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sony 52hx905 defekt

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marctheboy
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 03. Aug 2011, 18:13
Hallöchen brauche mal eure hilfe . mein sony hx905 ist defekt. er ging einfach aus und macht nur noch klick dauerhaft wenn ich ihn anschalte .

jetzt war schon einer vor ort haben versucht das mainbord und die netzplatine zu tauschen ohne erfolg.

jetzt ist mein fern schon 2 wochen weg . hatte dann heute dort angerufen und man sagte mir das das Panel kaputt ist was bedeutet das jetzt für mein fern? das neue Panel wurde montag bestellt man sagte mir es kann bis zu 8 tage dauern bis das panel da ist .


Finde es nur ein witz der fern ist 6monate alt und schon kaputt?

mfg mqrc
hgdo
Moderator
#2 erstellt: 03. Aug 2011, 19:37
Worin soll denn unsere Hilfe bestehen?
marctheboy
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 03. Aug 2011, 22:41
Ja ob es jetzt ein nachteil ist das es ein neues panel ist . weil war mal die diskution um verschiedene panele.

Und ob es normal ist das das panel nach ein halben jahr kaputt geht mfg marc
hgdo
Moderator
#4 erstellt: 04. Aug 2011, 11:58

marctheboy schrieb:
Ja ob es jetzt ein nachteil ist das es ein neues panel ist . weil war mal die diskution um verschiedene panele.

Da wir weder wissen, welches Panel bisher eingebaut war, noch, welches du jetzt neu bekommst, ist doch klar, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann.


Und ob es normal ist das das panel nach ein halben jahr kaputt geht
Natürlich ist das nicht normal. Wenn das normal wäre, könnte Sony dichtmachen. Aber sowas kommt halt vor und dafür gibt es Gewährleistung/Garantie.
vandal23
Stammgast
#5 erstellt: 05. Aug 2011, 09:13

marctheboy schrieb:
Ja ob es jetzt ein nachteil ist das es ein neues panel ist . weil war mal die diskution um verschiedene panele.

Und ob es normal ist das das panel nach ein halben jahr kaputt geht mfg marc


Siehs doch mal so, ein schlechteres Panel als welches du bisher hattest wirste wohl kaum bekommen (Nach 1/2 Jahr kaputt)

cheers
marctheboy
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 18. Aug 2011, 12:18
So jetzt nach vier wochen muss ich euch sagen das man mein fern nicht mehr reparieren kann jetzt will man mir ein kdl55hx825 andrehen und soll noch 143 euro dazu zahlen.

kann mir einer helfen habe mein hx905 ist ein halbes jahr alt und hat 3500 euro gekostet wenn ich jetzt den hx825 eingebewird er für 2700 euro angezeigt.

soll jetzt 3500 euro abbezahlen wo ich ein fern für 2700 habe ?

kann man mir einer sagen ob der hx825 vergleichbar mit den hx905 ist mfg marc
Honda_Steffen
Inventar
#7 erstellt: 18. Aug 2011, 12:42
die sollen dir nen 925er geben.

825er würde ich erstmal aus Prinzip ausschlagen - und schon gar keine Zuzahlung.

Topmodell gegen Topmodell
marctheboy
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 18. Aug 2011, 13:54
sorry habe keine erfahrung aber was soll ich jetzt machen ? also sagen ne dieses austausch gerät möchte ich nicht
Honda_Steffen
Inventar
#9 erstellt: 18. Aug 2011, 13:59
sag halt du hast ein Topmodel gekauft - das ist erst ein paar Monate alt - noch voll in der Garantie.

Dein Modell hat local dimming - und du bestehst auf ein Modell mit local dimming - und das ist der 925er

und du siehst es nicht ein, das du ein Model ne klasse tiefer angeboten bekommst - zumal das nur edge led hat (825er).


[Beitrag von Honda_Steffen am 18. Aug 2011, 14:00 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 18. Aug 2011, 14:11
Also sollen sie mir den hx925 mit oder ohne zuzahlung? hier steht ich soll den neu mail schreiben ob ich damit ein verstanden bin . wenn ich jetzt ne mail schreibe das ich damit nicht einverstanden bin . ist es doch keine bestätigung mail

Hast du icq ?


[Beitrag von marctheboy am 18. Aug 2011, 14:15 bearbeitet]
Honda_Steffen
Inventar
#11 erstellt: 18. Aug 2011, 14:28
ne, hab kein icq.

Du schreibst denen ein Mail das du nicht mit dem tausch einverstanden bist und ein Modell mit Local Dimming möchtest.

Dein defekter ist in der vollen Garantie und Sony ist in der Pflicht dir ein gleichwertigen Ersatz zu liefern.

Der 825er hat edge led und nicht vergleichbar mit deinem 905er.


Und du schreibst halt auch rein das du davon ausgehst das diese Abwicklung OHNE zuzahlung vorgenommen wird.

Sollte Sony sich darauf einlassen mit dem 925er aber ne kleine Zuzahlung wollen - dann zahle halt was dazu. Das musst du aber entscheiden wieviel dir das Wert ist.
Aber erstmal probieren ohne Zuzahlung.

UND VOR ALLEM LOCAL DIMMING - und das hat halt der 925er
marctheboy
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 18. Aug 2011, 14:32
ok ich versuche es mal gucken was bei raus kommt.danke erstmal
Honda_Steffen
Inventar
#13 erstellt: 18. Aug 2011, 14:39
ja mach mal - man muss nicht immer gleich was annehmen was angeboten wird.

Sag denen was du willst - und dann wirst du sehen wie sony antwortet.

