sony 52hx905 defekt

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Honda_Steffen
Inventar
#51 erstellt: 31. Aug 2011, 14:00
Und alle haben sich wieder lieb

Gut so
marctheboy
Ist häufiger hier
#52 erstellt: 31. Aug 2011, 16:57
Ja sorry ich weiss das es zu spät kam. aber jetzt ist es raus und der fehler ist gemacht jetzt kann ich nur das best raus machen. habe jetzt 1050 euro abbezahlt frag morgen was ich noch machen kann bin auch bereit den restbar zubezahlen um von der scheisse weg zu kommen

gruss marc
marctheboy
Ist häufiger hier
#53 erstellt: 01. Sep 2011, 15:35
lol jetzt war ich bei der verbraucherzetrale hab nächste woche ein termin mit anwalt. komm gerade nach hause hab ich ein brief von elsa im briefkasten wo man mir den 52hx925SUTI anbietet ohne aufpreiss kenne diese bezeichnung nicht kann mir einer darüber was sagen
Fudoh
Inventar
#54 erstellt: 01. Sep 2011, 16:26

52hx925

Es gibt keinen 925er in 52", nur 46" und 55". SUTI ist nur eine Handelsbezeichung als Kennzeichnungs was beiliegt...

Wenn's der 55er ist, dann ist doch alles ok.

Grüße
Tobias
hanspampel
Inventar
#55 erstellt: 01. Sep 2011, 16:34
Eben sehe ich auch so. Weiss auch nicht was die bei Sony immer fürn Kraut rauchen.
pspierre
Inventar
#56 erstellt: 01. Sep 2011, 18:00
Na also, das ist doch ein nettes Upgrade.

Versuch noch zu klären, wie lange Du auf den dann Garantie bekommst.

Wenn sie die Hertsteller-Garantiezeit nicht neu starten wollen, würd ich versuchen denen das noch aus dem Kreuz zu leiern, von wegen der neue TV wäre ja lt.de UVP preiswerer als der Betrag deinens Ratenkaufvertrages, usw.......

Überhaupt könntest/solltest Du Versuchen die Gesamtsumme deiner noch zu zahlenden Raten so zu drücken, dass mit der letzten Rate nur noch die Summe der derzeitzigen UVP des 55HX925, dh 3299,- rauskommt !

Du siehst, sie haben sich ja schon einmal bewegt--warum nicht noch einmal......
Daran merkt man auch, dass die selbst wissen, dass sie in einer an sich schlechten Verhandlungsposition sind .

Einen Versuch ist es also allemal wert.

Ärger die ruhig noch etwas weiter, und sag ruhig dazu, dass du für nächste Woche wegen dem TV einen Termin mit einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale hättest...... du mit der Regelung des Ratenzahlungsendbetzrages von 3299,- aber ggf einverstanden wärest.

mfg pspierre


Nachtrag:
......Wobei mir gerade noch einfällt,dass ich nicht weiss, ob bei den derzeitigen 3299,-UVP für den 55/925er der oblígatorische Design-Soundfuuss schon dabei ist.
Wenn der derzeit extra gegen Zahlung geordert werden muss, und nicht zum Standardlieferumfang gehört, sag denen Du akzeptierst das nur nur wenn sie wie beim 905er den passenden Soundfuss mitliefern (Den passenden Fuss hattest du ja schliesslich am 905er auch)
Auch würde ich eben schon mal paralel und unaufgefordert den alten 905er-Fuss auch schon mal an die zurückschicken---so sicherst Du dir zumindest formal den Anspruch auf einen neuen passenden Fuss, zum neuen 925er Gerät!

Wenn der Fuss aber theoretisch derzeit einzeln bei Bestellung und Extrazahlung läuft, wäre aber denke ich natürlich kein Versuch mehr drin, den Endpreis der Ratenkaufvertrages zu drücken.
In demm Fall nur noch dem Umtauisch in den 55-925er akzeptieren akzeptieren, aber auch auf berechnungsfreie Ersatzlieferung des passenden Fusses bestehen !


mfg pspierre
marctheboy
Ist häufiger hier
#57 erstellt: 01. Sep 2011, 20:45
danke pspierre

für deine hilfe aber leider verstehe ich es nicht ganz am telefon sprach man von 52hx925 und schriftlich habe ich es auch vor liegen 52hx925suti. daher verstehe ich nicht das ganze.

ja klar würde ich es gerne annehmen das angebot aber nur den 55hx925 weil wie ich im internet googelt habe gibt es kein 52hx925 daher kann ich es nicht annehemen vielleicht wurde ja was zusammen gebastellt. lol

Elsa hat sich jetzt nur gemeldet da wir gesagt haben das wir vom kaufvertrag zurück tretten wollen .


Die verbraucherzentrale sagte mir das ich ein recht habe den kaufvertrag zu beenden aber das ich nicht mein ganzes geld zurück bekommen werde sondern das man mir ein gebrauch von 6monate anrechnen wird. weil ich ja ein halbes jahr den fern benutzt habe. wäre schön wenn sie mir den 55hx925 geben würden bin schon so fertig mit meine nerven das ich sogar geld drauf zahlen würde. mfg marc
Fudoh
Inventar
#58 erstellt: 01. Sep 2011, 20:52
Ich würde einfach zustimmen. Wenn dann der 55er kommt, ist's ok. Wenn's der 46er ist, nimmst Du ihn nicht an (weil kleiner als vertraglich vereinbart). Was sollen sie dann schon machen außer den 55er zu liefern ?

Grüße
Tobias
marctheboy
Ist häufiger hier
#59 erstellt: 01. Sep 2011, 22:42
Ja ich kann doch nicht zustimmen bei ein 52hx925suti wenn es diesen fernseher nicht gibt


werde morgen da nochmal anrufen und sagen das ich den 55zoll will wenn nicht muss ich Donnerstag den termin beim anwalt bei der verbraucherzentrale war nehmen


[Beitrag von marctheboy am 01. Sep 2011, 22:52 bearbeitet]
hanspampel
Inventar
#60 erstellt: 02. Sep 2011, 10:12
Naja wollen würde ich nicht gerade schreiben, aber ich würde es entweder abwarten und gucken was letzteednlich ankommt, denke die Leute haben sich vertan, weil keine Ahnung. Oder frag da einfach mal dumm nach was das für ein Modell sein. Wenn sie anfangen was zu erzählen könntest Du ja immer noch einschreiten und erzählen das Du Dich über das Gerät erkundigt hast das es es gar nicht geben würde.
pspierre
Inventar
#61 erstellt: 02. Sep 2011, 11:13
Verückte Welt

Und hier
http://www.hifi-foru...724&postID=4926#4926

Vertickt Sony offenbar derzeit selbst 52HX905 mit voller Garantie als Restposten für schlanke 1900,- Euronen.

Sony.de --- Ihr Saftladen mit Überblick

-----


Hoffentlich geht mein HX905 erst in einem knappen Jahr kaputt, dann hol ich mir entweder den Nachfolger vom HX925, oder lasse mich komplett auszahlen.
Im Kauvvertragsrecht zur Händler-Gewährleistung BGB ist kein Abschlag für anteiligen Gebrauch mehr vorgesehern , es gibt wohl auch entsprechende Beispielurteile.
Das ganze ist wohl aus einer EU-Richtlinie aus dem glaube letzten Jahr ableitbar........

Geplatzte Ratenkaufverträge, egal wie ausgelöst, scheinen da wohl nicht rein zu fallen,.... wenn die von der Verbraucherzentrale wirklich wissen was Sache ist.


