Fernseher Umtausch bei mangelhafter Funktionalität

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dellgustav
Neuling
#1 erstellt: 03. Feb 2017, 13:15
Hallo Zusammen,

wie sieht es mit der 6 Monatigen Gewährleistung bei Fernsehern aus?

Ich habe am 01.09.2016 einen UE55KS8090 in einem Onlineshop bestellt und von Anfang an massive Probleme mit dem Fernseher gehabt. Mal kam kein HDMI Signal an, mal war es der Ton der nicht ging und so gut wie jedes mal gibt`s Schwierigkeiten bei der Netflix App, die nahezu unbrauchbar ist.

Ich habe zwei Monate nach dem kauf bei dem Onlinehändler angerufen um nachzufragen wie es mit einem Gerätetausch gegen ein anderes Modell aussieht und bekam als Antwort, dass dies nicht machbar wäre und ich wegen des Fehlers direkt bei Samsung anrufen soll. Noch bevor ich bei Samsung anrufen konnte, gab der Fernseher komplett den Geist auf.

Innerhalb einer Woche hat Samsung einen Techniker vorbeigeschickt, der vor Ort das komplette Mainboard getauscht hat und den Fernseher wieder zum laufen gebracht hat.

Nichts nichtsdestotrotz besteht die massiven Probleme mit dem Fernseher immer noch. Bildaussetzer, Tonaussetzer und nichtfunktionierende Apps und das Täglich. Einzige Möglichkeit ist immer wieder Stecker ziehen und Neustarten. Dieses Gerät ist eine Zumutung. Nichts als ärger mit diesem Teil.

Habe ich irgendeine Möglichkeit ein anderes Gerät gegen aufprei zu bekommen oder sitze ich nun auf diesem Schrott fest?

Danke im Voraus
darkphan
Inventar
#2 erstellt: 03. Feb 2017, 14:06
Es gibt hier einen Thread zu dem Modell: Samsung-8090-Thread

Ich fürchte, da du das Gerät nicht in der Rückgabefrist für Online-Käufe zurückgegeben hast (14 Tage oder so), hast du jetzt schlechte Karten. Samsung muss aber solange nachbessern, bis er läuft.
Matz71
Inventar
#3 erstellt: 03. Feb 2017, 14:45
Wenn ich von Anfang an Probleme mit einem Gerät habe geht es sofort retour und ich erst nach 5 Monaten.
dellgustav
Neuling
#4 erstellt: 03. Feb 2017, 15:27
Danke Matz für den hilfreichesten Kommentar des Jahres.

Ich habe gelesen, dass der Hersteller eine Gewährleistung von 6 Monaten geben muss. Also wenn ein Gerät nicht repariert oder ein Problem gelöst werden kann, kann der Käufer bis dato vom Kauf zurücktreten.

Folgendes ist gerade passiert:

Ich habe beim Samsung Support angerufen, wo man mir erklärte, dass rein Zufällig gerade eben eine Meldung reinkam, dass die KS8090 Serie ein Softwarefehler hat und einer exakt das selbe Problem wie ich geschildert hat. Ab sofort würde man an eine Lösung arbeiten.

Dummerweise ist mir dieser "Softwarefehler" längst bekannt und Leute beklagen dieses Problem seit Monaten ohne das irgendein Update kommt. Auf die bitte mir diese Information nochmal Schriftich zukommen zu lassen, sagte der Mitarbeiter, dass er es von dort aus nicht machen kann....

Ich hab nun eine Email verfasst in der ich diese Information schriftlich nochmal verlangt habe.

Da mir der Mitarbeiten ganz deutlich erklärt hatte, dass man mir im Moment keine Lösung anbieten könne, und ich eine Gewähleistungsrecht habe, müsste ich doch vom Kauf zurücktreten können?!?!? Oder?!?!


[Beitrag von dellgustav am 03. Feb 2017, 15:28 bearbeitet]
Matz71
Inventar
#5 erstellt: 03. Feb 2017, 15:31
Gewährleistung hin oder her,trotzdem wäre der bei mir gleich zurückgegangen.
Slatibartfass
Inventar
#6 erstellt: 03. Feb 2017, 15:42
Gewährleistung bedeutet nicht, dass man einfach vom Kauf zurück treten kann.
Innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweislast, dass keine Fehler vorliegt in der Regel beim Verkäufer. Die Gewährleistungsansprüche bestehen in dieser Zeit auch gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Daher kann der Händler in dieser Zeit eigendlich nicht einfach auf den Hersteller verweisen, sondern muss den Fehler beheben oder die Ware austauschen.

