Sharp XD1E Banding Gewährleistung Media Markt

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yanardag
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 02. Mrz 2009, 23:01
Hallo,

habe folgendes Problem mit Media Mar
kt Wiesbaden. 2007/05 habe ich mir den Sharp 46XD1E gekauft. Nach 20 Monaten habe zufällig endeckt, dass mein Gerät auch Banding aufweist.

Habe Sharp angerufen und die haben das Gerät abholen lassen. Daraufhin hat Sharp die Reparatur verweigert (nicht Reparabel)
Uns wurde aus der Garantiehaftung nur 1425,-€ (NP:1899,-€) vom Media Markt gutgeschrieben. Begründung für die niedrigere Gutschrift war,
dass die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung des Herstellers/MediaMarkt und daher frei gestaltbar sei. D.h. sie wollen uns diesen Wert noch nicht einmal ausbezahlen.

Nun will ich nach der Mangel-Gewährleistung vorangehen, denn da könnte ich vom Vertrag zurücktreten und die müssten mir meine ganzen 1899 € auszahlen. Um meine
Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, muss ich jedoch irgendwie beweisen können, dass der Mangel an meinem Fernseher (Banding) schon beim
Kauf vorlag aber erst später zum Vorschein kam.
Da ich diesen Fehler nicht selbst hervorrufen kann ist das ja in der Prxis leicht nachzuvollziehen jedoch muss ich diesen auch theoretisch beweisen können.

Jetzt meine FRAGE

Kann man denn irgendwie beweisen, dass so ein Banding Fehler ein Werksfehler (Fertigungsfehler) ist und schon immer bestand nur später zum Vorschein kam (zufällig Fußball geguckt)???

Bitte um Antworten und HILFE!! Danke
julee
Inventar
#2 erstellt: 03. Mrz 2009, 13:32
Ich bin kein Jurist, aber ich glaube, dass das für dich schlecht aussieht.

1. du findest einen Mangel nach 20 Monaten zufällig. Dann kann das nicht so schlimm sein.

2. Beweislast Gewährleistung.

Was ich allerdings versuchen würde:

Der Fernseher hat doch 2 Jahre Garantie, oder? Also über Sharp, nicht über MM. Da sollte es keine Rolle spielen, ob es reparabel oder nicht ist. Reparabel ist übrigens alles - allein eine Frage des Aufwandes.

MM ist eh ein Saftladen. Sorry, das willst du wahrscheinlich nicht lesen, aber Service gibts da nicht.

Auf eine Gutschrift bist du nicht angewiesen. Du kannst denen ja sagen, dass du in deren Geschäft kein Produkt findest, auf das du den Gutschein anrechnen möchtest. ie sollen ihn dir bar auszahlen. Ich habe mal gelesen, dass sie das dann sogar müssen!
yanardag
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 03. Mrz 2009, 15:00

Der Fernseher hat doch 2 Jahre Garantie, oder? Also über Sharp, nicht über MM. Da sollte es keine Rolle spielen, ob es reparabel oder nicht ist. Reparabel ist übrigens alles - allein eine Frage des Aufwandes.


Sharp sagt ihr ansprech partner ist Media Markt !!! letzendlich hat er ja recht und spielt den ball zum
mediamarkt. hat denn keiner eine erfahrung gemacht mit denen?
julee
Inventar
#4 erstellt: 03. Mrz 2009, 15:24
Ich bin der Meinung, dass ich, mit meinen 3 Jahren Garantie, einen Vertrag mit Sharp habe und nicht mit dem Fachhandel, bei dem ich gekauft habe. Das ist allerdings eine freiwillige Leistung seitens Sharp. Hast du dein Gerät registriert bzw gab es sowas vor 20 Monaten überhaupt schon?
yanardag
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 03. Mrz 2009, 15:32
Ja ! ich hab es auch damals registriert 3 Jahre Garantie !

Mein Schwager hat das selbe problem mit dem selben gerät.
Er hat schon das 3. Gerät bekommen und der (4.) hatte auch banding
und nu haben wir das selbe problem "Gerät nicht reparabel"
1480,- kriegt er (ein monat später gekauft) und ich 1425,-

soll ich sharp anrufen ? wie soll ich vorgehen ?