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 02. Sep 2011, 11:28 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#62 erstellt: 03. Sep 2011, 16:15
Arbeiten bei sony nur dumme oder wie soll ich die scheisse nennen? habe ja schriftlich von elsa ein angebot bekommen vom 52hx952suti bekommen. lol den es garnicht gibt.

jetzt haben wir beim imhome service angerufen und nachgefragt ob es ein 52hx925 gibt und er antwortet mit nein nur ein 55zoll

jetzt haben wir dann nochmal angerufen bei elsa und nach gefragt was es für ein fernseher ist? und sie sagten wieder 52hx925 drauf meine freundin halt es gibt kein 52hx925 . darauf antwortet er sie hatten doch auch ein 52 zoll. darauf mein freundin wieder ja den hx905 aber den hx925 gibt es nur in 46 und 55 zoll. danach wollte er rücksprache mit sein kollege halten und nach paar minuten kam er wieder ans telefon und sagte sie haben vollkom recht das ist ein tip fehler es ist der 55hx925suti und das suti ist bezeichnung für den soundfuss.

So jetzt soll ich den 55hx925suti ohne aufpreis bekommen aber ohne volle 2jahre garantie. soll ich das angebot annehmen ?


Besser ist es wenn ich mir das angebot noch mal schriftlich schicken lasse.

Also kann es passieren das ich ein fern bekommen der gebraucht und nur repariert worden oder zusammen gebastelt ist?

Oder doch lieber den termin mit der verbraucherzentrale/anwalt im kauf nehmen . aber daran sehe ich ein nachteil weil ich hinterher von kauf zurück trete und ich nicht mein ganzes geld zurück bekomme und kein fern mehr habe. wie die von der verbraucher sagen .
ThoPap
Ist häufiger hier
#63 erstellt: 03. Sep 2011, 17:13

marctheboy schrieb:
So jetzt soll ich den 55hx925suti ohne aufpreis bekommen aber ohne volle 2jahre garantie. soll ich das angebot annehmen ?


Achtung, die Firma heisst E.L.A.S. nicht elsa!

JA! Bestätige das Schreiben doch einfach schriftlich mit einem kurzen Hinweis auf dein Telefonat und das du als Ersatzlieferung den Sony KLD55HX925 inkl. Soundfuß erwartest.

[Ironie AN] Du könntest natürlich auch warten, in der Zwischenzeit noch ein paar Beiträge schreiben und 100 andere Meinungen einholen! [Ironie AUS]
pspierre
Inventar
#64 erstellt: 04. Sep 2011, 08:53
Immerhin, vom 55hX825 mit 143.- Zuzahlung , zum 55HX925 ohne Zuzahlung.

Knick die Garantieverlängerung, ...die ist ohne Zuzahlung und im Ramen eines Ratenkauvfertrages sicherlich kaum durchzusetzen, es sei denn, Anwalt ist dein Liebling.
Also lass es besser in der Konstellation.

Erfreue dich am 3" Upgrade und den neuen 3D und Internetferatures, und dem Soundfuss zur Klangverbesserung.

Das ist doch schliesslich kein schlechter Tausch, und mit den etwa 1,5 Jahren Rest-Herstellergarantie und der ebenso langen Rest-Händler-Gewährleistung kannst Du einem Defekt des neuen Gerätres in einem guten Jahr doch locker enbtgegensehen.

Sollte mich wundern, wenn der HX925 dann zu reparieren wäre , und dann bekommst du halt noch mal ein Upgrade, wenn sie nicht gerade in einem Lager hinter ein paar Kaffemaschinen nicht einen verdessenen 52HX905 ausgraben .
Ist doch nett, und jetzt weisst Du auch schon wie das geht, und dass man sich mit dem ersten Angebot nicht zwingend zufrieden geben muss.

Viel Spass mit dem 55HX925

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 04. Sep 2011, 08:57 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#65 erstellt: 04. Sep 2011, 17:09
Danke danke werde ich sehen ob es ein guter oder schlechter tausch ist. naja werde heute nochmal ein brief auf setzen das ich den 55hx925 inkl soundfuß erwarte und das ich nochmal eine schriftlichte bestätigung brauche
pspierre
Inventar
#66 erstellt: 04. Sep 2011, 17:34

........und das ich nochmal eine schriftlichte bestätigung brauche


das zugesandte Gerät sollte in dem Fall reichen

mfg pspierre
marctheboy
Ist häufiger hier
#67 erstellt: 04. Sep 2011, 23:36
Nach denn ganzen misst hat man kein vertrauen mehr.da denkt man nur noch negative. denk wir mal die schicken mir den hx825 und behaupten.ich hätte am telefon zugestimmt dann hab ich kein beweiss. aber wenn sie mir die schriftliche bestätigung über den 55hx925 geben dan kann ich immer was nach weissen. mfg marc
pspierre
Inventar
#68 erstellt: 05. Sep 2011, 09:28
So gesehen, ja.

Deine Denklweise macht sich

mfg pspierre
marctheboy
Ist häufiger hier
#69 erstellt: 05. Sep 2011, 13:47
schicke den heute sogar per einschreibe mit rückschein raus hab dazu gelernt mfg marc
marctheboy
Ist häufiger hier
#70 erstellt: 11. Sep 2011, 05:23
Das war wohl nichts mit ende gut alles gut. Man wollte mir ja den tv vor ne woche bestellen.jetzt hatte ich mal aus interesse mal angerufen und muss mir anhören das der tv nocht nicht bestellt ist weil er
Vorher drauf zu greifen konnte aber jetzt kann er es nicht mehr er kann auch nichts einsehen ob ich den tv überhaupt noch bekomme kann er mir nicht versichern. fragte was dann wäre ?ja dann würde ich ein neues angebot zugeschickt bekommen.lol

hatte dan beim imhome service angerufen und er sagte das der bei e.l.a.s sich falsch ausgedrückt hat. das ich auf jeden fall den tv bekomme nur das das austausch geräte larger leer wäre und sobald es wieder gefühlt ist bekomme ich mein tv.lol wie lange soll das sein.

Hab dan bei mediamarkt angerufen und gefragt ob die den 55hx925 da haben .er sagte ja aber die können nichts mehr machen weil der tv bei sony ist. fragte wie lange eigentlich sony zeit hat mir ein tv zu geben er sagte 12monate. fragte ihn auch was es für möglichkeiten gebe. er sagte 3 .einmal ein hochwertiges tv gerät . geld zurück. oder ein gutschein das ich den tv woanders holen kann. aber er sagte mir auch das die liefer schwierigkeiten haben wegen japan..was soll ich tun
Honda_Steffen
Inventar
#71 erstellt: 11. Sep 2011, 10:04
Wenn du dir mal endlich mühe machen würdest ordentlich zu schreiben, müsste man sich beim lesen auch nicht so konzentrieren.
pspierre
Inventar
#72 erstellt: 11. Sep 2011, 10:14
Die verarschen Dich also immer noch.

Was hast Du eigentlich bisher von denen schriftlich ?
(ausser dem Vertrag)

Falls noch nichts:
Verlange endlich selbst von denen schriftlich mit Rückschein die Erfüllung des Vertrages mit einer Fristsetzung von 2 Wochen.
Ausser der Vertragsnummer, Datum von, und Deinen Personendaten brauchst Du nichts zu schreiben--die suchen sich das dann schon selbst raus.
(Wenn sie selbst nicht den Überblick über das haben sollten was bisher gelaufenen ist, ist das letzlich für Dich eher von Vorteil, falls es hart auf hart geht--dann sehen sie nämlich dumm aus)

Darauf müssen sie entweder formal erfüllen (was ja wohl kaum gehen sollte), oder sich selbst schriftlich zum Vorgang erklären.
Mit dieser Äusserung von denen gehts dann, je nach Inhalt nur noch schriftlich weiter !