Hier kann man sich zur Gewährleistung erkundigen.

Slati
dellgustav
Neuling
#7 erstellt: 03. Feb 2017, 15:49
OK, danke Matz. Ist angekommen

Danke Slati. Dann rufe ich am besten gleich noch den Onlineshop an und lasse mich nicht abwimmeln.


[Beitrag von dellgustav am 03. Feb 2017, 15:50 bearbeitet]
eraser4400
Inventar
#8 erstellt: 03. Feb 2017, 15:51
Ich habe gelesen, dass der Hersteller eine Gewährleistung von 6 Monaten geben muss.
>Da hast du was Falsches gelesen! Nicht der Hersteller, sondern der Händler. Das ist eine Bestimmung, die sich auf die Gewährleistung bezieht und die gibt's NUR beim Händler. Der Hersteller hingegen, gibt Garantie.


[Beitrag von eraser4400 am 03. Feb 2017, 15:51 bearbeitet]
dellgustav
Neuling
#9 erstellt: 03. Feb 2017, 16:06
Sooo. Das mit der Gewährleistung habe ich wohl tatsächlich falsch verstanden.

Habe nun auch mit dem Verkäufer gesprochen, der mir erklärte das dieses recht besteht, allerdings muss Samsung dreimal einen Techniker rausschicken der versucht den Fehler zu beheben. Und ich soll mich nochmal an Samsung wenden solle. Dabei sei es völlig egal ob Soft- oder Hardwarefehler.

Bei Samsung sagte man mir vorher aber, dass es keinen Sinn macht einen Techniker rauszuschicken, da es definitiv ein Softwarefehler ist, welcher bekannt ist und man dran arbeite. Es wäre also unnötig einen Techniker rauszuschicken.

Was nun?? Die Parteien werfen sich den Ball immer wieder zu. Ich brauche also noch zweimal einen Techniker von Samsung der zu mir kommt, wegen eines Fehlers, der von ihm nicht vor Ort gelöst werden kann.

Irgendjemand einen Lösungsvorschlag??

PS.: Sorry wegen den Rechtschreibfehlern. Schreibe am Handy was echt mühselig ist -.-
Teleskope
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 03. Feb 2017, 17:44
Du musst es dir schriftlich bestätigen lassen von Samsung und nicht vom Techniker.Damit gehst du zum Händler und versuchst es zu reklamieren andere Möglichkeit hast du nicht.Viele zeigen sich kulant und wenn dein Händler kulanz zeigt ist das ein guter Händler
eraser4400
Inventar
#11 erstellt: 04. Feb 2017, 09:16
allerdings muss Samsung dreimal einen Techniker rausschicken
>Schon wieder falsch! Wo kommt bloss immer dieses 3mal her? 2mal muss der Händler die Möglichkeit der Nachbesserung haben. Blick ins Gesetz hilft. Gilt auch für deinen Händler.

Und ich soll mich nochmal an Samsung wenden solle >Wenn du das machst, ist wieder nix mit Gewährleistung, sondern dann, ist wieder Garantie im Spiel. Du solltest dich komplett von Samsung fernhalten. Dein Händler will bloss fein raus sein und die Verantwortung von sich schieben! Lass deinen Händler so viel er will mit Samsung rum machen, das ist sein Bier! DU wendest dich NUR an deinen Händler. Gewähr ist VIEL besser als diese blöde Garantie. Nur ein Beispiel: Bei Garantie, kann Samsung so oft Nachbessern wie sie wollen, die sind an nix gebunden. Samsung selbst bestimmt die Garantiebedingungen. Bei Gewährleistung hingegen ist der Händler an deutsches Recht gebunden und das schmeckt den Meisten gar nicht.

Was nun?? Die Parteien werfen sich den Ball immer wieder zu
Ganz einfach: Den HÄNDLER 2mal die Möglichkeit der Nachbesserung geben, ist danach immer noch nicht dein Wunschzustand erreicht, trittst du vom Kaufvertrag zurück und lässt dir dein komplettes Geld wiedergeben (ist dein ges. Recht). Alternativ kannst du auch ein anderes Neugerät verlangen.

Sage zu deinem Händler unmissverständlich diesen Satz "Ich möchte einen Austausch oder Nachbesserung im Zuge der Gewährleistung".

Ende die Maus.

PS.: Den Beitrag über diesem kannst du getrost ignorieren.


[Beitrag von eraser4400 am 04. Feb 2017, 09:30 bearbeitet]
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