Schreibs halt mal hier rein was dabei rauskommt.........
marctheboy
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 18. Aug 2011, 16:49
hab jetzt den inhome service angerufen und sie sagten ich soll auf dem brief antworten per mail oder per fax und sagen das ich damit nicht einverstanden bin . dann werden sie mir ein neues angebot machen oder ich soll sagen was ich für ein fern in frage kommt und die gucken ob es machbar ist
marctheboy
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 19. Aug 2011, 17:54
Boar bekomm ein anfall. noch keine antwort auf mein mal jetzt habe ich bei diesen E.L.A.S angerufen dann werde ich in der warteschleife gesetzt und das man mich mit ein mitarbeiter verbindet aber nach paar minuten hört es sich so an ob ich weg gedrückt werde oder die verbindung unterbricht.
marctheboy
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 23. Aug 2011, 00:33
Kann mir einer sagen was ich für rechte habe gegen sony an zu gehen? weil fühle mich verarscht weil egal ob ich den imhome serivce an rufe oder E.L.A.S bekomme immer den selben tpy ans telefon . hatte heute mal wieder angerufen und gefragt wie es jetzt weiter geht da ich das angebot des hx825 abgelehnt habe und den hx925 als wunsch fern angegeben habe. man sagte mir an geprüft werden muss ob es klar geht und ob mit aufpreis oder ohne würde dann schriftlich bescheid bekommen aber wie lange
soll es denn gehen warte jetzt 4wochen.


Aber was komisch ist wo man mich letzen donnestag angerufen hat . konnte man mich mit der abteilung verbunden werden wo es geklärt wird mit den austauschgeräten . warum kann man es jetzt denn nicht mehr ? warum jetzt schrftlich das dauert doch alles warum kann man nicht zur der abteilung verbinden da kann man es doch klären und es würde alles schneller gehen . kann mir einer weiter helfen? was ich jetzt machen kann?
cyberpunky
Inventar
#17 erstellt: 23. Aug 2011, 10:09
Einfach Geduld bewahren, die Angebote müssen immer schriftlich erfolgen und das dauert halt seine Zeit. Ich hab die Erfahrung gemacht nachdem ich per Email meine Vorstellungen geschickt hatte, kam ca. eine Woche später das Angebot.
Abwarten und Tee trinken!
marctheboy
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 23. Aug 2011, 18:49
ja dan werde ich mal warten aber er sagte am telefon er müsste gucken wieviel ich drauf zahlen muss. das kann doch nicht sein das ich was drauf zahlen muss oder bin doch in der garantiezeit . ich will doch nur mein hx905 kann doch nichts dafür das er nicht mehr lieferbar ist
basti8524561
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 23. Aug 2011, 21:57
Wieviel hast du denn für den 905 bezahlt? Wenn du 3500 Euro bezahlt hast würde ich nix drauf zahlen. Ganz einfach Sony ist in der Pflicht.Der 825 ist definitiv wie hier schon geschrieben kein Ersatz für dein 905.
Snuggel007
Inventar
#20 erstellt: 23. Aug 2011, 22:23
Also wo ist denn das Problem? Entweder du bekommst einen Neuen 905, u. wenn das nicht geht dann halt gleichwertiger Ersatz u. das ist der 925. Alternativ volle Preisrückzahlung! Wenn die dir mit zuzahlen kommen, dann mit Anwalt drohen u. das Thema ist dann schnell durch. In solchen Fällen gibts einfach keine Zuzahlung, aber jeden Tag steht halt ein blöder auf u. deshalb versuchen die das halt.
marctheboy
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 24. Aug 2011, 23:04
Ja habe 3500 euro bezahlt. Wo das problem liegt das die ich hin halten werde . seid ich den hx825 abgelehnt habe ist seid dem nichts mehr passiert am telefon sagt man mir ich bekomme schrieftlich bescheid das ist jetzt ne woche her . dann bekomme ich ein neues angebot beispiel den hx925 mit hohe zuzahlung dann lehn ich es wieder ab weil ich kein zusatz zahlen will dann muss ich wieder auf was schrieftlich warten wie lange soll das spielchen denn gehen?

Weil warte jetzt 6wochen auf mein tv

Was schon krass ist man sagte das panel muss bestellt werden weil es kaputt ist nach 5wochen ruft man mich an und sagt mir das die bestellung da ist und das der hx825 jetzt zu mir geliefert werden kann.bestellen ein tv wo ich ganricht damit einverstanden bin.

Hab keine ahnung aber gibt es den hx905 nicht mehr ?weil die schreiben das das gerät nicht mehr lieferbar ist
hanspampel
Inventar
#22 erstellt: 25. Aug 2011, 02:47
Vereinzelt im Einzelhandel wird es den noch geben, aber Sony selbst hat keine mehr. Die Produktion wurde ja schon vor ner Ewigkeit eingestellt.
ThoPap
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 25. Aug 2011, 08:54
ELAS

Kurz und schmerzlos: Besteh auf Wandlung - Fernseher an Sony / ELAS zurück, volle Kaufpreiserstattung an Dich.

Danach suchst du dir einen "neuen" Fernseher deiner Wahl aus mit "voller" Garantie!
pspierre
Inventar
#24 erstellt: 25. Aug 2011, 12:00
Was reget man sich auf

Ich persönlich finde es toll, dass Sony vor allem seine Flagships schon nach kurzer Zeit nicht mehr reparieren kann.

Hoffe, dass mein 905er so in ca 1 Jahr die Grätsche macht---hab noch über 2 Jahre Hersteller-Garantie, und noch ein gutes Jahr gesetz. Gewährleistung nach BGB.

Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten.

Entweder der TV hält 2-4 Jahre durch, und dann hatte man, auch wenn die Garantie ggf abgelaufen ist halt 4 Jahre einen TV der oberen Leistungsliga und gönnt sich einen Neuen, oder er macht innerhalb der gesetzlichen Gewärleistungszeit von 2 Jahren (die Hersteller-Garantie ist hier weniger wichtig) schon deutlich früher die Grätsche, und man kann dann auf ein dann aktuellstes Gerät clever updaten.