Du musst endlich mal was belastbares schriftliches von denen in der Hand haben, wo die sich auf einen eigenen Status des Vorganges festlegen müssen (kein bla bla am Telefon, der hinterher nicht belastbar eingefordert werden kannn), damit man weiter konsequent und folgerichtig in rechtsvebindlicher Folge reagieren kann.

Wenn das erledigt ist empfehle ich dir keinerlei eigene telefonischen Kontakte mehr mit denen.
Schriftich mit Fristsetzung, heisst immer Handlungszwang für die andere Seite erzeugen...die wissen das, weil sie sich sonst in eine für sie ungünstige Rechtlage manövrieren.

Dann hat die Verarscherei am Telefon auch garantiert ein Ende.

Fall sie selbst anrufen sag als einziges Du möchtest nur noch schriftliche Mitteilungen , ggf per Mail erhalten !!
Jede unbedachte Äusserung von Dir, die die glaubhaft aus einem Telefonat mit Nachweis protokollieren, macht ggf deinen Ablaufstatus aus einer Fristsetzung ggf wieder zunichte.

Für welchen vollständigen Namen steht eigentlich E.l.a.s ?
Finde da nichts--ich will mal schauen welcher Saftverein das überhaupt ist.

Zahlst Du eigentlich noch deine Raten ?
Ich würde Dir vorerst auf jeden Fall empfehlen,das auch weiterhin zu tun, auch wenn Du keinen TV da stehen hast, um deinen Staus als einseitiger Erfüller des Vertrages nicht zu verlieren.
Die Anderen sollen bitteschön im ggf offenen Dissens die Deppen sein,... dh Du must den Status aufrecht erhalten, dass die Dir aus dem Vertrag akut was schuldig sind, und nicht umgekehrt.

Mach hin.


mfg pspierre
marctheboy
Ist häufiger hier
#73 erstellt: 11. Sep 2011, 11:40
ja schriftlich habe ich nur das angebot über den ( 55hx825,52hx925) aber den gibt es ja nicht und daher wurde mir am telefon gesagt das es der 55hx925 wäre hatte das angebot telefonisch angenommen. und mir wurde versichert das er jetzt bestellt wird.

Ich selber habe jetzt 2 briefe schriftlich per einschreiben mit rückschein und frisst auf gesetzt und verschickt.

der erste brief habe ich stellung genommen zu dem schriftlichen angebot und des telefonats.habe da rein geschrieben das ich noch mal schriftlich bestätige das ich das angebot des telefonat vom 01.09 annehme und das ich den 55hx925 als lieferung erwarte . und das sie mir bitte nochmal ne schriftliche bestätigung zuschicken möchte. hab dann ne frisst von 2 wochen rein geschrieben und das ich den termin beim anwalt war nehme wenn ich keine antwort bekomme.

Nach den telefonat von freitag das sie mir nicht sagen können ob ich den 55hx925 überhaupt bekomme weil er nicht mehr darauf zureifen kann. hab ich dann noch ein brief geschrieben.

Das ich den jetzt 2wochen zeit gebe mir ne schriftlich bestätigung zuschicken das ich den 55hx925 bekomme wenn sie es nicht liefern können das sie anders im kraft treten sollen entweder eine gutschrieft das ich mir den tv woanders kaufen kann oder eine zrückzahlung meine geldes was ich bis jetzt bezahlt habe.das habe ich auch wieder mit frisst und per einschreibe und zrückschein verschickt.

Ja bezahle meine raten immer noch werde ich es auch weiter tun auch wenn es scheisse ist geld zugeben für nichts lol


E.L.A.S ist die firma von den ich die angebote bekomme.

hier der link; http://www.ersatzteilservice24.eu/Impressum/


[Beitrag von marctheboy am 11. Sep 2011, 11:58 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#74 erstellt: 11. Sep 2011, 12:35
Ist E.L.A.S auch die Fa , mit der der Ratenkaufvertrg geschlosen wurde.

--Oder sind die nur Erüllungsgehilfe des eigentlichen Händlers/Verkäufers.
(Sieht aus, als wenn das nur eine Servicefirma wäre, die im Aufteag des Verkäufers/Händlers agiert )

Welche Fa. steht auf dem Stück Papier das den Ratenzahlungskauf vereinbart, bzw an wen überweisst Du Dein Geld ?

Das ist Dein richtiger Ansprechpartner.

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 11. Sep 2011, 12:35 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#75 erstellt: 11. Sep 2011, 13:54
Der Fernseher wurde bei Media Markt erworben durch einen Ratenkauf diese daraus resultierenden Raten zahle ich an die Targobank monatlich bzw. wird mir per Lastschrift abgebucht.

Die ELAS GmbH ist lediglich ein Servicepartner der Nähe Essen also in Oberhausen für Sony aggiert.
pspierre
Inventar
#76 erstellt: 12. Sep 2011, 11:04
Dann würde ich sagen ist der Mediamarkt Dein einzig richtiger Ansprechpartner.
Wenn im Kaufvertrag nicht anderes steht, sollte das der Händler/Vertragspartner sein, gegenüber dem Du alleinig deine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen kannst und solltest.

Mit Elas hättest Du dich dann von Anfang an nicht selbst abgeben müssen und sollen.
Das Innenverhältnis vom Mediamarkt mit seinen Subunternehmern tangiert dich an sich überhaupt nicht.
Mediamarkt hat ein Problem mit ELAS, und nur die sollten mit Elas Ihre internen Abläufe kommunizieren.

Interessant wäre noch das Empfängerkonto, dem die Targo-Bank deine abgebuchten Zahlungen gutschreibt.
Es wäre final zu klären dass wirklich deri Mediamarkt dein Vertragspartner ist, der für die Erfüllunfg des Kaufvertrages zuständig ist.

Dazu solltest Du nochmals sorgfältig deinen Kaufvertrag durchlesen. Aus dem muss eindeutig hervorgehen, wer Käufer und Verkäüfer im Sinne des Gewährleistungsrechtes zu diesem Kaufvertrag ist.

Und an diese Adresse geht dein nächster Brief.
-Einschreiben Rückschein
-Kauvertrag Nr. xxx vom yy.yy.yyyy zwischen "verkäufer xy" und "Käufer Du selslbst"
-Auf sofortige Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag entsprechend der Verkäufergewährleistung BGB bestehen.
-2 Wochen Fristsetzung
-Bitte um schriftliche Infornmation/Stellungnahme
(wichtig: -zunächst nicht !!! selbst die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrages erwähnen, weil das unvorteilhaft für dich sein könnte (s.u.))
-Dazu nur noch eine Fussnote wo sich das Gerät seit wann zur Reparatur befindet ....den Rest sollen die sich selber raussuchen . Damit solltest Du nichts zu tun haben wollen.

Nebenbei:
Deine theoretischen Ansprüche aus der Herstellergarantie liegen wohl eh in den Händen des Verkäufers.
Er ist eh nach wie vor Eigentümer, und ob er, und wie ggf Ansprüche gegenüber dem Hersteller ableiten kann sollte Dich Denke ich nicht mehr Ihnteressieren .

Du hast das defekte Gerät in den Verantwortungsbereich des Verkäufers zurückgegeben--mehr braucht Dich an sich zunächst nicht zu interessieren.
Ob und was der Verkäufer zusammen mit dem Hersteller macht sollte Dir egal sein.

