrauchen" kann böse nach hinten losgehen. Und:

"keine Spuren" zu hinterlassen ist in den meissten Fällen durchaus von den Kunden erwüncht.

Weder wollen sie ein Altgerät entsorgen noch eine Originalverpackung aufheben noch sich durch ein Telefonbuch namens Bedienungsanleitung in 15 Sprachen quälen.

Sie wollen den Aufstell- und Entsorgungsservice und sind bereit dafür zu zahlen.

Das nennt sich "Vertragsfreiheit"


[Beitrag von EiGuscheMa am 07. Mrz 2013, 21:38 bearbeitet]
Hardrock82
Inventar
#4 erstellt: 07. Mrz 2013, 22:34
@ EiGuscheMa

Das sie den "Service" in Aspruch nahm konnte ich jetzt nicht herauslesen,
aber gut manche Leute brauchen den Karton ja nicht mehr,
per Online Bestellung ists aber immer gut, wenn man ihn aufhebt,
vorallen wenn man doch mit dem Gerät nicht zufrieden ist
und ihn wieder zurück geben will.

Ob man die BA braucht ist ja auch jeden überlassen,
heutzutage wird aber glaube ich sowas eh per DVD beigelegt, oder?
(War jedenfalls bei meinen VT50 so.)

35% ist im Einzelhandel üblich,
sorry aber sowas kenne ich ja garnicht, steht das irgendwo?

Gruss
-Blockmaster-
Inventar
#5 erstellt: 10. Mrz 2013, 14:01

aber gut manche Leute brauchen den Karton ja nicht mehr,

Als ich damals noch bei einem Händer gearbeitet habe, haben wie NIE den Karton mit zum Kunden genommen. Das Gerät wurde IMMER vorher schon ausgepackt. Der Transport ist einfacher, Styropor-Flocken im Wohnzimmer der Kunden machen sich nicht gut, Platz zum auspacken ist auch nicht immer. Das Altgerät wurde natürlich auch mitgenommen wenn der Kunde das gewünscht hat.
Und glaub mir, der Händler wäre heilfroh den Verpackungsplunder beim Kunden lassen zu können. Denn die Entsorgung kostet Zeit und Geld! Was war das damals für eine Dre...arbeit den Mist zu zerkleinern.

Aber das Zubehör ist dem Kunden natürlich immer mit übergeben worden. Wobei omaboy ja auch nur von "keine Gebrauchsanweisung mit Kennzeichnung" spricht. Eine Gebrauchsanweisung scheint also übergeben worden zu sein. Nur halt ohne Typenbezeichnung?

Wozu man den Karton mit Typenbezeichnung haben will erschließt sich mir auch nicht. Maßgebend ist doch eh der Typenaufkleber auf dem Gerät.

Und wie schon geschrieben, ein kleiner Händler kann nun mal nicht die Preise der großen machen, wie soll das gehen? Wenn der Preis nicht über der UVP liegt, gibt es da rechtlich eh nicht den hauch einer Chance was dagegen zu tun.

Conrad ist ja was elektronische Bauteile angeht teiweise 100-300% teurer als z.B. Reichelt. Darüber könnte man sich jetzt auch aufregen. Aber darum gibt es nun mal verschiedene Händler, jeder verscuht etwas anzubieten was der andere nicht hat. Der Fachhandel hat den Service, und der kostet!


[Beitrag von -Blockmaster- am 10. Mrz 2013, 14:06 bearbeitet]
eraser4400
Inventar
#6 erstellt: 10. Mrz 2013, 14:34
Als ich damals noch bei einem Händer gearbeitet habe, haben wie NIE den Karton mit zum Kunden genommen. Das Gerät wurde IMMER vorher schon ausgepackt. Der Transport ist einfacher, Styropor-Flocken im Wohnzimmer der Kunden machen sich nicht gut, Platz zum auspacken ist auch nicht immer. Das Altgerät wurde natürlich auch mitgenommen wenn der Kunde das gewünscht hat.


>Wenn das bei mir einer machen würde, könnte er direkt wieder abmarschieren, mit der Bemerkung von mir: Bringen Sie mal 'n Neugerät !

Wozu man die Umverpackung braucht ? Schon mal was vom Servicefall Gehört ? Ich versende GRUNDSÄTZLICH NUR in der Originalverpackung zum Hersteller zurück und auch NUR mit Photos mit -neben dem TV von allen 4 Seiten- beigelegter aktueller Tageszeitung um mir solch Späße wie: "Der Kratzer war schon vorher drauf" zu ersparen.
-Blockmaster-
Inventar
#7 erstellt: 10. Mrz 2013, 23:06

Wozu man die Umverpackung braucht ? Schon mal was vom Servicefall Gehört ?

Wenn man bei einem Händler kauft ist der Händler für die Rep. zuständig!


[Beitrag von -Blockmaster- am 10. Mrz 2013, 23:07 bearbeitet]
eraser4400
Inventar
#8 erstellt: 10. Mrz 2013, 23:31
Stimmt. Aber nur wenn man die Gewähr in Anspruch nimmt.
Im Normalfall schickt aber der Händler das Gerät eh zu Hersteller.
-Blockmaster-
Inventar
#9 erstellt: 11. Mrz 2013, 00:04

Im Normalfall schickt aber der Händler das Gerät eh zu Hersteller.
Heutzutage vielleicht schon eher. Zu meiner Bildröhrenzeit wurde nicht ein einziges Gerät eingeschickt.
Aber selbst wenn, dann ist immer noch der Händler dafür zuständig und man muss sich nicht um die Verpackung kümmern.

Und wie gesagt, der Händler kippt den Verpackungsmüll bestimmt sehr gerne bei dir ab, wenn du darauf bestehst


[Beitrag von -Blockmaster- am 11. Mrz 2013, 00:05 bearbeitet]
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