Nur veräppeln darf man sich von Denen nicht lassen, vor allem wenn Sony selbst, oder über Subunternehmer wie den Internetshop, als Endverkäufer an den Kunden agiert.

Nachdem die(wenns geht bitte schriftlich geben lassen) erklärt haben, dass das reklamierte Gerät nicht mehr reparabel ist (schön dass sich damit die Beweislastumkehr in Belegung schon erledigt hat), erklärt man denen (verkaufende Sony-Institution) selbst und vor allem schriftlich mit Fristsetzung von 2 Wochen, wie man sich einen Austauswch in ein technisch mindestens genau so spezifiziertes ( hier nur mit Local Dimming) oder höherwertiges Gerät vorstellt, benennt das gewünschte Gerät konkret, legt die Kopie des eigenen Kaufbeleges des Altgerätes bei, und erklärt, dass man zu prinzipiell keinerlei Zuzahlungen bereit ist, es sei dennn der derzeitige Listenpreis des Gewünschten Gerätes liegt über dem Kaufpreis des defekten Gerätes, und man wäre bereit höchstens diese Differenz zu erstatten.

Das Gewährleistungsrecht sieht übrigens keine Abzüge über Nutzungspauschalen, Zeitwerte, etc mehr vor. Ein solches Anliegen des Verkäufers (nicht Herstllers) ist mit Verweis auf die aktuelle Rechtslage abzulehnen.
(Da wissen die auch, aber es wird trotzdem gerne noch versucht)

(Eine kleine Zuzahlung beim Händler (hier wohl ein Subunternehmen von Sony) hat übrigens den positiven Effekt, dass dann auf jeden Fall die freiwillige Hersteller-Garantie und gesetzl. Händler-Gewährleistung mit Neulieferung des Ersatzgerätes auch neu mit mind. 2 jähriger Laufzeit beginnen MÜSSEN !
Es ist also immer eher clever was übersichtliches daufzulegen, weil damit automatisch eindeutig belegt wird (Rechnung)dass man formal mit dem Händler im Gewärleistungsrecht, und nicht formal mit dem Hersteller agiert!

Bei einem Tausch als reiner Ausfallersatz, abgewickelt im Ramen der Hersteller-Garantie, verlängert sich Garantie und Gewährlweistung nicht automatisch, und müsste verhandelt werden, was dann aber idR nicht gelingt.)

Für den Fall des eventuellem Verstreichens der oben schriftlich gestarteten Frist, ohne Reaktion oder angemessenes Angebot, erklärt man hierbei auch gleich vorab am besten mit, dass man in diesem Falle den Rücktritt vom Kaufvertrag im Ramen der gesetzlichen Händlergewährleistung unter Erstattung des vollen Kaufperises über den eigenen Rechtsbeistand betreiben wird, und das man nach Verstreichen der Frist, ohne Reaktion oder akzeptables Angebot auch sämtliche Ausfall und folgende Rechtsbeistandkosten geltend machen wird.

Das ganze nat. Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

Wenn die darauf nicht fristgerecht angemessen reagieren (das werden sie aber ) bringen sie sich in eine äusserst ungünstige Rechtssituation.

Man erreicht so eine zügige Abwicklung ohne grosse Diskussionen über die Modalitätten eines ggf von einem selbt angestrebten(vorteilhaften ) Gerätetausches.
Oder halt die Annulierung des Kaufvetrages nach Gewährleistung BGB.
(Strebt man final wirklich ggf letzteres an, sollte man den Rücktritt vom Kaufvertrag am besten nochmals in einem 2. Schreiben formal mit erneuter Fristsetzung zur Rückzahlung erklären)

Zur Info:
Man muss hier genau schriftlich erklären auf welche Rechte man sich beruft.
Die "freiwillige" Herstellergarantie, (die von diesem ausgesprochen aber rechtsverbindlich ist), oder die gesetzliche Händlergewärleistung nach BGB.

Sony ist hier ja Hersteller und Endkunden-Händler gleichzeitig, bzw der Händler ist hier wahrscheinlich formal ein Subunbternehmer des Herstellers.

Den Gerätetausch ohne Zuzahlung sollte (kann man wohl auch nur) man über die freiwillige Herstellergarantie abwickeln lassen--anders wirds auch kaum gehen,bzw nur so geregelt wird sich der formal agierende händler drauf einlassen.

Aber: !!!!!
Kann kein typgleiches Gerät statt Reparatur/Nchbesserung nachgeliefert werden, empfehle ich aber fortan alles weitere ausdrücklich im Ramen der gesetzlichen Händlergewärleistung nach BGB in Gang zu bringen!

Austausch gegen ein Gerät andern Typs mit Zuzahlung kann nur über die gesetzliche Händlergewährleistung nach BGB, also formal über den Händler , hier wohl Subuternehmer des Herstellers, laufen.
Da wie hier das Gerät nicht reparabel ist, enfällt auch automatisch das Recht des Händlers auf 2-3 Nachbesserungen (sehr schön).
Einigt man sich mit denm Händler nicht, besteht man halt auf Annulierung des Kaufvertrages und volle Rückzahlung----das geht auch noch am letzten Tag der gesetzlichen Gewährleistung !

Einigt man sich zur Erfüllung des ursprünglichen Kaufvertrages im Ramen der gesetzl. Händler-Gewährleistung auf ein Tausch-Gerät mit niedrigerem aktuellen Kaufpreis, könnte man sogar knallhart auf Auszahlung der Differenz bestehen.
Da hier dann aber Formal ein alter Vertrag endet, weil er durch einen neue vertragliche Vereinbarung ersetzt wird, und der Vertragsgegenstand ja nunenr ein anderer ist, sollte man auch Vermerken und auf Ausfertigung von Unterlagen zum nachweis des erneuten Anlauf der 2 Jährigen gesetzlichen Händlergewährleistung bestehen.