[Beitrag von yanardag am 03. Mrz 2009, 15:33 bearbeitet]
tony73
Inventar
#6 erstellt: 03. Mrz 2009, 15:43
tony73


hallo,

lt. BGB gibt es 6 monate gewährleistung, die der verkäufer zu tragen hat, darüber hinaus gilt die garantie des herstellers. aber dies ist ein freiwilliges versprechen und jede regulierung wie auch immer hängt nur von ihm ab. der verkäufer hat damit nichts mehr zu tun.
aber wie aus eigener erfahrung und der von yanardag kann man nicht behaupten, sharp wäre kleinlich. bei mir waren fast 2 1/2 jahre vergangen und ich kann nicht klagen.
sharp hat doch recht, wenn er an mm verweist, denn die gutschrift geht an den verkäufer des gerätes, denn der kaufvertrag bestand ja mit mm und nicht mit sharp.

mfg tony


[Beitrag von tony73 am 03. Mrz 2009, 15:51 bearbeitet]
julee
Inventar
#7 erstellt: 03. Mrz 2009, 15:49
Na das ist doch viel besser!
Du hast 3 Jahre GARANTIE. Da spielt es keine Rolle, wann der Fehler zum ersten Mal auftrat. Fakt ist, dass er da ist. Und Banding ist ein Mangel!
Sharp hat die Möglichkeit, dass Gerät zu reparieren (3 Mal). Wenn der Fehler danach noch da ist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn Sharp nicht reparieren kann kannst du direkt zurücktreten.
Es wird allerdings interessant, ob der Fehler in der üblichen Toleranz liegt. Wahrscheinlich wird Sharp das behaupten.
Meine Empfehlung: Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast wende dich an die und mach Sharp Druck. Lass zur Not ein Gutachten von einem Sachverständigen machen (wenn die Rechtsschutz zahlt).
Ruf nicht an, mach alles schriftlich, sonst hast du nichts in der Hand.
Lass MediaMarkt raus.
Rede nicht von Banding, sondern von helleren und dunkleren Streifen, die jetzt erst aufgetreten sind und dich stark stören.

Ich weiß nicht, ob ein Zeitwert rechtens ist. Ich würde mich darauf allerdings nicht einlassen!
Berichte mal, wie es weiter geht!
yanardag
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 03. Mrz 2009, 16:50
ich hab sharp grad nochmal angerufen. die sagen
immer wieder das gleiche unsere verkaufspartner ist
Media Markt wir können nur das gut schreiben wofür
die geblecht haben.
julee
Inventar
#9 erstellt: 03. Mrz 2009, 17:32
Dann frag die doch mal, was Media Markt damit zu tun hat, dass du bei Sharp die Zusatzgarantie gemacht hast!

Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die sagen, zu welchem Preis Media Markt den TV eingekauft hat!
tony73
Inventar
#10 erstellt: 03. Mrz 2009, 18:10
tony73

hallo,

glaubts nur,ich habs erlebt, sharp benachrichtete meine servicewerkstatt, die mir wierum mitteilten, dass ich von sharp eine gutschrift erhalte und ich sollte mich mit meinem händler in verbindung setzen. der hat dann bei sharp angerufen und ihm wurde dann der betrag genannt den ich bekomme, die schriftliche mitteilung folgte. logisch, klar?

mfg tony
yanardag
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 03. Mrz 2009, 20:13
@tony
und wie hoch war der betrag? hast du 100% bekommen?

@julee
hab ich gefragt er hat mir nicht antworten können !!!


[Beitrag von yanardag am 03. Mrz 2009, 20:14 bearbeitet]
BlackRaveN
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 04. Mrz 2009, 15:41
Ich gestehe: Ich hab meinen auch aus dem MM.

Ich hatte auch Banding bemängelt, nach 2 Wochen und habe mich direkt an Sharp gewand, weils mir über MM zu langwierig und umständlich ist. Sharp hat den auch abgeholt und repariert und nicht gesagt, ich soll mich an den MM wenden.