Aber die schriftliche Fristsetzung ist wichtig, weil Du sie dadurch in einen definierten Handlungszeitrahmen zwingst, den sie einhalten müssen,..... wenn sie nicht von vornherein für einen ggf anstehenden Streitfall eklatante Nachteile für den weiteren Ablauf in Kauf nehmen wollen.

Dann warten was in den nächsten maximal 14 Tagen passiert.

Du solltest binnen 2 Wochen (wahrscheinlich aber deutlich früher) schriftlich von denen Vorschläge, bzw eine Stellungnahme erhalten.
Das läuft, wie angestebt, wahrscheinlicher auf einen Vorschlag zu einem Ersatzgerät hinaus, den Du bitte nur mit Mediamarkt ggf vorab mündlich führst, letztlich aber besser schriftlich formulieren lässt.

Dem MM sollte es bundesweit möglich sein ein ausdiskutiertes Wunschgerät (925er)in den nächsten Wochen zur Verfügung stellen zu können.
Man könnte einvernehmlich ausdiskutieren, ob bei einer Wartezeit über ca 7 Tagen ein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden kann.

was aber auch passieren könnte:
....... oder sie bieten freiwillg die Rückabwicklung des Kaufvertrages an, weil er aus ihrer Sicht nicht erfüllt werden kann, oder sie ggf auch nicht mehr wollen. (unwahrscheinlich)

Im Fall, dass MM selbst von vornherein (unwahrscheinlich) als Reaktion die Rückgängigmachung des Kaufvertrages anstreben sollte, kann es sein, dass man auf Rückzahlung bisheriger Kaufraten unter Einbehaltung des defekten TV, und einer Nutzungspauschale für einige relevante Monate besteht. Unschön...., könnte aber wohl passieren.
Das wäre dann allerdings allein der unschönen Konstellation "Ratenkaufvertrag" geschuldet.


mfg pspierre
Fudoh
Inventar
#77 erstellt: 12. Sep 2011, 14:39
Findest Du es nicht etwas gefährlich in einem solchen Fall auf Gewährleistung statt auf Garantie zu pochen ? Mir ist wirklich kein Händler außer Amazon bekannt, bei dem nach den ersten 6 Monaten mit der Gewährleistung noch irgendwas zu wollen wäre. Ich meine mich auch zu erinnern, auch mal über einen konkreten Fall mit einer defekten Digicam nach 8 Monaten gelesen zu haben, bei der beim Media Markt nichts mehr zu machen war. Gewährleistung wurde mit Hinweis auf die Beweislastumkehr ausgeschlossen und auf die Garantie verwiesen.

Rein rechtlich scheint mir das auch hinzukommen.

Grüße
Tobias
marctheboy
Ist häufiger hier
#78 erstellt: 12. Sep 2011, 15:11
Im kaufvertrag steht Ich als kunde.<

Kreditgeber die Targo-Bank.

Kreditvermittler Media-Markt..

Was mache ich jetzt ? weil hatte ja freitag mit Media Markt gesprochen sie sagten da der Fern bei sony liegt haben sie nichts mehr damit zutun.
pspierre
Inventar
#79 erstellt: 12. Sep 2011, 17:16

Fudoh schrieb:
Findest Du es nicht etwas gefährlich in einem solchen Fall auf Gewährleistung statt auf Garantie zu pochen ? Mir ist wirklich kein Händler außer Amazon bekannt, bei dem nach den ersten 6 Monaten mit der Gewährleistung noch irgendwas zu wollen wäre. Ich meine mich auch zu erinnern, auch mal über einen konkreten Fall mit einer defekten Digicam nach 8 Monaten gelesen zu haben, bei der beim Media Markt nichts mehr zu machen war. Gewährleistung wurde mit Hinweis auf die Beweislastumkehr ausgeschlossen und auf die Garantie verwiesen.

Rein rechtlich scheint mir das auch hinzukommen.

Grüße
Tobias



Hier ist das Gerät aber schon kurz nach überschreiten der 6 Monate technisch nicht einmal mehr Reparatürfähig,und das obwohl kein grobfahrlässiges Verschulden den Käufers vorliegt, und das Gwerät nur bestimmungsgemäss genutzt wurde.

In einem ggf anstehend Rechtsstreit impliziert das, dass das fast neuwertige Gerät, das nicht einmal mehr der Hersteller reparieren kann, und im bestimmungsgemässen Gebrauch den Dienst versagte, von Grund auf minderwertiger Natur sein könnte, und ggf sogar ein fundamentalen Konstruktionsfehler vorliegen könnte, den der Hersteller auch nicht mehr zu reparieren versucht, weil ihm das unwirtschaftlich erscheint.
Die Beweislastumkehr steht zwar formal zunächst im Raum, wird im Streifall aber durch den obighen Umstand quasi erbracht.


Das eine: "Gewährleistung" schliesst ja auch das andere "Herstellergarantie" in Folge der Vefahrensereignisse nicht aus.

Obendrein ist ja auch dem Händler freigestellt sich selbst in Erfüllung des Vertrages vor dem Käufer im Ramen der Herstellergarantie, die der Hersteller bis idR 1 Jahr auch gegenüber dem Einzelhandel gewährt, zwecks Reparatur/Austausch schadlos zu halten, oder zu einer Regulierung zu kommen, die ihm die einvernehmliche Erfüllung seines Kaufvertrages gegenüber dem Endkunden ermöglicht.

Es ist zwar richtig, das in den meistgelagerten Fällen ein Endkunde mit der Einrede der Herstellergartantie besser dasteht und verfährt.

Da der Hersteller selbst aber bereits seine "Machtlosigkeit/Unfähigkeit" dokumentiert und eingeräumt hat, und nur über die freiwillig selbstdefinierte Herstellergartantie in einem belastbaren Innenverhältnis zum Endunden steht, die idR aber nur Nachbesserungen im Ramen dieser vorsieht, ist im hier gelagerten Fall der einzig sinnvoll greifbare Ansprchpartner der Vertragsgebende Händler, wenn auch "nur" über die Gewährleistung nach BGB.

Die primäre Einrede der Händlergewährleistung BGB soll hier zunächst auch nur als Druckmittel dienen, den Händler zu entsprechender Aktivität, auch gegenüber dem Hersteller zu bewegen, um zu einer Erfüllung der Kaufvertraqges zu kommen, die in ihrer Art im Interesse der Käufers liegt.

Davon ist zunächst aber mit höchtser Wahrscheinlichkeit, da im Interesse des Händlers, auszugehen.

Das ungünstigste das unserem Freund hier passieren kann ist, dass der Händler "kampf und motivationslos" den Kaufvertrag, (samt Umsatz und Unternehmensgewinn), einseitig selbst für unerfüllbar erklärt und dessen Rückabwicklung von sich aus anstösst.

Selbst wenn das geschieht ist man aber immer noch in der besseren Verhandlungsposition, als wen man selbsterklärend die Erfüllung des Kaufvertrages zunächst einseitig für gescheitert erklart.

Vor allem die ggf notwendige Einigung über eine vom Händler einbehaltbare Nutzungspauschale hat dann , und vor allem in einem gerichtlichen Streitfall, nicht mehr so einseitigen und eindeutig verbidlich notwendigen , und auch dem Käufer zumutbaren Charakter.


--------

Das "ungewöhnliche" an diesem Fall hier ist halt obendrein , dass man "auf Gewährleistung geht", obwohl man die Rückabwicklung des Kaufvertrages zunächst als Primärlösung gar nicht anstrebt.