Egal ob mit Zuzahlung oder ggf sogar Auszahlung.
Formal wird ein alter Vertrag einvernehmlich beendet, und ein neuer mit eindeutiger Rechtsfolge gestartet.
Gibt es vom Händler freiwillig keine Belege, die das in diesem Sinne dokumentieren, sollt man also mal ausnahmsweise auf die Ausfertigung der Garantieunterlagen zur Hestellergarantie bestehen, und auch eigentlich auf schriftlichen Nachweis des neuen Kaufvbertrag mit dem Händler bestehen.
Bei einem vernünftigen Ablauf sollte das alles automatisch geschehen---aber man weiss ja nie.......

----------


Lieber "marctheboy" :

Setz dich an den PC, Schreib den Brief,berufe dich ausdrücklich auf die gesetzliche Händlergewärleistung nach BGB, ab zu Post damit, und es wird zügig vorangehen.

Die lassen Dich eben bewusst links liegen um Dich weich zu kochen, bzw hinzuhalten. Wahrscheinlich fühlt sich auch keiner Zuständig, bzw motiviert, weil der notwendige Druck in Form einer Fristsetzung fehlt!

DU HAST HIER ALLE RECHTE AUF DEINER SEITE.
Mach denen einfach klar, dass Du darauf auch bestehst, idem Du denen ein Stück Papier ins Haus sendest, wo ein zumutbarer Termnin drauf steht--2 Wochen sind hier schon mehr als angemessen...nur: die müssen halt wissen, dass formal nunmehr die Uhr tickt !


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 25. Aug 2011, 12:52 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 25. Aug 2011, 12:37
Danke für eure hilfe. hatte ja ne mail hin geschrieben .dan schreib ich jetzt ein brief per einschreiben.

Sorry aber was genau soll ich jetzt in der brief rein schreiben ? weil den letzen brief kam ja von ELAS wo sie mir den 55hx825 mit 143euro aufpreiss angeboten haben.
ThoPap
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 25. Aug 2011, 13:37
zum Beispiel so:


Vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider kommt das von Ihnen angebotene Austauschgerät nicht in Frage.

Hiermit beantrage ich die 100%ige Erstattung des damaligen Einkaufspreises gegen Rückgabe des defekten und irreparablen Sony 52HX905. Die entsprechende Rechnung habe ich in Kopie beigefügt.

Ich bitte kurzfristig um schriftliche Bestätigung.
pspierre
Inventar
#27 erstellt: 25. Aug 2011, 13:49
Dein Anprechpartner ist der, an den Du das Geld überwiesen hast. Der offizielle Händler (s. Rechnung)

Sehr geerte Damen und Herren
Betr. unser Kaufvertrag Nr. xxxxxxx vom xx.xx.xxxx
Sachverhalt: Defekt innerhalb der gesetzlichen Gewärleistung.

-Nicht Reparierbarkeit feststellen. (Kopie von mails beifügen oder anderweitig belegen)
-Unmöglichkeit der Ersatzlieferung eines identischen Gerätes feststellen
-Abwicklung im Ramen der Herstellergarantie als gescheitert erklären.

-In Folge nur noch auf Abwicklung im Ramen der Händler-Gewährleistung nach BGB bestehen! (Wichtig)
-Ersatzlieferung durch den Händler (s. Rechnung) vorschlagen
-Wunschgerät spezifizieren
-Abwicklungsvorschlag bezüglich ev. Zuzahlung/Rückzahlung bei Neulieferung eines Ersatzgerätes vorschlagen.

-2-wöchige Frist setzen ! (wichtig)
-Bei Fristversäumnis Rücktritt vom Kaufvertrag unter Rechtsbeistand androhen.
-Erstattung eventueller Ausfallkosten und Rechtbeistandskosten anmelden

mfg Ich hab euch lieb ! per Einschreiben mit rückschein

--------------------------

2 Wochen warten (glaub mir es dauert nicht so lange)

---------------------------

Vorschläge wenn möglich fernmündlich diskutieren und ggf annehmen!
Wenn sie nur noch schriftlich reagieren, selbst fernmündlich aktiv werden, damits voran geht.

Wenn nichts nach Wunsch kurzfristig (1 Woche) zu bewegen ist, nicht mehr lange fackeln:

Nochmals Schriftlich per Enschreiben mit Rückschein:

GGF Vorschläge Ablehnen und den Rücktritt vom Kaufvertrag wg. Nichterfüllung (des Händlers) erklären
Auf Rückzahlung des vollen Kaufpreise bestehen, Konto zur Überweisung angeben, erneute 2-Wochen-Frist setzen.




Jetzt gibts nur noch 3 Möglichkeiten:

1.Sie machen endlich, oder nochmals einen endgültigen akzeptablen Vorschlag, den du annimmst.
2. Sie Überweisen innert der gesetzten 2 Wochen.
Oder:
3.
-Sie wollen (der Dir zustehenden) Annulierung des Kaufvertrages nicht zustimmen.
-Sie erzählen Dir was von (hier nicht greifender) Beweislastumkehr nach 6 Monaten
-noch nicht erfolgten Nacherfüllungsversuchen (die eh nicht möglich sind),
-oder wollen nur Teilbeträge Erstatten oder Verrechnen ?