Rechtlich gesehen hast du aber einen Vertrag mit MM und nicht mit Sharp, somit ist auch MM dein erster Ansprechpartner.

Für die Garantie, bedarf es einen gesonderten Garantievertrag in dem die Bedingungen geregelt sind.
Den hat aber keiner von euch Unterschrieben, sondern MM und Sharp abgeschlossen. MM gibt diese Herstellergarantie nur an den Kunden weiter. Der Kunde darf aber durch die Garantie nicht schlechter dargestellt sein, als durch die gesetzliche Gewährleistung.

So und hier haben wir auch schon den Punkt.
Das Rücktrittsrecht sieht vor, die gegenseitig erbrachten Leistungen wieder zurück zu gewähren. Geht in diesem Fall nicht, du hast den Fernseher 20 Monate genutzt und somit entstand dort eine Wertminderung. Du kannst den Fernseher also nicht als "neu" zurück geben.

Das es nach 20 Monaten nicht mehr den vollen Preis erstattet gibt, kann ich daher verstehen. Wenn du mit einem 15Jahre alten Auto einen Totalschaden hast, bekommst du auch nur den Zeitwert erstattet und nicht den Kaufpreis.


greetings
julee
Inventar
#13 erstellt: 04. Mrz 2009, 21:47
Ich bin da nicht so sicher.

MM muss nur die gesetzliche Garantie/Gewährleistung geben.
Was haben die damit am Hut, das Sharp 3 Jahre Garantie gibt?

Ich habe meine 3 Jahres Garantie über die Homepage von Sharp gemacht, also aus meiner Sicht mit Sharp selber. Der Verkäufer hat da doch nichts mit zu tun.
norman44
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 06. Mrz 2009, 12:44
Ich zitiere einmal aus der Sharp-Garantieurkunde:

"... Sollt Ihr Gerät dennoch einmal einen Mangel in der Garantiezeit aufweisen, können Sie zusätzlich zu zwingenden gesetzlichen Ansprüchen (z.B. Produkthaftung), die ihnen nach dem jeweils anwendbaren Recht zustehen, und zusätzlich zu den Ansprüchen nach dem Sachmangelhaftungsrecht, die Ihnen gegen Ihren Verkäufer zustehen, die nachfolgende Garantie gegen Sharp Electronice (Europe) GmbH in Anspruch nehmen:" Es folgt die Umfangsbeschreibung...

Ich hatte mir in einer ähnlichen Angelegenheit mal von einem Fachanwalt die Regeln ausführlich erklären lassen. Danach bedeutet "Garantie" eine freiwillige Leistung des Herstellers, zu der er sich gegenüber dem Käufer, der sich per Kaufbeleg und Garantiekarte legitimieren muss, verpflichtet (wurde hier auch bereits erwähnt).

Der MM hat mit der GARANTIE nichts zu tun, sondern ist lt. Gesetz zur Sachmängelhaftung verplichtet. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die oft verwechselt werden.


Sofern also eine gültige Sharp-Garantie vorliegt, ist Sharp grundsätzlich zur Leistung verplichtet und der richtige Ansprechpartner. Ob der festgestelle Mangel durch die Garantie abgedeckt ist und anerkannt wird, ist eine andere Frage die ich nicht beurteilen kann.

Gruß,
Norman
julee
Inventar
#15 erstellt: 06. Mrz 2009, 16:12

norman44 schrieb:
Der MM hat mit der GARANTIE nichts zu tun, sondern ist lt. Gesetz zur Sachmängelhaftung verplichtet. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die oft verwechselt werden.


Sofern also eine gültige Sharp-Garantie vorliegt, ist Sharp grundsätzlich zur Leistung verplichtet und der richtige Ansprechpartner. Ob der festgestelle Mangel durch die Garantie abgedeckt ist und anerkannt wird, ist eine andere Frage die ich nicht beurteilen kann.