Wollte man dies primär, wäre es überhaupt kein Problem !
Spätesten mit der 3. nichterfüllten fiktiven Nachbesserung, die ja eh aus den bekannten Sachzwängen am Vertragsgenstand nicht erbracht werden können, wäre selbst einen Tag vor Ablauf von 2 Jahren Gewährleistung die Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich, ohne dass eine Einrede der Berweislastumkehr durch den Händler überhaupt greifen könnte.


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 12. Sep 2011, 17:17 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#80 erstellt: 12. Sep 2011, 17:42
lol ich blick da nicht mehr durch wo und an wem ich mich jetzt wenden muss.am besten ich warte jetzt die briefe ab oder?
pspierre
Inventar
#81 erstellt: 12. Sep 2011, 17:48

marctheboy schrieb:
Im kaufvertrag steht Ich als kunde.<

Kreditgeber die Targo-Bank.

Kreditvermittler Media-Markt..

Was mache ich jetzt ? weil hatte ja freitag mit Media Markt gesprochen sie sagten da der Fern bei sony liegt haben sie nichts mehr damit zutun.



Ich geh mal davon aus, das der Kaufvertraggebende Händler der betreffende MM ist.

Schreib denen dein Briefchen, egal welchen Schmarrn

sie sagten da der Fern bei sony liegt haben sie nichts mehr damit zutun.
sie dir erzählen.
Das gilt vlt für einen angestrebten Ablauf über die Herstellergarantie, wovon die ja bisher wahrscheinlich ausgehen!

Nicht aber für deine Einrede der Erfüllung des Kaufvertrages entspr. Händlergewährleistung BGB !
Das wissen die dann aber spätestens mit deinem netten Einschreibebrief.

Hier liegt der feine aber kleine Unterschied !

Du gehst zunächst formal dem Händler an die Eier, und nicht dem Hersteller.


nebenbei:
Wer hat eigentlich die Rücksendung des TV an ELAS angestossen.----doch wahrscheinlich der Händler (MM) in Abstimmimg mit Dir oder ? das wäre ok !

Ist dies nicht der Fall, und Du hast ohne Kenntnis des Händlers (MM) den TV an ELAS geschickt, wirds ggf etwas komplizierter aber auch nicht unmöglich:

Du müsstest dann, aber nur wenns hart kommen sollte,von denen die sofortige Rücksendung des defekten TV an Dich fordern (Einschreiben Rückschein Fristsetzung zumutbare Versandtzeit), und nach Erhalt der Kiste diese sofort zu Mediamark karren und nur sagen:

Bitteschon, ich bin Herr xxxxx , meine Post vom xx.xx.xxx habt Ihr ja schon,... hier ist das zu beanstandende Gerät samt Kopie des Kaufvertrages dazu. Und nicht weiter ins Detail !

Wenn immer noch nicht geschehen Einschreiben, Rückschein, Fristsetzung:
Hier das defekte Gerät, ich warte Erfüllung des Kaufvertrages,Frist 2 Wochen, oder ihren Schriftlichen Bescheid mit Vorschlägen zum weiteren Fortgang. Mit einem Austausch in ein technisch mind. gleichwertiges Gerät Typ 55HX925 wärst du ggf einverstanden. Bei ev Lieferverzögerung bittest Du ggf um ein Leihgerät.
(Und nicht vergessen: Raten brav weiterbezahlen!)


oh mann


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 12. Sep 2011, 17:52 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#82 erstellt: 12. Sep 2011, 18:15
wie gesagt hier steht nur kreditvermittler media markt.

wo das mit den tv passiert ist hatte ich bei media markt angerufen und sagten zu mir ich soll den imhome service anrufen . das tat ich auch dann nach eine woche kamen die männer von der firma technik - rat & hilfe gmbh und holten mein tv ab. nach vier wochen bekam ich ein anruf das sie mir den hx825 ausliefern wollen . das lehnt ich ab weil ich davon nichts wusste . seid den bekomme ich von E.l.A.S gmbh schriftlich angbote.

Also soll ich jetzt mein hx905 zurück fordern und damit nach media markt?

mfg marc
pspierre
Inventar
#83 erstellt: 12. Sep 2011, 22:03

wo das mit den tv passiert ist hatte ich bei media markt angerufen und sagten zu mir ich soll den imhome service anrufen


Damit hat man dich , was zunächst auch richtig war, auf die Schiene: "Nehmen sie die Herstellergarantie in Anspruch" geschoben, und dich erst einmal aus der Ladentür gehabt.

Wohin Du bisher damit gekommen bis ist ja leidlich bekannt.
Bis hierher wars in annnehmbarer Leistung fruchtlos.

Konsequent wäre es nun aus meiner Sicht wirklich den Händler samt Kaufverttrag in die Pflicht zu nehmen.

Dazu mus man dem Händler das defekte Gerät zuminndest formal zugänglch machen, damit man auch formal von Ihm auf einen Handlungsbedarf und Kauvvewrtragserfüllung pochen kann.

Am saubersten ist, ihm das corpus delicti dazu körperlich in die Ladentür zu stellen, auf den Kaufvertrag und die Gewährleistung nach BGB hinzuweisen, und ihm klar zu machenn, dass es Dir frei steht welchen weg zur Wahrung deiner Interessen Du wahrnimmst.
Herstellergarantie (hier fruchtlos) oder Händlergewährleistung.
Wenn der Händler denkt, über die Herstellergarantie ist dennoch was zu machen, dann soll er das halt kommisarisch übnernehmen.

Aber Du must dem Händler (am besten schruftlich#) klar machen:
Er ist Vertragspartner mit Innenverhältnis zu Dir und dafür zuständig den Kaufvertrag auch zu erfüllen.

Auch kann man Dich nicht verpflichten oder zwingen, auf eigene weitere Initiative zu versuchen Leistungen aus der Herstellergarantie anzuleiern.

Also am saubersten:
Gerät zum Händler zurück, der kann damit machen was er will--- ggf auch was iInternes mit dem Hersteller abwickeln....
nur:
Dich braucht das gar nicht interessieren wie er es final bewekstelligt seinen Kaufvwertrag vor Dir zu erfüllen.
....Geschweige denn, das Du dich selbst darum kümmern must, und Dich mit der (erwiesenen) Unfähigkeit des Herstellers auseinande setzen zu müssen.

Also:
Gerät zum Händler, auf Erfüllung des Kauvertrtages durch den Händler aufgrund der gesetzlichen Gewähleistung bestehen, das ganze schriftlich mit Fristsetzung, und dann erst mal schauen was so schriftlich zurückkommt.

Wenn die Hänler einen Kaufvertrag so langsam platzen sehen, weil sie nicht erfüllen können, werden sie im allgemeinen auf einmal auch wesentlich zugänglicher, und sind bemüht, Ihren Umsatz zu retten.

Wenn der Händler auf die Idee kommen sollte wirklich offiziell die Beweislastumkehr zu fordern, wäre er in Deiner Konstellation recht "blöde", begibt er sich doch auf so dünnes Eis, dass Ihm klar sein müsste, dass er hier in einem Rechtsstreit sehr wahrscheinlich unterliegt.

In solchen Fällen entscheidet die Justiz, wenn es denn wirklich zum Steitfall kommen sollte, doch sehr verbraucherfreundlich.
So ist es nicht hinnehmbar dass ein hochwertiges und teures Gebrauschsgut, für das der Hersteller 2 Jahre Garantie auslobt, mit ZB 7 Monaten normaler Gebrauchszeit, 100% seiner Gebrauchsfähigkeit und somit auch an Wert einbüßt, nur weil der Händler,( selbst mit Unterstützung des Herstellers )selbst nicht mehr fähig ist es überhauptreparieren zu könnenn, bzw durch ein funktional gleichwertiges ersetzen zu können.