Dann hast du es mit Deppen zu tun, die unbedingt zum Lebensunterhalt deines Rechtsanwaltes beitragen wollen!
Aber keine Angst--das ist keine Zwetschenfirma, wo es keinen gibt, der final nicht weiss wie der Haase laufen wird--es wird also so weit garantiert nicht kommen.


mfg pspierre
pspierre
Inventar
#28 erstellt: 25. Aug 2011, 14:00

ThoPap schrieb:
zum Beispiel so:


Vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider kommt das von Ihnen angebotene Austauschgerät nicht in Frage.

Hiermit beantrage ich die 100%ige Erstattung des damaligen Einkaufspreises gegen Rückgabe des defekten und irreparablen Sony 52HX905. Die entsprechende Rechnung habe ich in Kopie beigefügt.

Ich bitte kurzfristig um schriftliche Bestätigung.



In geschätzten 80% der Fälle sollte auch das reichen können, um bei vernünftigen Menschen, und bestehender Sachlage alles in die Wege leiten zu können.

In den restlichen 20% der Fälle ist man aber auch noch keinen Schritt weiter gekommen.

Die 2-Wöchige Fristsetzung wäre das mindeste was ich noch reinnehmen würde.
Auch sollte der "Rücktritt vom Kaufvertrag" als Floskel eindeutig erklärt sein.

mfg pspierre
Honda_Steffen
Inventar
#29 erstellt: 25. Aug 2011, 16:03
@pspierre.......mal kurz was anderes - sag mal, wo ist denn der Andy??

Ihr 2 wart doch sowas wie Blutsbrüder, oder??
marctheboy
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 25. Aug 2011, 18:05
Neu info ElSA sagt es geht klar mit den hx925 aber könnten nicht sagen ob mit zuzahlung ist oder nicht . hab das gefühlt das man mich nur beruhigen will. weil keiner kann mir erzählen das man es nicht raus bekommen kann ob es mit zuzahlung ist oder ohne . weil sagte ihm ich bin nicht bereit ne zuzahlung zu machen. aber ich hab im gefühle das ist schrieftlich den hx925 mit zuzahlung bekomme und das die spielchen weiter gehen . da sie für den hx825 schon ne zuzahlung haben wollten
hanspampel
Inventar
#31 erstellt: 25. Aug 2011, 18:13
Dann können sie sich den TV an die Backe schmieren. Du hast 3500€ für den HX90 bezahlt. Der HX925 kostet aktuell gar weniger in der UVP. Warum solltest Du dann was draufzahlen. Rückabwicklung beantragen und kompletten Kaufpreis zurückverlangen. Dann holste Dir den HX925 woanders und sparst noch Kohle.
marctheboy
Ist häufiger hier
#32 erstellt: 25. Aug 2011, 18:22
Da hast du recht . hab donnestag bei der verbaucherzentrale ein termin bis dahin werde ich ja sehen ob sie ihn mir mit aufpreis anbieten oder ohne. sollte bis dahin kein brief da sein oder sollte er mit aufpreis sein werde ich mein gled zurück verlangen. dann mache ich es genau wie du es mir gesagt hast danke für die idee
marctheboy
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 29. Aug 2011, 13:47
wie lustig die sind warte ganze zeit auf was schriftliches und heute sagte man mir ich bekomme nichts schriftliches . man könnte es am telefon machen jetzt aufeinmal.


jetzt muss mir einer weiter helfen bin ich doof oder wollen die mich für doof erklären sie kann mir den hx925 mit allu standfuss weil anders wird der nicht mehr geliefert für 124 euro aufpreis klar machen aber jetzt was ich garnicht verstehe den hx925 aber in 52zoll aber ich finde kein 52hx925 vielleicht kann mir einer das erklären
hanspampel
Inventar
#34 erstellt: 29. Aug 2011, 13:59
Es gibt kein 52er HX925. Da hat am anderen Ende der Leitung mal wieder keiner ne Ahnung. Die Zuzahlung würde ich auch nicht akzeptieren. Du hast 3500€ für den HX905 bezahlt, sollst jetzt nochmal 124€ draufzahlen für ein Geräte welches Stellenweise für 2700€ vertickt wird? Das kann nicht deren Ernst sein. Ich würds nicht machen. Geld wieder verlangen und kauf ihn woanders. Ist aber Deine Entscheidung.
marctheboy
Ist häufiger hier
#35 erstellt: 29. Aug 2011, 14:32
ja habe jetzt ein termin bei der verbraucherzentrale die sollen mein geld zurück verlangen lass mich nicht mehr verarschen.

soll ich mir dan den 55hx925 kaufen oder doch ein anderes gerät?
cyberpunky
Inventar
#36 erstellt: 29. Aug 2011, 15:10
Das ist doch ein super Angebot! 124€ für ein neueres Modell mit mehr Features, Soundstandfuss, 2 3D-Brillen, 3 Zoll mehr, und Garantieneustart !
Ich denke damit kann man wirklich leben !
marctheboy
Ist häufiger hier
#37 erstellt: 29. Aug 2011, 15:42
find ich nicht 3500euro hat mein hx905 gekostet jetzt soll ich nochmal 124 euro drauf legen. dann bin ich bei 3624 euro und ich habe ein soundfuss für mein hx905. und den hx925 bekommst du für 3200. wo ist das den für ein gutes angebot? und das soll ja kein 55zoll sonder den 52hx925 sein hab ich noch nie gehört
hanspampel
Inventar
#38 erstellt: 29. Aug 2011, 16:00
@trash72

Wo bitte ist das ein super Angebot. klar hören sich 124€ Aufpreis wenig an, nur wie der TE schon angemerkt und auch schon zig mal hier gecshrieben wurde, hat sein HX905 damal 3500€(nochmals fett für Dich ) hingelatzt. Dann soll er für ein Gerät noch was draufzahlen was in der UVP DEUTLICH günstiger ist. Das käme ungefähr dem gleich was pspierre hier schon verdeutlicht hat. Sie berechnen ihm eine Abnutzungsgebühr welche nicht berechtigt ist.
Ich würde den Deal platzen lassen wenn sich da nix ändert. Entweder für lau einen neuen HX925, oder besser kompletten Kaufpreis von 3500€ einfordern und für 2700-3000€ neukaufen. Dann springt noch was nettes für ihn raus.
Wegen der Garantie ist wäre es zwat nett, aber ich denke der HX905 hatte eh 5 Jahre Garantie, so alt isser nicht, also müssten noch min. 3.5 Jahre drauf sein. Solange hält der HX925 eh nicht durch. Zudem kann man dann beim nächsten Auswechseln mal über ne Zuzahlung nachdenken wenn sich die Garantie dem Ende neigt.