Gruß,
Norman


Sehe ich auch so. Danke
tony73
Inventar
#16 erstellt: 06. Mrz 2009, 20:38
tony73

hallo,

hier mein persönlicher bericht über einen umtausch:

1. kauf eines sharp lcd 42xd1e ende november 2006 für 2450€

2. reklamation ende januar bei sevicewerkstatt

3. nach mehreren zwecklosen nachfragen ende februar die mitteilung der werkstatt sharp nimmt zurück, sollte mich mit händler in verbindung setzen ( medi max ).

4. erst beim dritten besuch, nachdem ich bereits beim ersten alle unterlagen hinterlegt hatte, erfuhr ich ,dass sharp 1783€ gutschrift leistet. musste es so glauben, da telefonisch mitgeteilt worden wäre, etwas schriftliches gäbe es noch nicht.

5. eine von mir verlangte barauszahlung wurde verweigert, unsinnige behauptungen wie sie würden sonst geld einbüssen und anderen kram. ich bekam eine gutschriftkarte.

6. ich bin nun gezwungen, ob ich will oder nicht in diesem laden zu kaufen, obwohl das angebot sehr dürftig ist.

inwieweit dieses vorgehen rechtlich in ordnung ist, weiss ich nicht, werde mich auf jeden fall beim verbraucherschutz informieren.

nun werde ich warten bis die neuen von sony und sharp kommen und bis dahin weiter auf meinen 12 zoll portable glotzen! viel spass wünsch ich mir.

mfg tony


[Beitrag von tony73 am 06. Mrz 2009, 23:24 bearbeitet]
norman44
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 06. Mrz 2009, 22:22
[quote=
inwieweit dieses vorgehen rechtlich in ordnung ist, weiss ich nicht, werde mich auf jeden fall beim verbraucherschutz informieren. /quote]

Nach zwei Monaten müssen Händler/Hersteller ein Gerät nicht zurücknehmen. Wenn der Flachmann defekt wurde, wären eine Nachbesserung/ein Austausch durch den Garantie leistenden Hersteller, oder dessen Vertragswerkstatt fällig gewesen. Erst nach dreimaligen vergeblichen Nachbesserungsversuchen, bzw. Tausch, wäre Wandlung= Rücknahme der Ware gegen volle Erstattung des Kaufpreises möglich.

Aber warum fällt Dir erst mehr als ein Jahr später auf, dass die Sache nicht in Ordnung gewesen sein könnte, oder hast Du Dich im Datum vertippt?

Gruß, Norman
tony73
Inventar
#18 erstellt: 06. Mrz 2009, 23:22
tony73


hi,

nein ,alles richtig, aber banding nahm über längeren zeitraum immer mehr zu und so nicht mehr erträglich.


mfg tony
julee
Inventar
#19 erstellt: 07. Mrz 2009, 20:36
Wenn du in dem Laden nichts findest bzw glaubhaft versicherst, dass du da nichts interessantes siehst müssen sie bar auszahlen.

Ich hatte vor Jahren mal ein Problem mit MM. Ich hatte da einen Sat Receiver gekauft, der defekt war. MM hat es auf meine Sat Anlage geschoben, die mit dem Receiver davor immer problemlos tat und auch bei Wechsel auf den alten ging. Sie hatten die Anlage zwar nie gesehen, wussten es aber trotzdem. Naja das Gerät wurde eingeschickt, ein Softwareupdate gefahren und ich sollte per SMS (!!!) benachrichtigt werden, wenn das Gerät zurück sei (ca 6 Wochen). Es kam nichts. Nach 8 Wochen habe ich nachgefragt, dass Gerät war "schon längst" zurück. Zuhause direkt wieder der gleiche Fehler, ich zurück zu MM, 2te Reparatur, wieder keine SMS, ich wollte dann mein Geld zurück, MM wollte mir einen 75% Gutschein des Kaufpreises geben (weil das Gerät 3,5 Monate alt war). Ich habe denen gesagt, dass ich sofort mein ganzes Geld wieder haben will. Ich habe es nach massiven Protesten auch bekommen (hatte schon einen verwandten Juristen am Handy). Für mich ich MM ein rotes Tuch. Ich war da nie wieder drin, würde da nichtmal nen TV für 1€ mitnehmen. Der Service ist das allerletzte. Wirklich. Ich kaufe gerne beim Einzelhandel oder wenn ich sicher bin, dass ich keine Garantiefälle haben werde oder sie direkt mit dem Hersteller regel (wie bei den Sharps) kaufe ich online.
Der MM ist in Aachen...
norman44
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 09. Mrz 2009, 02:38
Ich möchte zum Thema "Garantiefall" mal einen Tipp weitergeben, der mich vermutlich schon einige Male vorm "bösen Erwachen" bewahrt hat.