Mündlich verkehrt man übrigen ggf nur öberflächlich und unverbindlich mit Verkäufern und ggf Abteilunbgsleitern, die idR sich selbst nicht genügend im eigenen Vertragsrecht auskennen, um alle Auswirkungen richtig abzuschätzen.

Machst Du das aber alles von vornherein schriftlich machst (Einschreiben, Fristsetzung) landet das von vornherein auf Schreibtischen, wo erst die Leute mit der richtigen Kompetenz und Entscheidungsspielraum sitzen, und ggf auch beurteilen können, wie der individuelle Fall im Streit vor Gericht, wenn er denn dorthin käme,letztlich bewertet werden könnte.

Die schriftliche Entscheidung /Mitteilung von diesen Schreibtischen ist erst die Grndlage für eigenes weiteres Handeln.

Alles davor im Zweifel hohles Gewäsch und Kunden-Hinhalte und Veräppelung, und abschieben auf die Herstellergarantie, die in ihrer Leistung hier aber halt unbefriedigend ist.

DAs Verkaufspersonal es halt auch gewohnt,idR alles auf die Herstellergarantie in der Abwicklung abwälzen zu können.

Wenn aber einer herkommt und will die Händlergewährleistung direkt in Anspruch nehmen, verweisen die diesbezüglich idR schlecht ausgebildten Verkäfer idR auch gleich freiwillig an die Abteilung drüber.---Sprich meist den Abteilungsleiter oder Chef.
Das ermöglicht dann erst häufig den Handlungsspielraum, den die kleien Lichter unter dem Chef halt ggf halt auch nicht haben.

Mach deine Sache somit von vornherein zur "Chefsache" .... das beschleunigt zum einen idr ungemein die Abläufe , und schafft Handlungssicherheit, weil man dann auch idR schriftlich gesagt bekommt, wie man in deienn Fall darauf zu reagieren gedenkt.

Leider allzuhäufig wird der Kunde erst ab dieser Situation zum König, weil die Angestellten auch ggf nur locker von oben gesagt bekommen, dass sie diesen Kunden nun endlich im Sinne der Firmenphilosophie zufrieden stellen sollen, und endlich alle denkbaren Hebel in Bewegung setzen,und weil sie ggf auch mal gesagt bekommen, wenn sie das nicht hinkriegen, der nächte Erste ggf ihr letzter gewesen sein könnnte, oder die erwartete nächste Gehaltserhöhung wahrscheinlich ins nächste Jahrhundert fällt.


So würde ich vorgehen......ohne zunächst mit dem
Rechtanwalt zu kommen, oder gar mit diesem zu drohen....halt mal abklopfen was passiert, wenn eine Entscheidung von wahrscheinlich ganz oben veranlasst wird.

Was Du daraus machst/machen kannst
Ich denke es hängt nur von deiner eigenen Courage ab.


So long

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 12. Sep 2011, 22:15 bearbeitet]
Honda_Steffen
Inventar
#84 erstellt: 12. Sep 2011, 22:08
Sag mal, bekommst du sowas wie beratungskosten von ihm?
pspierre
Inventar
#85 erstellt: 12. Sep 2011, 22:17
Ich hoffe auf einen Abend mit Ihm zusammen vor einem HX925 bei einer Kiste Bier.

mfg pspierre
marctheboy
Ist häufiger hier
#86 erstellt: 14. Sep 2011, 15:07
Bin dir sehr dankbar ohne dich wüsste ich garnicht was mache sollte. klar kannst du vorbeikommen wenn ich den tv mal wieder habe. und sigga hauen wir dann ein kasten bier weg

Ja jetzt soll ich mein tv anfordern ? oder geht es das media markt das mit elas klärt und den tv anfordern?

Aso geht jetzt ein brief an media markt und den schilder ich mein fall?das ich mit ein mitarbeitet von denen gesprochen habe und er mir sagte das ich den imhome service anrufen soll und das ich jetzt 2monate kein tv mehr habe und das er nicht mehr zu reparieren geht und mit ein ersatz kommen sie nicht in die pòtte.daher würde ich sie bitten den kaufvertrag zu erfüllen

soll ich die ganzen brief von elas kopieren und mit schicken?

Mfg marc
pspierre
Inventar
#87 erstellt: 14. Sep 2011, 16:28
Mit dem Inhome-Service hattest Du , letztlich selbstinitiiert, den Weg über die Herstellergarantie beschritten, und der verkaufende Händler ist bisher somit in den Konflikt noch gar nicht eingebunden, bzw in Berührung gebracht worden.
Du hast Dich bisher selbst bemüht und aufgerieben.

Das sollte anders werden!
Versuch also den Händler (MM) in die Pflicht zu nehemn.
Stell ihnen das defekte Gerät in die Tür,und sag denen:

ALS ERSTES: FREUNDLICH BLEIBEN !

Hier mein defekter TV.
Hab ich bei euch gekauft,ist Kaputt und lt Sony nicht mehr zu reparieren.
Hier ist der Kaufvertrag (Kopie), Sie sind formal mein erster Ansprechpartner, kümmert Ihr euch bitte darum, dass der entweder wieder läuft, oder umgetauscht wird.
(Das so entgegen zu nehmen sind sie sogar zunächst verpflichtet.)

Sag ihnen , über Herstellergarantie und Inhome wäre 2 Monate nichts passiert, du hättest das Gerät jetzt von denen zurück geholt, und der Händler (MM) soll sich bitte selbst kümmern, und Vorschläge machen,... schliesslich hättest Du den Kaufvertrag auch mit Ihnen geschlossen, und sie sind primär für die Findung einer Lösung verantwortlich, denn Du besteht auf die Erfüllung des Kaufvertrages, ggf auch aus dem Gewährleistungsrecht.
(Das Wort kann hier ruhig mal beiläufig fallen)

Sicher werden sie zunächst beschwichtigen..bla bla bla..

Aber drauf bestehen:
Sie sollen sich also bitte ab sofort selbst kümmern, wie sie den mit Dir geschlossenen Kaufvertrag erfüllen können, Du hättest Dein möglichstes direkt mit Sony über die Hersdtellergarantie versucht, und sie (MM) wären jetzt zuständig!
Auch dafür, sich ggf selbst mit ihrem Lieferanten rumzuärgern.

Am liebsten wäre Dir aber, da das Gerät bei Sony eh nicht mehr zu reparieren wäre, Mediamrkt (als dein Vertragspartner) würde Dir den zurücknehmen, und bitte in einen andern technisch vergleichbaren umtauschen, und Weiteres, was ggf über Herstellergarantie mit dem defekten Gerät noch machbar wäre,sollten sie selbst bitte intern mit Sony klären.
Dü wärest mit denen ab sofort aussen vor.

Händige denen netter weise Kopien deiner bisherigen Unterlagen zum Inhome-Ablauf aus.
Sprich von vornherein aber nur mindestens mit einem Abteilungsleiter, verlange ggf in der Sache den Chef oder dessen Vertreter zu sprechen.

Lehne jede weitere eigene, von Dir angestossene Aktivität über Inhome und Sony ab , und bestehe darauf, dass MM als Verkäufer und Dein Vertragspartner verpflichtet ist, seinen Teil aus dem Kaufvertrag zu erfüllen und aktiv zu werden, und sag ruhig dazu, dass es Dir egal wäre, wie Mediamarkt das ggf in seinem Inneneverhälnis mit seinen Zulieferanten regelt.