[Beitrag von hanspampel am 29. Aug 2011, 17:34 bearbeitet]
cyberpunky
Inventar
#39 erstellt: 29. Aug 2011, 17:30
Lassen wir es mal so stehen, aber es zählt halt der momentane UVP auf der Sony-Homepage und nicht der Preis den man mal bezahlt hat.
Finde es insgesamt aber doch ein akzeptables Angebot.

@marctheboy : du würdest natürlich den 55HX925 bekommen, vielleicht kannst du die Zuzahlung noch mal probieren weg zu bekommen, sollen die den Soundfuss halt wieder mitnehmen !
cyberpunky
Inventar
#40 erstellt: 29. Aug 2011, 17:46
Hab gerade auf der Sony-Seite geschaut, der 52HX905 ist zwar nicht mehr lieferbar hat aber noch ein UVP von 3.899€ !
Dann sieht die Sache natürlich anders aus, da geht der Aufpreis natürlich gar nicht.
pspierre
Inventar
#41 erstellt: 29. Aug 2011, 18:50

marctheboy schrieb:
find ich nicht 3500euro hat mein hx905 gekostet jetzt soll ich nochmal 124 euro drauf legen. dann bin ich bei 3624 euro und ich habe ein soundfuss für mein hx905. und den hx925 bekommst du für 3200. wo ist das den für ein gutes angebot? und das soll ja kein 55zoll sonder den 52hx925 sein hab ich noch nie gehört


Da muss ich ehrlich gesagt sagen:
Selbst Schuld wenn Du den mal für 3500 gekauft hast----

Finde die 124.- absolut gesehen auch akzeptabel.

Andererseit wüde ich gerne mal sehen ob Du die Rückgabe bei voller Erstattung ohne weiteres durchbekommst.

Denk dran, du musst Dich dazu ausdrückluch auf die Händler-Gewährleistung nach BGB, und Rücktritt vom Kaufvertrag wg. Nichterfüllung des Händlers berufen.

Wenn dein Kauf länger als 6 Monate zurückliegt, könnte der Händler erst mal die Beweislastumkehr anführen und auf Stur schalten.
Hält im Rechtsstreit sicherlich final nicht Stand, muss wg der Unfähigkeit der Reparatur aber wasserdicht veargumentiert werden, wofür weniger Argumentationsgewandte (wie Du , sorry) ggf mal einen Anwalt brauchen.

Aber wenn du eh schon Termin bei der Verbraucherzentrale hast, hör auf jeden Fall mal, was die zum Vorgehen meinen, bevor du irgendwas nicht wasserdicht einleitest, und da argumenativ nur schwer wieder rauskommst.

Verzichte vor allem ab jetzt auf das mündlichge Gedöns mit denenn.
Solange das ganze mündlich geht können die dich verarschen, wie es ihnen passt , und du hast keinen Nachweis,um denen daraus später an die Karre pinkeln zu können.
Das machen die bewusst so.

Leg denen schriftlich hin was du willst !!!, dann müssen sie auch schriftlich reagieren, und aus deren Reaktion kann mman dann schon rauslesen und ableiten, wie man weiter clecer verfahren könnte, ohne gleich zum Anwalt zu rennen.
Setz vor allem eine (2Wochen) Frist, sonst lassen die Dich gerne auch mal am ausgestreckten Arm verhungern.
Meine Ratschläge hierzu hattest du ja bereits.

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 29. Aug 2011, 18:55 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#42 erstellt: 29. Aug 2011, 22:39
selber schuld bin ich noch nicht weil . bis jetzt habe ich nur 1000 euro für den fernseher bezahlt da ich ne raten zahlung habe

und ich will kein zuzahlung bezahlen und was soll ich mit den soundfuss wenn ich einen habe

Also werde ich den noch mal schriftlich an schreiben das ich nicht bereit bin für den 52hx925 geld zu bezahlen da es nicht mein problem ist wenn sie den hx905 nicht mehr liefern können.und das ich vom kaufvertrag zurück treten will. das mach ich dann mit eine 2 wochen frist . und am donnerstag habe ich ja ein termin bei der verbaucherzentrale und die wissen doch was zutun ist oder?
pspierre
Inventar
#43 erstellt: 29. Aug 2011, 23:38
Erst das:

kann mir einer helfen habe mein hx905 ist ein halbes jahr alt und hat 3500 euro gekostet


Und dann das:

selber schuld bin ich noch nicht weil . bis jetzt habe ich nur 1000 euro für den fernseher bezahlt da ich ne raten zahlung habe

Doch, du bist leider selbst schuld .....

Oh mann .... schön dass Du das auch mal erwähnst.
Blauaügigger gehts nicht........

Tschuldige, aber:
Etwas hat nur etwas gekostet ,wenn man es auch schon bezahlt hat !

Das ändert natürlich alles

Dann sind die 3500,- Endpreis auch nichts besonderes.

Sollte mich nicht wundern, wenn im Kleingedruckten des Ratenzahlungvertrages steht, dass in deinem Falle der Verkäufer bei fruchtloser Reparatur auch ein gleich oder höherwertiges Ersatzgrät liefern darf, das noch nicht mal neu sein muss.