Wenn wir Consumer irgend ein neues "Objekt der Begierde" im Auge haben, lesen wir Testberichte, befragen Bekannte, stöbern in Foren, etc., um herauszufinden, was für uns "das Beste" ist. Anschließend wird recherchiert wo die Kiste am günstigsten zu haben ist und dann wird irgendwann endlich zugeschlagen.

Da die Wahrscheinlichkeit, bei Massenprodukten mit hoher Qualitätsstreuung und ohne effektive Endkontrollen ein fehlerbehaftetes Teil zu erwischen recht hoch ist, und von den Händlern auf Grund ihrer schmalen Margen kaum Support zu erwarten ist, habe ich vor der Anschaffung von kostspieligen Geräten inzwischen einen einfachen "Testschritt" eigebaut, der einen vergleichsweise geringen Aufwand erfordert:

Ich rufe den Service des betreffenden Herstellers an, gebe mich als Besitzer eines fehlerhaften Gerätes aus und stelle fest, wie mit mir als "lästigem Bestandskunden an dem nichts mehr zu verdienen ist" umgegangen wird. Eine interessante Erfahrung, die bei mir schon so manchen Kaufentscheid maßgeblich beeinflusst hat. Natürlich ist das kein absolut sicherer Weg, aber er zeigt immerhin Tendenzen auf.

Gruß, Norman
yanardag
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 09. Mrz 2009, 14:36
Hi,

also sharp hat mich grad nochmal angerufen und haben mitgeteilt das die mir einen schreiben zukommen lassen
wo drin steht das das gerät von vornehinein defekt war.

ich glaub jetzt haben wir die an den eiern !!!


Erst nach dreimaligen vergeblichen Nachbesserungsversuchen, bzw. Tausch, wäre Wandlung= Rücknahme der Ware gegen volle Erstattung des Kaufpreises möglich.


also wie bei mir ? Kann ich vor gerricht ziehen?


[Beitrag von yanardag am 09. Mrz 2009, 16:11 bearbeitet]
Orbitalsun
Inventar
#22 erstellt: 10. Mrz 2009, 21:36
Also mein 42XD1EA war auch defekt nach knapp 14 Monaten.
Durfte wir jetzt das Nachfolgermodell aussuchen, ne andere Möglichkeit hatte ich nicht.
HAb das zwar jetzt so regeln können, dass ich für 100€ Aufpreis nen 46" bekommen habe.
War so jetzt auch zufrieden. Bin jetzt im Nachhinein gar nicht traurig, dass er defekt wurde
yanardag
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 18. Mrz 2009, 13:42
Hallo leute,
also wir sind mit mediamarkt einig geworden ! Also
ich hab für meinen LC42XD1EA (gekauft 2007/Juni) 1480,-€
Gutschrift bekommen UND den Samsung LE46A959D1 für 2100,-€
(Kein aussteller) bekommen. Der deal war den samy für rund
600,-€ günstiger als normal zu bekommen.

Fazit: NIE WIEDER SHARP also ich bin 29 und wenn wir davon
ausgehen das ich bis 65 lebe sind das nach adam riese 36
jahre die ich ohne sharp verbringen werde. geschweige denn
die sippe, also die haben nicht 320€ gespart in dem die mir
das geld verweigert haben aus zu zahlen sondern die tausende
von €uros in den wind geschossen. Macht das genauso wenn ihr
mit sharp nicht zufrieden seit.
luemmelchris
Inventar
#24 erstellt: 18. Mrz 2009, 18:06
eines kannst du dir von der Backe schmieren: Samsung wird nicht besser sein.. es heisst immer beten, dass an den Dingern nie was dran ist..
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