..........

Wenn da kein Depp vor Dir steht sollt sich aus dieser Situation heraus unter normalen Menschen final eine vernünftige Problemlösung erarbeiten lassen. (Auch wenn das wieder einige Tage dauern wird.)

Hör was sie sagen, ggf vorschlagen, wahrscheinlich wird man erst noch einmal selsbt mit Sony verhandeln, und hören wollen , was auch ok ist--lass sie einfach zunächst mal machen !

Nur lass auf jeden Fall den defekten TV beim Mediamarkt, und lass Dir eine Quittung, Auftragsbeleg oder sonstwas geben, und warte einige Tage freiwillig ab.

In der Situation hast Du dann endlich den Händler in der Pflicht aktiv zu werden.
Ob er sich selbst über die Herstellergarantie wiedrum an -Sony wendet, oder sich bereits selbst über die Händlergewährleistung angesprochen fühlt, ist in dieser Situation an sich erst mal noch egal.

Hauptsache die beanstandete Ware ist erst mal wieder beim Händler !
Wenns vernünftig und erfeulich und freundlich abläuft bestünde auch zunächst kein Bedarf einer schriftlichen Konversation mit MM.


Erst wenn dieser 2. Anlauf über den Händler(MM)ebenfalls klemmt, sich unzumutbar hinzieht, oder unbefriedigend abläuft, besteht Bedarf hier deutlicher zu werden, und die Fronten abzustecken.


Also , hol den TV zurück, bring die Kiste saelbst zum Händler (MM), lass die Kist auf jeden Fall dort stehen, sag dein Sprüchlein auf, nimm was schriftliches mit, dass Du den TV dagelassen hast, und hoffe darauf, dass sich ein vernünftiger Mensch der Sache annimmt.

Sag noch nett, du erwartest verbindlich einen Bescheid, Vorschläge oder Regelung in höchstens 2 Wochen, ..... und bete !!!

Wenn die 2 Wochen rum sind, und nicht passiert ist, was gefällt,oder einen weiteren positiven Verlauf andeutet, kommst Du aber um verbindliche Post an den Händler(MM) nicht herum.
Erst dann wirds final förmlich, und auch ggf ruppig.
Die Reaktion/Vorschlag/Statement von MM bestimmt dann wie es weiter gehen kann.

Ein normaler Händler bemüht sich hier für seine Kunden eine für beide Seiten nachvollziehbar akzeptable Lösung zu finden .....


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 14. Sep 2011, 16:43 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#88 erstellt: 16. Sep 2011, 16:54
Danke Danke habe jetzt alles verstanden. nur ich sehe da ein großes problem . wenn sie mir schon auf den beiden briefen die per einschreiben und mit rück schreiben verschickt worden ist und nicht mal dort haben sie geantwortet dann wird es auch schwer den defekten tv zurück zu bekommen . ok muss dazu sagen bist zur frist sind es noch 3 tage aber kann mir nicht vorstellen das sie überhaupt antworten.

Aso schick ich noch ein brief das sie mir das defekt gerät wieder bringen. und hoffen das sie das auch tun.


mfg marc
pspierre
Inventar
#89 erstellt: 16. Sep 2011, 18:08
Wart noch die 3 Tage ab, vlt kommt ja noch eine Reaktion.

Wenn Du dann später den defekten TV zurückforderst wirds auch noch mal interessant.

Sie werden sich dann nämlch fragen, was Du ggf vorhast (so alltäglich ist das nicht) und dann ggf "aufwachen" um aktiv zu werden.
---natürliuch wohlwissend dass der Kunde irgend etwas vorhat, was final grösseren Ärger bedeuten könnte.


Wenn sie nicht reagieren(schreiben/anrufen) UND den TV nicht sofort und fristgerecht zurückschicken, können wir ihnen einen dicken juristischen Strick draus drehen.

Das wird aber kaum passieren.

Entweder sie wachen nach deiner schriftlichen Rückforderung des defekten TV relativ hektisch auf, und haben "auf einemal" ein Lösungsangebot, oder sie schicken den TV kommentarlos an Dich zurück, und harren der Dinge die da kommen---
---oder auch nicht, denn wir werfen das Gerät ja hinterher dem Händler "vor die Füsse"---davon kriegen die (ELAS) ja erst mal nichts mit---ausser der Hänler schickt selbst den TV dann wieder zu den Deppen von Elas hin,... dann ist das aberendlich dessen Problem, und nicht mehr Deines, und wir machen dann dem Hänler in Folge die Hölle heiss, bis er was akzeptables anbietet/anbieten kann.


......


Also noch die 2-3 Tage brav warten, und dann schriftlich den defekten TV zur sofortigen Rücksendung mit 7 Tagen Frist, an Dich fordern !
Die Fristsetzung ist wichtig, dass sie in Zugzwang geraten, und ein Handlungsdruck aufrecht erhalten wird.

Nebenbei: (Hoffnungsschimmer)
Sollten sie ihn ggf gar nicht mehr haben (verschrottet) oder nicht mehr fristgerecht beibringen könnne (weil ggf keiner weiss wo das Teil rumsteht) wirds auch lustig--dannn machen wir denen dermassen mit Androhungen juristischer Massnahmen die Hölle heiss, dass sie in jeglichem Folgestreit uralt aussehen würden,... und hätten sie voll an den Eiern ! darauf würde ich mich jetzt schon freuen---aber wie gesagt..das wird kaum passieren.


Und bitte nicht versuchen die Rückholung durch den Händler veranlassen zu lassen !!!, denn der wird es gatr nicht einsehen......denn der hat kein Interese daran sich freuwillig in die Situation zu bringen, in die wir ihn steuern wollen, indem DU ihm später das degekte Gerät in die Tür stellt, und eine Forderung an IHN stellst....... .



mfg pspierre
marctheboy
Ist häufiger hier
#90 erstellt: 16. Sep 2011, 18:55
echt danke das du mir hilfst . alos warte ich jetzt die 3 tage ab und guck was passiert dann werde ich ein brief dan aufsetzen das sie mir den tv zurück schicken mit frist von 7 tagen . sobald ich was neues weiss melde ich mich.

Sowas hab ich echt noch nie erlebt habe auch kein lust mehr mir in der nächste zeit was neues an elektronik zu kaufen

Da ich mir vor 3 moante das samsung galaxy s2 gekauft habe und das ist auch schon defekt startet von alleine immer neu .

Mfg marc


So habe jetzt bei media markt aus spass angerufen um zu gucken was sie mir raten. habe den alles erzählt und gesagt das ich bei der verbraucherzentrale war und das sie mir raten dem tv zurück zu holen und nach mediamarkt zu bringen . habe dan nach gefragt was passiert . er sagte der tv wird zu den sony partner geschickt da wird er repariert oder ein austausch gerät angeboten . sie haben dann 2 wochen dafür zeit sonst werden sie angezählt und dann ist sogar ne gutschrieft machbar. habe ihn gefragt was er mir raten würde er sagte ich soll ihn zurück holen


[Beitrag von marctheboy am 16. Sep 2011, 19:28 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#91 erstellt: 16. Sep 2011, 21:26

... sie haben dann 2 wochen dafür zeit sonst werden sie angezählt...

siehst Du ? Die wertden denen halt auch von vornherein die 2-Wochenfristz schriftlich setzten, um sich nicht veräppeln tzu lassen.