In der so gelagerten Situation denke ich auf keinen fall, das du aus dem Raten-Kaufvertrag rauskommst.

Da wird Dir auch die Verbraucherzentrale sicherlich erst mal nur raten können, das Kleingedruckte im Vertrag mal komplett durchzulesen.

Rücktritt vom Vertrag halte ich hier für ausgeschlossen.

Im Gegenteil--dein Ratenkaufvertrag läuft in jedem Fall in vertraglicher Planung weiter....
Dh. Du wirst sogar blechen müssen, selbst wenn das 905er-Gerät noch in 3 Monaten bei Sony steht, nur weil sie dich hinhalten und die Abwicklung immer wieder verschleppen können, weil Dir an den gemachten Vorschlägen was nicht passen sollte, und die ewige Diskussion nicht endet.

Du bist ja noch nicht mal Eigentümer des Gerätes,(das gehört eh nach wie vor dem Sony-Händler...schau ins Kleingedruckte) und wer nichts sein eigen nennt, kann auch nichts zurückgeben, und schon gar nichts verlangen

Du hast primär einen Ratenzahlungsvertrag an der Backe, der nicht hinfällig wird, nur weil das in Raten veräusserte Gut untergeht oder im Vertragszeitraum nicht mehr reparabel ist.

Hier sind die garantiert nach allen Seiten für solche und ähnliche Fälle abgesichert.

Und gleichwertige Ersatzlieferung in deinem Falle hiesse hier nicht zwingend gleichwertig im Anschaffungspreis, sondern gleichwertig in der Funktionalität, und gleichwertig im Gebrauchszustand---ein schon 3 mal verschicktes und zurück genommenes 925er Streifenhörnchen, das so dem Serienstand entspricht, mit kleinen tolerablen Gebrausspuren, werden sie schon iregendwo für Dich finden.

Oh mann.....
Versuch besser die 124,- Euro für ein Neugerät noch etwas zu drücken, bezahle aber auf jeden Fall ein paar Euronen wg der Garantieerneuerung mit neuer Voller 2-Jähriger Laufzeit, und sei froh, dass sie Dir das überhaupt so anbieten, und stotter halt deinen -Vertrag ab.


und ich will kein zuzahlung bezahlen und was soll ich mit den soundfuss wenn ich einen habe...

Und dein alter Fuss zum 905er ist übrigens eh hinfällig weil er zu keinem anderen Gerät als dem 905er passt.
(Und der Fuss zum 905 ist übrigens auch kein aktiver Soundfuss)


Eines könntest Du noch Versuchen:
Sag denen Du willst den 55HX925 dann lieber kaufen, und die gezahlten Raten auf den Kaufpreis vom 905er bitte (denn Anspruch darauf hast du keinen) angerechnet haben, um nebenbei aus diesem hirnrissigen Ratenkaufvertrag für "blauäugige" rauszukommen .

Wie kommt man nur auf die Idee so einen Käse abzuschliessen.

mal ehrlich:
Wenn man sich einen HX nicht aus der laufenden Kasse leisten kann, dann kauft man einen preiswerteren TV und bleibt auf denm Teppich der eigenen Möglichkeiten.
Sorry, aber da kann ich nur wenig Mitleid haben.

Finanzierungen und Ratenkäufe in der Gerätegruppe sind, sorry, nur was für D...e , die was haben wollen, was sie sich eigentlich nicht leisten können oder leisten sollten.....

So bist Du nunmehr nur ein dummer Zahlender Sklave, mit vertraglich eingeschränketn eigenen Möglichkeiten, der vor allem ein Recht hat:
Er hat das Recht zu Zahlen ,
........ und alles Kleingedruckte, was Du garantiert nicht gelesen hast (sollte mich wundern), zu akzeptieren.

Ich hab mich mit Ratenkäufen hier noch nicht befasst, bin mir aber zu 99% sicher, dass auch in Deinem etwas spezielleren Fall so ein Vertrag nicht so einfach für nichtig zu erklären, und zu verwerfen ist.

Damit die D....n denen nicht doof kommen können, haben die im Kleingedruckten garantiert vorgesorgt.

Tja, doof gelaufen---das nächste mal machst Du`s besser !


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 30. Aug 2011, 00:22 bearbeitet]
DavidK
Inventar
#44 erstellt: 30. Aug 2011, 08:40

pspierre schrieb:
Oh mann .... schön dass Du das auch mal erwähnst.

Hat er doch schon in post #6


pspierre schrieb:

Finanzierungen und Ratenkäufe in der Gerätegruppe sind, sorry, nur was für D...e , die was haben wollen, was sie sich eigentlich nicht leisten können oder leisten sollten.....

Und wer eine 0% finanzierung nicht in anspruch nimmt ist eigentlich noch d...er
Honda_Steffen
Inventar
#45 erstellt: 30. Aug 2011, 09:01
nanana Pierre, ich würde auch keinen Fernseher auf Raten kaufen..........aber bleib mal dem Teppich, muss jeder selber wissen wie er zu nem Sony kommt.
hanspampel
Inventar
#46 erstellt: 30. Aug 2011, 10:58
Sehe ich auch so. Nichtsdestotrotz hab ich es auch nicht gelesen. Dann würde ich auf jeden Fall zahlen. Es sein denn man hat den Kredit woanders genommen. Das denke ich aber nicht.
pspierre
Inventar
#47 erstellt: 30. Aug 2011, 11:24

Und wer eine 0% finanzierung nicht in anspruch nimmt ist eigentlich noch d...er


Nur wenn man sich mit dem vom Anbieter kalkuluierten Gesamtpreis zufrieden gibt/geben muss.