Aber dennoch:

--- mach die MM-Fritzen nicht von vornherein zu schlau !!.......den wenn deren Garantie-Abwicklungsversuch mit Sony wiederum für Dich unbefriedigend ablaufen sollte, musst Du denen (MM) selbst an die Karre, und Du hast kein Vorteil, eher Nachteile für Dich, wenn die vorab schon wissen, dass Du , solabld du den TV dort wieder abgiebst, ggf die Garantieabwicklung die die(MM) selbst für sich (MM) anstossen, bei unbefriedigender Abwicklung für Dich, ggf ablehnen wirst, und dann den Händler selbst über die gesetzliche Gewährleistung anzugehen !

Das ist nur taktische Vorsicht, um den eigenen Handlungsspielraum vor MM nicht unnötig einzuengen, bzw Pulver zu frühzeitig und uneffektiv zu verschiessen.

Immerhin beruhigend , nicht wahr, dass die MM-Leute selbst sagen du sollst den TV zurückholen, und denen wieder übergeben.

Das zeigt, dass sie gewillt sind es für Dich im Guten noch mal über die Hetrstellergarantie selbst in eigener Regie und Verantwortung zu versuchen, und wenn sich dort nicht gerade ein Idiot darum kümmert, haben die(MM) die bessere Lobby, ggf auch eine für Dich akzeptablere Verhandlungslösung herbeizuführen.

Nur denk dran: ... der "Verbündte", den Du Dir damit zunächst mal wieder in Boot holst, kann etwas später wieder dein Konfliktgegener sein---deshalb Vorsicht !--mach sie nicht zu früh zu schlau, damit Du sie ggf später, bei ev Notwendigkeit, besser selbst packen kannst.

Denn wir wissen ja noch nicht, wie alles im Endeffekt abläuft.

Gib also, sobald Du Ihn ggf wieder hast, den TV also bei denen ab, und verfahre aber formal wie ich im letzten post angeregt habe ! (dort nachlesen !)

Du hast dann ein vernünftige Ausgangsposition für alle draus weiter sich ergebenden Situationen,... egal wie und in welche Richtung es läuft.

mfg pspierre


ps
Bring das Galaxy dahin, wo du es gekauft hast---Auch hier ist der Händler, der Dir das Gerät übergeben hat, in der Verantwortung, alles zu veranlassen, dass du über Garantie oder ggf letztlich Gewährleistung zu einem fehlerfreien Gerät kommst.


[Beitrag von pspierre am 16. Sep 2011, 21:33 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#92 erstellt: 22. Sep 2011, 15:20
So da bin ich wieder. und ich wurde heute angerufen das sie mir den tv am montag vorbei bringen.aber auf meinen briefen haben sie nicht geantwortet das sie mir schriftlich eine bestätigung geben sollen das ich den 55hx925 bekomme. nur vertraue diese fu... leute einfacht nicht was ist wenn es ein gebrauchtes gerät ist oder ein repariertes gerät bekomme was mach ich dann?hab ja nichts schriftliches .mfg marc
pspierre
Inventar
#93 erstellt: 22. Sep 2011, 20:00
Na also, es tut sich was
Gebraucht oder Repariert, aber in anständigem Zustand, wirst Du ggf akzeptieren müssen.
Dein Defekter war ja auch schon paar Monate gelaufen ......
Von Zuzahlung war wohl auch keine Rede mehr ? siehste

Achte nur drauf, dass es ja ein HX925 ist.
Und dann sollte der Fall mit etwas Glück erledigt sein.

Wenns kein HX925 ist,erst gar nicht nicht vom Spediteur annehmenn !
Für diesem Fall einen Zettel vorbereiten, dass Du die Annahme verweigerst, und dabei Bezug auf deinen eingeschriebenen Brief vom xx.yy.zzzz nimmst.Kein weiterer Kommentar nötig.
Dem Fahrer aushändigen, und den Erhalt der Begründung der Annahmeverweigerung auf einer Kopie derselben vom Fahrer quittieren lassen.
Sollte das passieren, schriftlich wie beschrieben, den defekten TV zurückfordern, usw usw........

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 22. Sep 2011, 21:43 bearbeitet]
marctheboy
Ist häufiger hier
#94 erstellt: 27. Sep 2011, 22:57
So monatg kam dan mein 55hx925 mit 2* 3d brillem skyp und soundfuss. das gerät ist neu .

Nur was ich lustig fand man hat mir den tv geliefert und wollte dann ein aufpreis haben weil es in den unterlagen so stand den 55hx825 mit 143 euro. musste lachen und warum? weil ich sagte jungermann gucken sie mal auf den karton das ist der 55hx925 und nicht der 55hx825. die unterlagen sind alt weil das war das erste angebot was ich abgelenht habe. hatte ihn dann meine unterlagen gezeigt das ich den 55hx925 ohne aufpreiss bekommen soll. drauf rufte er sein chef an und diskutierte mit ihn warum beim 55hx825 ein aufpreiss wäre und beim 55hx925 kein aufpreis mehr wäre und was er garnicht versteht das ich ja ein 52zoll hatte und jetzt ein 55zoll bekomme ohne aufpreiss. dann hatte er es geklärt mit sein chef dann fing er mit mir an zu diskutieren . ich hätte ja nur ein 52zoll und der wäre ja jetzt 55zoll usw. drauf sagte ich jetzt erkläre ich ihnen mein sicht ich bezahle insgesamt in 2jahren für mein alten 52hx905 3500 euro und der tv den sie mir gelierfert haben kostet bei media markt 3200 euro also ein verlust von 300 euro drauf sagte er nichts mehr und wünschte viel spass mit den tv.

jetzt lustig . naja bin jetzt froh mein Tv wieder zu haben oder besser gesagt ein neuen.

wollte mich bei alles bedanken die mir geholfen haben.

und ein ganz großes danke für dich pspierre

jetzt kannst du gerne vorbeikommen dann hauen wir ein kasten bier weg lol hoffe es stört dich nicht das ich am renovieren
bin. oder schick mir per pn deine adresse und ich schick dir ein kleines danke schön.

MFG Marc
Fudoh
Inventar
#95 erstellt: 28. Sep 2011, 01:43
Ich gratuliere zum erfolgreichen Abschluss der Geschichte!

Grüße
Tobias
Honda_Steffen
Inventar
#96 erstellt: 28. Sep 2011, 08:32
Na gott sei dank - alles wird GUT

Auch bei marctheboy


Und.....hat er streifen???


Dann könntest du ihn doch tauschen
pspierre
Inventar
#97 erstellt: 28. Sep 2011, 12:12


Na endlich, gute Nachrichten


...oder schick mir per pn deine adresse und ich schick dir ein kleines danke schön...


Lass mal stecken, ...das passt schon...


Glückwunsch zu neuen TV


mfg pspierre
marctheboy
Ist häufiger hier
#98 erstellt: 30. Sep 2011, 15:17
Danke jungs. bin echt begeistert von den hx925 auch ne tolle sache mit den audiosystem im soundfuss. was für streifen?wie und wo sollen sie denn sein gruss marc
Honda_Steffen
Inventar
#99 erstellt: 30. Sep 2011, 16:06
Ei ei ei....er kennt die Streifen nicht.....dann lese dich mal in dem 925er Thread ein.
pspierre
Inventar
#100 erstellt: 30. Sep 2011, 19:24
PSSSSST !

Was man nich sieht, braucht man auch nicht zu suchen !


mfg pspierre
marctheboy
Ist häufiger hier
#101 erstellt: 30. Sep 2011, 19:51
Ok werde ich mal machen. aber bis jetzt seh ich nichts daher kann es mich nicht stören beim 905 hatte ich streifen oft zu sehen beim fussball mfg marc
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