Als Sofortzahler gibt es immer im Vegleich zum 0%-Ratenzahler Vorteile die man erlangen kann, auch wenn das Geschäftsmodell des Anbieters das werblich offiziell nicht vorsieht, und das formal nach aussen mit dem Barkauf gleichsetzt.

Und wenn es nicht ein günstigerer Barzahlungs-Preis ist, kann es immer noch ein Naturalrabatt sein, ein Preisnachlass auf einen Zubehörartikel den man rausschlägt oder sonst irgendwas. Irgendwas geht immer.

Und dass unser Freund den Betrag der ersparten Softausgabe mit relativ höherer Verzinsung/Gewinnmarge parallel lukrativer, in Wertpapiere, Festgeld etc derweil angelegt hat, will ich auch bezweifeln .

Das wäre der einzige Umstand, wo sich so was, wenn man es sehr clever angeht, und der Anlagemarkt das gerade hergiebt, rechnen könnte.

mfg pspierre
marctheboy
Ist häufiger hier
#48 erstellt: 30. Aug 2011, 23:23
Echt lustig wie man hier nieder gemacht wird und wissen zu wollen was ich mir lesten kan und was nicht. Ja sorry hab es zu spät gesagt und ja es wsr vielleicht ein.fehler eine raten zahlung zu machen ist halt immer verlockent mit der 0%finanzierung. aber hier was zu behaupten das ich mir den nicht leisten kann muss ich mich leider kaputt lachen da ich es bißchen besser weiss und möchte jetzt nicht über mein geld sprechen kann dir aber ehrlich sagen das ich mir den leisten kann und wenn ich will zwei oder dreimal aber wie gesagt die verlockung und die zu rede von seine freundin aber fehler macht man um daraus zulehren .kònnen ja nicht alle perfekt sein aber man soll gucken wie man mut ein menschen spricht und auch wenn er fehler hat im trotzdem mit respekt zu begegnen.

Naja werde ja sehen was ich für rechte habe und was ich machen kann. vielleicht ist möglich den restbetrag zu bezahlen und dann den kaufvertrag zu beenden weiss nicht was für möglichkeiten es gibt aber das werden die mir bestimmt sagen . mal sehen was bei raus kommt
Honda_Steffen
Inventar
#49 erstellt: 31. Aug 2011, 08:59
Du brauchst dich nicht zu erklären - ich fand das vom Pierre auch nicht o.k.

Aber was du machen könntest......ordentliche Sätze mit ordentlicher Rechtschreibung versuchen zu formulieren. Ist nicht böse gemeint. Aber es strengt an deine Posts zu lesen - und ich hab das Gefühl du gibst dir beim schreiben keine grossartige Mühe
pspierre
Inventar
#50 erstellt: 31. Aug 2011, 13:46
@ marctheboy
@ all

Dan will ich mal offiziell bei Dir dafür entschuldigen, wenn mein letzter post an Dich ggf etwas zu persönlich mit negativer kritik behaftet war... Sorry dafür.

Ich hatte mich halt nur auch etwas geärgert, dass ich mich beratend zu deiner Situation recht (auch zeit-)intesiv um Dich bemüht hatte, Du aber aber erst vor 2-3 Tagen allgemeinerkennend in der Diskussion im Sachverhalt erklärt hast, dass es sich ja schliesslich nunmehr , in conträrer Annnahe zum bisherigen Diskussionsverlauf, um einen Ratenzahlungsvertrag handelt.images/smilies/insane.gif

Damit waren so ca geschätzte 20-25 Posts von mir und anderen an der Sache an sich völlig vorbei gelaufen..., und das ohne eine Resonanz von Dir, die uns die Chance gegeben hätte, eindeutig zu reflektieren und einzubeziehen, dass ein Ratenkaufvertrag vorliegt.

Auch wenn das ganz am Anfang des Threads (6) mal kurz von Dir eher versteckt angedeutet wurde, war das nie so richtig Grundlage der Folgediskussionen geworden, bzw von Dir nie mehr wiederholt als Aspekt in die Folgediskussionen eingebracht worden.

Selbst hieraus:

...kann mir einer helfen habe mein hx905 ist ein halbes jahr alt und hat 3500 euro gekostet wenn ich jetzt den hx825 eingebewird er für 2700 euro angezeigt.

soll jetzt 3500 euro abbezahlen wo ich ein fern für 2700 habe ?

- bedarf es,vor allem unter Einbeziehung der Kenntnis der sonstigen bisherigen Sprach und Schriftqualität deiner bisherigen Schilderungen und Beiträge, nunmal wirklich viel eigener Phantasie, dahinter ggf, oder auch nicht, einen Ratenzahlungsvertrag als Vermutung abzuleiten.

Ich verweise hier auch noch mal auf den obigen post von "Honda Steffen"

Spätestens aber, wenn man allgemein die Rückgabe des vollen Kaufpreises diskutiert, wäre hier ein Einwand/Hinweis von Dir bezüglich der bisher real geleisteten Zahlungen notwendig geworden.

Nur so konmnte sich die Diskussion eigendynamisch munter immer weiter in die vollkommen falsche Richtung entwickeln.

Ein endlich eindeutiger, und erneuter Hinweis Deinerseits auf einen Ratenkaufvertrag wäre also schon angebracht gewesen, damit man endlich nicht mehr aneinander vorbeiredet, bzw die Chance bekommt , dieses zu erkennen

Also... nix für Ungut.
Und als Rat besser keine Ratenkaufveträge mehr ...egal aus welchen Grund das interessant erscheinen sollte

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 31. Aug 2011, 14:14 bearbeitet]
Honda_Steffen
Inventar
#51 erstellt: 31. Aug 2011, 14:00
Und alle haben sich wieder lieb

Gut so
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